Gesellschaft Strafe ohne Schuld?

Reinhard Merkel glaubt nicht an die Willensfreiheit des Menschen, will ihn aber für seine Taten weiter so bestrafen, als hätte er sie

Nur mit schlechtem Gewissen könne jemand ein guter Jurist sein, hat der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch vor allem mit Blick auf die Strafjuristen gesagt. Denn sie unterstellten jedermann zu jeder Zeit die gleiche Fähigkeit, sich für das Recht zu entscheiden und Straftaten zu unterlassen, wiewohl diese Entscheidungsfreiheit – weniger genau, aber gebräuchlich: Willensfreiheit – tatsächlich zweifelhaft ist. Der Hamburger Strafrechtslehrer Reinhard Merkel, ein akademischer Enkel Radbruchs, geht den Zweifeln nun in einer kompakten Monografie nach.

Merkel ist nicht allein; die Hirnforschung hat in den letzten Jahren zu Massen einschlägiger Veröffentlichungen geführt. Sie bilden grob zwei Gruppen: Die einen legen die Willensfreiheit seufzend oder triumphierend ad acta und verlangen, das Strafrecht wenigstens etwas zu modifizieren, nach der Devise »Therapie statt Strafe«. Die anderen – unter Merkels Kollegen die große Mehrheit – betrachten die Willensfreiheit nach wie vor weder als widerlegt noch als erwiesen und wollen alles beim Alten lassen. Merkel macht beides: Er legt die Willensfreiheit ad acta und will alles beim Alten lassen.

In den ersten vier Fünfteln des Buches geht es der Willensfreiheit an den Kragen. Zunächst trifft es die Inkompatibilisten. Das sind jene, die Willensfreiheit für inkompatibel, für unvereinbar halten mit einem deterministischen Weltbild, in dem jedes Ereignis nach einem Kausalgesetz aus anderen Ereignissen folgt und so für einen allwissenden Beobachter sicher vorauszusagen wäre. Als prominentester Inkompatibilist wird Immanuel Kant zerpflückt, was in einer strafrechtsphilosophischen Schrift mindestens als anregende Abwechslung gelten darf. Zustimmung findet aber Kants Dualismus von Geist und Leib gegenüber dem monistischen (reduktiven) Physikalismus, der nur Stofflichem ein Dasein zubilligt.

Zwei Argumente hält Merkel den Inkompatibilisten entgegen. Erstens bedeute der Indeterminismus, den sie voraussetzten, Zufall; und Zufall vertrage sich nicht mit Willensfreiheit. Wer Herr seiner Entschlüsse sei, müsse sie determinieren können. Zweitens gingen die Inkompatibilisten von einer Akteurskausalität des Geistes dergestalt aus, dass er als unbewegtes Bewegendes – gottgleich – Hirn und Körper steuere. Und ein solcher Einfluss von Immateriellem auf Materielles widerspreche dem Energieerhaltungssatz der Physik. Ferner gebe es keinen empirischen Beleg.

Im zweiten Akt demontiert Reinhard Merkel die Kompatibilisten, die Willensfreiheit und eine vollständig determinierte Hirntätigkeit für vereinbar halten. Man vermisst allerdings eine Auseinandersetzung mit den Konzepten von Peter Bieri, Michael Pauen und ideenverwandten Denkern, die in der Debatte um die Hirnforschung hervorgetreten sind.

Die Experimente von Benjamin Libet und den heutigen Stand der Hirnforschung erörtert Merkel nicht im Zusammenhang, sondern beschränkt sich darauf, punktuell Fälle zu nennen, die besonders deutlich machen, wie sehr das Bewusstsein vom Gehirn abhängt; etwa den Fall des braven Familienvaters, den ein Hirntumor unkontrollierbar pädophil werden ließ, bis man den Tumor entdeckte und entfernte. Daraus – und aus der Hirnforschung insgesamt – leitet Merkel einen absoluten »Vorrang des Gehirns vor dem ›Geist‹« ab: Allein die Natur »erzeuge« den Willen durch das Gehirn; ohne Gehirn sei »überhaupt nichts Mentales vorstellbar«. Dass dann neben dieser harten neuro-physiologischen Überzeugung ein freier Wille keinen Platz mehr findet, versteht sich.

