60 Jahre UN-Menschenrechtserklärung Der Staat als Schurke

Gelten die Menschenrechte überall? Oder sind sie nur ein Machtinstrument des Westens? Ein Gespräch mit den Philosophen Christoph Menke und Arnd Pollmann

Kann die Errungenschaft der Menschenwürde wirklich nicht mehr in Vergessenheit geraten? Ein Häftling im US-Gefängnis Abu Graib im Irak

Kann die Errungenschaft der Menschenwürde wirklich nicht mehr in Vergessenheit geraten? Ein Häftling im US-Gefängnis Abu Graib im Irak

DIE ZEIT: Herr Menke, Herr Pollmann – im Januar wird sich Radovan Karadžić vor dem UN-Jugoslawien-Tribunal für seine Taten verantworten müssen. Man kann darauf wetten, dass einige Politiker und Schriftsteller protestieren werden: Karadžić dürfe nur nach serbischem Recht verurteilt werden – und nicht nach importierten Prinzipien der Menschenrechte.

CHRISTOPH MENKE: Natürlich wäre es besser, die Serben wären selbst in der Lage, Karadžić angemessen zu verurteilen. Allerdings, die Standards für Völkermord gelten überall, sie sind universal. Es wäre absurd, anzunehmen, die Serben hätten in dieser Frage andere Vorstellungen. Auch dort sind Völkermord und Vergewaltigung schwerste Verbrechen.

ARND POLLMANN: Wer gegen das Verfahren protestiert, sollte bedenken: Im Chor der Opfer gibt es keine Dissonanzen. Es ist egal, ob man von einem serbischen Soldaten oder einem SS-Offizier massakriert wird.

ZEIT: Eine andere Kritik an einer Politik der Menschenrechte lautet: Nationalstaaten kennen keine Moral, sie kennen nur ihre ureigenen Interessen.

MENKE: Das behaupten leider auch einige Autoren in der ZEIT . Wer sagt, dass Interessen das Einzige sind, wofür Nationen auf der Welt sind, sollte jedoch erst einmal seine politische Theorie erläutern. Nationen sind keine Vereinigungen zur Interessenvertretung. Und Demokratien keine Aktiengesellschaften.

ZEIT: Es gibt den viel zitierten Verdacht: »Wer Menschenrechte sagt, der will betrügen.«

POLLMANN: Wen haben Sie da vor Augen? Die Bush-Regierung? Im Einzelfall ist das oft richtig. Aber als generelle Unterstellung ist der Satz zynisch.

ZEIT: Aber der Vorwurf steht nun einmal im Raum: Menschenrechte sind ein Instrument des Westens.

MENKE: Es stimmt, die Rhetorik der Menschenrechte ist eine machtpolitische Waffe geworden. Das kann man auch positiv sehen, weil es beweist, wie viel Überzeugungskraft der Menschenrechts-Diskurs inzwischen hat. Regierungen kommen gar nicht umhin, von den Menschenrechten zu sprechen – selbst wenn sie damit nur ihre Machtpolitik kaschieren wollen.

ZEIT: Wenn sogar Despoten das Wort »Menschenrechte« im Mund führen, dann werden sie zu einer leeren Formel. Tatsächlich waren sie eine Revolution.

POLLMANN: Ja, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Gründung der UN waren eine Revolution. Die Barbareien des Zweiten Weltkriegs haben jedem klargemacht, dass die Menschenrechte nicht mehr allein in den Händen der Einzelstaaten liegen dürfen. Denn der Staat ist zugleich Rechtsgarant und Rechtsverletzer. Damit sollte Schluss sein.

MENKE: Die Erfahrung des Totalitarismus lautet: Auch der Staat kann ein Schurke sein. Dieser Erfahrung trägt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Rechnung. Wir vergessen leicht, wie radikal 1948 das Verhältnis zwischen dem Staat und den Grund- und Menschenrechten problematisiert wurde.

