Stammzellforschung Die Logik zerbricht
Warum der Bundestag das Stammzellgesetz nicht ändern sollte. Ein Plädoyer für das geltende Recht.
In dieser Woche wird der Deutsche Bundestag entscheiden, ob das Stammzellgesetz von 2002 bestehen bleiben oder abgeändert werden soll, vor allem in einem Punkt, der sogenannten Stichtagsregelung. Wir haben damals dieses Gesetz gemeinsam auf den Weg gebracht. Heute plädieren wir mit Nachdruck dagegen, den Stichtag des Stammzellgesetzes zu verschieben. Für ein solches Vorgehen fehlt eine nachvollziehbare ethische Begründung.
Das Gesetz ermöglicht unter strengen Auflagen, menschliche embryonale Stammzellen nach Deutschland zu importieren, soweit sie bereits vor dem Stichtag, dem 1. Januar 2002, im Ausland – also außerhalb unseres Rechtsgebiets – existierten. Der Stichtag stellt sicher, dass von deutscher Forschung weder im Ausland noch im Inland Anreize zum Embryonenverbrauch ausgegangen sind noch ausgehen werden.
Wir drei sind damals aus unterschiedlichen Richtungen, mit unterschiedlichen Vorstellungen aufeinander zugegangen. Wir waren uns darüber einig, dass in der ethisch umstrittenen Frage der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen Formelkompromisse nichts bewirken konnten. Was wir nach intensiven Diskussionen in den Deutschen Bundestag einbrachten, war das Ergebnis einer grundsätzlichen Verständigung auf drei Kernpunkte: Die Achtung vor der Würde auch früher Formen menschlichen Lebens sollte gestärkt, Grundlagenforschung im Bereich der Stammzellen ermöglicht und Rechtsfrieden in der Gesellschaft herbeigeführt werden. Diesen Zielen dient das Gesetz. Dafür musste der Bundestag den Streit über die Rechtsnatur des Embryos nicht abschließend entscheiden.
Mit der damaligen Festlegung des Stichtags wies der Gesetzgeber zu Recht jede Beteiligung an dem im Ausland erlaubten, bei uns aber verbotenen Embryonenverbrauch von sich. Aber aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht konnte deutschen Forschern die Nutzung bereits vorhandener embryonaler Stammzelllinien nicht verwehrt werden, wenn gleichzeitig sichergestellt war, dass in Zukunft von der deutschen Stammzellforschung keinerlei Anreiz ausgehen würde, weitere Embryonen zu Forschungszwecken zu verbrauchen; und zwar sowohl innerhalb wie außerhalb deutscher Grenzen.
Eine Verschiebung des Stichtags macht diese Eindeutigkeit, die das Gesetz anstrebte, zweifelhaft und bringt das schwierige Gleichgewicht zwischen den drei gesetzgeberischen Zielen ins Wanken.
Das Hauptargument für die Verschiebung ist der angenommene Bedarf der deutschen Grundlagenforschung, über junge und genetisch unverbrauchte Stammzellen zu verfügen. Unter den Vertretern der einschlägigen Forschungsrichtungen ist dies nach wie vor streitig.
- Datum 01.10.2009 - 15:50 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 10.04.2008 Nr. 16
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... ernsthaft als Argument in dieser Diskussion anführt, der sollte zunächst einmal eine kleine Rundreise durch deutsche Pflegeheime machen und sich die dortigen Verhältnisse ansehen. Nicht dass es noch weitaus schlimmer sein könnte, frage ich mich ernsthaft, ob in der Diskussion um das Stammzellgesetz eigentlich nur noch verbohrte Ideologen am Tisch sitzen, die sich derart in die Materie hineingesteigert haben, dass ein Abrücken vom eigenen Standpunkt, und sei er noch so klein, einem totalen Gesichtsverlust gleichkäme. Hier geht es längst nicht mehr um die Sache, sondern nur noch um's Prinzip, und das letztlich zum Schaden der Forschungsstandorts Deutschland.
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