Weniger versteht sich, dass Merkel daraus nichts für das Strafrecht folgern will. Er beruft sich dafür auf die Lehre des Bonner Strafrechtslehrers Jakobs, dass nur die Bestrafung des Täters das Vertrauen der Allgemeinheit in die Geltung der Normen wiederherstellen könne. Zwar sei Paragraf 20 des Strafgesetzbuches (Strafausschluss bei Geisteskrankheit und Ähnlichem) insofern kosmetisch verkehrt, als seine Wortwahl allen geistig Gesunden implizit jene Willensfreiheit unterstelle, die es nun einmal nicht gebe. An den tatbestandlichen Voraussetzungen des Paragrafen 20 und an seiner Rechtsfolge will Merkel jedoch in der Sache nichts ändern. Immerhin sei das Wissen, dass es keine Willensfreiheit gebe, eine Mahnung zur Bescheidenheit im Umgang mit Straftätern.

Beide Kernaussagen des Buches, keine Willensfreiheit, aber altes Schuldstrafrecht, sind – wie sollte es anders sein – angreifbar. Der Vorwurf gegen die Inkompatibilisten, sie machten den Willen zum Zufall, übersieht, dass eine Herrschaft des Menschen über sich nur die Fähigkeit verlangt, den Vollzug des eigenen Willens zu determinieren, nicht jedoch dessen Bildung. Er übersieht vor allem, dass mit Blick auf diese Willensbildung Zufall nur dann ein treffendes Wort ist, wenn man damit sämtliche Wahrscheinlichkeiten jenseits der Gewissheit meint, also neben 50:50 auch 99:1; dass dann Zufall nur ein anderes Wort ist für »nicht mit letzter Gewissheit berechenbar« und dass dieses Urteil auf freie Entscheidungen des X aus dem Blickwinkel des Y notwendig zutreffen muss.

Wie sich im Geistigen ein Wille formt, kann die Naturwissenschaft nicht ergründen. Ebensowenig kann sie die Grenzen des Weltalls abstecken. Beweist das, dass es diese Grenzen nicht gibt? Und der Hinweis, es existiere kein einziger Beleg, dass immaterieller Geist auf Materie einwirken könne, wischt alle Religionen ebenso beiseite wie die seriöse Parapsychologie, die durchaus schon telekinetische Phänomene unter Laborbedingungen dokumentiert hat. Schließlich noch der Energieerhaltungssatz: Er steht den Inkompatibilisten nicht entgegen, wenn ein Einfluss des Geistes auf den Körper ohne Energiezufuhr möglich ist oder wenn es Formen von Energie gibt, die wir noch nicht naturwissenschaftlich erfasst haben; beides ist denkbar. Am Ende entgeht man nur schwer dem Gleichlauf der Frage nach der Willensfreiheit und jener nach Gott: Gibt es ihn, so gibt es auch eine Herrschaft des Geistes über die Materie, an welcher der Mensch einen kleinen Anteil haben mag. Die biblische Schöpfungsgeschichte spricht das unbefangen aus: »Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn« (Gen. 1, 27).

Stärkeren Widerspruch verlangen Merkels Betrachtungen zu Paragraf 20 des Strafgesetzbuches. Sie stützen sich auf einen Umkehrschluss: Wenn diese Norm Schuld und Strafe für Geisteskranke nur entfallen lasse, sofern aufgrund der Geisteskrankheit die Willensfreiheit fehle, heiße dies, dass alle geistig Gesunden einen freien Willen hätten, was nicht der Fall sei. Nun hat der Umkehrschluss immer dann, wenn man ihn wirklich braucht, die unangenehme Eigenschaft, nicht zwingend zu sein. So auch hier: Es kann dem Paragraf 20 des Strafgesetzbuches einerlei bleiben, ob geistig Gesunde als determinierte Marionetten an den Fäden ihrer neuronalen Ausstattung hängen oder nicht. Denn er beschäftigt sich nun einmal nur mit den Geisteskranken, aus Merkels Sicht: mit der besonderen Unfreiheit aufgrund von Geisteskrankheit ohne Rücksicht auf die allgemeine Unfreiheit von jedermann. Da Merkel zudem an der praktischen Wirkung des Paragrafen 20 gar nichts ändern will, wird sein Protest zum Schattenboxen.