ZEIT: Nach 1945 standen jedem die Bestialitäten des Krieges vor Augen. Was ist, wenn die Erfahrungsbasis, die Erinnerung an Hitler und Stalin, verblasst?

POLLMANN: Es gibt ständig neue Bestialitäten. Und die Erinnerung an die totalitäre Erfahrung wird durch die Menschenrechtserklärung wachgehalten.

MENKE: Ich sehe dennoch eine einschneidende Veränderung. Wenn man damals über Menschenrechtsverletzungen sprach, wurde nicht nur über Opfer gesprochen; es wurde auch nach den Ursachen des Leidens gefragt, nach der politischen Verantwortung. Heute ist das nicht mehr der Fall. Es gibt eine Form medialer Evidenzproduktion, die mich beunruhigt: Das Leiden wird im Fernsehen gezeigt, es wirkt nur noch wie ein Appell an die Weltöffentlichkeit. Dabei bleibt häufig unklar, wer verantwortlich ist und welche Antworten angemessen wären. Insofern frage ich mich, ob nicht doch die ursprüngliche Erfahrungsbasis durch eine medial produzierte Erfahrung ersetzt wird. Dabei wechseln ständig die Opfervorlieben. Zwei Jahre lang ist es Darfur, und dann zieht die Karawane weiter.

POLLMANN: Wer Menschenrechtsverletzungen erlitten hat, der wird überwiegend als bemitleidenswertes Opfer dargestellt. Es wäre viel wichtiger, zu zeigen, dass er in seinem Status als Rechtsträger verletzt wird.

MENKE: Man wirft Reissäcke ab, und das war’s dann.

ZEIT: Kann die Errungenschaft der Menschenrechte auch wieder vergessen werden?

POLLMANN: Nein, das glaube ich nicht, oder mit Kant gesprochen: Die Menschenrechte sind ein Ereignis, »das vergisst sich nicht mehr«.

MENKE: Das glaube ich auch – die Menschenrechte sind schon viel zu sehr institutionalisiert, als dass sie einfach verloren gehen könnten. Dennoch sehe ich eine Gefahr. Wenn man auf das Jahr 1789 schaut, auf die Französische Revolution, dann hatten die Menschenrechte einen kosmopolitischen Horizont – sie sollten für alle gelten, für die ganze Menschheit. Dann rief die Internationale: Erkämpft das Menschenrecht! Treibt die Menschenrechte weiter!

ZEIT: Das gilt doch immer noch.

MENKE: Das glaube ich nicht. Ich sehe die Gefahr, dass die Menschenrechte schleichend entpolitisiert werden. Sie werden zum bloßen Rechtsbestand und verlieren ihren Bezug auf das gesellschaftliche Ganze. Früher waren die Menschenrechte ein Instrument, um die politischen Verhältnisse zu verändern. Das sind sie heute nicht mehr. Man versteht die Menschenrechte nur noch als Rechtstitel, die man zur Verbesserung seiner individuellen Lebenslage einsetzen kann. Früher war das Projekt der Menschenrechte eine gesellschaftliche Vision – die Menschenrechtspolitik steckte voller revolutionärer Energien. Dagegen wirkt die Menschenrechts-Idee heute seltsam versteinert. Pathetisch gesagt: Sie verliert ihre revolutionäre Dynamik.

ZEIT: Ein Relativist würden jetzt triumphierend sagen: Das liegt daran, dass die Menschenrechte gar nicht überall gelten. Sie sind nicht universell.

POLLMANN: Der Streit zwischen Relativisten und Universalisten ist von gestern. Nur in den Feuilletons glaubt man noch, es gebe da einen prinzipiellen Dissens. In der Philosophie zweifelt niemand mehr an der Universalität der Menschenrechte.

ZEIT: Und worüber streitet man dann ständig?

POLLMANN: Heute streiten wir nicht mehr um die Menschenrechte an sich, sondern nur noch um deren Inhalte. Wenn man ein islamisches Verständnis von den Menschenrechten hat und sie mit der Scharia kompatibel machen will, dann wird man sagen: Menschenrechte sind zwar eine gute Idee, aber die Gleichberechtigung von Mann und Frau können wir nicht dulden.

