Staatsbanken Angst vor dem Parlament

Unveröffentlichte Papiere zeigen, wie die Regierung bei der Kontrolle der Staatsbank KfW versagte

Die brisantesten Akten des Bundestages befinden sich an einem Ort, über dessen genaue Lage offiziell niemand reden darf. Hier, in der sogenannten Geheimschutzstelle, lagerten die Unterlagen des Kanzleramts über den Verkauf der ostdeutschen Leuna-Raffinerie Anfang der Neunziger. Hierher kommen Abgeordnete, um als geheim eingestufte Papiere einzusehen. Und hier liegt seit wenigen Tagen der Bericht des Bundesrechnungshofes zu den Geschäften der Staatsbank KfW.

Im Auftrag des Parlaments haben die Rechnungsprüfer das Risikomanagement der KfW zwischen Anfang 2001 und Juli 2007 untersucht. Im Kern geht es dabei um die riskanten Geschäfte der KfW-Stieftochter IKB. Die Mittelstandsbank hatte sich auf dem US-Immobilienmarkt verzockt und musste mit fast elf Milliarden Euro gestützt werden; den Großteil trug die KfW. Der Bericht des Rechnungshofs wirft nun ein Schlaglicht auf die nachlässige Kontrolle der staatseigenen Bank durch die formal zuständigen Ministerien.

Noch in der vergangenen Woche hatten Koalitionskreise gestreut, die Rechnungsprüfer hätten »kein Fehlverhalten« der Regierung festgestellt. Nach Informationen der ZEIT aber kritisiert der Bundesrechnungshof die mangelnde Aufsicht durch das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sehr deutlich. »Die im Aufsichtsleitfaden des BMF vorgegebenen Berichtspflichten der KfW« seien »nicht umgesetzt« worden, schreiben die Rechnungsprüfer. »Auch eine aktive Wahrnehmung der gesetzlich geregelten Aufsichtsmöglichkeiten gegenüber der KfW durch das BMWi konnte der Bundesrechnungshof in den Unterlagen nicht nachvollziehen.« Und das ist nicht alles. Der Rechnungshof kritisiert auch das schlechte Beteiligungsmanagement der Staatsbank – und die Interessenkollision im Finanzministerium bei der Kontrolle der KfW.

Diese Kritik munitioniert die Opposition. Politiker der Grünen, der FDP und der Linkspartei fordern einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der das ganze Desaster der KfW aufklären soll: Wie konnte es passieren, dass die Staatsbanker die riskanten Geschäfte bei ihrer Beteiligung übersahen? Und wie verhindert man, dass sich so etwas wiederholt? Bislang mauerten Union und SPD. FDP-Chef Guido Westerwelle hatte nach einem Vieraugengespräch mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) Ende August erklärt, den Bericht des Rechnungshofs abwarten zu wollen. Es gab auch ein Treffen des Finanzstaatssekretärs Jörg Asmussen mit FDP-Parlamentariern. Doch nachdem die ZEIT am vergangenen Freitag auf ihrer Website erstmals Teile des Rechnungshofsberichts veröffentlichte, wurde es in Berlin hektisch.

Um einen Untersuchungsausschuss gegen den Willen der Regierungsparteien durchzusetzen, benötigt die Opposition im Bundestag mindestens 25 Prozent der Stimmen; Grüne, FDP und Linkspartei müssten nahezu geschlossen dafür sein. Am Dienstag stimmte die Fraktion der Grünen einstimmig für den entsprechenden Antrag. »Wir sind jetzt kurz vor dem Ziel«, sagt ein FDP-Politiker.