Die größte Angriffsfläche bietet Merkel indes mit seinem überraschenden und gänzlich lapidaren Rückgriff auf die Strafzwecklehre von Jakobs. Während er in der Diskussion um die Willensfreiheit jede empirische Lücke bloßlegt, begnügt sich Merkel nun mit empiriefreien Plausibilitätserwägungen, die aber ihrerseits nicht durchweg plausibel sind. Dass die Bürger nach Straftaten eine staatliche Reaktion erwarten, trifft zu. Aber erwarten sie zwingend eine vergeltende Übelszufügung, also eine Strafe herkömmlicher Art selbst dann, wenn sich herumgesprochen hat, dass wir Menschen Sklaven der neuronalen Disposition etwa unseres linken Stirnhirnlappens sind? Wahrscheinlich verlangen sie dann doch eher eine Behandlung des Täters.

Und ist es überhaupt so, dass jede Norm ihre Geltung verliert, wenn Übertretungen ungeahndet bleiben? Verabschieden sich die Menschen vom Tötungsverbot, wenn der Staat auf Morde nicht mehr reagiert – oder kommt es nicht eher zu Lynchjustiz und Revolten gegen den untätigen Staat, während das allgemeine Tötungsverbot weiterhin als richtig er- und beachtet wird?

Merkel will den Täter also für eine Schuld bestrafen, die er nach Merkels Ansicht nicht hat, um die Bürger zu beruhigen, die irrig-unaufgeklärt meinen, dass er sie habe. Das ist nicht nur blanker Utilitarismus, sondern auch sehr pessimistisch hinsichtlich der Kraft der eigenen Argumente in Sachen Willensfreiheit. Beides erstaunt am Ende eines zugleich anthropozentrischen und mit scharfer Klinge gefochtenen Kampfes gegen den Agnostizismus. Aber der Kampf selbst macht das kleine Buch unbedingt lesenswert.

Der Jurist Tonio Walter, geboren 1971, ist Professor für Strafrecht an der Universität Regensburg. Er hat neben seinen rechtswissenschaftlichen Werken nicht nur eine »Kleine Stilkunde für Juristen« (Verlag C. H. Beck 2002) veröffentlicht, sondern auch den Essay »Die Kultur der Verantwortung« (Merus Verlag 2007) und den Roman »Polyphem« (Edition Peperkorn 2005).

 
Leser-Kommentare
  1. Wenn es zutrifft, dass telekinetische Phänomene tatsächlich existieren, denn müssen wir unsere Vorstellungen von der physikalischen Geschlossenheit unserer Welt neu überdenken, dann stehen wir an der Schwelle zu einer neuen, aufregenden Physik mit einer neuen Form von Energie, die alles bisher Erreichte weit in den Schatten stellt. Professor Tonio Walter wird uns sicher bald in einer kleinen Monographie darüber aufklären, wie das Strafrecht mit Verbrechen umzugehen hat, die mit Hilfe telekinetischer Phänomene begangen worden sind. Im Übrigen dachte ich, es sei klar, dass man Menschen für ihre Handlungen zur Verantwortung zieht, freier Wille hin oder her - sofern nur Handlungsfreiheit bestand.