MENKE: Der Streit geht im Kern darum, ob die Rechtsform der Menschenrechte, also Individualismus und Subjektivismus, das größte Hindernis bei ihrer Durchsetzung sind. Traditionelle Gesellschaften sperren sich gegen die Rechtsform, also die Möglichkeit, dass subjektive Rechte auf Klagewegen gegen den Staat durchgesetzt werden können.

ZEIT: Subjektive Rechte sind…

MENKE: …Ansprüche, die Personen erheben können, ohne Gegenleistung für sie vorher erbracht zu haben. Ich muss nicht vorher etwas getan, keine Vorleistung erbracht haben, um in Anspruch eines subjektiven Rechts zu kommen.

ZEIT: Ein Korangelehrter würde Ihnen vorwerfen, dass Freiheitsrechte zerstörerisch sind.

POLLMANN: Ich würde dem Gelehrten antworten, er möge erst einmal dafür sorgen, dass seine Religion mit den Menschenrechten kompatibel wird, bevor es für ihn zu spät ist.

ZEIT: Der, sagen wir: ägyptische, Gelehrte hätte noch ein zweites Argument im Köcher: Nur der atomisierte Liberalismus brauche die Menschenrechte, eine heile islamische Gemeinschaft dagegen nicht.

MENKE: In einem Punkt hat der Kollege sogar recht. Die Idee des Individuums und der subjektiven Rechte ist zentral mit der modernen Gesellschaft verbunden. In der antiken Polis von subjektivem Recht zu sprechen ergibt keinen Sinn. Ohne die Existenz subjektiver Rechte sind die Menschenrechte eine sinnlose Idee. Niemand würde zu den Amazonasindianern gehen und bei ihnen die Menschenrechte einführen wollen. Aber die ägyptische Gesellschaft – um bei dem Beispiel zu bleiben – partizipiert in vollem Umfang an der Weltgesellschaft. Sie kennt ein Privatrechtssystem und ist damit eben eine moderne Gesellschaft. Sie hat Individuen hervorgebracht, die einem Staat gegenüberstehen und die jetzt ihre Ansprüche geltend machen müssen. Damit steht die Frage der Menschenrechte auf der Tagesordnung.

ZEIT: Kritiker Ihres Buches werfen Ihnen einen Hang zum Kulturrelativismus vor. Wäre also die Scharia mit Menschenrechten vereinbar?

POLLMANN: Ein seltsamer Vorwurf. Wir schreiben nicht, dass die Menschenrechte mit der Scharia vereinbar sind. Wir behaupten, dass ein islamisches Verständnis der Menschenrechte nicht von vornherein mit der Idee der Menschenrechte unvereinbar ist.

MENKE: Es gibt einfach kein Argument, warum der Islam nicht auch normative Potenziale in sich entdecken kann, um sich den Menschenrechten zu öffnen. Auch bei uns sind die Menschenrechte aus Kulturen hervorgegangen, die menschenrechtlichen Ideen keineswegs gewogen waren.

ZEIT: Es gibt noch eine populäre Kritik: Die Menschenrechte sind das trojanische Pferd des Westens. Sie bringen uns den globalisierten Einheitsbrei.

POLLMANN: Als 1948 die Menschenrechte formuliert wurden, waren keineswegs nur westliche Diplomaten beteiligt, sondern auch viele Gesandte aus Süd- und Mittelamerika sowie aus Asien. Im Übrigen: Die Menschenrechte befördern nicht den kulturellen Einheitsbrei, sondern ermöglichen erst den kulturellen Pluralismus.

MENKE: Ob die Globalisierung die Welt gleichförmig macht, hat mit den Menschenrechten direkt nichts zu tun. Die Globalisierung hat aber Probleme entstehen lassen, auf die die Menschenrechte eine Antwort zu geben versuchen. In dem Maß, wie sich moderne Rechtssysteme und der Markt über die Welt ausbreiten und die Menschen aus traditionellen Bindungen herauslösen, kommen die Menschenrechte ins Spiel.

