Drogenpolitik Kampagne gegen "Dealer in Weiß"

Ärzte in Niedersachsen, die Süchtige mit Methadon behandeln, stehen mit einem Bein im Gefängnis. Einige sind schon drin

Michael Föllmer sucht nach Worten. Er will erklären, wie aus ihm, dem angesehenen Allgemeinmediziner in der niedersächsischen Kleinstadt Uelzen, ein verurteilter Straftäter wurde. Er habe Süchtige vom Heroin abbringen wollen, sagt er, und dass er alles richtig habe machen wollen. Vier Jahre Haft hat ihm das eingebracht, wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln, unbegründeter Behandlungen und zu hoher Dosierungen. »Ein Arzt ist kein Jurist, und ein Jurist ist kein Arzt«, sagt Föllmer.

Föllmer sitzt in der Küche der Familie Fredrich. Birgit und Malte Fredrich haben ihn während des Gerichtsverfahrens unterstützt. Nun versucht Föllmer, seinen Freunden Mut zu machen. Denn auch Malte Fredrich wird bald vor Gericht stehen. Er ist ebenfalls Hausarzt in Uelzen, mit seinem Vater betrieb er eine Gemeinschaftspraxis. Wie Föllmer behandelten die Fredrichs Heroinsüchtige, verschrieben die Ersatzdroge Methadon und andere Opiate. Substitution heißt der Fachbegriff. Wenn Abhängige das Medikament schlucken, verlangt ihr Körper kein Heroin, sie können ein fast normales Leben führen, sie können zur Arbeit gehen, für Freunde und Verwandte sind sie berechenbar und verlässlich. Methadon auf Rezept verhindert Beschaffungskriminalität und senkt die Zahl der Drogentoten. Rund 65000 Heroinabhängige bekommen derzeit in Deutschland Methadon verschrieben.

Wenn es um Drogen geht, schaut der Staat genau hin. Die Verschreibung von Opiaten ist streng reglementiert. Das Betäubungsmittelgesetz, eine mehr als hundert Seiten lange Richtlinie der Bundesärztekammer, und die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung geben vor, wie Ärzte sich verhalten müssen. Michael Föllmer und Malte Fredrich arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und haben zahlreiche Änderungen der Gesetze erlebt. Sie besuchten Fortbildungen, lasen Fachmagazine und berieten sich mit anderen Medizinern. Beide sagen, dass sie versucht hätten, die Gesetze zu befolgen – doch Ärzte sind keine Juristen.

Die Staatsanwaltschaft warf Föllmer vor, seine Patienten nicht ausreichend untersucht und ihnen ohne Therapiekonzept Methadon überlassen zu haben. Auch habe er die Einnahme der Ersatzdroge nicht überwacht und den verbotenen Nebenkonsum von Kokain oder Heroin nicht durch Urin- oder Blutproben kontrolliert. Außerdem soll Föllmer seinen Patienten »in sehr großen Mengen Substitutionsmittel mit nach Hause gegeben« haben. All das sei vorschriftswidrig, mithin keine ordnungsgemäße Behandlung – und darum seien seine Abrechnungen mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Betrug. So kam eine lange Liste vermeintlicher Straftaten zusammen. Fredrichs Anklage klingt in vielen Punkten gleich. Eine Lokalzeitung schrieb über »Dealer in Weiß«.

Die beiden Uelzener Ärzte sehen vieles anders als die Juristen. Sie glauben, dass auch eine Helferin die Droge ausgeben dürfe, nach Anleitung durch den Arzt. Substitutionsmediziner in anderen Bundesländern verfahren so. Und auch die sogenannte Take-Home-Verordnung, die Medizinern unter strengen Auflagen erlaubt, Patienten Methadon für mehrere Tage mit nach Hause zu geben, legen Föllmer und Fredrich anders aus als die Staatsanwälte. Auf dem Land könnten Patienten nicht jeden Tag in die Praxis kommen, argumentieren sie, die Wege seien zu weit. Deswegen, sagen die beiden, hätten sie zuverlässigen Patienten Methadon für mehrere Tage mitgegeben.

