Stammzellforschung Die Logik zerbrichtSeite 2/2

Ob es einen Bedarf gibt, mag dahingestellt bleiben. Der Bundestag ist nicht die geeignete Instanz, diese Frage zu klären. Aber auf keinen Fall kann der behauptete Bedarf als ethisch zureichender Gesichtspunkt herhalten, um die Stichtagsregelung zu verändern, auf der das ethische Gleichgewicht des Stammzellgesetzes wesentlich beruht. Ist der Bedarf einmal ein Grund für die Verschiebung, so kann er es auch ein zweites oder drittes Mal sein. Die Haltelinie, die das Stammzellgesetz für den Import von embryonalen menschlichen Stammzelllinien vorsieht, gerät ins Rutschen und hält nichts mehr. Denn für wen sollte künftig das Versprechen glaubwürdig sein, man werde die Verschiebung niemals wiederholen?

In einem Punkt allerdings sehen wir Handlungsbedarf: Deutsche Forscher, die sich im Ausland mit den dort erlaubten Mitteln an Forschung beteiligen, sollen nicht mehr mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen müssen. Der deutsche Gesetzgeber macht Gesetze für Deutschland – und nicht darüber hinaus. Eine entsprechende Änderung wurde von deutschen Forschern angemahnt. Sie dient der Rechtssicherheit und stärkt legale Forschung.

Man mag uns unterstellen, als »Mütter« des Stammzellgesetzes wollten wir nicht, dass sich unser »Kind« verändert. Nur deshalb sprächen wir uns gegen die Verschiebung des Stichtags aus. Unsere Motive sind jedoch andere. Wir sind der inneren Logik des Stammzellgesetzes verpflichtet und wehren uns dagegen, dass etwas »Fortschreibung« genannt wird, das diese Logik zerbricht. Der innere Zusammenhang von Argumenten, der diesem Gesetz zugrunde liegt, würde mit der Verschiebung des Stichtags eben nicht nur verschoben, sondern aufgelöst.

Es ist möglich, das Stammzellgesetz für überholt und deshalb für ablösungsbedürftig zu halten. Dem müsste dann aber ein anderes Gesetz Rechnung tragen, aufgebaut auf neuen Erkenntnissen, mit neuen Begründungen. Wer Ethik und Recht für Strukturen hält, die miteinander kompatibel bleiben müssen, damit Rechtsfrieden gelingt – der muss für Aufrichtigkeit, Glaubwürdigkeit und Plausibilität der Gesetzgebung eintreten, vor allem in ethischen Fragen. Wie unser Beispiel zeigt, ist dies auch dann erreichbar, wenn man von unterschiedlichen Ausgangspositionen aufeinander zugeht.

 
Leser-Kommentare
  1. ... ernsthaft als Argument in dieser Diskussion anführt, der sollte zunächst einmal eine kleine Rundreise durch deutsche Pflegeheime machen und sich die dortigen Verhältnisse ansehen. Nicht dass es noch weitaus schlimmer sein könnte, frage ich mich ernsthaft, ob in der Diskussion um das Stammzellgesetz eigentlich nur noch verbohrte Ideologen am Tisch sitzen, die sich derart in die Materie hineingesteigert haben, dass ein Abrücken vom eigenen Standpunkt, und sei er noch so klein, einem totalen Gesichtsverlust gleichkäme. Hier geht es längst nicht mehr um die Sache, sondern nur noch um's Prinzip, und das letztlich zum Schaden der Forschungsstandorts Deutschland.

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  • Quelle DIE ZEIT, 10.04.2008 Nr. 16
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  • Schlagworte Logik | Stammzellenforschung | Recht | Bundestag
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