Volksentscheide Wähler-Täuschung
Volksentscheide sind beliebt. Aber am Ende sind die Bürger meist verdrossener, als wenn man sie nie befragt hätte.
Es liegt etwas Plebiszitäres in der Frühlingsluft. In Schwerin wird der Oberbürgermeister per Volksentscheid aus dem Amt entfernt. In Dresden soll eine neue Volksbefragung die Wende im Streit um die Waldschlösschenbrücke bringen, Bundespräsident Horst Köhler wirbt für eine Direktwahl des Staatsoberhauptes. Und in Berlin endete der Streit um den Flughafen Tempelhof am Sonntag mit einem Wählervotum, das nicht bloß eine Studie über die Befindlichkeiten Berlins ist, sondern ein Lehrstück von bundespolitischer Bedeutung.
Wie unter einem Brennglas bündelte es alle Fragen nach den Vorzügen und Nachteilen der direkten Demokratie: Binden Plebiszite die Bürger ans Gemeinwesen? Helfen sie gegen Politikverdrossenheit? Oder bewirken sie am Ende das Gegenteil?
Immerhin eine halbe Million Menschen haben die Freunde des sentimental geliebten Flughafens Tempelhof mit ihrer Initiative mobilisieren können. Aber eben auch nicht mehr. Das vorgeschriebene Quorum haben sie knapp verfehlt. Tempelhof wird geschlossen, der Großflughafen »Berlin-Brandenburg International« gebaut. Ob das eine gute Nachricht ist oder nicht, tut hier nichts zur Sache.
Viel wichtiger ist der kuriose Umstand, dass der Ausgang des Volksentscheids für die Zukunft Tempelhofs ohne Bedeutung war. Lange vor der Abstimmung hatte Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit mit einer Kaltschnäuzigkeit, die an Herablassung grenzte, seine Berliner wissen lassen, sie könnten votieren, wie sie wollten, am Ende werde doch gemacht, was er bestimme.
Juristisch war das korrekt, weil der Volksentscheid nach der Landesverfassung keinen bindenden Charakter hatte. Politisch ist derlei Desinteresse desaströs. Es entlarvt die Elemente direkter Demokratie, die gerade erst auf Betreiben von Wowereits SPD in die Verfassung geschrieben worden sind, als folgenlosen Freizeitspaß. So wird nicht Partizipation gefördert, sondern Abkehr von der Politik.
Ähnlich erging es 2004 den Hamburgern, die sich in einem Volksentscheid gegen den Verkauf der landeseigenen Krankenhäuser ausgesprochen hatten, nur um dann frustriert mitansehen zu müssen, wie der damals noch mit absoluter Mehrheit regierende CDU-Senat unter Ole von Beust den Verkauf trotzig durchzog. In Hamburg suchte eine Bürgerinitiative daraufhin die Volksentscheide für Parlament und Regierung verbindlich zu machen – scheiterte aber wiederum am Quorum.
Dennoch: Sind Referenden der richtige Weg? Können plebiszitäre Elemente, wenn ihre Ergebnisse nur politisch verpflichtend werden für die Exekutive, neue Begeisterung für die Demokratie entfachen? Wohl kaum.
Als das Grundgesetz geschrieben wurde, da verzichteten die Mütter und Väter der Verfassung ganz bewusst auf Instrumente der direkten Demokratie. Sie hatten erlebt, wie ein Volk sich willig dem kollektiven Wahn hingegeben hatte, und misstrauten den Massen zutiefst. Nach sechzig Jahren Demokratie in Deutschland hat sich diese Skepsis erledigt. Regelmäßig stimmen die Bundesbürger weit verantwortungsvoller ab, als es ihnen die Demoskopen zutrauen. Heute ist es nicht mehr die Furcht vor dem Wähler, die gegen Volksentscheide spricht.
Das Problem liegt vielmehr darin, dass sich die parlamentarische Demokratie nicht bruchlos durch Elemente der direkten Demokratie ergänzen lässt. Die Vorstellung, man könne in das politische System der Bundesrepublik einfach ein wenig Plebiszit hineinrühren wie einen Löffel Zucker in den Kaffee, der die Sache süßer macht – diese Vorstellung ist eine Illusion.
