Retortenbabys Jeder Mensch soll hören dürfenEinspruch!
Wer mittels Selektion ein behindertes Kind in die Welt setzt, handelt moralisch verwerflich
Ein englisches Paar, beide sind gehörlos, will durch Embryonenselektion dafür sorgen, ein gehörloses Kind zu bekommen. Paula Garfield und Tomato Lichy verstehen Taubheit als Lebensform, nicht als Behinderung. Die Auswahl des Kindes sei Ausdruck der Wertschätzung ihres Andersseins. In England ist, anders als in Deutschland, die vorgeburtliche Embryonenselektion unter Umständen erlaubt.
»Aber nicht zu dem Zweck, ein gehörloses Kind zu bekommen«, argumentieren Gegner des Ansinnens der gehörlosen Eltern im britischen Unterhaus. Ob ihre Einwände genügen, um ein gesetzliches Verbot zu begründen, mag dahingestellt bleiben. Doch sind sie wenigstens moralisch im Recht? Nein, meint Reiner Luyken. Doch seine Argumente gehen am zentralen Punkt vorbei: Wer gezielt ein gehörloses Kind zeugt, macht sich einer grundrechtserheblichen Schädigung schuldig. Luyken wendet ein, viele Gehörlose führten ein gutes Leben. Das ist wahr. Aber das Gleiche gilt für Blinde, Beinlose, Querschnittsgelähmte, sogar für einige Krebspatienten. Jeder von ihnen mag mit seiner Beeinträchtigung eine Geschichte bewältigter Herausforderungen verbinden, auf die er zu Recht stolz ist.
Der Fehler scheint mir in der gewählten Perspektive zu liegen. Alles Mögliche könnte sich im Nachhinein als geradezu glücklicher Umstand herausstellen, auch Taubheit. Ob sie nur für sich genommen nachteilig ist, erfahren wir so aber nicht. Dazu müssten wir gedanklich davon absehen, was wir über die Geschichte des Umgangs mit ihr wissen. Taubheit als Kulturzustand ist die Kunst des intersubjektiven Umgangs mit einer Beeinträchtigung. Taubheit für sich genommen ist die Beeinträchtigung selbst.
Doch was ist an Gehörlosigkeit eigentlich schlecht? Ist die Gebärdensprache nicht faszinierend reich an Ausdrucksmöglichkeiten? Ja, aber auch wer hören kann, kann Zugang zu ihr finden. Er müsste sich nur lernend bemühen, in den Austausch mit Gehörlosen einzutreten. Wer taub ist, hat die umgekehrte Wahl nicht. Die Hörfähigkeit ist ein Gut von so großer Reichweite und Relevanz, dass sie als menschenrechtliches Grundgut gelten sollte. Sie einem Kind willentlich vorzuenthalten, ist moralisch verwerflich.
Ein anderer Einwand könnte lauten: Würde das englische Paar die Selektion sein lassen, so käme entweder gar kein oder ein numerisch anderes Kind zur Welt. Dieses eine Kind wird entweder gehörlos oder überhaupt nicht geboren werden. Die Eltern könnten es also durch ihre Entscheidung gar nicht schädigen. Das ist in der Tat ein Unterschied zum folgenden fiktiven Fall: Eine Schwangere nähme nach vorgeburtlicher Diagnostik eine Pille zu dem einzigen Zweck, das Kind in ihrem Bauch taub zu machen. Das wäre eine Schädigung, denn sie träfe ein schon existierendes Wesen. Aber ist der Unterschied moralisch wichtig?
Ich meine, nein: Garfield und Lichy einerseits, die fiktive Schwangere andererseits machten einen gleichermaßen vermeidbaren Fehler in der gleichen moralisch erheblichen Hinsicht. Auch der Schaden wäre in beiden Fällen der gleiche. Das Paar wie die Schwangere sollten sich daher fragen, was sie ihrem Kind antäten. Hinter diese Gemeinsamkeiten tritt moralisch der Unterschied zurück, dass die Schwangere gegen ein Kind in ihrem Bauch handelte, das gehörlose Paar gegen eines, das noch gar nicht da ist. Garfield und Lichy sollten einfach verantwortlich für ihr künftiges Kind entscheiden.
