Wenn Steuern Unrecht sind
Wichtiger als eine wolkige Debatte über soziale Gerechtigkeit ist für die Bürger dieses Landes, dass die Gesetze, an die sie sich halten müssen, gut und gerecht sind. Zumindest sollten diese Gesetze nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen. Das ist bei den Steuergesetzen aber allzu oft der Fall.
Aus dem Grundgesetz folgt, dass der Staat das Einkommen eines Bürgers erst dann besteuern darf, wenn es über den Betrag hinausgeht, den der Bürger braucht, um sich und seiner Familie ein menschenwürdiges Dasein zu finanzieren. Keinesfalls darf der Staat einen Bürger durch die Steuern schlechter stellen als einen Empfänger von Sozialhilfe. Das Existenzminimum muss in jedem Fall steuerfrei bleiben.
Das wissen die Politiker aller Parteien seit dem Jahr 1992, als das Bundesverfassungsgericht die damals geltenden Grundfreibeträge für zu niedrig und verfassungswidrig befand. Und doch besserten sie die Steuergesetze anschließend nur notdürftig aus und beließen es dabei, dass den Bürgern über weitere Jahre mehr als erlaubt abgenommen wurde.
Denn selbstverständlich zählen zum Existenzminimum in Deutschland nicht nur Wohnung, Nahrung und Kleidung, sondern auch eine angemessene Versicherung gegen die Risiken Krankheit und Pflegebedürftigkeit.
Diese Kosten können die Steuerzahler bis heute nicht ausreichend geltend machen ein Verstoß gegen das Grundgesetz, wie die Karlsruher Richter jetzt entschieden haben.
Wenn sich die Große Koalition nun daran macht, die Freibeträge für solche Versicherungsbeiträge anzuheben, sollte sie die Gelegenheit nutzen, auch den Grundfreibetrag von 7664 Euro im Jahr zu erhöhen - er ist seit 2005 unverändert. Dass dieses gerechte Vorhaben bislang an der SPD scheitert, ist bemerkenswert.
- Datum 20.03.2008 - 13:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT Nr.13 vom 19.03.2008, S.21
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