Justiz
Ein Recht auf Rache gibt es nicht
Die Verfassung gilt auch für Christian Klar
Man müsste ein Herz aus Stein haben, wenn man dafür kein Mitgefühl hätte: Die Hinterbliebenen der Mordopfer der RAF können es nicht ertragen, dass nun auch Christian Klar nach 26 Jahren der Haft wieder auf freien Fuß kommt. Ihnen und den seinerzeit in Mogadischu befreiten Geiseln, die nun protestieren, gehört gewiss alle geziemende Empathie – kein Verständnis verdienen allerdings jene Politiker und Publizisten, die mit den Gefühlen der Opfer Schindluder treiben, anstatt aufzuklären. In der Tat: Es bleibt eine unaufhebbare Asymmetrie zwischen Opfer und Täter, zumal nach einem Mord. Das aber haben wir so gewollt, als wir im Lauf der Zivilisation zweierlei getan haben: Wir haben zuerst den Racheanspruch des Opfers »enteignet« und am Ende das Vergeltungsstrafrecht – samt Todesstrafe – abgeschafft.
Die Opfer der RAF sind tot, der Täter lebt weiter. Und er soll nach dem eindeutigen Zeugnis des Bundesverfassungsgerichts noch den Rest einer Lebensperspektive in Freiheit haben – als Ausdruck einer Menschenwürde, die nicht einmal ein Verbrecher aus eigener Kraft vernichten kann. Deshalb muss bei uns von Verfassung wegen geprüft werden, ob man nach einer sehr langen Haft – und 26 Jahre liegen deutlich über dem »Durchschnitt« der lebenslangen Freiheitsstrafe – den Rest der Strafe zur Bewährung aussetzen kann; allein deshalb, weil von dem Gefangenen keine neue Straftaten zu befürchten sind.
Allerdings, Christian Klar wäre kein Fall für eine Begnadigung gewesen, wie dies vor zwei Jahren erwogen worden ist. Dazu hätte es von ihm gnadenwürdiger Worte zur Tat bedurft. Eine Begnadigung war damals aber auch deshalb nicht angebracht, weil sie dem normalen Gang der Justiz – also der ordnungsgemäßen Prüfung nach 26 Jahren – zur Unzeit und unnötig vorgegriffen hätte. Wer damals so argumentiert hat, muss dann aber auch heute das Ergebnis der pflichtgemäßen Prüfung durch die Anklage, die Vollzugsbeamten und durch das Gericht gelten lassen. Wir müssen es schon deshalb tun, weil wir im Prozess gegen die RAF-Terroristen darauf bestanden haben, dass es sich um gewöhnliche Kriminelle (und nicht etwa um politisch zu privilegierende Täter) handelte. Wenn das damals ernst gemeint war, muss es auch heute gelten.
Ob es den Opfern hülfe, wenn Christian Klar seine Taten bereute? Dies würde vielleicht manches erleichtern, aber das Strafrecht verlangt das nicht, es verlangt noch nicht einmal, dass der Täter seine Tat gesteht. Christian Klar hat lange genug eingesessen. Mehr ist dazu kaum zu sagen. Er taugt offenbar nicht zum reumütigen Sünder. Er taugt aber auch nicht zur theatralischen Prominenz, zu der ihn der Berliner Intendant Claus Peymann erheben möchte – ein selbstgefälliges Theater, mit dem Peymann nun wirklich die Hinterbliebenen beleidigt.
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- Datum 19.12.2008 - 11:10 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 27.11.2008 Nr. 49
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Klar ist zu sechsmal lebenslänglich verurteilt worden. Mit 26 Jahren Haft als Mindestverbüßung ist er so gesehen ziemlich billig davon gekommen. Dies würde bedeuten, dass eine lebenslängliche Haft 4,33 Jahre dauert.
und dazu gleich sechsmal lebenslaenglich sollte auch das bedeuten.
Einen mehrfachen Moerder dann auch nach 26 Jahren zu entlassen steht in keinem Verhaeltnis zu der Schwere seiner Verbrechen.
Wegen niedrigen beweggründen .Bekommen diese täter ganz sicher...
http://fischer24.eu/index...
eines Maos, Stalin, Mussolini, Polpot etzc .. sollten viel eher Berücksichtigung und Diskussionsgrundlage bilden als ständig irgendwelche Nazis rauszukramen die allenfalls demokratisch gewählt wurden.
Da wurde und wird ein Popanz aufgebaut und linke Nazis aufgebaut. Man siehe sich Europa an. Essverbote, Glühbirnenverbote .. um nur zwei zu nennen .. Rauchverboite weil Hitler Nichtraucher war? Die Ode an Adolf? Widerlich!
(Anmerkung: Bitte tragen Sie zu einer sachbezogenen Debatte bei. Die Redaktion/jk)
Von den Angriffen Linker Klatscher und Faschisten sollte mit Ihrem Beitrag wohl abgelenkt werden. Von dieser Gewalt & Klein-Anarchist und Möchte-Gern-Punkbewegung gehen mehr Straftaten und Morde aus als diese lächerlichen Nazis anrichten könnten. Die Wahrheit ist dabei so banal wie widerlich. Da hat die CSU in Bayern ordentlich auf die Nase bekommen und gemerkt, dass ein gewaltiger Rechtsruck und deren Stimmanteil an die Nationalen ging.
Da rüstet Bayern zum Verbot der NPD. Aber nicht wegen der Ehrlichkeit sondern den Verlusten. Bigott wohin man schaut.
Ich kenne nur das Grundgesetze welches alle Ellen lang geändert wird. Übrigens gegen den Willen der Bürger.
eines Maos, Stalin, Mussolini, Polpot etzc .. sollten viel eher Berücksichtigung und Diskussionsgrundlage bilden als ständig irgendwelche Nazis rauszukramen die allenfalls demokratisch gewählt wurden.
Da wurde und wird ein Popanz aufgebaut und linke Nazis aufgebaut. Man siehe sich Europa an. Essverbote, Glühbirnenverbote .. um nur zwei zu nennen .. Rauchverboite weil Hitler Nichtraucher war? Die Ode an Adolf? Widerlich!
(Anmerkung: Bitte tragen Sie zu einer sachbezogenen Debatte bei. Die Redaktion/jk)
Von den Angriffen Linker Klatscher und Faschisten sollte mit Ihrem Beitrag wohl abgelenkt werden. Von dieser Gewalt & Klein-Anarchist und Möchte-Gern-Punkbewegung gehen mehr Straftaten und Morde aus als diese lächerlichen Nazis anrichten könnten. Die Wahrheit ist dabei so banal wie widerlich. Da hat die CSU in Bayern ordentlich auf die Nase bekommen und gemerkt, dass ein gewaltiger Rechtsruck und deren Stimmanteil an die Nationalen ging.
Da rüstet Bayern zum Verbot der NPD. Aber nicht wegen der Ehrlichkeit sondern den Verlusten. Bigott wohin man schaut.
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