Zwangsehen Die Ehe als Waffe

Vor drei Jahren hat die Bundesregierung versprochen, Zwangsheiraten unter Strafe zu stellen. Doch sie bricht ihr Versprechen

Zwangsverheiratungen werden als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen.« So eindeutig und klar steht es seit 2005 im Vertrag der Großen Koalition. Dazu legte der Bundesrat 2006 einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Zwangsheirat vor. Darin soll ein eigener Straftatbestand benannt und die Höchststrafe auf zehn Jahre verdoppelt werden. Die Bundesregierung schrieb eine kleine Stellungnahme dazu. Seitdem passiert – nichts.

Der Gesetzentwurf stammt aus dem Justizministerium Baden-Württemberg. Dort heißt es, die Bundesregierung habe das Thema seit zweieinhalb Jahren nicht aufgerufen. Warum, sei unklar. Justizminister Ulrich Goll (FDP) beschwerte sich im vergangenen Juni in einem Brief an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) über die jahrelange Nichtbehandlung. Dieser antwortete laut Stuttgarter Zeitung, bei manchen Gesetzentwürfen erscheine »nach Einschätzung der Verantwortlichen in den Fraktionen eine parlamentarische Debatte vorübergehend nicht opportun«. Dazu bemerkte Goll, dass es verfassungswidrig sei, ein Gesetz aus Opportunitätsgründen zu verschleppen.

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Natürlich verstoßen Zwangsheiraten auch jetzt schon gegen das Gesetz. Sie können als besonders schwerer Fall von Nötigung geahndet werden, gegebenenfalls kommen Verschleppung, Vergewaltigung und andere Straftatbestände hinzu. Doch das spezifische Unrecht, das Mädchen und Frauen mitten in unserem Land angetan wird, wird durch diesen rechtlichen Umweg nicht ausreichend benannt. Ein eigener Straftatbestand würde ein deutliches Zeichen an Täter und Opfer senden, dass die Bundesrepublik diese Menschenrechtsverletzung nicht toleriert. Es wäre ein Signal an die Öffentlichkeit, an Lehrerinnen, Sozialarbeiter und die Polizei und an gut meinende Publizisten, die immer noch von aufgebauschten Einzelfällen reden.

Die Botschaft lautet: Zwangsheirat ist kein Brauch, den die deutsche Gesellschaft als kulturelle Eigenart oder tolerierbares Fehlverhalten von Zuwanderern bestaunen sollte. Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung, die Mädchen und Frauen im Namen von Tradition und Kultur angetan wird. Dieses Unrecht darf das Gesetz nicht nur en passant abhandeln.

Wie viele Frauen und Mädchen jedes Jahr zwangsverheiratet werden, ist ungeklärt. Zuverlässige Zahlen gibt es nicht. Nach Umfragen bei Beratungsinitiativen gibt es allein in Berlin jährlich mehrere Hundert Fälle. In einer Studie des Bundesfamilienministeriums gab die Hälfte der befragten türkischen Frauen an, dass sie ihren Partner nicht selbst ausgesucht habe. Dabei muss nicht immer großer Druck ausgeübt worden sein. Dennoch dürften die meisten dieser Eheschließungen gegen die Menschenrechte verstoßen. Artikel 16 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen lautet: »Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.« Nicht zufällig steht dort das Wort »uneingeschränkt«. Denn eingeschränkt ist der Wille auch dann, wenn es nach außen lediglich eine »arrangierte« Ehe ist, in Wirklichkeit aber keine Alternative für die Braut (oder für den Bräutigam) besteht.

Der Gesetzentwurf nennt drei Arten von Zwangsheiraten. Erstens den Import von Bräuten: Eine meist junge Frau wird beispielsweise aus einem türkischen, irakischen, albanischen Dorf an eine Familie in Deutschland verschachert. Hier angekommen, darf sie oft nicht einmal allein zum Arzt. Zweitens die Heiratsverschleppung, also Fälle, in denen junge Frauen bei einem Heimaturlaub zur Ehe gezwungen werden. Kommen sie nicht innerhalb von sechs Monaten zurück nach Deutschland, verwirken sie ihre Aufenthaltsrechte. Im Heimatland werden sie im bäuerlichen Milieu oft als kostenlose Arbeitskräfte eingesetzt – eine moderne Form der Sklaverei.

Drittens gibt es Zwangsheiraten, bei denen eine junge Frau, die in Deutschland geboren wurde und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, mit einem Mann aus der Türkei (oder einem anderen Land) verheiratet wird. So hat der Importbräutigam die Möglichkeit, nach Deutschland zu kommen und hier zu leben. Damit sind nicht alle Formen der Zwangsheirat erfasst, aber die grobe Struktur ergibt sich aus diesen Varianten. Weiter kann es bei Zwangsheiraten darum gehen, Töchter zu maßregeln und Brautgeld in der Familie zu halten. Denn viele junge Frauen müssen ihren eigenen Cousin heiraten.