»Dem Missbrauch der Substitutionsbehandlung sei Tür und Tor geöffnet worden«, schreibt die Staatsanwaltschaft Lüneburg über den Fall Föllmer. Seit August 2007 ist er in der Justizvollzugsanstalt Lingen inhaftiert. Schuldig in 1164 Fällen, urteilte das Landgericht Lüneburg. Weil seine Frau schwer krank ist, durfte er das Gefängnis kurz verlassen.

Malte Fredrich saß bereits drei Wochen in Untersuchungshaft, ihm wurde die Kassenzulassung entzogen, zuletzt auch die Approbation, sodass er nun auch Privatpatienten nicht mehr behandeln darf. Am Landgericht Lüneburg liegt nun die Anklageschrift vor. Die Verhandlung soll demnächst beginnen. Michael Föllmer, Malte Fredrich und dessen Vater sind nicht die einzigen Substitutionsmediziner, die in Niedersachsen angeklagt wurden. Nirgendwo sonst in Deutschland gehen Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung und Justiz so streng mit Substitutionsmedizinern um wie in Niedersachsen. Gegen fast hundert Ärzte wurde ermittelt, vier Mediziner wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt, weitere Strafverfahren stehen an.

Mit wem man auch zum Thema Substitution in Niedersachsen spricht, immer wieder fällt der Name Peter Scherler. Er leitet die Untersuchungsgruppe Falschabrechnung, die von der AOK und anderen Kassen getragen wird, er war persönlich bei Durchsuchungen von Substitutionspraxen dabei – auch in Uelzen. Er unterstützt die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen, verhörte Ärzte. Dass er den Behörden helfe, sei ganz normal, sagt Scherler.

Auch Michal Föllmer hat mit Scherler gesprochen und sogar, wie er berichtet, auf seinen Rat hin einen bestimmten Anwalt engagiert.

Unterstützung fand die Staatsanwaltschaft auch beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in Niedersachsen – der von der AOK und anderen Kassen finanziert wird. Dort arbeitet der Experte, auf dessen Gutachten sich die Anklage berief. Die Nähe des Gutachters zur AOK könnte man als Hinweis auf einen Interessenkonflikt deuten. Denn die Kasse sieht sich in den Verfahren gegen die Uelzener Ärzte als Geschädigte. Doch aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Mann vom MDK ein sachverständiger Zeugen. Anders als etwa ein Gutachter kann er darum nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden.

Kann ein Arzt bei einer Methadonbehandlung alle Regeln befolgen? In der Substitutionsmedizin gebe es mehr Regeln »als in jedem anderen Bereich der Medizin«, sagt Detlef Haffke von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) – so viele, »dass die Anforderungen in der Praxis kaum umzusetzen sind«.

Die beiden Uelzener Mediziner sehen sich als Opfer einer Kampagne der Krankenkassen gegen die teure Substitutionsmedizin. »Sie haben einen gesellschaftlichen Auftrag angenommen, hart dafür gearbeitet und werden nun kriminalisiert und von allen offiziellen Seiten allein gelassen«, klagt Birgit Fredrich. Fünf Kinder hat das Ehepaar, der Mutter fällt es schwer, ihnen zu erklären, warum der Vater vor Gericht stehen wird. Denn Malte Fredrich war immer für seine Patienten da, er fuhr auch in der Nacht und am Wochenende los, wenn jemand Probleme hatte. Seine Frau sammelt Dankesbriefe von Patienten, die Fredrich nun nicht mehr behandeln darf.

