Ethik Besser tot als lebend?

Die Entscheidung zur Spätabtreibung schwer kranker Ungeborener stürzt Eltern in ein moralisches Dilemma. Politiker fordern neue Gesetze

Die Ultraschalluntersuchung soll ein Familienereignis werden. Die dreijährige Martina freut sich, zum ersten Mal ihren Bruder Valentin im Bauch der Mutter zu sehen. Das Mädchen sitzt auf dem Schoß ihres Vaters und erkennt vergnügt die Umrisse des Babys auf dem Bildschirm des Sonografiegeräts. Plötzlich wird die Hamburger Pränatalmedizinerin Emine Çetin ganz still. Dann sagt sie leise: »Da ist etwas, was nicht so sein soll.« Die Schwangere beginnt zu weinen, Martina schaut den Vater fragend an.

Wenig später sitzen die Eltern bei der Ärztin im Besprechungszimmer und erfahren, dass die linken Herzkammern ihres Kindes nicht richtig ausgebildet sind – einer der schwersten angeborenen Herzfehler, die es gibt. »Als ob ein nahes Familienmitglied gestorben wäre«, wird Sven Dittmann* die Gefühle des Ehepaars später zusammenfassen. Doch für ihn und seine Frau ist in diesem Moment sofort klar: »Wir werden alles Menschenmögliche machen, damit das Kind lebt.«

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Eine solche Reaktion ist eher selten. Denn wird eine gravierende Erkrankung bei einem Baby im Mutterleib festgestellt, entscheiden sich heute die meisten Paare gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft. Wenn die Diagnose beispielsweise Downsyndrom heißt, sind es immerhin 90 Prozent. Etwa 200 Kinder werden nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Deutschland jährlich jenseits der 22. Schwangerschaftswoche abgetrieben. Diese sogenannten Spätaborte sind selten im Vergleich zu den 130.000 Abbrüchen aus sozialen Gründen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Trotzdem provozieren gerade die Spätabbrüche eine ethische Debatte. Es geht um das Recht auf Leben bei zu erwartender Krankheit oder Behinderung.

Das Baby atmete, kühlte auf 28 Grad ab – und starb nicht

Aus der Sicht des Gesetzgebers scheint die Sache klar: Seit 1995 ist ein Schwangerschaftsabbruch aus »embryopathischer Indikation« – wenn also das Kind eine schwere Fehlbildung oder Chromosomenstörung aufweist – rechtswidrig. Zu dieser Gesetzesänderung kam es durch eine Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, weil die Begründung zum Abbruch als diskriminierend gegenüber Behinderten aufgefasst wurde. Aber durch diese Regelung hat sich wenig geändert: Weiterhin bleibt ein Abbruch zum Beispiel bei schweren Fehlbildungen straffrei, jedoch jetzt aus sogenannter medizinischer Indikation, also immer dann, wenn er auf Drängen der Eltern und nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, »um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung für den körperlichen oder seelischen Gesundheitszustand der Schwangeren abzuwenden«. Nimmt man also an, eine Frau würde es vermutlich nicht verkraften, ein schwer krankes Kind aufzuziehen – dann kann eine Schwangerschaft theoretisch bis zum Entbindungstermin beendet werden.

Doch wo verläuft die Grenze der psychischen Zumutbarkeit, wenn Eltern mit einer zu erwartenden Behinderung ihres Babys konfrontiert werden? »Der Lebensschutz des Kindes wird der Befindlichkeit der Eltern untergeordnet«, moniert der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU). Der Politiker ist auch Behindertenbeauftragter seiner Fraktion und setzt sich derzeit verstärkt für einen parteiübergreifenden Gruppenantrag ein, der eine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes zur Folge haben könnte. Sein Parteikollege Johannes Singhammer, der familienpolitische Sprecher der Fraktion im Bundestag, beschreibt die aktuelle Praxis als »skandalös«. »Es darf einfach nicht sein«, sagt er, »dass ein Kind aufgrund einer zu erwartenden Behinderung abgetrieben wird – und dann auch noch nahe am Geburtstermin.« Momentan ringen die Politiker um die Formulierung eines Gesetzesantrags, wohl wissend, dass es nicht leicht sein wird, für ihre Vorstellungen eine Mehrheit im Plenum zu finden.