Zwangsheirat als eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern hat auch zivilrechtliche und ausländerrechtliche Folgen, zum Beispiel in Bezug auf Erbansprüche, Unterhaltszahlung und Aufenthaltsstatus. Was zum Beispiel passiert mit Menschen, die in Deutschland einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben, zu Heiratszwecken ins Ausland verschleppt werden und nach sechs Monaten ihr Aufenthaltsrecht verlieren? Hier muss eine Fristenlösung gefunden werden. Besser noch: Die Frist muss aufgehoben werden, damit Menschen, die gegen ihren Willen im Ausland festgehalten werden, wieder nach Deutschland zurückkehren können.

Diese Einzelheiten mögen noch zu diskutieren sein, doch der Kern des neuen Straftatbestandes ist unstrittig. Und nun fragt man sich, warum er nicht längst ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde. Wer hält die Schublade verschlossen? Wer verhindert, dass das offensichtliche Unrecht benannt und die Rechtsstellung der Opfer gestärkt wird?

Telefoniert man sich quer durch die Berliner Büros, erhält man keine Antwort. Ja, der Gesetzentwurf liegt vor. Nein, die Bundesregierung ruft das Thema nicht auf. Nein, man könne nicht sagen, warum. Im Bundesjustizministerium heißt es gar, man müsse überhaupt erst einmal prüfen, ob denn ein neuer Straftatbestand nötig sei. Dafür bedürfe es einer Studie aus dem Familienministerium, die aber noch nicht vorliegt. Dabei sollte man doch davon ausgehen, dass das Anliegen bereits geprüft wurde, bevor der einfache Satz in den Koalitionsvertrag geschrieben wurde: »Zwangsverheiratungen werden als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen.« Wieso soll die Sache nun erneut geprüft – also verzögert – werden?

Fragen wir: Cui bono? Wer hat etwas davon, dass Zwangsheirat im Strafgesetzbuch nicht klar benannt wird? Wer hat etwas davon, dass das Leid der Importbräute und -bräutigame weiter marginalisiert wird? Wer hat etwas davon, dass die Menschenrechtsverletzungen in der Parallelgesellschaft kleingeredet werden? Wer hat etwas davon, dass Mädchen und Jungen die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben genommen wird? Wer?

Nur Wolfgang Bosbach, Innenexperte der CDU, findet klare Worte: »Frau Zypries sieht keinen Handlungsbedarf, da die Zwangsheirat doch schon durch den Nötigungsparagrafen abgedeckt sei. Das aber ist bestenfalls halb richtig.« Denn nicht bei allen Zwangsheiraten ist Gewalt im Spiel. Die Methoden der Familien können vielfältig sein und sehr subtil.

Als Grund für das Stillhalten des Justizministeriums ist Folgendes zu vermuten: Die Verantwortlichen scheuen die Auseinandersetzung mit den Migrantenverbänden. Oder sie vertreten aus tiefer Überzeugung dieselbe Meinung. Schließlich sitzen ausgerechnet im Bundesjustiz- und im Bundesfamilienministerium einige beratungsresistente Multikulti-Ideologen. Die üblichen Verdächtigen lehnen jede Verbesserung der rechtlichen Position von Zwangsbräuten ab, weil sie ihre eigene heile Welt nicht in Unordnung bringen wollen. Denn sobald es einen neuen Straftatbestand gibt, werden die Anzeigen in die Höhe schnellen. Und es würde deutlich, welches Unglück die deutsche Gesellschaft in den letzten Jahren und Jahrzehnten in ihrer Mitte zugelassen hat.

 
Leser-Kommentare
    • ttob
    • 26.10.2008 um 11:32 Uhr

    ... warum erscheint es Lammert denn eigentlicht nicht opportun darüber zu diskutieren?

    • Rahab
    • 26.10.2008 um 11:48 Uhr

    es sind nicht die unter verdacht gestellten 'beratungsresistenten mulit-kulti-ideologen' und es sind auch nicht 'die verbände'. es ist schlicht und ergreifend das bundesministerium des INNEREN. was die 'stellungnahme' von Bosbach anlangt, ist die also ausgesprochen 'scheinheilig'.

    warum das bundesministerium des inneren? das ergibt sich bei sorgfältiger lektüre aus dem artikel selbst. aber ich fasse es mal zusammen: weil dann ein gewaltiger bereich sogenannter ordnungspolitik ersatzlos aufgegeben werden müßte! deshalb!