ZEIT: Produziert der Menschenrechts-Diskurs die Abwehrreflexe gleich mit? Die Angst vor einem »kalten«, verrechtlichten Leben?

POLLMANN: Die Melancholiker, die die Menschenrechte für den Verlust an Gemeinschaft verantwortlich machen, verwechseln das Symptom mit den Ursachen. Die japanische Gesellschaft zum Beispiel ist sehr argwöhnisch gegenüber kodifizierten Rechten. Wer auf diese Rechte pocht, heißt es, legt davon Zeugnis ab, dass die gesellschaftliche Harmonie gestört ist. Der Witz ist doch: Wer Menschenrechte einklagt, beweist, dass die Gemeinschaft schon vorher zerfallen ist. Die Rechte selbst sind dafür nicht verantwortlich.

MENKE: Ich kann die Melancholie über Modernisierung verstehen. Aber ich glaube, sie sucht sich den falschen Schuldigen. Die Menschenrechte antworten nur auf die Probleme, die in der Moderne entstehen. Sie helfen, dass dem vereinzelten Marktbürger eine bestimmte Rechtsstellung garantiert wird.

ZEIT: Verfängt sich nicht die Begründung der Menschenrechte in einem Zirkel? Man muss ihre Gültigkeit immer schon voraussetzen.

POLLMANN: Mit dieser Frage können Sie uns nicht provozieren. In der Tat, man muss immer schon auf dem Standpunkt stehen, dass Menschen alle die gleiche Achtung verdienen. Es gibt aus diesem Zirkel kein Entrinnen. Wer diesen Standpunkt nicht einnimmt, den werden Philosophen nicht mit anderen zwingenden Gründen dazu nötigen können. Dass alle Menschen gleiche Rechte haben – auf diesem Standpunkt steht man oder steht man nicht. Akzeptieren wir einfach den Zirkel.

ZEIT: Was ist mit den alten Autoritäten, mit dem lieben Gott oder der Vernunft?

POLLMANN: Wer auf Gott, die Vernunft oder die Menschennatur setzt, der verschiebt nur das Problem auf etwas, das angeblich tiefer liegt. Das hilft uns nicht weiter. Entscheidend ist, dass jeder den unbedingten Anspruch auf gleiche Achtung hat. Eine Letztbegründung brauchen wir dafür nicht.

ZEIT: Ist »Anerkennung« Ihr Joker? Bei Begründungsfragen ziehen Sie ihn rasch aus der Tasche.

MENKE: Dass jeder die gleiche Achtung verdient, diese Tatsache wollen wir nicht mit Theorien begründen, die diese Anerkennung implizit bereits voraussetzen.

ZEIT: Warum verzichten Sie auf den Würdebegriff?

MENKE: Das tun wir gar nicht. Achtung und Würde sind komplementäre Begriffe. Ich erkenne an, dass der Andere der Anerkennung würdig ist. Ich nehme wahr, dass er Würde hat. Meine Anerkennung stiftet also nicht die Würde des Anderen. In ihr bekundet sich seine Würde.

ZEIT: Für einen Christen ist die Menschenwürde unabhängig davon, ob sie anerkannt wird.

POLLMANN: Wir verstehen die Würde nicht im christlichen Sinn. Würde kann man in vollem Sinne nur haben, wenn der Anspruch, ein Leben in Würde zu führen, auch Anerkennung findet.

ZEIT: Um einen Blick in die Zukunft zu werfen: Wäre ein Internationaler Gerichtshof für Menschenrechte Ihr beider Ideal?

POLLMANN: Ja, es muss einen Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte geben. Das liegt in der Logik der Menschenrechts-Idee.

MENKE: Ich habe nichts gegen einen Internationalen Gerichtshof. Aber solange die Nationen tun, was sie tun müssen, nämlich die Grundrechte sichern, hat der Gerichtshof nicht viel zu tun.