Die simple Ja/Nein-Logik jeder Volksbefragung steht notwendig quer zu der hoch entfalteten bundesdeutschen Aushandlungsdemokratie, deren Wesensmerkmal gerade die Einbeziehung möglichst vieler Interessen in die Konsensbildung ist. Die fortlaufende Anhörung von Fachleuten, Lobbyisten, Wissenschaftlern, von Parteigremien, Ethikräten und Enquetekommissionen, die Verschränkung von Länder- und Bundesinteressen, die penible juristische Kontrolle jedes Verfahrensschrittes durch alle Gerichtsinstanzen – all das macht Entscheidungen bisweilen quälend schwierig, schließt aber aus, dass fundamentale Aspekte einer Frage übersehen oder größere Bevölkerungsgruppen einfach ignoriert werden. Die Binnenkorrekturkräfte des politischen Prozesses sind hierzulande so stark, dass es einer massiven Intervention von außen, einer roten Plebiszit-Karte, kaum je bedarf.
Direkte Demokratie hat ihren Preis – die Entmachtung der Parlamente
Nichts belegt das so deutlich wie die Geschichte der Plebiszit-Bewegung selbst. Sie entstand in den siebziger Jahren im Umfeld der Umweltschützer, die damals in den Parlamenten keine Vertreter hatten. Mittlerweile jedoch ist der ökologische Gedanke in allen Parteien Allgemeingut – nicht durch Plebiszite, sondern dank der Integrationskraft des parlamentarischen Systems.
Auch die romantische Annahme, das Plebiszit sei ein Instrument der Reinheit, in dem sich der Volkswille klar und unverfälscht Bahn breche, ist ein Irrtum. Es gibt in der Parteiendemokratie keine parteifreien Zonen. Auch das lehrt das Berliner Beispiel. So richtig in Schwung kam die Volksbewegung für Tempelhof erst, als CDU und FDP, unterstützt von den Springer-Zeitungen der Stadt, die Bürgerinitiative kaperten, um den Flughafen-Streit zum Votum gegen Wowereit umzubiegen.
All das spricht nicht endgültig gegen die direkte Demokratie. Man kann sie einführen. Aber sie hat ihren Preis – die mindestens teilweise Entmachtung der Parlamente und eine drastische Reduktion der Kontrolle politischer Entscheidungen durch die Gerichte. Wer das will, soll es sagen. Nur beides, unmittelbare und mittelbare Demokratie, geht nicht. Wer etwas anderes suggeriert, täuscht den Bürger und schürt den Verdruss an der Politik.
- Datum 30.04.2008 - 03:35 Uhr
- Serie audio
- Quelle DIE ZEIT, 01.05.2008 Nr. 19
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Machen Volksentscheide die Bürger verdrossen? Schaut man sich den von der Hamburger CDU ignorierten Volksentscheid zur Privatisierung der landeseigenen Krankenhäuser oder den unverbindlichen und am Quorum gescheiterten Tempelhof-Volksentscheid an, könnte man zu dieser Meinung kommen. Tatsächlich sind diese zwei Beispiele aber zwei besonders schlechte, weil
- Volksentscheide in der Regeln verbindlich sind. Dass unverbindliche Volksentscheide möglich sind, ist eine Folge schlechter Regelungen speziell in Berlin und Hamburg.
- Volksentscheide sind zudem oft wegen überflüssiger Abstimmungshürden wirkungslos. Bei Wahlen gelten trotz teilweise extrem niedriger Beteiligung keinerlei Mindestzustimmungs- oder -beteiligungshürden. Obwohl die sächsische Landesregierung z.B. nur von 16 Prozent aller Wahlberechtigten gewählt wurde. Für das Berliner Tempelhof-Volksbegehren lag der Anteil höher...
Natürlich geht es bei Volksentscheiden um eine Ja-/Nein-Frage. Wie im Bundestag auch. Im Bundestag gibt es vorher Anhörungen und Ausschuss- und Plenumsdebatten. Vor Volksentscheiden muss eine initiierende Gruppe so klug sein, einen breiten Konsens über den Gesetzentwurf eines Volksbegehrens herzustellen, um Bündnispartner für die eigene Sache zu gewinnen und im Volksentscheid mehrheitsfähig zu sein. Natürlich kommt dabei nicht immer etwas Gutes heraus. Genau wie beim Bundestag, wo mit heißer Nadel gestrickte und eilig verabschiedete Gesetze manchmal schnell nachgebessert werden müssen. Und dort entscheidet nicht immer die reine Vernunft, sondern die Logik von Koalitionen, die halbgare Kompromisse hervor bringt, die keinem weh tun, aber auch keinem etwas bringen.
Die direkte Demokratie steht in Deutschland noch ganz am Anfang. Sie ist von der Qualität der Verfahren her ähnlich der Demokratie-Qualität des in Deutschland zu Beginn der Demokratie praktizierten Drei-Klassen-Wahlrechts. Dieses Wahlrecht wurde verbessert und ausdifferenziert. Genauso sollte es mit fehlerhaften Verfahren der direkten Demokratie geschehen. Dann sind Bürger auch nicht mehr frustriert, sondern mit dem politischen System und seinen Trägern hoch zufrieden, wie das Beispiel Schweiz zeigt.