    • QUOTE
    • 26.10.2008 um 12:21 Uhr

    ...weil es NICHT um MP3's, DVD's, Downloads, Internetüberwachung, Abmahnung oder sonstiges geht, was bei ihrem Hauptauftraggeber BERTELSMANN auf der Agenda steht.

    Daher, Frau Ates: wenn Sie in dieser Sache etwas erreichen wollen, telefonieren Sie nicht nach Berlin oder mit dem "Justiz"-Ministerium. Telefonieren Sie direkt mit Liz Mohn, DANN tut sich vielleicht was.

  1. steht hier schwarz auf weiss:

    Zitat aus Fischers Buch:
    "Deutschland muß von außen eingehegt, und innen durch Zustrom heterogenisiert, quasi verdünnt" werden."
    J. Fischer (Die Günen): Risiko Deutschland

    Ohne Importbräute wäre dieses Ziel nicht zu erreichen!

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    @Schnarzan

    Fischer hätte die grün-rot-rot-schwarz-gelbe Politik nicht besser charakterisieren können. Daß dieser Artikel in der Zeit erscheint, ist der Gipfel der Scheinheiligkeit. Ist diese Zeitung doch eines der Sprachrohre der neuen deutschen Leitkultur, zu deren oberstem Prinzip die Tolerierung aller Menschenrechtsverletzungen gehört, die im Interesse islamischer Sitten und Gebräuche zustande kommen und die, wenn man genau hinsieht, durch den unsäglichen Artikel 4 des Grundgesetzes gedeckt sind.

    @Schnarzan - Na ja, daß entspricht dem Niveau dieses pseudorevolutionären, linksbourgeoisen Kleinbürgers; mit einer Datsche in der Toskana. So denkt die herrschende Linksbourgeoise insgesamt. Deshalb hat er ja auch bei der @Zeit einen Job bekommen. Da sitzen die selben "intellektuellen Vordenker"!

    @Schnarzan

    Fischer hätte die grün-rot-rot-schwarz-gelbe Politik nicht besser charakterisieren können. Daß dieser Artikel in der Zeit erscheint, ist der Gipfel der Scheinheiligkeit. Ist diese Zeitung doch eines der Sprachrohre der neuen deutschen Leitkultur, zu deren oberstem Prinzip die Tolerierung aller Menschenrechtsverletzungen gehört, die im Interesse islamischer Sitten und Gebräuche zustande kommen und die, wenn man genau hinsieht, durch den unsäglichen Artikel 4 des Grundgesetzes gedeckt sind.

    @Schnarzan - Na ja, daß entspricht dem Niveau dieses pseudorevolutionären, linksbourgeoisen Kleinbürgers; mit einer Datsche in der Toskana. So denkt die herrschende Linksbourgeoise insgesamt. Deshalb hat er ja auch bei der @Zeit einen Job bekommen. Da sitzen die selben "intellektuellen Vordenker"!

  2. Zunächst herzlichen Dank für diesen Artikel!

    Dann muss angemerkt werden, nicht das Konzept einer multikulturellen Gesellschaft ist gescheitert, sondern unsere Integrationspolitik.

    Auch in Deutschland ist der Alltag muslimischer Frauen und Mädchen nach wie vor durch Ungleichheit und Gewalt geprägt. Der Fall Hatun Sürücü ist da exemplarisch. Sie wurde von ihrem Bruder erschossen, weil sie sich die Freiheit herausgenommen hatte, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Töchter verkörpern für ihre muslimischen Eltern und deren Landsleute auch in Deutschland noch immer die "Familienehre".

    Islam und Moderne sind nicht kompatibel. Denn weder die Zwangsheiraten und "Ehren"morde noch der islamistische Terror in Europa sind Resultate der Idee von der friedlichen Koexistenz unterschiedlicher Kulturen. Daher ist der Staat gefordert! Wir brauchen mehr Anlaufstellen für von Zwangsheirat bedrohten Frauen.

    Aber warum nicht auch auf einen Neubeginn der Integration setzen? Daher sollte man den muslimischen Gemeinden abverlangen neben dem Bau protziger Gotteshäuser auch entsprechende Beratungsstellen zu finanzieren. Man muss die Muslime zwingen, endlich Farbe zu bekennen. Das wäre der Weg in die richtige Richtung. (Natürlich darf da nicht der Bock zum Gärtner gemacht werden.)

    • dr_d
    • 26.10.2008 um 14:09 Uhr

    Zweifellos: Zwangsheirat ist ein zu verhindernder Straftatbestand.