Auch Föllmer rieb sich für seine Patienten auf. Er ist 52 Jahre alt, sieht aber 15 Jahre älter aus. Vor seinem Prozess brach er psychisch zusammen und wurde in eine Klinik eingewiesen. Sein Anwalt, den er sich auf Rat seines Widersachers von der AOK gesucht hatte, handelte mit der Staatsanwaltschaft einen Deal aus: vier Jahre Haft für ein umfassendes Geständnis. Entlastende Zeugen oder ein Gegengutachten gab es nicht. Staatsanwaltschaft und Richter hätten sein Konzept nicht verstanden, sagt Föllmer. Er habe für jeden Patienten einen Therapieplan erstellt und seine medizinische Vorgeschichte dokumentiert. Juristen sind keine Ärzte.

»Ich habe mir eigentlich nichts vorzuwerfen«, sagt Malte Fredrich. Er hat kein Methadon verkauft, niemanden abhängig gemacht, kein Patient sei zu Schaden gekommen. Dennoch droht auch ihm eine Haftstrafe von mehreren Jahren. Doch anders als sein Kollege Föllmer will Fredrich sich wehren und, wenn nötig, bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Er hofft, außerhalb Niedersachsens auf mehr Verständnis zu stoßen.

 
Leser-Kommentare
  1. Als Außenstehender kann man kaum nachvollziehen, was da alles schief gelaufen ist. Man würde denken, dass es bei einer so heiklen Sache wie Betäubungsmittel ganz klare Richtlinien gibt, an die der Arzt sich halten kann.

    Waren die Ärzte doch zu blauäugig? Aus Erfahrung weiß man ja, dass die Justiz extrem ignorant sein kann. Da kann es passieren, dass es selbst dann nur nach dem Buchstaben des Gesetzes geht, wenn der gesunde Menschenverstand eigentlich was anderes fordert...

    (ja, ich weiß, der „gesunde Menschenverstand“ ist auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss...)

    Die Gründe für diese Verfahren liegen wohl hauptsächlich in der Paranoia des Staates, wenn es um bestimmte Drogen bzw. Drogenersatzstoffe geht.

    • ttob
    • 11.11.2008 um 22:47 Uhr

    ... wenn das so stimmt. Viel Glück für die Ärzte.

    • ribera
    • 11.11.2008 um 23:53 Uhr

    wenn Ärzte meinen, sich ihre eigene Rechtsauslegung auf einem so sensiblen Feld zu stricken.
    Als betroffener Arzt muss man nicht unbedingt die vorgeschriebene Linie auf diesem Gebiet gutheißen.
    Aber als Arzt und intellektuell nicht gerade unbemittelter sollte man die gültigen Richtlinien kennen und wissen, was Verstöße gegen diese für Konsequenzen haben können.
    Merke: Eigene Gesetzesauslegung stricken schützt ebensowenig vor strafe wie Dummheit.

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    Meine Schwiegermutter, mittlerweile verstorben, hatte Krebs im Endstadium, da wird Morphium verordnet zur Schmerzlinerung, aber da die Gesetze sind wie sie sind ist es nicht so einfach überhaupt einen Arzt zu finden, der es verschreibt und dann kann die damit verbundene Bürokratie jeden Angehörigen in den Wahnsinn treiben, das Rezept muss sofort eingelöst werden, da keine Bevorratung möglich, wie organisiert man das am Samstag? Es kann nur von der eingetragenen Person eingelöst werden, ein 75jähriger (mein Schwiegervater) kann aber selbst krank oder zumindest unpässlich sein, ist im Gesetz natürlich nicht vorgesehen.

    Noch so ein Super-Bedenkenträger??? Davon haben wir genug. Wir brauchen engagierte Menschen, die sich für andere Menschen einsetzen. Die Rechtsauslegung ist die eine Sache, die sich nur dem Volljuristen erschließt, weil der nichts Besseres zu tun hat (könnte ja mal was Vernünftiges machen!). Die Rechtserstellung oder wie sich das nennen mag, wenn man Recht schafft, ist die andere, - und da muß man im Sinne der Menschlichkeit (hier mit schwerstkranken Drogenabhängigen) so handeln, daß das eigene Tun jederzeit ein allgemeines Recht werden kann. Schon mal was von Kant gehört ? Oder zuviele Gesetzesbücher gelesen, statt was Anständiges getan ?