ZEIT: Bestünde die Welt nur aus Demokratien, dann brauchten wir keine internationalen Einrichtungen zum Schutz der Menschenrechte?

MENKE: Genau. Die wären dann überflüssig.

Die Fragen stellte Thomas Assheuer

Christoph Menke ist einer der beiden Direktoren des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam und lehrt derzeit Philosophie an der New School of New York.
Arnd Pollmann ist Assistent am Institut für Philosophie der Universität Magdeburg und Gründungsmitglied der dortigen Arbeitsstelle Menschenrechte. Zusammen haben sie im Junius Verlag die Einführung "Philosophie der  Menschenrechte" verfasst

 
Leser-Kommentare
  1. Liste der repressiven Maßnahmen des deutschen Staates gegen seine Bürger: Überwachung in der Bundesrepublik Deutschland
    _______________________________________________________
    "Ich glaube, daß die Bankinstitutionen für unsere Freiheiten gefährlicher sind als die Armeen."
    (Thomas Jefferson, Amerikanischer Präsident; 1743-1826)

  2. Also grundsätzlich gilt in der Wissenschaft je schwächer eine Theorie ist, desto schwerer ist sie zu widerlegen. Ich denke aber, dass die hier vorgestellte Menschenrechtstheorie ein bisschen zu schwach ist.

    "Dass alle Menschen gleiche Rechte haben – auf diesem Standpunkt steht man oder steht man nicht. Akzeptieren wir einfach den Zirkel."

    Ich habe jetzt einfach mal dieses Zitat stellvertretend herausgepickt. Hier wird ganz deutlich wo das Problem liegt: Wie will man irgendjemanden von den Menschenrechten überzeugen, wenn man keine Argumente vorbringen kann. Zunächst sei gesagt, dass absolutes Wissen fast in keinem Bereich möglich ist. Ewige Wahrheiten gibt es wohl z.B. in der Mathematik, was aber auch umstritten ist. Es ist also so, dass man für fast nichts eine absolute, unbestreitbare Endbegründung geben kann, dass gilt sogar für eine scheinbar triviale Frage, ob z.B. ein Auto rot ist.
    Aber es ist trotzdem keine bloße Dezision (Entscheidung), ob man Menschenrechte mag oder doch eher ethnische Säuberungen bevorzugt so wie der eine Zitronnenpudding mag und der andere Schokopudding. Wer sich auf so einen Standpunkt stellt, der kann niemanden von den Menschenrechten überzeugen, eher im Gegenteil.

    Dem möchte ich entgegentreten und eine Gegenthese vorstellen: Menschenrechte gelten allein deswegen, weil sie richtig sind und ihre Richtigkeit hängt von ihrer Begründbarkeit ab. Auch im Artikel kommen z.B. explikative Begründungsansätze zum Ausdruck wenn es heisst, dass sogar Diktatoren sich einer Menschenrechtsrhetorik bedienen. Das zeigt, dass Menschen offenbar zumindest so tun, als ob es richtig und falsch gibt und das man zumindest so tun muss, dass man ein interesse an Richtigkeit (und damit auch z.B. an Menschenrechten) hat, wenn man längerfristig an der Macht bleiben will. Warum sonst würden die Menschen seit Jahrtausenden mit Ideologie und Propaganda bombadiert?

    Wer sich ernsthaft für das Thema interessiert, dem empfehle ich den Aufsatz "Menschenrechte ohne Metaphysik?" von Prof. Dr. Robert Alexy In: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 52 (2004), S. 15-24

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    • Daaje
    • 07.12.2008 um 12:42 Uhr

    Es gibt in diesem Zusammenhang durchaus Versuche einer Letztbegründung, die vielleicht widerlegbar sind - aber durchaus nicht trivialer Weise falsch sind.