Eine angemessene Überlegung wäre: »Unser Kind wird wohl hören können, wenn wir nicht anders entscheiden. Als künftige Eltern müssen wir die Entscheidung treffen, die für unser Kind die beste sein dürfte. Für unser Kind wäre es prima facie besser, hören zu können. Also müssen wir davon absehen, den auf Taubheit programmierten Embryo auszuwählen.«
Wohlgemerkt, ihn auszuwählen! Könnte das Paar nur ein gehörloses Kind bekommen oder gar keines, es hätte alles moralische Recht der Welt auf den Versuch einer Befruchtung. Schließlich können gehörlose Kinder gut leben. Und das Interesse, genetisch eigene Kinder zu bekommen, hat selbst moralisches Gewicht. Menschen mit einer Behinderung zur Kinderlosigkeit zu verurteilen wäre tatsächlich diskriminierend. Wer aber seinem Kind zu weltanschaulichen Demonstrationszwecken eine Behinderung aufbürdet, instrumentalisiert es.
Gegen dieses Ergebnis hilft auch kein Wechsel der Argumentationsebene. Luyken erinnert daran, wie viele bewunderte Genies mit Behinderung leben und gelebt haben. Einstein, Newton, Stephen Hawking – sollten solche Menschen in der schönen neuen Welt der Embryonenselektion auf der »Abfallliste« landen, von der Luyken spricht? Was ist das für eine Überlegung? Handelt sie vom Los der Betroffenen oder davon, was die Menschheit ihnen verdankt? Utilitaristisch gesehen, mag es unklug sein, gegen noch so schwere Behinderungen vorzugehen. Sie könnten ja ein Ansporn für außerordentliche Leistungen sein oder ein Preis für besondere Sensibilität. Aber wer nur wüsste, dass sein Kind entweder an Lateralsklerose erkranken wird oder nicht, wer es in der Hand hätte, ob es erkranken wird oder nicht, und wer, wie alle guten Eltern, das Beste für sein Kind will, den wird die Spekulation, sie könnte ja auch den größten aller Physiker aus ihm machen, nicht interessieren.
Der Autor ist Juniorprofessor für moderne politische Theorie am Otto-Suhr-Institut der FU Berlin
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- Datum 07.04.2008 - 09:02 Uhr
- Serie audio
- Quelle DIE ZEIT, 03.04.2008 Nr. 15
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...werden sie dem kind, so es nicht gehörlos sein sollte, allein das sprechen schwerlich beibringen können - so der gedankengang eines laien. die ablehnung einer selektion abzulehnen, käme für das paar wohl einem praktischen verbot gleich ein kind zu haben, da die eltern sich dann dem vorwurf ausgesetzt sähen, dass sie eine "normale" entwicklung des kindes - zumindest was die sprachlichen aspekte angeht, aus eigener kraft nicht leisten könnten.gruß, gui
Ich denke mal, dass ein hörendes Kind mit gehörlosen Eltern sehr wohl sprechen lernen kann, wenn es entsprechend gefördert wird, indem es einfach früh Umgang mit sprechenden Menschen hat. Denn Kindern muss man eine Sprache ja nicht bewusst beibringen, sie müssen sie nur hören und lernen sie quasi von alleine. Bei diesem Paar sehe ich allerdings die Gefahr, dass sie die Förderung ablehnen. Das wäre für das Kind allerdings fatal. Trotzdem bin ich der Meinung, dass die Eltern sich nicht ein behindertes Kind aussuchen dürfen.
Ich denke, das Hauptproblem liegt bei der Gesellschaft. Unsere Gesellschaft, die Wertschätzung nur den Leistung erbringenden, gesunden, wenig Kosten verursachenden Menschen entgegenbringt, hat Probleme mit Menschen, die nicht gesund sind und von vornherein keine volle Leistung erbringen können.