    Blauäugig ist vor allem zu glauben, dass es den Arzt schützt, sich an die Richtlinien zu halten. Es geht ja deutlich aus dem Artikel hervor, was tatsächlich passiert ist: Die Ärzte glaubten, sie würden die Gesetze richtig auslegen, wo es Zweifel gab, gab es Rückfragen bei Kollegen, Fortbildungen und Gespräche.

    Wenn dann aber die Staatsanwaltschaft - der Materie unkundig - sich die Gesetze vom MDK auslegen lässt, dann hilft auch keine Fortbildung mehr, dann rollt die juristische Walze.

    So wurde auch in Jever einem Arzt vorgeworfen, er sei bei der Substitution falsch vorgegangen und habe gegen die "Höchstmengenbestimmungen" verstoßen. Der Staatsanwalt hatte sich entsprechend von der AOK beraten lassen. Stundenlang wurde eine Anklageschrift verlesen, bis sich herausstellte, dass das alles nur eine Luftblase war und die Staatsanwaltschaft sich schlichtweg mit der tatsächlichen Gesetzeslage und den sinnvollen Verschreibungsmodalitäten nicht auskannte. Der Arzt wurde freigesprochen.

    Gesetze können schützen und nutzen. Wenn die Auslegung aber so unklar ist wie in diesem Fall, dann nutzen sie im Zweifelsfalle dem juristisch Stärkeren und das ist sicher nicht der durch das Verfahren in wirtschaftliche Not geratene Arzt, denn der hat nicht mehr die Mittel, sich adäquat zu verteidigen. Auch unser Rechtssystem ist ein streng monetäres System. Recht bekommt der, der es sich leisten kann. Und mehr Geld (in diesem Falle über Rückforderungen) bekommt ebenfalls der, der es sich leisten kann. In dessen Händen liegt dann die Auslegung der Gesetze.

    Die Erkenntnis kommt aber erst, wenn man mitten in dieser misslichen Situation steckt. Wie aber können die Kollegen geschützt werden, die heute noch glauben, ihnen könne nichts passieren, denn sie würden sich ja an alle Bestimmungen halten? Sie müssen dringend geschützt werden, denn das Schicksal eines Michael Föllmer sollte kein weiterer Substitutionsmediziner erleiden müssen.

    Wo sind die Rechtskundigen, die Ideale haben und den Wunsch, dieses Land wieder ein bisschen besser zu machen?

    1.die BtmVV wird in Abständen novelliert.2.die Novellierungen "hinken" stets hinter den Notwendigkeiten der Praxis hinterher. Z.B.Berufstätige Substitutionspatienten, die länger als 7 Tage auf Montage einer Ölbohrinsel oder an Bord eines Schiffes sind, können nach der derzeit geltenden BtmVV nicht mit take home versorgt werden.Diensthabende Apotheken sollten den für die Bevölkerung benötigten Vorrat an Medikamenten vorhalten, Substitutionsmittel zählen anscheinend nicht dazu. Wenn dann ein Arzt einem Substitutionspatienten aus dem für den Patienten dem Arzt vom Apotheker gelieferten Substitutionsmittelvorrat eine Einzeldosis zum eigenverantwortlichen Gebrauch am Folgetag in begründetem Ausnahmefällen überlässt, verstößt er gegen eine ganze Reihe von Gesetzen, die sämtlich strafbewehrt sind und mehrjährige(!) Haftstrafebn nach sich ziehen können. 3. Ärzte sind studierte Leute, die Medizin studiert haben und dafür approbiert sind.Sie sind keine Juristen und deswegen auch nicht in der Lage, die Rechtsauslegung juristisch professionell zu vollziehen. Natürlich schulden sie, wie jeder andere Bürger auch, dem Staat die Einhaltung der Gesetze. Die BtmVV zielt in erster Linie auf die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs. Diesen wird kein Substitutionsarzt gefährden. Substitutionsärzte mit Dealern gleich zu stellen, diffamiert eine ganze Fachgruppe.

