Aktien Verluste melden!

Schlechte Aktiengeschäfte können Anlegern helfen, später einmal Steuern zu sparen

Gut für Sparer: Die Steuer auf Zinsen wird kräftig gesenkt. Anleger müssen ab dem nächsten Jahr nur noch ein Viertel an den Staat abführen. Dazu kommen zwar der Solidaritätszuschlag und (für Mitglieder) die Kirchensteuer, alles in allem also rund 28 Prozent. Das ist aber bei den meisten Sparern weniger, als sie bisher zahlen. Derzeit richtet sich die Steuer noch nach dem Einkommensteuertarif, und der Spitzensatz beträgt 42 Prozent. Die Zinssteuer wird auch künftig gleich von den Banken abgezogen, sobald der Sparerfreibetrag von 801 Euro je Anleger überschritten wird.

Für Aktienanleger ist die Abgeltungssteuer dagegen eine regelrechte Abschreckungssteuer. Bisher mussten sie nur ihre Dividende versteuern. Künftig kassiert der Fiskus auch mit, wenn Anleger Kursgewinne realisieren, also ihre Papiere mit einem Gewinn verkaufen. Das gilt allerdings nur für solche Wertpapiere, die sich Anleger ab dem kommenden Jahr ins Depot legen. Die Altbestände sind nicht betroffen, bei deren Verkauf fällt auch nach dem 1. Januar 2009 keine Steuer auf Kursgewinne an. Wer noch Geld an der Börse investieren will, tut also gut daran, im laufenden Jahr einzusteigen.

Für Steuerzahler, die mit Geldanlagen im Jahr 2007 Verluste erlitten haben, könnte es sich außerdem lohnen, diese jetzt in ihrer Steuererklärung (Anlage SO) geltend zu machen. Das gilt in jedem Fall, wenn jemand Gewinne versteuern muss, die er mit einer kurzfristigen Spekulation erzielt hat. Schon heute sind ja Veräußerungsgewinne steuerpflichtig, wenn der Anleger die Papiere innerhalb von zwölf Monaten ge- und verkauft hat.

Aber das Melden der Verluste empfiehlt sich selbst dann, wenn die Verluste nicht mit Spekulationsgewinnen im Jahr 2007 verrechnet werden können – denn die Regel gilt auch für Gewinne in späteren Jahren. Der Bundesfinanzhof muss noch entscheiden, ob bei der Steuer auf Börsengewinne nicht vielleicht sogar Verluste aus Vorjahren berücksichtigt werden müssen, die damals nicht in der Steuererklärung angegeben worden waren. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten zur Verrechnung zuletzt stark eingeschränkt. In jedem Fall ist es für Anleger nützlich, wenn sie all ihre schlechten Geschäfte beim Finanzamt aktenkundig machen. Sonst zahlen sie später mehr Steuern, als sie müssten.

 
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