Die von den Bundestagsabgeordneten angestrebte Gesetzesänderung soll Fälle wie jenen des als »Oldenburger Baby« in den Medien bekannt gewordenen Tim verhindern. Der Junge war Anfang der 25. Schwangerschaftswoche abgetrieben worden, nachdem Ärzte ein Downsyndrom bei ihm festgestellt hatten. Doch das Baby atmete, als es auf die Welt kam. Neun Stunden lag es in Tücher gehüllt im Kreißsaal, kühlte auf 28 Grad ab und starb nicht. Erst dann wurde eine Frühgeborenenbehandlung begonnen. Das Kind überlebte. Gegen den verantwortlichen Gynäkologen wurde auf Betreiben von Hubert Hüppe ein Strafverfahren eingeleitet.

Für Elke und Sven Dittmann ist ein Schwangerschaftsabbruch zunächst undenkbar, selbst nachdem ein Kinderkardiologe sie schonungslos über die geringen Überlebenschancen von Valentin aufgeklärt hat. Denn in der Zwischenzeit haben sie erfahren, dass an der Uniklinik in Bonn bei Kindern mit hypoplastischem Linksherz bereits in der Gebärmutter mit speziellen Kathetern ein Eingriff durchgeführt werden kann, der die weitere Entwicklung des Pumpmuskels begünstigen kann. Sie wollen es versuchen.

Leser-Kommentare
  1. Die Tragödie der Eveolution besteht darin, dass sie die Möglichkeit des progressiven Modifikationsfehlers bedarf, wenn denn Entwicklung die Zielsetzung von Leben, in der uns bekannten Form, ist.Die humane Eugenik und die Liquidation schwer kranker Lebewesen impliziert - leider - diese Liquidation der Entwicklung unausweichlich.Das Leben braucht die Skala zwischen dem total Idioten, der seine Existenz von der ersten Stunde an im Zustand der vollkommen unmenschlichen Kreatürlichkeit verbringt und dem extremsten Genie, dass sich schon fast aus den Dimensionen des menschlichen Universums  gelöst hat.Fehlt dieser Spannungsbogen, dann geht - zumindest die menschliche Existenzform - das Leben verloren.

    • sv1en
    • 15.03.2008 um 23:46 Uhr

    Eine der im Artikel aufgegriffenen Geschichten - die von Tim, der gegen die Entscheidung seiner Eltern auf die Welt kam, und dann am Ende ein neues Zuhause gefunden hat - erinnert mich daran, dass ich immer noch nicht verstehe, warum den meisten Menschen hierzulande die Entscheidung fuer eine Abtreibung viel leichter faellt als die fuer eine anonyme Geburt und/oder die Freigabe eines Kindes zur Adoption..Wenn die "christlichen" Politiker wirklich ein Interesse daran haben, die Anzahl der Abtreibungen zu verringern, sollten sie vielleicht einmal darueber nachdenken, wie sich die gesellschaftliche Haltung zu dieser Frage aendern laesst..(Dass dies an der fuer alle Beteiligten traurigen Geschichte von Kindern, die schon vor der Geburt schwere Herzfehler entwickeln, nichts aendern kann, weiss ich auch - aber diese stellen ja nicht die einzige Gruppe (spaet)abgetriebener Embryos.)

    • sv1en
    • 16.03.2008 um 0:04 Uhr

    Es ist vollkommen richtig, dass "genetische Abweichungen" ein grundlegender Mechanismus der Evolution, und damit jeder Weiterentwicklung von Lebensformen sind..Ein anderer Evolutions-Mechanismus, der diese "genetischen Abweichungen" komplementiert, ist "Survival of the Fittest". Was im Grunde bedeutet, dass Evolution nur funktionieren kann, wenn "weniger fitte" Gen-Varianten ihr Erbgut nicht vervielfaeltigen koennen..Dadurch, dass wir zum Beispiel frueh entwickelte Herzfehler (leider nicht immer, wie im Artikel geschildert) erfolgreich behandeln koennen und fuer viele schwere Erbkrankheiten Therapien entwickelt haben, die die Lebenserwartung der Betroffenen nicht nur ganz erheblich verlaengern, sondern auch ihre Lebensmoeglichkeiten ganz erheblich vergroessern (in dem Sinne, dass ein funktionierendes Herz-Lungen-System alleine noch lange kein Leben ist - fuer mich zumindest), haben wir den zweiten Mechanismus schon ganz erheblich entschaerft. .Ob es - wie Sie andeuten - dem Fortschritt der Menschheit dient, wenn wir Schwangere zwingen, geistig und/oder koerperlich schwerstbehinderte und/oder schwer erbkranke Embryos in jedem Fall auf die Welt zu bringen, moechte ich ernsthaft bezweifeln. Wobei ich ausdruecklich festhalten moechte, dass ich Tim und anderen geistig behinderten Kindern nicht das Recht auf Leben absprechen will - es geht mir um die grundsaetzliche Aussage, die Sie machen.