    Meine Schwiegermutter, mittlerweile verstorben, hatte Krebs im Endstadium, da wird Morphium verordnet zur Schmerzlinerung, aber da die Gesetze sind wie sie sind ist es nicht so einfach überhaupt einen Arzt zu finden, der es verschreibt und dann kann die damit verbundene Bürokratie jeden Angehörigen in den Wahnsinn treiben, das Rezept muss sofort eingelöst werden, da keine Bevorratung möglich, wie organisiert man das am Samstag? Es kann nur von der eingetragenen Person eingelöst werden, ein 75jähriger (mein Schwiegervater) kann aber selbst krank oder zumindest unpässlich sein, ist im Gesetz natürlich nicht vorgesehen.

    Noch so ein Super-Bedenkenträger??? Davon haben wir genug. Wir brauchen engagierte Menschen, die sich für andere Menschen einsetzen. Die Rechtsauslegung ist die eine Sache, die sich nur dem Volljuristen erschließt, weil der nichts Besseres zu tun hat (könnte ja mal was Vernünftiges machen!). Die Rechtserstellung oder wie sich das nennen mag, wenn man Recht schafft, ist die andere, - und da muß man im Sinne der Menschlichkeit (hier mit schwerstkranken Drogenabhängigen) so handeln, daß das eigene Tun jederzeit ein allgemeines Recht werden kann. Schon mal was von Kant gehört ? Oder zuviele Gesetzesbücher gelesen, statt was Anständiges getan ?

    Blauäugig ist vor allem zu glauben, dass es den Arzt schützt, sich an die Richtlinien zu halten. Es geht ja deutlich aus dem Artikel hervor, was tatsächlich passiert ist: Die Ärzte glaubten, sie würden die Gesetze richtig auslegen, wo es Zweifel gab, gab es Rückfragen bei Kollegen, Fortbildungen und Gespräche.

    Wenn dann aber die Staatsanwaltschaft - der Materie unkundig - sich die Gesetze vom MDK auslegen lässt, dann hilft auch keine Fortbildung mehr, dann rollt die juristische Walze.

    So wurde auch in Jever einem Arzt vorgeworfen, er sei bei der Substitution falsch vorgegangen und habe gegen die "Höchstmengenbestimmungen" verstoßen. Der Staatsanwalt hatte sich entsprechend von der AOK beraten lassen. Stundenlang wurde eine Anklageschrift verlesen, bis sich herausstellte, dass das alles nur eine Luftblase war und die Staatsanwaltschaft sich schlichtweg mit der tatsächlichen Gesetzeslage und den sinnvollen Verschreibungsmodalitäten nicht auskannte. Der Arzt wurde freigesprochen.

    Gesetze können schützen und nutzen. Wenn die Auslegung aber so unklar ist wie in diesem Fall, dann nutzen sie im Zweifelsfalle dem juristisch Stärkeren und das ist sicher nicht der durch das Verfahren in wirtschaftliche Not geratene Arzt, denn der hat nicht mehr die Mittel, sich adäquat zu verteidigen. Auch unser Rechtssystem ist ein streng monetäres System. Recht bekommt der, der es sich leisten kann. Und mehr Geld (in diesem Falle über Rückforderungen) bekommt ebenfalls der, der es sich leisten kann. In dessen Händen liegt dann die Auslegung der Gesetze.

    Die Erkenntnis kommt aber erst, wenn man mitten in dieser misslichen Situation steckt. Wie aber können die Kollegen geschützt werden, die heute noch glauben, ihnen könne nichts passieren, denn sie würden sich ja an alle Bestimmungen halten? Sie müssen dringend geschützt werden, denn das Schicksal eines Michael Föllmer sollte kein weiterer Substitutionsmediziner erleiden müssen.

