Ich schlage vor: »Waterboarding« für solche Debatten!
Professor Merkel konstatiert einen »erbärmlichen Zank« um das Thema Folter und bietet ein »plastisches Beispiel«: An Bord eines Flugzeugs befindet sich eine Bombe, und lediglich der anwesende Terrorist kennt den Code. Das würde doch sicher die Folterung des Terroristen rechtfertigen, um Menschenleben zu retten?
Eine (zugegebenermaßen) verständliche Schlussfolgerung, allerdings mit einem kleinen Problem: Was machen Sie, wenn der Terrorist nicht eindeutig zu identifizieren ist? Was, wenn drei Passagiere potenziell infrage kommen und die Wahrscheinlichkeit nicht 100 Prozent beträgt?
Dürfen dann alle drei vorsorglich gefoltert werden? Könnte man auch eine bestimmte Personengruppe absondern und alle ein bisschen foltern?
Wie hoch muss die Schuldwahrscheinlichkeit sein, um die Folter von x Menschen zu rechtfertigen, wenn y Menschenleben auf dem Spiel stehen?
Das ist das Problem mit Modellen: Die Wirklichkeit ist nicht so wohldefiniert.
Jens Leutloff, Düsseldorf
Dass Debatten über ethische oder rechtsphilosophische Fragen zuweilen sehr theoretisch daherkommen, liegt sicher in der Natur der Sache.
Dass sie aber so konstruiert sind wie die über Folter, ist schon bemerkenswert.
Herr Merkel kommt zu dem Schluss, dass das absolute Verbot von Folter in bestimmten Situationen mindestens einer unterlassenen Hilfeleistung zulasten des Verbrechensopfers vergleichbar ist, wenn nicht gar als Beihilfe zum Mord angesehen werden muss - schließlich fällt das staatliche Verbot dem hilfs(folter)willigen Polizisten in den Arm.
Bevor solcherlei Unsinn den juristischen Elfenbeinturm verlässt, hilft manchmal eine Betrachtung der Tatsachen:
1. Daschner (»der Polizist«) hat sich im beispielgebenden Fall durch das absolute Verbot nicht schrecken lassen und bewusst dagegen verstoßen.
2. Gerettet hat er das Opfer damit nicht. Was also soll das Gewese? Wo sind die vielen Fälle dieser Art, dass das Folter-Fass aufgemacht werden müsste?
Es ist erschreckend mit welcher Selbstverständlichkeit Herr Merkel Folter als ein wirksames Instrument zur Extraktion von validen Informationen betrachtet. Das widerspricht zwar den Tatsachen, passt in seiner kalten Logik aber durchaus zum Gesamtbild der Argumentation.
Es wäre sinnvoll, wenn er diese konsequent weiterführte und uns mitteilte, mit wie vielen staatlich anerkannten Folterern er uns davor bewahren möchte, uns weiterhin der Verbrechensbeihilfe schuldig zu machen.
Bis dahin schlage ich vor: waterboarding für solche Debatten!
Ralf Thiessen, Köln
Selten hat mich ein Artikel so mit Unbehagen erfüllt. Da begründet jemand auf höchst juristische Weise, dass das Verbot von Folter eine Verletzung der Menschenwürde darstelle. Das ist grandios und grauenvoll.
Als Nichtjuristin staune ich, was man alles aus unserer Verfassung ableiten kann, die einmal verfasst wurde, damit dieser Staat nie wieder mordet und foltert.
Annemarie Utecht, Stade
- Datum 20.03.2008 - 13:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT Nr.13 vom 19.03.2008, S.47
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