    Einen Versuch kennen Sie sicherlich: Den Schleier der Unwissenheit (engl. Veil of Ignorance). Wir stellen uns vor, dass wir uns zusammensetzen, und überlegen, wie unsere Gesellschaft aussehen solle, ohne dabei zu wissen, wo wir dann in dieser Gesellschaft stehen werden - welches Geschlecht wir haben, welche soziale Stellung usf. Wie, wenn Kinder einen Kuchen teilen sollen - der eine teilt, der andere sucht aus - soll hier gelten: Wir teilen und der Zufall sucht aus, welches Stück wir bekommen.

    Ein anderer Versuch ist von K.O. Apel: Wenn wir jemandem gegenüber versuchen zu begünden, warum ein Recht gilt, und ein anderes vielleicht nicht, setzen wir allein schon dadurch, dass wir mit ihm diskutieren eine ganze Menge voraus: Wir erkennen an, dass er ein bewusstes Wesen ist, eine Person, die ich ernstnehmen, anerkennen muss, um mit ihm überhaupt ernsthaft zu reden. Wir setzen bestimmte Regeln des Diskurses pragmatisch voraus. In unserem Handeln müssen wir also die Gültigkeit vieler Prinzipien bereits voraussetzen. Jemand, der mir argumentativ beweisen will, dass diese Regeln nicht gelten, setzt sie just dabei voraus und befolgt sie.

    Nun sind jetzt sicher nicht alle Zweifel ausgeräumt, aber wer hiernach noch Begründungsbedarf verspürt, sei darauf verwiesen, dass eben auch (wie Sie richtig schreiben) vermeintlich offensichtliche Tatsachen noch begründungsbedürftig erscheinen können. Wer sich dadurch verleitet sieht, an allem zu zweifeln, der soll einmal ganz pragmatisch versuchen, einen Kaffee zu kochen, ohne dabei vorauszusetzten, dass da eine Kaffeemaschine steht. Im Handeln beweist er, dass er nicht wirklich zweifelt; dass dies nur intellektuelles Geplänkel ist. Härtere Maßstäbe an die Menschenrechte anzulegen ist dann unlauter.

    Ich stimme aber mit Ihnen vollkommen überein, dass ein weinseeliges Schulterzucken (das Herr Pollmann und Herr Menke hier zeigen) nicht genügt um die Probleme der Begründung vom Tisch zu wischen.

    • Daaje
    • 07.12.2008 um 12:42 Uhr

    Es gibt in diesem Zusammenhang durchaus Versuche einer Letztbegründung, die vielleicht widerlegbar sind - aber durchaus nicht trivialer Weise falsch sind.

    Einen Versuch kennen Sie sicherlich: Den Schleier der Unwissenheit (engl. Veil of Ignorance). Wir stellen uns vor, dass wir uns zusammensetzen, und überlegen, wie unsere Gesellschaft aussehen solle, ohne dabei zu wissen, wo wir dann in dieser Gesellschaft stehen werden - welches Geschlecht wir haben, welche soziale Stellung usf. Wie, wenn Kinder einen Kuchen teilen sollen - der eine teilt, der andere sucht aus - soll hier gelten: Wir teilen und der Zufall sucht aus, welches Stück wir bekommen.

    Ein anderer Versuch ist von K.O. Apel: Wenn wir jemandem gegenüber versuchen zu begünden, warum ein Recht gilt, und ein anderes vielleicht nicht, setzen wir allein schon dadurch, dass wir mit ihm diskutieren eine ganze Menge voraus: Wir erkennen an, dass er ein bewusstes Wesen ist, eine Person, die ich ernstnehmen, anerkennen muss, um mit ihm überhaupt ernsthaft zu reden. Wir setzen bestimmte Regeln des Diskurses pragmatisch voraus. In unserem Handeln müssen wir also die Gültigkeit vieler Prinzipien bereits voraussetzen. Jemand, der mir argumentativ beweisen will, dass diese Regeln nicht gelten, setzt sie just dabei voraus und befolgt sie.