    Wo sind die Rechtskundigen, die Ideale haben und den Wunsch, dieses Land wieder ein bisschen besser zu machen?

    1.die BtmVV wird in Abständen novelliert.2.die Novellierungen "hinken" stets hinter den Notwendigkeiten der Praxis hinterher. Z.B.Berufstätige Substitutionspatienten, die länger als 7 Tage auf Montage einer Ölbohrinsel oder an Bord eines Schiffes sind, können nach der derzeit geltenden BtmVV nicht mit take home versorgt werden.Diensthabende Apotheken sollten den für die Bevölkerung benötigten Vorrat an Medikamenten vorhalten, Substitutionsmittel zählen anscheinend nicht dazu. Wenn dann ein Arzt einem Substitutionspatienten aus dem für den Patienten dem Arzt vom Apotheker gelieferten Substitutionsmittelvorrat eine Einzeldosis zum eigenverantwortlichen Gebrauch am Folgetag in begründetem Ausnahmefällen überlässt, verstößt er gegen eine ganze Reihe von Gesetzen, die sämtlich strafbewehrt sind und mehrjährige(!) Haftstrafebn nach sich ziehen können. 3. Ärzte sind studierte Leute, die Medizin studiert haben und dafür approbiert sind.Sie sind keine Juristen und deswegen auch nicht in der Lage, die Rechtsauslegung juristisch professionell zu vollziehen. Natürlich schulden sie, wie jeder andere Bürger auch, dem Staat die Einhaltung der Gesetze. Die BtmVV zielt in erster Linie auf die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs. Diesen wird kein Substitutionsarzt gefährden. Substitutionsärzte mit Dealern gleich zu stellen, diffamiert eine ganze Fachgruppe.

  2. ...in einem absolut schwarzem Bundesland, in dem der Ministerpräsident nach seiner Wiederwahl wörtlich sagt:
    "Wir haben den Leuten in der letzten Legislaturperiode viel aufgelastet. Wir haben Gehälter gekürzt. Wir haben Gelder gestrichen. Wir haben Arbeitszeiten verlängert. Aber die Leute haben es verstanden, dass es sein muss. Und genau so werden wir weitermachen!!" Na dann prost Mahlzeit. Wie toll doch alles funktioniert, wird nicht zuletzt durch den "ausgeglichenen Haushalt" im Vergleich zum Jahr vor der Wahl unterstrichen. Der aufmerksame Beobachter hat allerdings sicher gemerkt, dass das tolle Bildungsministerium die Frist für die Einzahlung der Studiengebühren ca. 3 Monate vorverlegt hat - VOR die letzte Wahl. Ein Schelm, wer böses dabei denkt :-)
    Gleichzeitig werden z.B. in Göttingen jede Menge Fakultäten gestrichen - trotz Studiengebühr, eben, um zu sparen.
    Und den Leuten wird verkauft, es würde in Niedersachsen vorwärts gehen.
    Aber sie sollen nur so weiter machen. Die Krankenkassen, dass ist doch genau so ein Volk. Die Hausarztpraxen sind doch jetzt schon überfüllt, oder es findet sich kein adäquater Nachwuchs. Klar, als Hausarzt wirft man dann als erstes die "Methadon-Assis" raus, wozu noch Knast riskieren. Die Folgen solcher Politik kann man sich heute schon in Hamburg St. Georg anschauen. Na dann, Niedersachse, sturmfest und erdverwachsen wie Du bist, auf auf - in das Zwei-Klassen-System!

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    Dieser Beitrag hatte mit dem Artikel aber nichts zu tun.

    Lange Monologe über die Politische Lage vielleicht lieber in den eingenen Blog verlagern?

    Dieser Beitrag hatte mit dem Artikel aber nichts zu tun.

    Lange Monologe über die Politische Lage vielleicht lieber in den eingenen Blog verlagern?