  2. Wenn ich den Autor richtig verstehe, dann ist er der Überzeugung, dass "geistig Gesunde" nicht als "determinierte Marionetten an den Fäden ihrer neuronalen Ausstattung hängen" und dass wir Menschen eben nicht "Sklaven der neuronalen Disposition etwa unseres linken Stirnhirnlappens sind" (schließlich sieht sich keiner gerne als "Marionette" oder "Sklave").Was also hat Tonio Walter dem alten Schopenhauer-Satz "Der Mensch kann zwar tun, was er will, aber kann nicht wollen, was er will", der ja ganz offensichtlich nicht in Widerspruch zu Merkels Auffassung steht, Gewichtiges entgegenzusetzen?Zunächst einmal stellt er fest, die Naturwissenschaft könne nicht ergründen, "wie sich im Geistigen ein Wille formt". Tatsache ist jedoch, dass die Naturwissenschaft dieses überhaupt nicht versucht, denn nach Überzeugung der meisten Naturwissenschaftler formt sich der Wille (zu einer Handlung) im Gehirn, also im Materiellen. Im Weiteren kontert Walter Merkels Hinweis, "es existiere kein einziger Beleg, dass immaterieller Geist auf Materie einwirken könne," damit, dass Merkel "alle Religionen ebenso beiseite" wische "wie die seriöse Parapsychologie". Der Verweis auf die Religionen sowie auf die "seriöse" Parapsychologie, also darauf, dass direkte immaterielle Einwirkungen auf Materie durchaus im Bereich des Möglichen liegen, ja mehr noch, dass es bereits Belege dafür gibt, das ist fürwahr starker Tobak. Was für eine Relevanz, so frage ich, haben religiöse Glaubensinhalte und die Parapsychologie für die Ausgestaltung des Strafrechts?Am Ende kumuliert Walters Argumentation gegen Merkels Auffassung vom unfreien Willen in dem Satz: "Gibt es ihn [Gott], so gibt es auch eine Herrschaft des Geistes über die Materie", also die Willensfreiheit. Was soll der Normalbürger, dem religiöser Glaube fremd ist, damit anfangen? Im Übrigen erscheint es mir durchaus schlüssig, dass zwischen einem gesunden und einem kranken "Geist" nur graduelle Unterschiede bestehen und dass es letztlich auf reiner Willkür beruht, wo die Grenze zwischen gesund (schuldfähig) und krank (nicht schuldfähig) gezogen wird. Beim vorletzten Satz des Rezensenten ("Beides erstaunt am Ende eines [...] Kampfes gegen den Agnostizismus") verstehe ich nicht den Bezug, vielleicht kann mir mal einer auf die Sprünge helfen.

    • ttob
    • 07.09.2008 um 22:25 Uhr

    ... immer wieder kommt mir das kalte Grausen, wenn Juristen, Mediziner und Philosophen anfangen über diese Themen zu diskutieren.Da es sich beim Gehirn um eine informationsverarbeitende biologische Maschine handelt, sollte man vielmehr Informatiker fragen. Aus Informatikersicht ist es vollkommen irrelevant, welcher Teil des Gehirns die Entscheidungen trifft, Tatsache ist, sie werden getroffen und es werden dabei alle vermeintlich relevanten Informationen ausgewertet und in die Entscheidung mit einbezogen.Ein Gehirn welches über die Information: "für einen Mord komme ich ins Gefängnis und das ist unangenehm" verfügt, wird diese Information mit in seine Entscheidung einbeziehen und dabei ist es total schnurz ob man das nun freier Wille (was genau soll das eigentlich sein?), Unterbewusstsein oder Determinismus nennt. Die Abschaffung von Strafen ist also schon allein aus diesem Grund vollkommen abwegig, denn ihr Fehlen würde alle Entscheidungen zwangsweise in eine weniger günstige Richtung beeinflussen, was wohl kaum wünschenswert wäre, oder?