    Nun sind jetzt sicher nicht alle Zweifel ausgeräumt, aber wer hiernach noch Begründungsbedarf verspürt, sei darauf verwiesen, dass eben auch (wie Sie richtig schreiben) vermeintlich offensichtliche Tatsachen noch begründungsbedürftig erscheinen können. Wer sich dadurch verleitet sieht, an allem zu zweifeln, der soll einmal ganz pragmatisch versuchen, einen Kaffee zu kochen, ohne dabei vorauszusetzten, dass da eine Kaffeemaschine steht. Im Handeln beweist er, dass er nicht wirklich zweifelt; dass dies nur intellektuelles Geplänkel ist. Härtere Maßstäbe an die Menschenrechte anzulegen ist dann unlauter.

    Ich stimme aber mit Ihnen vollkommen überein, dass ein weinseeliges Schulterzucken (das Herr Pollmann und Herr Menke hier zeigen) nicht genügt um die Probleme der Begründung vom Tisch zu wischen.

  3. Schon Vergessen ? Die USA hatte verhindert, dass Pol Pots Leute ihren Sitz in der UNO verlieren - um Vietnam zu schwächen und trotz der bekannten Verbrechen.

    Wer hat die Menschenrechte in Ruanda geschützt ? - obwohl alle vom Morden wussten.

    Wer schützt die Menschenrechte im Kongo ? - obwohl alle von dem Morden wissen.

    Wer schützt die Menschenrechte der Palästinenser ? - obwohl alle von den Verstössen Israels weiss ?

    Wer hat die Juden Europas gerettet ? - obwohl jeder sehen konnte, was geschah.

    Wer hat die Menschenrecht in Tschetschenien geschützt ? - obwohl alle von dem Morden wussten.

    Staaten haben Interessen. Menschenrechte sind nur wichtig, wenn sie nützlich sind.

    Oder kennt jemand gegenteilige Beispiele ? Irgend einen Fall, wo Staaten ehrlich und ohne Hintergedanken geholfen oder interveniert haben ?

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    Naja so ist das eben mit der Moral... Zu wissen was richtig ist bedeutet noch lange nicht, dass man sich auch daran hält. Das hat Kant ganz gut herausgearbeitet.
    Ob es Menschenrechte gibt oder nicht hängt daher nicht unmittelbar mit der Frage zusammen, ob sie zu einem bestimmten Zeitpunkt eingehalten werden. Menschenrechte sind eben bloß moralische Normen mit unisverseller moralischer Geltung. Rechtlich gelten die Menschenrechte nur dort, wo sie z.B. als positivierte Grundrechte exisitieren.

    Naja so ist das eben mit der Moral... Zu wissen was richtig ist bedeutet noch lange nicht, dass man sich auch daran hält. Das hat Kant ganz gut herausgearbeitet.
    Ob es Menschenrechte gibt oder nicht hängt daher nicht unmittelbar mit der Frage zusammen, ob sie zu einem bestimmten Zeitpunkt eingehalten werden. Menschenrechte sind eben bloß moralische Normen mit unisverseller moralischer Geltung. Rechtlich gelten die Menschenrechte nur dort, wo sie z.B. als positivierte Grundrechte exisitieren.

  4. Naja so ist das eben mit der Moral... Zu wissen was richtig ist bedeutet noch lange nicht, dass man sich auch daran hält. Das hat Kant ganz gut herausgearbeitet.
    Ob es Menschenrechte gibt oder nicht hängt daher nicht unmittelbar mit der Frage zusammen, ob sie zu einem bestimmten Zeitpunkt eingehalten werden. Menschenrechte sind eben bloß moralische Normen mit unisverseller moralischer Geltung. Rechtlich gelten die Menschenrechte nur dort, wo sie z.B. als positivierte Grundrechte exisitieren.

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    • Rahab
    • 07.12.2008 um 12:09 Uhr

    menschenrechte sind immer da wo menschen sind, und sei es auch nur eine einzelne.
    also haben wir die frage zu klären wie das geht mit: respect, protect, fulfil.
    und: so weit, dass wir das den nation-states nicht allein überlassen können und dürfen, ist die erkenntnis auch schon fortgeschritten. da gibt es folglich noch einiges zu denken und zu tun.