    • Rahab
    • 12.11.2008 um 1:10 Uhr

    wie hat der mann seinen anwalt einen 'deal' aushandeln lassen können!? der soll diesen anwalt an seiner stelle sitzen lassen, ich glaub, der braucht ne denkpause...

  3. Meine Schwiegermutter, mittlerweile verstorben, hatte Krebs im Endstadium, da wird Morphium verordnet zur Schmerzlinerung, aber da die Gesetze sind wie sie sind ist es nicht so einfach überhaupt einen Arzt zu finden, der es verschreibt und dann kann die damit verbundene Bürokratie jeden Angehörigen in den Wahnsinn treiben, das Rezept muss sofort eingelöst werden, da keine Bevorratung möglich, wie organisiert man das am Samstag? Es kann nur von der eingetragenen Person eingelöst werden, ein 75jähriger (mein Schwiegervater) kann aber selbst krank oder zumindest unpässlich sein, ist im Gesetz natürlich nicht vorgesehen.

    Antwort auf "Sehr bedenklich,"
  4. Wer diese Geschichte aufmerksam verfolgt, wird zu dem Schluss kommen, dass es vielleicht (wie war das nochmal mit der AUSLEGBARKEIT juristischer Grundsätze) einige hinreichende Gründe geben mag, diese Aerzte an dem Pranger zu stellen. Aber keinen einzigen notwendigen. Hier ist ein ganz anderer Prozess am Werk, den es immer wieder, zu allen Zeiten und in jeder Gesellschaftsform gegeben hat, der der gesellschaftlichen Stigmatisierung. Leider liegt es in der Natur der Sache, dass solche Prozesse mit juristischen Mitteln immer nur aeusserst unscharf zu erfassen sind, weil sie nicht auf rationalen Denkprozessen beruhen. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass selbst Gruppen und Gesellschaften, die sich fuer aufgeklaert und rationell handelnd halten, in Gefahr laufen, durch solche Prozesse aus dem Gleichgewicht gebracht zu werden. Im konkreten Fall werden perverserweise gerade diejenigen, die sich um die Ausgegrenztesten der Ausgegrenzten kuemmern, mit Hingabe und Humanitaet, verdammt. Als waere es ein Tabu geworden, in einer Gesellschaft, die der Eigenleistung um jeden Preis huldigt, sich noch um diejenigen zu kuemmern und ihnen das Leben zu erleichtern, von denen der Volksmund ausgeht, dass sie ja SELBST SCHULD SIND an ihrer Situation. Und nicht nur nichts leisten, sondern sogar noch auf Transfertleistungen von der Gesellschaft angewiesen sind. Den Abschaum. Man wuerde sich wuenschen, dass die Patienten, Freunde, Nachbarn und Angehoerigen sich solidarisch zeigen, die Schultern schliessen und solche perversen Auswuechse der Gesellschaft im Keim ersticken. Wenn nicht, werden vermutlich einige wichtige Bausteine der Zivilgesellschaft ueber die Wupper gehen. Und wir sollten alle wissen, wohin uns das fuehren kann. Geschichte hat die Neigung, sich zu wiederholen. Und diejenigen, die sich sagen, dass sie das ja gar nichts angeht, sollten sich ueberlegen, welchen Eindruck solche Schauprozesse auf junge, angehende Aerzte haben wird. Und sich fragen, wer ihnen in dreissig Jahren noch medizinische Leistungen anbieten moechte.
    Wer den Artikel genau liest, stellt fest, dass wie so oft in der Negation die tieferliegende Wahrheit steckt. Neinnein, es handelt sich nicht um einen Schauprozess.
    "Niemand hat hier die Absicht, eine Mauer zu bauen!" (Walter Ulbricht)

    Zivilcourage ist gefragt. Mal sehen, ob sie jemand aufbringt.

  5. Dieser Beitrag hatte mit dem Artikel aber nichts zu tun.

    Lange Monologe über die Politische Lage vielleicht lieber in den eingenen Blog verlagern?

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  • Quelle DIE ZEIT, 06.11.2008 Nr. 46
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