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    Auch der Informatiker muss notwendig seine Fachgebietsgrenzen überschreiten, wenn er die Strafwürdigkeit menschlichen Verhaltens beurteilen will. Ich sage nicht, dass man keinen Informatiker zu Rate ziehen sollte, aber er alleine ist er ähnlich ungeeignet wie Ihre Beispiele. Und daran sollte sich Ihr eigener Vorschlag doch wohl messen lassen.Aus meiner Sicht handelt es sich um eine Frage der Rechtsphilosophie, die selbstverständlich die Ergebnisse der anderen Wissenschaften, einschließlich der Informatik, aufgreifen muss.

    Auch der Informatiker muss notwendig seine Fachgebietsgrenzen überschreiten, wenn er die Strafwürdigkeit menschlichen Verhaltens beurteilen will. Ich sage nicht, dass man keinen Informatiker zu Rate ziehen sollte, aber er alleine ist er ähnlich ungeeignet wie Ihre Beispiele. Und daran sollte sich Ihr eigener Vorschlag doch wohl messen lassen.Aus meiner Sicht handelt es sich um eine Frage der Rechtsphilosophie, die selbstverständlich die Ergebnisse der anderen Wissenschaften, einschließlich der Informatik, aufgreifen muss.

  3. "Im Übrigen erscheint es mir durchaus schlüssig, dass zwischen einem
    gesunden und einem kranken "Geist" nur graduelle Unterschiede bestehen
    und dass es letztlich auf reiner Willkür beruht, wo die Grenze zwischen
    gesund (schuldfähig) und krank (nicht schuldfähig) gezogen wird."Das die Grenze zwischen zwei Begriffen schwer zu ziehen ist, spricht nicht gegen die Existenz der beiden Begriffe. Die These, dass es sich bei der Grenzziehung um "reine Willkür" handele ist widerlegt, sobald man gute Gründe dafür anführen kann, wo diese Grenze zu ziehen ist. Um diese Gründe anzuführen bin ich nicht qualifizert, aber ich kann mir gut vorstellen, dass sich gute Gründe dafür finden lassen, eine Grenze zu ziehen zwischen jemandem, der paranoide Schizophrenie hat und jemandem, der dies nicht hat (z.B. weil der erste schon die objektive Wirklichkeit subjektiv anders wahrnimmt als der nachfolgende).

  4. Auch der Informatiker muss notwendig seine Fachgebietsgrenzen überschreiten, wenn er die Strafwürdigkeit menschlichen Verhaltens beurteilen will. Ich sage nicht, dass man keinen Informatiker zu Rate ziehen sollte, aber er alleine ist er ähnlich ungeeignet wie Ihre Beispiele. Und daran sollte sich Ihr eigener Vorschlag doch wohl messen lassen.Aus meiner Sicht handelt es sich um eine Frage der Rechtsphilosophie, die selbstverständlich die Ergebnisse der anderen Wissenschaften, einschließlich der Informatik, aufgreifen muss.

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    • ttob
    • 07.09.2008 um 23:14 Uhr

    ... auf die Idee kommt, das Strafrecht zu ändern weil so eine schwulstige philosphische Konstruktion wie der "freie Wille" biologisch angeblich nicht mehr haltbar ist, verursacht mir Übelkeit. Dass dieses Thema auch noch ernsthaft in den Medien und von vermeintlichen Intelektuellen breitgewalzt wird ist für mich unfassbar."...aber er alleine ist er ähnlich ungeeignet wie Ihre Beispiele"Könntest du bitte konkreter werden?"Aus meiner Sicht handelt es sich um eine Frage der Rechtsphilosophie..."Ich bin kein Experte in Rechtsphilosophie und alle Philosophen mit denen ich bisher diskutieren durfte, verloren sich über kurz oder lang in ihren eigenen Definitionen und neigten dazu, jeglichen Praxisbezug zu verlieren. Daher steht für mich Philosophie auf der selben Stufe wie Religion, also nicht wirklich ernst zu nehmen. Aber vielleicht spricht hier der Informatiker, für mich ist entscheidender ob und wie gut ein Programm läuft und den Menschen hilft und nicht ob die Existenz von Programmen an sich und auf beliebig abstrakter Ebene moralisch ist.

