Kartellrecht Wer zuerst gesteht...

...zahlt am wenigsten. Kronzeugen kommen auch in Kartellverfahren am billigsten davon

Es war ein trister Tag Anfang November vergangenen Jahres: Fünf Manager hatten am Sitzungstisch eines Kölner Nobelhotels Platz genommen, allesamt führend in ihrer Branche. Jeder hatte seine Absatzzahlen und Marktstatistiken mitgebracht, jetzt wollten die Herren im Detail die Preise absprechen, die sie ihren Kunden in Rechnung stellen. Doch das Vorhaben flog auf: Fahnder des Bundeskartellamts stürmten den Saal.

Statt die herumliegenden Papiere einzupacken und die Herren abzuführen, baten die Beamten die Teilnehmer in separate Räume – und machten jedem ein Angebot: Wer offiziell verspreche auszusagen, dessen Firma könnte die drohende Geldbuße zumindest teilweise erlassen werden. Und die Kartellsünder gestanden, einer nach dem anderen: Jedes Mal, wenn einer umkippte, notierten die Fahnder die genaue Uhrzeit. Denn ausschließlich der erste Kronzeuge hat nach der geltenden »Bonusregelung« des Kartellamts die Gelegenheit, das Ordnungsgeld komplett erlassen zu bekommen. Der zweite erhält im Bestfall 50 Prozent Nachlass. Und jeder weitere höchstens 20 Prozent. Selbst die Anstifter können sich so aus der Affäre ziehen.

Auf diese Weise, berichten Insider, sollen Kartellamtsfahnder bei ihrer Razzia gegen die Hersteller von Dekorpapieren vorgegangen sein, die Möbel- und Laminatproduzenten beliefern. Ende Januar gab die Bonner Behörde bekannt, dass die Unternehmen Munksjö Paper, die Felix Schoeller Holding und Arjo Wiggins insgesamt 62 Millionen Euro Bußgeld bezahlen müssen. Und auch bei seinem Schlag gegen sieben Unternehmen der Schokoladen- und Süßwarenbranche Anfang Februar soll ein Treffen der Beschuldigten angesetzt gewesen sein, wie es aus gut unterrichteten Kreisen heißt. Dem Fruchtgummi-Produzenten Haribo, den Schokoladenherstellern Kraft Foods (Milka), Ritter und Ferrero, Mars, Nestlé (Kitkat) und laut Financial Times Deutschland auch Storck wird vorgeworfen, Preiserhöhungen abgestimmt zu haben.

Der Tipp über das Schoko-Syndikat kam aus der Branche. Ob das im Rahmen der Kronzeugenregelung geschah, will bisher niemand bestätigen. Fakt ist: Mit dem Bonus-Prinzip hebeln die Wettbewerbsbehörden Kartelle höchst effektiv aus, bei denen Unternehmen Preise absprechen, Gebiete untereinander aufteilen oder Mengen festsetzen. Das Bundeskartellamt zählt seit Einführung der Kronzeugenregelung vor sechs Jahren 44 Kartelle, bei denen Unternehmen sich auf diese Weise selbst angezeigt haben. Auch EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes setzt auf das Verfahren: 85 Prozent der Fälle gehen in Brüssel mittlerweile durch Selbstbezichtigungen ein.

»Ein Kartellmitglied muss heute jederzeit befürchten, dass es verpfiffen worden ist«, erklärt Gabriela von Wallenberg die Bonusregelung. Die Kartellexpertin der Fachhochschule Regensburg ist Autorin des Handbuchs Kartellrecht. Würden alle Beteiligten eisern schweigen, bestünden für die Ermittler nur geringe Chancen, die Absprachen aufzudecken. Weil aber jeder am Ende doch lieber die eigene Haut rettet, wird das Syndikat instabil. Geschickt nutzt die Bonusregelung den Faktor Zeit. Ablass erhält nur, wer zusätzliche Fakten liefert, zum Beispiel indem er bisher unbekannte Teilnehmer verrät – und das möglichst schnell: In Brüssel oder Bonn gehen oft im Minutentakt Beichtfaxe ein, sogenannte Marker, in denen Unternehmen versprechen zu kooperieren.