In einer Gesellschaft, die nicht auf Wettkampf und Hierarchie aufgebaut ist sondern auch Wertschätzung, kommt diese Frage gar nicht erst auf. Jeder Mensch ist wertvoll, ob taub, stumm, blind oder völlig gesund. Jeder Mensch hat in der Wertschätzungsgesellschaft eine Chance und kann seine ihm spezifischen Talente fördern lassen. Bei uns ist das leider nicht möglich. Aus diesem Grund sind Diskussionen und Fragen wie diese, ob einem allenfalls gehörloses Kind ein Recht auf Leben gegeben werden soll, überhaupt vorhanden.
Ich arbeite an der Idee der Wertschätzungsgesellschaft, die in wesentlichen Punkten sich von unserer Gesellschaft unterscheidet: www.sikantis.org, www.sikantis.net, www.sikantisblog.com, www.sikantisearth.com.
Ich stimme mit dem Autor ueberein dass es nicht nur moralisch, sondern auch ethisch verwerflich ist ein behindertes Kind mit Vorsatz zu "produzieren".Jeder Mensch hat das Recht sein volles Potenzial zu entwickeln.Die Entscheidung hoeren zu koennen liegt daher bei dem Kind und nicht den Eltern.Auftrag der Medizin ist es gesunde und voll funktionstuechtige Menschen zu ermoeglichen und zu unterstuetzen sowie Behinderungen zu lindern. Ich habe viel mit behinderten Kindern garbeitet und es geht ja nicht um die Frage ob ein (nicht) behindertes Leben "mehr wert" sein sollte - was ja eine perverse Frage ist.Wir sind alle Kinder Gottes, wie Gandhi es es mal ausgedrueckt hatte.Ethisch ist die Anfrage der Eltern aus mehrfacher Hinsicht falsch:1.) Ihre Vorentscheidung der Eltern und das (Menschen) - Recht des werdenden Kindes stuenden unmittelbar in Konflikt2.) Medizin wuerde pervertiert und wuerde nicht mehr dem Wohl des Menschen dienen. Ein hoerendes Kind liebt seine Eltern ja nicht weniger als ein taubes.Ich denke dass die Anfrage der Eltern auf ein taubes Kind sehr egoistisch ist, vielleicht auch nur eine beschraenkte Wahrnehmung seitens der Eltern, kognitiv wohlbemerkt(no pun intended)
Da man die Taubheit auch nach der Geburt noch herstellen kann muss sie nicht schon vor der Geburt herbeigeführt werden. Also kann man entspannt abwarten und das Kind fragen ob es taub sein will oder nicht. Was sich allerdings unterscheidet ist die Weltwarnehmung. Den die ist bei einem von geburt an tauben Menschen nun mal anderes und kann nicht durch eine später herbeigeführte Taubheit ersetzt werden. Den wer erst später taub wird hat ja bereits gehört und greift daher auf einen aderen Weltzugang zu. Das ist dann allerdings eine philosophische Frage - und auf die gibt es bekanntlich keine Antworten.
Ob das moralisch vertretbar ist würde zumindest Kants kategorischer Imperativ eindeutig beantworten: Könnte man von der Maxime zu dieser Handlung wollen, dass sie zum allgemeinen Naturgesetz werde? Schwerlich.
Genau. Die tauben Eltern stellen gerade diesen Imperativ in Frage. Auch im Sinne einer Habermas-schen Ethik sollen Argumente gewaltfrei in einem Diskursvon allen Teilnehmern (Kind!) geaeussert werden koennen. Man kann daher auch anders herum fragen: soll man Eltern dazu ermaechtigen - sogar noch vor der eigentlichen Geburt - den Kindern Gewalt anzutun?
Es ist ja nicht wie bei der 61jährigen, "auf einem Ohr taub seit Geburt, auf dem anderen schwerhörig", die vorigen Sommer bei K.D.Ritter nach 3 Minuten Couéscher Autosuggestion auf beiden Ohren normal hörte; mit Autosuggestion war sicher nur ihr "Lautstärkeregler" nachiustiert worden. Nein, wenn man in das Leben des Kindes eingreifen will, hat man "die Rechnung ohne den Wirt gemacht" und es ist zumindest mit "Nachforderungen" zu rechnen. Da geht es nicht um "objektives Papierrecht", das Leben zeigt uns letztlich immer, dass wir nach seinen Gesetzen leben müssen und nicht nach unseren. Ich grüße freundlich.Franz Josef Neffe
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