    • ttob
    • 07.09.2008 um 23:14 Uhr

    ... auf die Idee kommt, das Strafrecht zu ändern weil so eine schwulstige philosphische Konstruktion wie der "freie Wille" biologisch angeblich nicht mehr haltbar ist, verursacht mir Übelkeit. Dass dieses Thema auch noch ernsthaft in den Medien und von vermeintlichen Intelektuellen breitgewalzt wird ist für mich unfassbar."...aber er alleine ist er ähnlich ungeeignet wie Ihre Beispiele"Könntest du bitte konkreter werden?"Aus meiner Sicht handelt es sich um eine Frage der Rechtsphilosophie..."Ich bin kein Experte in Rechtsphilosophie und alle Philosophen mit denen ich bisher diskutieren durfte, verloren sich über kurz oder lang in ihren eigenen Definitionen und neigten dazu, jeglichen Praxisbezug zu verlieren. Daher steht für mich Philosophie auf der selben Stufe wie Religion, also nicht wirklich ernst zu nehmen. Aber vielleicht spricht hier der Informatiker, für mich ist entscheidender ob und wie gut ein Programm läuft und den Menschen hilft und nicht ob die Existenz von Programmen an sich und auf beliebig abstrakter Ebene moralisch ist.

    • ttob
    • 07.09.2008 um 23:14 Uhr

    ... auf die Idee kommt, das Strafrecht zu ändern weil so eine schwulstige philosphische Konstruktion wie der "freie Wille" biologisch angeblich nicht mehr haltbar ist, verursacht mir Übelkeit. Dass dieses Thema auch noch ernsthaft in den Medien und von vermeintlichen Intelektuellen breitgewalzt wird ist für mich unfassbar."...aber er alleine ist er ähnlich ungeeignet wie Ihre Beispiele"Könntest du bitte konkreter werden?"Aus meiner Sicht handelt es sich um eine Frage der Rechtsphilosophie..."Ich bin kein Experte in Rechtsphilosophie und alle Philosophen mit denen ich bisher diskutieren durfte, verloren sich über kurz oder lang in ihren eigenen Definitionen und neigten dazu, jeglichen Praxisbezug zu verlieren. Daher steht für mich Philosophie auf der selben Stufe wie Religion, also nicht wirklich ernst zu nehmen. Aber vielleicht spricht hier der Informatiker, für mich ist entscheidender ob und wie gut ein Programm läuft und den Menschen hilft und nicht ob die Existenz von Programmen an sich und auf beliebig abstrakter Ebene moralisch ist.

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    • cabrow
    • 08.09.2008 um 0:14 Uhr

    Sehr geehrter ttob,was Sie leider völlig übersehen ist die These der Neurobiologen, dass auf die aktive Handlung, also das heben des Armes hin, im Gehirn der Reiz entsteht, dass wir es angeblich gewollt haben. Das sich also der Entschluss erst nach der Tat bildet, wenn auch innerhalb von millisekunden, so dass wir als Mensch die (Wahn-)Vorstellung haben, es vorher gewollt zu haben. Wenn Sie diese Annahme, von der Reinhard Merkel und wohl auch Tonio Walter ausgehen, stimmt, dann ist eben nicht die Information "Ich komme ins Gefängnis, wenn ich jemanden umbringe." für die Tat entscheidend, sondern ein nicht näher definierter Reiz, der den Täter zu seiner Tat veranlasst hat, zu der er sich dann später den "freien" Willen gebildet hat. Also sollte man eben nicht nur den Informatiker fragen, der von der Idee ausgeht, eine Maschine mit Daten zu füttern und dann den Weg zu erklären auf dem die Daten zu dem Ergebnis führen, sondern sich mit Rechtsphilosophen, Medizinern, Neurobiologen und so manchen mehr hinsetzen und breit über die Folgen der oben beschriebenen Erkenntnis diskutieren. Denn wenn sich wirklich der Wille nach der Tat bildet, dann ist eben eine Bestrafung auf Grund der gefällten Entscheidung nicht mehr möglich. Schließlich ist das arme Individuum nicht schuldig an seiner Handlung, sondern allenfalls an der nachherigen Bildung des Willen. Deshalb ist dann sehr wohl eine Änderung des Strafrechts zumindest anzudenken, denn schließlich beruht das ganze Strafrecht auf der Annahme, die Sie ja auch tätigen, dass die Information vorher vorlag und daraus, mit Hilfe eines neuronalen Programms, ein freier, nicht durch Krankheit beeinflusster, Entschluss entstanden ist, auf Grund dessen etwas passiert ist, ob nun der Tod eines Menschen oder nur das Verschwinden einer Sache ist hierbei egal.