    ABER:
    Leider wird im Artikel nicht deutlich gemacht, dass nicht jede arrangierte Ehe einer Zwangsheirat gleichkommt. So wird mal wieder, statt einer realistischen Analyse zu liefern, das Klischee rückständiger, v.a. türkischstämmiger Familien bedient. Sehr ärgerlich.

    Einen kritischeren Blick auf die Thematik bietet "Wir und die Anderen: Kopftuch, Zwangsheirat und andere Mißverständnisse" von Elisabeth Beck-Gernsheim.

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    Natuerlich ist eine arrangierte Ehe etwas anderes als eine Zwangsheirat. Doch duerften hier die Uebergaenge fliessend sein.

    In anderen Kulturkreisen sind arrangierte Ehen gang und gaebe - etwa in Indien. Dennoch hat in Indien die Braut das Recht den ausgesuchten Braeutigam abzulehnen.

    Dennoch ist die arrangierte Ehe in unserem Kulturkreis seit dem 19. Jahrhundert mehr und mehr aus der Mode gekommen. Inzwischen ist sexuelle Selbstbestimmung Teil unserer westlichen Kultur!

    Natuerlich ist eine arrangierte Ehe etwas anderes als eine Zwangsheirat. Doch duerften hier die Uebergaenge fliessend sein.

    In anderen Kulturkreisen sind arrangierte Ehen gang und gaebe - etwa in Indien. Dennoch hat in Indien die Braut das Recht den ausgesuchten Braeutigam abzulehnen.

    Dennoch ist die arrangierte Ehe in unserem Kulturkreis seit dem 19. Jahrhundert mehr und mehr aus der Mode gekommen. Inzwischen ist sexuelle Selbstbestimmung Teil unserer westlichen Kultur!

  3. Natuerlich ist eine arrangierte Ehe etwas anderes als eine Zwangsheirat. Doch duerften hier die Uebergaenge fliessend sein.

    In anderen Kulturkreisen sind arrangierte Ehen gang und gaebe - etwa in Indien. Dennoch hat in Indien die Braut das Recht den ausgesuchten Braeutigam abzulehnen.

    Dennoch ist die arrangierte Ehe in unserem Kulturkreis seit dem 19. Jahrhundert mehr und mehr aus der Mode gekommen. Inzwischen ist sexuelle Selbstbestimmung Teil unserer westlichen Kultur!

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    Sie sagen es ja selbst: in der hinduistischen Kultur ist die arrangierte Ehe die Regel statt der Ausnahme, und bei uns ist sie einfach aus der Mode gekommen. Und natürlich gibt es da eine Grauzone, und jeder Fall von Zwangsehe und Frauenhandel ist einer zuviel und gehört auch nach weltlichem Recht bestraft - aus islamischer Sicht ist es bereits verboten, und wer immer einer anderen Seele Unrecht antut, darf sich sicher sein, dass er spätestens am jüngsten Tag die Verantwortung dafür zu tragen haben wird. Aber wie gesagt - alles spricht dafür, so lange nicht warten zu müssen, und vorher bereits dem irdischen Gesetz eine strafbewehrte Handhabe zu geben.
    Nein, was religiöse Muslime stört, ist die offensichtliche Absicht, mit der Frau Ates und ihre Mitstreiterinnen die sozialen Probleme eines Teils des muslimischen Spektrums in Deutschland und der Welt aufgreifen und quasi als Regelfall hinstellen (die Hälfte der Berliner türkischen Bräute habe sich demgemäß also ihren Partner nicht selbst ausgesucht, was flugs als Indikator für die Inzidenz der inkriminierten Zwangsehe gedeutet wird.). Dahinter steht die Absicht, den deutschen Staat dazu zu bewegen, Muslime zu zwingen, sich zu säkularisieren.
    Völlig unabhängig davon ob einem die islamische Religion sympathisch ist oder nicht (die Mehrheitsantwort auf diese Frage kann ich mir seber geben) sollte zur Kenntnis genommen werden, dass dies nicht funktionieren wird; es hat noch nie funktioniert und ist einfach kontraproduktiv.
    Wenn man wirklich etwas für die betroffenen Frauen und Mädchen erreichen will, muss man kontextuell statt konfrontativ denken und im islamischen Kontext argumentieren statt gegen diesen. da gibt es nämlich genügend Ansatzpunkte.
    So lange aber die Stimmung durch die Räume weht "nur Ex- Muslime sind gute Muslime" werden Frau Ates und ihre Mitstreiterinnen nur Verhärtungen der Einstellungen erreichen, und bei Noch- Muslimen den Eindruck erwecken, das sei es, worum es ihnen geht, weswegen man sich mit ihren teilweise durchaus berechtigten Anliegen auch gar nicht erst auseinanderzusetzen brauche.
    Meine eigene ägyptische Frau habe ich übrigens im Sonderangebot für nur drei statt fünf Kamele in einer Altstadtgasse Kairos gekauft, erstmal zur Genitalverstümmelung geschleppt und prügele sie seitdem täglich, um den Geboten des Propheten Genüge zu tun.
    Ich hoffe, ich entspreche damit ungefähr dem Regelbild, was die Mehrheit hier von Zustandekommen und Ablauf einer muslimischen Ehe offensichtlich hat.

