VW Normal heißt: Gleiches Recht für alle

Schluss mit dem VW-Gesetz! Porsche-Chef Wendelin Wiedeking antwortet auf VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh

Natürlich werden Gesetze in Deutschland nicht einzelnen Investoren zuliebe gemacht. Und das ist auch gut so. Aber genauso wenig sollten sie gemacht werden, um einem einzelnen Investor zu schaden. Fast täglich wird irgendwo in Deutschland eine Firma übernommen. Selbst Hedgefonds können sich in Unternehmen einkaufen, um sie dann ohne Rücksicht auf betriebswirtschaftliche Erfordernisse oder die Interessen der Beschäftigten finanziell auszupressen. Vor diesem Hintergrund lässt es sich absolut nicht nachvollziehen, weshalb ausgerechnet Porsche im Falle einer Übernahme der Stimmrechtsmehrheit beim Volkswagen-Konzern in seinen Eigentumsrechten und seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden soll. Warum klammert man sich am historisch längst überholten VW-Gesetz fest, obwohl der Europäische Gerichtshof klargestellt hat, dass dieses Sondergesetz in wesentlichen Teilen dem europäischen Recht widerspricht?

Es gibt kein BMW-, Daimler- oder Porsche-Gesetz. Auch hat noch keine Bundesregierung daran gedacht, eine gesetzliche Sonderregelung für BASF, Siemens oder Hugo Boss zu schaffen. Allein bei Volkswagen sollen die allgemeingültigen rechtlichen Grundlagen in wichtigen Punkten außer Kraft gesetzt bleiben.

Die Befürworter des VW-Gesetzes verweisen auf die besondere Geschichte des Unternehmens. Keine Frage: Es ist Unrecht gewesen, dass die Nationalsozialisten das Stammkapital zur Gründung der Volkswagenwerk GmbH teilweise aus enteignetem Gewerkschaftsvermögen finanziert haben. Und aus diesem historischen Vorgang heute eine besondere Beziehung zwischen der deutschen Gewerkschaftsbewegung und dem Unternehmen VW herzuleiten mag diskussionsfähig sein. Tatsache ist aber auch, dass die Eigentumsrechte des VW-Werks 1949 auf den Bund und das Land Niedersachsen übertragen wurden. Das beschlagnahmte Gewerkschaftsvermögen ging somit in die treuhänderische Verwaltung des Landes Niedersachsen über mit der Auflage, die Eigentumsrechte gemeinsam mit dem Bund auszuüben.

Es waren die Bundesregierung und die niedersächsische Landesregierung, die sich 1960 als Sachwalter der Eigentumsrechte entschieden haben, VW in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, 60 Prozent der von der öffentlichen Hand gehaltenen Anteile über die Börse an private Anleger zu veräußern und das Geld in eine gemeinnützige Stiftung einzubringen. Das war ein politischer Akt, der sich nach demokratischen Regeln vollzog. Falls es vor 1960 tatsächlich Ansprüche der Gewerkschaften auf Teile des VW-Vermögens gegeben haben sollte – nun wurde die historische Kontinuität unterbrochen.

Nach der Privatisierung müsste allen Beteiligten klar gewesen sein, dass sich fortan auch große Investorengruppen in das Unternehmen einkaufen konnten, die sich um historische Sensibilitäten bei der Gewerkschaft nicht scheren würden. Dass dies bis zum Jahr 2005 nicht in größerem Umfang geschehen ist, lag insbesondere an den durch das VW-Gesetz aufgestellten Hürden. Nachdem aber bereits vor knapp drei Jahren abzusehen war, dass die gesetzliche Sonderregelung keinen Bestand haben würde, hat sich Porsche an Volkswagen beteiligt – nicht zuletzt auch, um den Konzern nach dem erwarteten Fall des Gesetzes vor Hedgefonds zu schützen, deren einziges Interesse es letztlich ist, mit ihrem Investment in möglichst kurzer Zeit eine maximale Rendite zu erzielen.

Porsche versteht sich als Investor, dessen Engagement langfristig ausgerichtet ist. Vor dem Hintergrund eines sich zunehmend verschärfenden globalen Wettbewerbs sind Porsche und Volkswagen heute mehr denn je aufeinander angewiesen. Wir wollen deshalb den VW-Konzern als starken industriellen Partner erhalten. Und das nutzt auch den Beschäftigten bei VW. Damit ist aber das VW-Gesetz obsolet geworden. Und doch wird derzeit nach Wegen gesucht, einige Fragmente der bisherigen Regelung zu retten.

Die eine Frage ist, ob sich das Gesetz so umgestalten lässt, dass es nicht erneut vom EuGH kassiert wird. Führende Juristen bezweifeln das. Die andere Frage lautet: Wem soll denn eine Sperrminorität von 20 Prozent etwas bringen? Möglicherweise dem Land Niedersachsen, was auf lange Sicht noch zu beweisen wäre, aber bestimmt nicht der Belegschaft. Die Beschäftigten bei VW brauchen eine Perspektive. Und die bekommen sie nur, wenn der Konzern sich im globalen Wettbewerb erfolgreich behauptet. Wir von Porsche wollen diese Herausforderung annehmen, damit VW auf Dauer zukunftsfähig bleibt. Und dafür wollen wir nicht bestraft werden.

Wir sind nicht angetreten, bei Volkswagen Strukturen zu zerstören, die sich bewährt haben, sondern wollen Volkswagen dabei unterstützen, den eingeschlagenen Erfolgskurs unbeirrt weiterzuverfolgen. Entgegen anderslautenden Unterstellungen hat sich Porsche zudem nie gegen die paritätische Mitbestimmung gestellt. Auch wenn wir unseren Anteil am VW-Konzern auf über 50 Prozent aufstocken sollten, werden wir die bestehenden Arbeitnehmerrechte selbstverständlich ohne Einschränkung respektieren. Es gibt nicht den geringsten Grund, in dieser Frage an Porsche zu zweifeln.

 
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