    • cabrow
    • 08.09.2008 um 0:14 Uhr

    Sehr geehrter ttob,was Sie leider völlig übersehen ist die These der Neurobiologen, dass auf die aktive Handlung, also das heben des Armes hin, im Gehirn der Reiz entsteht, dass wir es angeblich gewollt haben. Das sich also der Entschluss erst nach der Tat bildet, wenn auch innerhalb von millisekunden, so dass wir als Mensch die (Wahn-)Vorstellung haben, es vorher gewollt zu haben. Wenn Sie diese Annahme, von der Reinhard Merkel und wohl auch Tonio Walter ausgehen, stimmt, dann ist eben nicht die Information "Ich komme ins Gefängnis, wenn ich jemanden umbringe." für die Tat entscheidend, sondern ein nicht näher definierter Reiz, der den Täter zu seiner Tat veranlasst hat, zu der er sich dann später den "freien" Willen gebildet hat. Also sollte man eben nicht nur den Informatiker fragen, der von der Idee ausgeht, eine Maschine mit Daten zu füttern und dann den Weg zu erklären auf dem die Daten zu dem Ergebnis führen, sondern sich mit Rechtsphilosophen, Medizinern, Neurobiologen und so manchen mehr hinsetzen und breit über die Folgen der oben beschriebenen Erkenntnis diskutieren. Denn wenn sich wirklich der Wille nach der Tat bildet, dann ist eben eine Bestrafung auf Grund der gefällten Entscheidung nicht mehr möglich. Schließlich ist das arme Individuum nicht schuldig an seiner Handlung, sondern allenfalls an der nachherigen Bildung des Willen. Deshalb ist dann sehr wohl eine Änderung des Strafrechts zumindest anzudenken, denn schließlich beruht das ganze Strafrecht auf der Annahme, die Sie ja auch tätigen, dass die Information vorher vorlag und daraus, mit Hilfe eines neuronalen Programms, ein freier, nicht durch Krankheit beeinflusster, Entschluss entstanden ist, auf Grund dessen etwas passiert ist, ob nun der Tod eines Menschen oder nur das Verschwinden einer Sache ist hierbei egal.

    • cabrow
    • 08.09.2008 um 0:14 Uhr

    Sehr geehrter ttob,was Sie leider völlig übersehen ist die These der Neurobiologen, dass auf die aktive Handlung, also das heben des Armes hin, im Gehirn der Reiz entsteht, dass wir es angeblich gewollt haben. Das sich also der Entschluss erst nach der Tat bildet, wenn auch innerhalb von millisekunden, so dass wir als Mensch die (Wahn-)Vorstellung haben, es vorher gewollt zu haben. Wenn Sie diese Annahme, von der Reinhard Merkel und wohl auch Tonio Walter ausgehen, stimmt, dann ist eben nicht die Information "Ich komme ins Gefängnis, wenn ich jemanden umbringe." für die Tat entscheidend, sondern ein nicht näher definierter Reiz, der den Täter zu seiner Tat veranlasst hat, zu der er sich dann später den "freien" Willen gebildet hat. Also sollte man eben nicht nur den Informatiker fragen, der von der Idee ausgeht, eine Maschine mit Daten zu füttern und dann den Weg zu erklären auf dem die Daten zu dem Ergebnis führen, sondern sich mit Rechtsphilosophen, Medizinern, Neurobiologen und so manchen mehr hinsetzen und breit über die Folgen der oben beschriebenen Erkenntnis diskutieren. Denn wenn sich wirklich der Wille nach der Tat bildet, dann ist eben eine Bestrafung auf Grund der gefällten Entscheidung nicht mehr möglich. Schließlich ist das arme Individuum nicht schuldig an seiner Handlung, sondern allenfalls an der nachherigen Bildung des Willen. Deshalb ist dann sehr wohl eine Änderung des Strafrechts zumindest anzudenken, denn schließlich beruht das ganze Strafrecht auf der Annahme, die Sie ja auch tätigen, dass die Information vorher vorlag und daraus, mit Hilfe eines neuronalen Programms, ein freier, nicht durch Krankheit beeinflusster, Entschluss entstanden ist, auf Grund dessen etwas passiert ist, ob nun der Tod eines Menschen oder nur das Verschwinden einer Sache ist hierbei egal.

