Genforschung Der große Unterschied
Die Briten sind im Umgang mit Genforschung und Reproduktionsmedizin das liberalste Volk Europas. Ihr Antrieb ist pragmatische Neugier.
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Sie fahren links und essen Würstchen zum Frühstück. Dass in England die Uhren anders gehen als auf dem Kontinent, gehört zur europäischen Vielfalt. Die Sympathie für die Extravaganzen der Briten schlägt jedoch in Unverständnis und Entsetzen um, wenn das Inselvolk wieder eine neue Nachricht aus dem Reich der Biomedizin produziert. Gerade den Deutschen kommt das Land dann vor wie die Heimstatt des biomedizinischen Grauens. Ein Land, in dem Forscher bedenkenlos mit werdendem Leben herumexperimentieren, in dem der wissenschaftliche Fortschritt alle Barrieren von Natur und Ethik schleift – und in dem Bevölkerung, Politik und Staatskirche dem Frevel ihren Segen geben.
Das erste durch künstliche Befruchtung entstandene Kind kam in England zur Welt, das erste geklonte Säugetier, Dolly, stand auf einer schottischen Wiese. Auch die staatlichen Genehmigungen, menschliche Embryonen für therapeutische Zwecke zu klonen oder Kuhzellen mit menschlichen Zellkernen zu bestücken, hatten ihre Europapremiere in Großbritannien. Fast jede Technik, die das Gesetz in Deutschland untersagt – Eizellspende und Leihmutterschaft, Embryonenadoption oder der Gencheck auf Krankheiten –, ist hier erlaubt. Die Unterschiede zwischen Großbritannien und Deutschland könnten größer kaum sein. Hinter den ethischen Differenzen stehen andersgeartete Haltungen zur Wissenschaft und divergierende philosophische Traditionen.
Kein Dokument markiert diese Gegensätze bis heute so deutlich wie der Bericht der sogenannten Warnock-Kommission. Er war 1985 nach jahrelangen Diskussionen entstanden und diente als Blaupause der britischen Biopolitik. Schon das Vorwort gibt die Richtung vor: »Moralische Empörung und kritisches Unbehagen verdrängen allzu oft nüchterne Argumente.«
Statt der Wissenschaftler entscheiden Laien über die Grenzen der Forschung
Die Kommission erklärte den Embryo zwar für schützenswert, sein Schutz besteht – im Gegensatz zu Deutschland – jedoch nicht absolut. Denn die Keimlinge gelten nicht bereits dann als vollwertige Menschen, wenn sich Ei- und Samenzelle vereint haben; erst am 14. Tag ihrer Entwicklung sind britische Embryonen unantastbar. Der Zeitpunkt ist deshalb gewählt, weil sich der Embryo nach zwei Wochen in die Gebärmutter eingenistet hat und beginnt, sich zu differenzieren.
Bis dahin ist es Ärzten wie Wissenschaftlern erlaubt, menschliche Embryonen im Namen höherer Forschungsinteressen zu lagern und zu untersuchen, sie zu manipulieren und sie – falls das Interesse erloschen ist – zu entsorgen. Wer dies darf und wer nicht, darüber entscheidet in Großbritannien weder die Regierung noch das Parlament, sondern die Human Fertility and Embryology Authority (HFEA), eine weitgehend unabhängige Einrichtung. Sie ist seit 1991 für die Grenzfälle am Beginn des Lebens zuständig. Sören Holm, Bioethiker an der Cardiff University, bezeichnet die HFEA als die weltweit einflussreichste Institution auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin und Embryonenforschung. Sie vergibt die Lizenz, mit Embryonen zu forschen, und kontrolliert alle Kliniken für künstliche Befruchtungen. Gleichzeitig fungiert das Amt als landesweite Registratur für Samen- und Eizellspender und berät Patienten bei Fragen zur Unfruchtbarkeit.
- Datum 24.09.2009 - 16:43 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 29.05.2008 Nr. 23
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