    Sie sagen es ja selbst: in der hinduistischen Kultur ist die arrangierte Ehe die Regel statt der Ausnahme, und bei uns ist sie einfach aus der Mode gekommen. Und natürlich gibt es da eine Grauzone, und jeder Fall von Zwangsehe und Frauenhandel ist einer zuviel und gehört auch nach weltlichem Recht bestraft - aus islamischer Sicht ist es bereits verboten, und wer immer einer anderen Seele Unrecht antut, darf sich sicher sein, dass er spätestens am jüngsten Tag die Verantwortung dafür zu tragen haben wird. Aber wie gesagt - alles spricht dafür, so lange nicht warten zu müssen, und vorher bereits dem irdischen Gesetz eine strafbewehrte Handhabe zu geben.
    Nein, was religiöse Muslime stört, ist die offensichtliche Absicht, mit der Frau Ates und ihre Mitstreiterinnen die sozialen Probleme eines Teils des muslimischen Spektrums in Deutschland und der Welt aufgreifen und quasi als Regelfall hinstellen (die Hälfte der Berliner türkischen Bräute habe sich demgemäß also ihren Partner nicht selbst ausgesucht, was flugs als Indikator für die Inzidenz der inkriminierten Zwangsehe gedeutet wird.). Dahinter steht die Absicht, den deutschen Staat dazu zu bewegen, Muslime zu zwingen, sich zu säkularisieren.
    Völlig unabhängig davon ob einem die islamische Religion sympathisch ist oder nicht (die Mehrheitsantwort auf diese Frage kann ich mir seber geben) sollte zur Kenntnis genommen werden, dass dies nicht funktionieren wird; es hat noch nie funktioniert und ist einfach kontraproduktiv.
    Wenn man wirklich etwas für die betroffenen Frauen und Mädchen erreichen will, muss man kontextuell statt konfrontativ denken und im islamischen Kontext argumentieren statt gegen diesen. da gibt es nämlich genügend Ansatzpunkte.
    So lange aber die Stimmung durch die Räume weht "nur Ex- Muslime sind gute Muslime" werden Frau Ates und ihre Mitstreiterinnen nur Verhärtungen der Einstellungen erreichen, und bei Noch- Muslimen den Eindruck erwecken, das sei es, worum es ihnen geht, weswegen man sich mit ihren teilweise durchaus berechtigten Anliegen auch gar nicht erst auseinanderzusetzen brauche.
    Meine eigene ägyptische Frau habe ich übrigens im Sonderangebot für nur drei statt fünf Kamele in einer Altstadtgasse Kairos gekauft, erstmal zur Genitalverstümmelung geschleppt und prügele sie seitdem täglich, um den Geboten des Propheten Genüge zu tun.
    Ich hoffe, ich entspreche damit ungefähr dem Regelbild, was die Mehrheit hier von Zustandekommen und Ablauf einer muslimischen Ehe offensichtlich hat.

    • Rahab
    • 26.10.2008 um 15:07 Uhr

    aber bei und in ehe geht es doch nicht nur um die ausübung der sexuellen selbstbestimmung. womit ich die nicht unterschätzt haben möchte.

    das ist auch die frage, die mir an einen gesonderten straftatbestand 'zwangsehe' als erstes einfällt. denn soweit es um den eingriff in die sexuelle selbstbestimmung geht, kann ich die auch ordentlich unter die einfache nötigug subsumieren, da brauche ich noch nicht mal den schweren fall. ich muß es nur subsumieren wollen!

    im übrigen hat wie 'im christentum' auch 'im islam' wie 'im judentum' die braut das recht, den angebotenen bräutigam abzulehnen. theoretisch.

    praktisch ist was anderes. womit wir wieder bei der frage nach dem zweck des gesetzes wären.

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    @Rahab - Sie stänkern nicht, Sie langweilen nur mit Ihrem permanent zur Schau gestellten Halbwissen.

    Sie nehmen sich und Ihre geistigen 08/15-Ergüsse einfach zu wichtig!

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