Alles ist gut, mein Heinrich Wefing, Politiker machen nach der Wahl, das was sie vor der Wahl versprochen haben. Niemand beklagt sich über die Abgehobenheit der politischen Klasse, die das Zuhören schon längst verlernt hat. Und wenn der Bürger sich doch einmal aus dem Off-meldet, gibt es schon einen Journalisten der Ihnen die Lust an der Mitbestimmung nimmt. Die überfällige Einführung des Volksentscheides in Deutschland wäre eine wichtige Rückbindung unserer Parteien an die Bürger und ein Chance für mehr politische Bildung und damit auch ein wichtiger Schutz vor populistischen Politikern. Der Volksentscheid in Irland über den Europäischen Vertrag führt dazu, dass dort die Menschen viel eher Bescheid wissen, was in dem Vertrag steht, als bei uns in Deutschland.Aber Comander Wefing kämpft weiter für die Abgehobenheit des Raumschiffes Berlin. Eichenschild
Diese doch ziemlich überflüssige Veranstaltung in Berlin um den Fluhafen Tempelhof als einen Anlass für ein Plädoyer gegen Volksabstimmungen zu nutzen, ist eigentlich nicht ganz uninteressant. Wie Herr Wefing richtig festgestellt hat, ging es nicht wirklich um den Flughafen, sondern um den Versuch der öffentlichen Bloßstellung der Regierungskoalition in Berlin. Es sollte politischer Schaden verursacht werden. Dazu bediente sich eine politsche Seite, die auch schon mal ganz anders argumentiert hatte, bestimmter Medien zur emotionalen Stimmungsmache für ein Thema, dass eigentlich lange durch war. Etwas besorgniserregend ist, dass sich tatsächlich mehr Menschen in der Stadt emotionalieren und damit instrumentalisieren ließen, als der ein oder andere zunächst vielleicht gedacht haben mag. Aber wen wundert es? Die Kluft zwischen Wählerwillen und politischer Entscheidungsfindung ist derart groß geworden, dass man eben zu jedem Strohhalm greift, der einem zur Einflußnahme gereicht wird. Die Menschen in Deutschland sind es nicht mehr gewöhnt, dass man sie wirklich nach ihrer Meinung fragt. Das Gefühl für Demokratie ist in Teilen der Bevölkerung, leider nicht zuletzt bei jungen Menschen, verlorengegangen. Politik erfahren die Menschen nur noch als Machtspiel der wirtschaftlicher Eliten und Lobbyisten sowie der politischen Klasse irgendwo weit weg von ihnen. Man wundert sich nicht mehr über Wahlbetrug, sondern darüber, dass sich manche noch darüber wundern. In einem solchen Klima können Volksentscheide als Ventil durchaus gefährlich werden. In einer starken Demokratie, in der der Bürger nicht nur Souverän genannt wird, sondern sich auch als solcher fühlen kann, können Volksentscheide dagegen ein wichtiges Regulativ und die Möglichkeit der schnelle Entscheidungsfindung in bestimmten Fragen sein. Es gilt den Zustand unserer Demokratie insgesamt zu hinterfragen und nicht gegen Volksentscheide zu polemisieren.
Was aber wirklich wundert, ja eigentlich sogar sehr ärgert, sind die Bemerkungen des Autors zu vermeintlich aufeinander abgestimmten Strukturen innerhalb des politischen Entscheidungsprozesses in unserem Land, die angeblich verhindern sollen, "dass fudamentale Aspekte einer Frage übersehen oder größere Bevölkerungsgruppen einfach ignoriert werden". Ja in welchen Wolkenkuckucksheim lebt der Autor denn? Was sind denn bitte schön zum Beispiel die geschätzten 2,5 Mio Kinder, die in einem reichen Land wie Deutschland unterhalb der Armutsgrenze leben? Sie und ihre Familie erfahren jeden Tag, dass man sie komplett ignoriert, dass sie keinerlei Rolle spielen. Genau an dieser Arroganz, immer wieder zu behaupten, im Grunde sein alles richtig und gut, kankt unsere Demokratie. Wie sagt man so schön: Der Fisch stinkt von Kopf! Und zwar ganz erheblich.
Ihr Glaube an die "hohe Aushandlungsdemokratie, deren Wesensmerkmal gerade die Einbeziehung möglichst vieler Interessen in die Konsensbildung ist", beweist wie wenig Sie von den Mechanismen der real existierenden Politik verstanden haben.
