Erbsenwürde

Ein Land denkt an uns Pflanzen: Seit 1992 steht in der schweizerischen Bundesverfassung der Begriff von der »Würde der Kreatur«, die zu achten sei. Gemeint sind damit auch wir, die Vertreter der Flora. Kein anderer Staat hat eine solche Norm im Grundgesetz. Allerdings tun sich die Eidgenossen seit jenem Tag, an dem sie uns ihre Wertschätzung zeigen wollten, schwer mit dem neuen Artikel.

Zehn Jahre brauchte die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanen Bereich (EKAH) für ihren Bericht, der die Tragweite des Verfassungsartikels klären sollte. Der ethische Befund lautet: Pflanzen haben Würde, ihre grundlose Schädigung ist moralisch unzulässig. Das bedeutet, der Schweizer Bauer darf uns weiter als Futter mähen. Aber anders als sein deutscher Kollege darf er uns nicht mehr willkürlich mit dem Stiefel in Grund und Boden treten.

Natürlich sorgen sich die Gentechnologen. Dürfen sie weiter an uns basteln? Wir Pflanzen machen uns nichts vor. Die Formulierungen sind so vage, dass der Straftatbestand »sinnlose Würdeverletzung« den Forschern kaum ins Handwerk pfuschen wird. Die Schrift legt zwar fest, dass beim Fummeln an unserem Genom das Zentrale gewahrt bleiben müsse: Fortpflanzungsfähigkeit. Aber die EKAH erlaubt auch weiterhin kernlose (also sterilisierte) Tomaten, Trauben, Orangen: Da sei ja die Beeinträchtigung der Pflanzenwürde begründbar.

Uns geht das am Stängel vorbei. Die Fixierung auf unmittelbare Fortpflanzungsfähigkeit ist typisch Mensch. Die Erde, so viel sei hier verraten, ist voller Samen, die in hundert Jahren noch keimen können.

Plagt Euch weiter mit der menschelnden Frage, ob wir Pflanzen Schmerz empfinden. Und ob wir, mangels Bewusstseins, überhaupt sterben können.

Dazu nur so viel: Wer hat Angkor Wat und die Maya-Ruinen verschwinden lassen? Immer haben wir Euch überlebt, Eure Zeugnisse zugewuchert. Das Brandenburger Tor kriegen wir auch noch.

 
  • Quelle DIE ZEIT Nr.19 vom 30.04.2008, S.43
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  • Schlagworte Ethikkommission | Pflanze | Biotechnologie | Genom
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