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    • Hugo_P
    • 08.09.2008 um 9:32 Uhr

    ...ist die Ausformulierung des Gedankens "Armheben" nur langsamer als die Motorik an den Start zu bringen. Ich mein, wenn ich an meine Bierflasche stoß und diese droht umzukippen, bin ich mit der Hand auch schneller als mit dem Nachdenken dadrüber: "Mensch Hugo du Schussel, Bierflasche abfangen!" Es ist nicht zwingend, dadraus die Willensunfreiheit abzuleiten!Es gibt verschiedene Hirnareale, die auf verschiedenen "Bewußtseinsebenen" miteinander interagieren; wenn das alles mir auf der mit der Umwelt interagierenden "obersten Ebene" deutlich würde, käm ich ja auch zu nix anderem mehr als ständig meiner Motorik beim Arbeiten gedanklich nachzuhinken! Und freier Wille bedeutet nicht, alle Entscheidungsfindungsinstanzen "bewußt" zu durchlaufen; es bedeutet -wie es immer so schön heißt- "nach bestem Wissen und Gewissen" zu handeln. Die selbstgestellte Unfreiheit führt dann zu bösen Taten, es wird sich also "bewußt" falsch entschieden!

    • Hugo_P
    • 08.09.2008 um 9:32 Uhr

    ...ist die Ausformulierung des Gedankens "Armheben" nur langsamer als die Motorik an den Start zu bringen. Ich mein, wenn ich an meine Bierflasche stoß und diese droht umzukippen, bin ich mit der Hand auch schneller als mit dem Nachdenken dadrüber: "Mensch Hugo du Schussel, Bierflasche abfangen!" Es ist nicht zwingend, dadraus die Willensunfreiheit abzuleiten!Es gibt verschiedene Hirnareale, die auf verschiedenen "Bewußtseinsebenen" miteinander interagieren; wenn das alles mir auf der mit der Umwelt interagierenden "obersten Ebene" deutlich würde, käm ich ja auch zu nix anderem mehr als ständig meiner Motorik beim Arbeiten gedanklich nachzuhinken! Und freier Wille bedeutet nicht, alle Entscheidungsfindungsinstanzen "bewußt" zu durchlaufen; es bedeutet -wie es immer so schön heißt- "nach bestem Wissen und Gewissen" zu handeln. Die selbstgestellte Unfreiheit führt dann zu bösen Taten, es wird sich also "bewußt" falsch entschieden!

    • Mento
    • 08.09.2008 um 5:29 Uhr

    ... und halte ihre Aussagen fuer Unfug. Das Hirn ist keine Maschine, schon gar nicht im Sinne der Informatik (Turing-Maschine). Jedem der sich naeher mit der Theorie der Informatik und Berechenbarkeitstheorie auseinandergesetzt hat, sollte das intuitiv klar sein. Ich kann mir auch nicht recht vorstellen, inwieweit hier die Informatik zur Klaerung der diskutierten Probleme beitragen koennte.

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