Moral der Barbaren
Ein Tabu kann grausam sein, und die herrschende Moral kann einen Menschen zum Äußersten treiben. Draußen im Dunkel heißt Cormac McCarthys apokalyptische Novelle über das Inzesttabu. Eine schwangere Frau und ein wortkarger Mann allein in der Einöde der Südstaaten, in einem Haus, abgelegen im Wald: Hier wird ein Kind geboren, und man fragt sich, warum der Mann sich weigert, eine Hebamme zu holen, bis man begreift, dass die werdenden Eltern Geschwister sind. Sie haben ein Tabu gebrochen, das verzeiht sich der Mann nicht. Er schafft den Beweis der Schande in den hintersten Waldwinkel. Dieser Mord, könnte man sagen, geschieht im Einklang mit der herrschenden Moral.
Geschieht, wie das Bundesverfassungsgericht sagen würde, »vor dem Hintergrund einer nach wie vor wirkkräftigen gesellschaftlichen Überzeugung von der Strafwürdigkeit des Inzests«.
Weil in unserer Gesellschaft ein Inzesttabu besteht, haben die Richter in Karlsruhe jetzt die Strafbarkeit des freiwilligen Inzests unter erwachsenen Verwandten ersten Grades bestätigt. Ein Geschwisterpaar aus Sachsen, das vier gemeinsame Kinder hat, klagte gegen den Paragrafen 173 StGB (ZEIT Nr. 46/07), weil es sein Recht auf Selbstbestimmung beeinträchtigt sah. Patrick S. und Susan K. wuchsen getrennt auf, lernten sich als Jugendliche kennen, verliebten sich.
Mittlerweile sind sie mehrfach verurteilt. Bald soll Patrick S. für weitere zwei Jahre ins Gefängnis, weil Karlsruhe den Paragrafen 173 nun festgeschrieben hat mit Hinweis auf seine »appellative, normstabilisierende und generalpräventive Funktion«. Das klingt, als rechtfertige sich ein moderner Strafparagraf aus einer gesellschaftlichen Norm und nicht etwa aus einer Bedrohung des öffentlichen Friedens. Als seien Moralvorstellungen juristisch schützenswert. Das sind sie nicht! Schützenswert ist allein unsere Freiheit. Hätten die Gesetzgeber der Vergangenheit das anders gesehen, hätte die Aufklärung nie stattgefunden. Dann wären in Europa noch immer Inquisitionsprozesse möglich oder in Deutschland Verurteilungen wegen Homosexualität.
Wir leben in einer Zeit gesellschaftlichen Wandels, allenthalben wird ein »Werteverfall« beklagt. Die Wertkonservativen vergessen aber, dass mehrheitlich geteilte Werte, aus denen sich Verbote ableiten, für den Einzelnen zerstörerisch sein können. Familienstrukturen, sagt das Gericht, würden durch Inzest auch unter Erwachsenen gefährdet. Aber worin bestehen diese Strukturen in einer Welt der Scheidungskinder, Wochenendehen und der gepriesenen Flexibilität? Der Vizepräsident des Verfassungsgerichts Wilfried Hassemer hat sich vom aktuellen Urteil distanziert, weil vieles dafür spreche, dass Paragraf 173 »lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat«.
Tatsächlich kann das Beharren auf einem Tabu grausamer sein als der Tabubruch. Bei Cormac McCarthy wird das ausgesetzte Kind am Ende von Vagabunden erstochen. Die Mutter irrt suchend durch eine triste Landschaft und eine noch tristere Gesellschaft. Deren Moral ist im Grunde nichts als Mitleidlosigkeit.
- Datum 19.03.2008 - 13:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT Nr.13 vom 19.03.2008, S.41
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