BUCH IM GESPRÄCH Angst ist ein schlechter Ratgeber

Einen besseren Zeitpunkt hätte sich Heribert Prantl, der Leitartikler der Süddeutschen Zeitung, kaum wünschen können, um sein neues Buch zu veröffentlichen. Es erscheint just in den Wochen, da die Gesetze, die Prantl mit polemischer Wucht attackiert, eines nach dem anderen vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, eingeschränkt, zurechtgestutzt werden: Erst die Onlinedurchsuchung, dann die massenhafte Erfassung von Autokennzeichen und jüngst die wahllose Speicherung aller Telefonverbindungsdaten hat Karlsruhe mindestens teilweise für verfassungswidrig erklärt oder vorläufig ausgesetzt, weil sie vage, uferlos und schlampig abgefasst wurden.

Was die Karlsruher Richter in aller technischen Sachlichkeit in ihre Urteile geschrieben haben, liegt durchaus auf der Linie dessen, was Prantl mit Lust an der Dramatik formuliert hat: dass Angst der schlechteste Sicherheitsberater im Kampf mit dem Terror sei - dass kein Attentäter den Rechtsstaat derart gefährden könne wie ein entfesselter Gesetzgeber - »dass massivste Verfolgung und eine das Recht sprengende Repression die terroristische Gewalt eher am Kochen halten, als dass sie diese beenden«.

In fünf Kapiteln geißelt Prantl die immer neuen Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten, sei es beim großen Lauschangriff, bei der allgegenwärtigen Videoüberwachung oder der lebhaft diskutierten Vorbeugehaft, die potenzielle Gefährder schon vor der Verübung einer Straftat hinter Gitter bringen soll. Er beklagt die Datensammelwut der Behörden, prangert den Irrwitz der Folterdiskussion an und warnt vor der drohenden Verlagerung der Strafverfolgung »weit ins Vorfeld einer konkreten Schädigung«, in den Nebel von Vermutungen, Verdächtigungen und Hysterie also.

Die »politische Strafrechtsrhetorik«, schreibt Prantl, »ist schon seit langem eine Rhetorik der Militanz geworden«. Dagegen setzt er seine Forderung nach Mäßigung, Selbstbewusstsein und richtig verstandener Stärke: »Stark ist der Staat, der seine Prinzipien mit kühlem Kopf und mutiger Gelassenheit verteidigt.« Das ist schön gesagt, und richtig ist es obendrein. Prantl selbst muss sich solche Gelassenheit freilich nicht nachsagen lassen. Er ist ein brillanter Zuspitzer, ein furioser Vereinfacher, ein liberaler Feuerkopf. Das erhöht die Lesbarkeit seiner Texte und die Einprägsamkeit der Pointen. Doch nicht selten geht ihm im Schwung des anklagenden Furors die Trennschärfe der Argumente verloren.

Wer dem Autor über die zweihundert Seiten seiner Streitschrift folgt, kann mitunter den Eindruck gewinnen, der Rechtsstaat in Deutschland liege längst in Trümmern. Man meint bei der Lektüre beinahe, die Befürworter der Folter seien hierzulande bereits in der Mehrheit, die akademischen Spitzfindigkeiten des sogenannten Feindstrafrechts, das den »Feind« des Rechts rechtlos stellen will, würden in allen Hörsälen der Republik bejubelt, wo sie doch in Wahrheit nur von ein paar Außenseitern vertreten werden - man muss vermuten, Guantánamo sei ein Vorort von Berlin und die Gerichte, allen voran das Bundesverfassungsgericht, kämpften einen heroischen, aber letztlich aussichtslosen Abwehrkampf gegen die Fanatiker der Inneren Sicherheit.

Das ist hübsch düster ausgemalt, aber gottlob falsch. Auch das zeigen die jüngsten Urteile des Karlsruher Gerichts und der öffentliche Zuspruch, den sie gefunden haben: Die rechtsstaatliche Liberalität steht in Deutschland keineswegs auf verlorenem Posten. Noch ist der Terrorist nur Verbrecher, nicht Gesetzgeber.

Heribert Prantl: Der Terrorist als Gesetzgeber

Wie man mit Angst Politik macht - Verlag Droemer, München 2008 - 220 S., 14,95 Euro

 
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