So wurden die Reißverschlussproduzenten YKK, Prym und Coats, die mit anderen Unternehmen ein internationales Kartell gebildet hatten, 2007 mit rund 329 Millionen Euro zur Kasse gebeten. Der deutsche Prym-Konzern, der als Erster beichtete, kommt mit rund 40,5 Millionen Euro vergleichsweise glimpflich davon. Nur weil die Prym-Manager weitere Vergehen verschwiegen, müssen sie überhaupt einen Teil zahlen. Thyssen-Krupp und vier weitere Hersteller von Aufzügen und Rolltreppen sollen 992 Millionen Euro Bußgeld berappen, weil sie Preise abgestimmt haben. Seit 2005 dürfen die Behörden von Kartellsündern sogar 30 Prozent des betroffenen Spartenumsatzes verlangen, multipliziert mit der Dauer des Kartells in Jahren – im Extremfall bis zu 10 Prozent der Konzerneinnahmen.

Da wirkt es fast tragisch, dass die meisten Kartellsünder tatsächlich glauben, sie hätten zum Wohle des Unternehmens gehandelt. »Die denken, so schlimm wird es schon nicht sein«, weiß Kerstin Pallinger, Kartellrechtsexpertin der internationalen Anwaltskanzlei Lovells. Die Juristin inszeniert regelmäßig »Mock Dawn Raids« bei ihren Klienten – unangekündigte Scheinrazzien, bei denen sie sich als Kartellfahnderin ausgibt. Sie marschiert in verdächtige Abteilungen, durchsucht Aktenordner, Schränke und Computerdateien, genauso wie echte Fahnder. »Das machen wir für Unternehmen, die befürchten, sie könnten ins Visier der Kartellbehörden geraten.« Nach dem Scheinangriff erklärt sie den Mitarbeitern des Kunden, wie sie sich im Falle des Falles verhalten sollen. »Schließlich müssen die Fahnder nicht mehr Einblicke bekommen als nötig.«

Als kartellanfällig gelten Branchen wie die Chemie, wo sich viele Produkte fast nur durch ihren Preis unterscheiden, sowie die Bauwirtschaft. »Allgemein sind es fast immer Märkte, auf denen es nicht mehr so gut läuft«, beobachtet Pallinger. Und gerade ältere Manager finden erst einmal nichts dabei, wenn sie mit ihren Leidensgenossen von der Konkurrenz zusammensitzen und darüber philosophieren, ob man nicht gemeinsam die Lage verbessern könnte. Längst nicht immer, sagt die Juristin Pallinger, sei die Unternehmensleitung vom Treiben ihrer Bereichs- und Abteilungsleiter unterrichtet. Es sei deshalb Bestandteil der gängigen Verhaltensregeln von Unternehmen, auch das Bewusstsein für Kartellrechtsverstöße zu schärfen.

»Es kann passieren, dass Unternehmen regelrecht in ein Kartell reinrutschen«, bestätigt Shearman&Sterling-Partner Hans-Jürgen Meyer-Lindemann, der am Deal zwischen Dekorpapier-Kartell und Behörden beteiligt war. »Unternehmen versuchen deshalb, den Leuten von vorneherein die wichtigsten Regeln zu vermitteln.«

Künftig dürfte solche Vorbeugung noch wichtiger werden. Denn die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes will nach dem Vorbild der USA zusätzlich zu den staatlichen Geldbußen, mit denen sie seit 2004 mehr als fünf Milliarden Euro eingenommen hat, private Schadenersatzklagen gegen Kartellsünder erleichtern. »In den kommenden Jahren ein wichtiges Rechtsthema für Unternehmen«, weiß Experte Meyer-Lindemann. Dann wird es kompliziert: Wer durch eine Selbstanzeige als überführt gilt, wird zur Zielscheibe gewaltiger Sammelklagen von geschädigten Unternehmen und Verbrauchern. Das kann weitaus teurer werden als die vergleichsweise moderaten europäischen Bußgelder.

So sinkt freilich auch der Anreiz für Unternehmen, sich selbst zu stellen. »In den USA hebelt die Gefahr einer Schadenersatzklage zum Teil die Kronzeugenregelung aus«, erklärt Meyer-Lindemann. »Das ist nicht von der Hand zu weisen«, gibt Silke Kaul vom Bundeskartellamt zu. Wenn erst mal Schadenersatzforderungen drohten, die so hoch sind wie die behördlichen Strafen, oder sogar noch höher liegen, dann müsse man sich ernsthaft Sorgen um die Bonusregelung machen.

 
Leser-Kommentare
  1. aber das wird sich hoffentlich noch ändern - bevor die unsägliche Abzocke die Menschen auf die Strasse treibt.

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