Sie können doch dem "verantwortungsvollen Wähler" und Leser Ihrer Zeitung doch nicht weismachen, dass z. B. die Nichteinführung der "Scheidung-light" auf demokratischer Basis (?!), durch "Einbeziehung möglichst vieler Interessen" erfolgte? Fakt ist, dass der Bund deutscher Juristinnen (BDJ) durch hartnäckige Lobby-Arbeit diese Änderung verhinderte. Das Volk, in dessen Namen dann Richter den Streitwert und damit sinnlose Anwaltsgebühren festlegt, war bei den Vehandlungen nicht dabei, Herr Wefing.
Ein weiteres Beispiel: Das Rechtsberatungsgesetz hat nun einen neuen Namen. Auch hier wurden allein die "vielen Interessen" der Anwaltschaft aber nicht die der Rechtssuchenden berücksichtigt.
Ein weiteres Beispiel: das neue Vaterschaftsfeststellungsgesetz. Auch hier wurden die Interessen der Väter überhaupt nicht berücksichtigt. Statt der gerichtlichen Verwertbarkeit eines heimlichen Vaterschaftstests, sind nun langwierige Prozesse vorgesehen: zum Wohle der Anwaltschaft. Mehr noch: geheime Vaterschaftstests sollen unter Strafe gestellt werden, während der Betrug der Mutter (§169, StGB) durch Frauenbonus-verteilende Richter (siehe Vultejus, ZRP2008, 101) weiterhin ungeahndet bleiben soll.
Frau Zypries hat eindeutig belegt, was unter der Arroganz der Macht zu verstehen ist: sie hat gesagt, dass Gesetze vom einfachen Bürger nicht verstanden werden müssen (Echo-Online, 07.04.2008).
So lange solche Politiker über neue Gesetze entscheiden und die Belange der Bevölkerung zu Gunsten einer kleinen aber einflussreichen Lobby - hier die Anwaltschaft - ignorieren, kann sich der von Ihnen beschriebene "kollektive Wahn" wieder ausbreiten.
Um dem "kollektiven Wahn" der Selbstherrlichkeit der Politik entgegentreten zu können und somit weitere "kollektive" Überhitzungen in der Gesellschaft zu vermeiden, wären Volksentscheide mit verbindlichem Charakter für die Politik das einzig Richtige.
Damit endlich nur hinten das Richtige rauskommt.
Wenn die Bevölkerung nämlich sieht, dass "die da oben" keine Notiz von ihnen nehmen, werden sie sich an diejenigen wenden, bei denen sie sich mehr Gehör erhoffen. Dann bahnt sich die "mittelbare und unmittelbare Demokratie" andere Bahnen, die nicht unbedingt im Sinne der Demokratie verlaufen werden.
Die Politiker scheinen in letzter Zeit immer öfters gemäß dem Motto zu handeln: "Du Wähler hast Deine Stimme bei der Wahl abgegeben, also hast Du die gesamte Legislaturperiode gefälligst das Maul zu halten." Wer jemand suggerieren möchte, dies sei Demokratie, täuscht den Bürger und "schürt den Verdruss an der Politik", um Sie zu zitieren.
Der Autor hat entweder nicht nachgedacht oder nicht richtig recherchiert. Beides ist für einen Journalisten unpassend. Er missversteht Volksentscheide als einfache Entscheide zwischen Ja und Nein. Dabei können Volksentscheide auch Gesetzänderungen bewirken und müssen in dem Fall den Wortlaut der Änderung enthalten. Doch anders als Gesetzesinitiativen in den Landesparlamenten müssen Volksentscheide wirklich einen Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen der Bürger finden, weil sie wegen der hohen Hürden ansonsten keine Aussicht auf Erfolg hätten. Dies ist das zweite Missverständnis des Autors.
Ein weiteres Problem ist, dass der Autor eine Entmachtung der Parlamente und eine Aushöhlung der repräsentativen Demokratie befürchtet. Dabei geht er schon von einem zweifelhaften Demokratieverständnis aus: Die Repräsentanten haben nach seiner Ansicht eine höhere Entscheidungsbefugnis als der Souverän, das Volk. Doch bei wem ist denn die Schuld zu suchen, wenn das Volk sich genötigt sieht, eine politische Entscheidung seiner angeblichen Vertreter zu korrigieren? Sollte der "Volksvertreter" nicht von vornherein die Ohrfeige, die ihm mit einem Volksentscheid droht, zu vermeiden suchen?
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