»Der größte Vermögensschaden in der Geschichte der Bundesrepublik«

Unterdessen taumelt die KfW von einem Skandal zum nächsten. Letzter Tiefpunkt: Montag vor einer Woche überwies man 350 Millionen Euro an Lehman Brothers – als die US-Bank bereits pleite war. Zwei Vorstände der KfW wurden suspendiert, dazu ein Bereichsleiter. Für den »unentschuldbaren Vorgang« entschuldigte sich der neue KfW-Chef Ulrich Schröder. Zwar hatten sich die zuständigen Mitarbeiter rechtzeitig mit der drohenden Insolvenz von Lehman beschäftigt, nämlich am Freitag zuvor. Dann aber waren sie ganz beamtenhaft ins Wochenende gegangen, um erst montags weiterzuarbeiten – während überall auf der Welt in den Bankentürmen die Krisenstäbe tagten. Bloß ein Versäumnis einiger Angestellter? Nicht für den Finanzminister: Das Risikocontrolling der KfW, kritisierte Peer Steinbrück im Bayerischen Rundfunk, habe »systematische Fehler«.

So gern der Minister das Versagen anderer kritisiert, so ungern thematisiert er die eigene Rolle als Vizechef des Verwaltungsrats. Natürlich haftet ein Verwaltungsrat nicht für eine einzelne Überweisung. Aber es ist die Aufgabe des KfW-Verwaltungsrats, die Strukturen der Bank so zu überprüfen, dass es gar keine »systematischen Fehler« geben kann.

Tatsächlich geht es bei der KfW schon lange um einen Fehler im System. Das verbindet die Milliardenverluste der IKB mit der Millionenüberweisung an Lehman Brothers. Und diesen Schluss – organisatorische Mängel bei der Staatsbank – zieht auch der Bundesrechungshof in seinem Bericht.

Die KfW ist die einzige Bank des Landes, die nicht der Finanzaufsicht Bafin unterstellt ist, sondern dem Bundesfinanzministerium. Sie unterliegt auch nicht dem Grundgesetz der Branche, dem Kreditwesengesetz. Deswegen konnte 2006 die SPD-Politikerin Ingrid Matthäus-Maier zur Vorstandschefin der KfW aufsteigen – entgegen den Anforderungen, die das Gesetz an die Qualifikation von Bankchefs stellt.

Ob all die Ausnahmen für die staatliche Förderbank KfW noch zeitgemäß sind; ob die Mitarbeiter des Finanzministeriums, welche die Bank kontrollieren, dazu fachlich in der Lage sind; ja ob das Ministerium überhaupt genügend Mitarbeiter mit der Kontrolle der KfW beschäftigt – all diese Fragen könnte ein Untersuchungsausschuss klären.

Und die KfW ist nur ein Teil des Problems. Bei drei weiteren öffentlichen Banken musste der Staat einspringen – bei der SachsenLB, der BayernLB und der WestLB. Addiert man die erwarteten Verluste, Bürgschaften und Garantien von Bund, Ländern und Kommunen, die bei allen vier Banken anfallen, kommt man auf einen Betrag von fast 17 Milliarden Euro. »Das ist der größte Vermögensschaden in der Geschichte der Bundesrepublik«, sagt Gerhard Schick, der finanzpolitische Sprecher der Grünen. »Die Steuerzahler haben ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, wie es dazu kommen konnte.«

Im Finanzministerium fürchtet man, ein Untersuchungsausschuss könnte als politisches Tribunal missbraucht werden und zu viele Ministeriale beschäftigen. Stattdessen befürworten Ministeriumskreise die Einrichtung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus wenigen Parlamentariern, Finanzaufsehern und Ministerialbeamten. Diese könnte die folgende Agenda bearbeiten:

die Verkleinerung des KfW-Verwaltungsrats: Derzeit treten sich dort 37 Mitglieder auf die Füße, aber weichen will keiner;

die bessere Kontrolle der Landesbanken: Immerhin war die Schieflage der SachsenLB dem dortigen Verwaltungsrat bekannt – ohne dass er reagierte;

die Reform der Finanzaufsicht: Bislang werden die Mitarbeiter der Bafin nach Beamtenrecht bezahlt, jetzt sollen für mehr Geld bessere Leute kommen, auch gegen den Willen von Innen- und Justizministerium.

Ein Untersuchungsausschuss aber wird sich dadurch nicht mehr verhindern lassen. »Ohne staatsanwaltschaftliche Befugnisse«, sagt Gerhard Schick, »kommt das Parlament nicht an alle Informationen heran.«

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