    • GEBE
    • 16.03.2008 um 6:56 Uhr

    ... als die die moderne Herrenmensch-Definition der Brauchbarkeit menschlichen Lebens ist in seiner Perversion nicht zu überbieten!

  2. Es war über Jahrhunderte hinweg rechtlich vollkommen unproblematisch, eine Schwangerschaft von einer "Engelsmacherin" beenden zu lassen. Als der Staat mehr Soldaten brauchte wurden die unehelich gezeugten "Bastardkinder" auf einmal interessant, da sie sich gut eigneten, um im Krieg verheizt zu werden. Für das Abtreibungsverbot wurde schnell eine religiöse Begründung ausgedacht und schon war eine neue "Moral" geboren. Als Analogie läßt sich auch das Zölibat betrachten, dessen einzige Existenzberechtigung darin bestand, dass die in den Klerus abgeschobenen zweit- und drittgeborenen Söhne und Töchter des Adel keine legitimen Nachkommen zeugen konnten, die Anspruch auf Adelstitel und Erbschaften erheben konnten.Für einen Naturwissenschaftler ist die Sache ziemlich klar. Auf Grund des aufrechten Ganges wurde es bei der Spezies homo sapiens nötig, relativ unfertige Nachgeborene zu gebären, da die Beckenstellung die Größe der Neugeborenen natürlich beschränkt. Da der Mensch ein Raubtier ist (siehe Augenstellung) kann er ohne größere Probleme seine Neugeborenen sehr lange pflegen, bis sie von alleine Laufen können etc.Neugeborene der Spezies homo sapiens sind auch in ihrer Neuronalentwicklung sehr unterentwickelt, die Kommunikation mit der Mutter ist relativ primitiv und weitestgehend hormonell getriggert. Eine eigene Persönlichkeit entwickeln Nachkommen der Spezies homo sapiens relativ spät.Ein ausgewachsenes Exemplar einer anderen großen Säugetierspezies, wie zum Beispiel ein Hund hat wesentlich mehr Bewusstsein, als ein Neugeborenes der Spezies homo sapiens. (Soviel übrigens auch zu "Lernen im Mutterbauch")Wie man bei dieser Faktenlage einem Ungeborenen die volle Menschenwürde zusprechen kann ist mir vollkommen schleierhaft. Bei der ganzen Debatte um das lebenslange Pflegen schwerstbehinderter Kinder habe ich den Eindruck, dass die Eltern dieser Kinder in deren Pflege eine Art Selbstverwirklichung sehen. Die Annahme eines solchen Kindes scheint ihnen ein Gefühl moralischer Überlegenheit zu geben. Gerade auf Grund der Nazizeit vermute ich, dass dieses Motiv gerade in Deutschland besonders verbreitet ist.Niemand kommt zu Schaden, wenn eine Schwangere ein Ungeborenes abtreiben läßt. Das Ungeborene ist noch weit davon entfernt ein richtiger Mensch zu sein. Daher plädiere ich dafür, die Linie bei der Geburt zu ziehen.GrüßeTrenchPS.: Hat das Bundesverfassungsgericht in dem letzten Inzesturteil nicht indirekt bestätigt, dass es für die Gesellschaft schädlich ist, wenn zu viele behinderte Kinder geboren werden? Warum sonst, sollte eine Inzestschwangerschaft für die Gesellschaft schädlich sein? Verfall der Stitten?

    • QUOTE
    • 17.03.2008 um 10:04 Uhr

    In diesem Land liegt der Tagessatz aller Lebensbedürfnisse für Kinder, die den sozialdarwinistischen Rassenanforderungen der neoliberalen Herrenmenschen nicht entsprechen offiziell verordnet und bestätigt bei 2,57 Euro.DAS ist es, was ein Kinderleben dem Kapitalismus wert ist - wenn also von vornherein abzusehen ist, daß ein Kind nicht zu diesem Preis zu erhalten ist, weil es krank oder behindert zur Welt kommen wird, dann, liebe "Christliche" Union, seid so konsquent und erlaubt seine Abtreibung...IHR WOLLT ES DOCH IN WIRKLICHKEIT GAR NICHT ANDERS! STREICHT ENDLICH DAS VERLOGENE "C" IN EURER PARTEIBEZEICHNUNG!

  3. Es ist wirklich schizophren in unserer Gesellschaft.Da werden lebensfähige Kinder im Mutterleib ganz legal getötet, während bei geborenen  Kindern mit minimalsten Überlebenschancen keine Kosten und Mühen gescheut werden, ihr Leben, das oft nur eine Qual ist, etwas zu verlägern.Für die betroffene Familie in dem Artikel hätte es noch einen anderen Weg gegeben: Das Kind bekommen, möglichst in einer Hausgeburt, und auf eine medizinische Behandlung zu verzichten. Das Kind wäre nach einigen Stunden in den Armen seiner Eltern gestorben, der Abschied wäre zwar sicher genauso schmerzhaft, aber doch natürlicher und menschenwüdiger verlaufen.Warum denkt in Deutschland niemand an diese Möglichkeit, warum wird sie den betroffenen Eltern nicht angeboten?Und warum ist diese Möglichkeit rechtlich nicht ebenso abgesichert, wie eine Spätabtreibung, ein Arzt, der eine solche Vorgehensweise mitmacht müsste befürchten, wegen unterlassener Hilfeleistung vor den Kadi gezerrt zu werden.

    • thogos
    • 17.03.2008 um 12:15 Uhr

    Niemand darf einer Frau, die ihr Kind abtreibt, unterstellen, dass sie gewollt unmoralisch oder bösartig handelt. Selbst dort, wo nicht aus eugenischen, sondern aus sozialen Gründen die Leibesfrucht getötet wird, muss die Frau vor aggressiven Anfeindungen in Schutz genommen werden. Die im Artikel geschilderte Familie hat es sich mit ihrer Entscheidung sicherlich nicht leicht gemacht.
    Und doch muss man zwischen der individuellen Entscheidung und dem gesellschaftlichen Konsenz unterscheiden. Die westliche Gesellschaft stimmt darin überein, "fortschrittlich" und humanistisch zu sein. Menschenrechte gelten auch für einen liberalen Zeitgenossen nicht als verhandelbar. Wenn es darum geht, die Todesstrafe zu verurteilen oder militärische Einsätze abzulehen, wird -mit Recht- auf den Schutz des Lebens verwiesen. Seltsamerweise aber nehmen diese Menschenrechte den Embryo aus. Es ist heute Konsens, dass der Embryo kein Mensch sei, also dürfe man ihn töten. Eine solche geistige Atmosphäre mag es der betroffenen Frau bei der Abtreibung leichter machen; die im Artikel anklingenden Sorgen zeigen aber doch deutlich, dass der Embryo -auch der behinderte- mehr als nur ein Zellhaufen zu sein scheint. Die betroffenen Familien merken das intuitiv selbst; die Frau, die einen werdenden Menschen unter ihrem Herzen trägt, scheint es wohl doch zu erfassen - denn warum sonst tut sie sich mit der Entscheidung so schwer.
    Nicht die Betroffenen, aber den gesellschaftlichen Konsens stelle ich in Frage. Meinen wir, die liberale, konsensorientierte Gesellschaft es wirklich ernst mit unserem Pochen auf Menschenrechte? Solange es uns nicht wirklich etwas kostet -wenn z.B. im Irak einmarschiert wird oder in fernen Ländern die Todesstrafe verhängt wird-, da sind wir schnell mit dem Pochen auf das Recht auf Leben zur Hand. Doch da, wo es uns was kostet, wo wir uns einschränken müssten, wo wir konkret und nicht nur abstrakt in unserer Lebensführung herausgefordert werden - da verweisen wir lieber darauf, dass der Embryo doch kein Mensch sei. Seltsam nur, dass linke Umweltaktivisten mit größtem Ehrgeiz Froschlaichgebiete schützen und im gleichen Atemzug das Recht auf Abtreibung zum Mernschenrecht erklären.
    In einer Zeit, in der es politisch korrekter ist, sich für den Froschlaich als für den Fötus zu engagieren, kann mit dem gesellschaftlichen Konsens also etwas nicht stimmen. Wir reden von Menschenrechten und wir bescheinigen uns, dass wir als westliche Zivilgesellschaft Vorbild für andere sind - wenn uns aber unsere Worte nicht im Mund verfaulen sollen, dann ist die Frage nach der ungeschützten Leibesfrucht die Nagelprobe. Hier können wir zeigen, ob wir ernsthaft verstanden haben, dass die westliche Emanzipation nicht den Schutz des Lebens obsolet macht, sondern dass richtig verstandene Emanzipation den Schutz des Lebens in all seinen Formen voraussetzt und selbst aus diesem hervorgegangen ist. 

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