    • Rahab
    • 07.12.2008 um 12:09 Uhr

    menschenrechte sind immer da wo menschen sind, und sei es auch nur eine einzelne.
    also haben wir die frage zu klären wie das geht mit: respect, protect, fulfil.
    und: so weit, dass wir das den nation-states nicht allein überlassen können und dürfen, ist die erkenntnis auch schon fortgeschritten. da gibt es folglich noch einiges zu denken und zu tun.

    • Rahab
    • 07.12.2008 um 12:09 Uhr

    menschenrechte sind immer da wo menschen sind, und sei es auch nur eine einzelne.
    also haben wir die frage zu klären wie das geht mit: respect, protect, fulfil.
    und: so weit, dass wir das den nation-states nicht allein überlassen können und dürfen, ist die erkenntnis auch schon fortgeschritten. da gibt es folglich noch einiges zu denken und zu tun.

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    Ich glaube sie missverstehen mich. Ich sage nicht, dass Menschenrechte irgendwann oder irgendwo nicht da sind. Meine These geht sogar viel weiter. Ich denke, dass das was wir als Menschenrechte bezeichnen für alle vernünftigen Wesen gilt, egal wann und wo sie leben. Sie werden nur nicht eingehalten. Und dem ist entgegenzutreten.

    Was dagegen zu tun ist, ist ziemlich klar. Das klingt auch im Artikel an. Es reicht nicht, dass die Menschenrechte moralisch gelten. Man muss sie positivieren d.h. ins Recht übernehmen und zwar so, dass jeder Mensch ein rechtlich einklagbares subjektives Recht auf alle Menschenrechte hat (
    Da hat unser Grundgesetz durchaus Vorbildcharakter, auch wenn es natürlich noch nicht perfekt ist).
    Da sind nun zwei Ansätze denkbar entweder international oder national am besten treibt man beide Ansätze parallel voran.

    Ich glaube sie missverstehen mich. Ich sage nicht, dass Menschenrechte irgendwann oder irgendwo nicht da sind. Meine These geht sogar viel weiter. Ich denke, dass das was wir als Menschenrechte bezeichnen für alle vernünftigen Wesen gilt, egal wann und wo sie leben. Sie werden nur nicht eingehalten. Und dem ist entgegenzutreten.

    Was dagegen zu tun ist, ist ziemlich klar. Das klingt auch im Artikel an. Es reicht nicht, dass die Menschenrechte moralisch gelten. Man muss sie positivieren d.h. ins Recht übernehmen und zwar so, dass jeder Mensch ein rechtlich einklagbares subjektives Recht auf alle Menschenrechte hat (
    Da hat unser Grundgesetz durchaus Vorbildcharakter, auch wenn es natürlich noch nicht perfekt ist).
    Da sind nun zwei Ansätze denkbar entweder international oder national am besten treibt man beide Ansätze parallel voran.

  5. Ich glaube sie missverstehen mich. Ich sage nicht, dass Menschenrechte irgendwann oder irgendwo nicht da sind. Meine These geht sogar viel weiter. Ich denke, dass das was wir als Menschenrechte bezeichnen für alle vernünftigen Wesen gilt, egal wann und wo sie leben. Sie werden nur nicht eingehalten. Und dem ist entgegenzutreten.

    Was dagegen zu tun ist, ist ziemlich klar. Das klingt auch im Artikel an. Es reicht nicht, dass die Menschenrechte moralisch gelten. Man muss sie positivieren d.h. ins Recht übernehmen und zwar so, dass jeder Mensch ein rechtlich einklagbares subjektives Recht auf alle Menschenrechte hat (
    Da hat unser Grundgesetz durchaus Vorbildcharakter, auch wenn es natürlich noch nicht perfekt ist).
    Da sind nun zwei Ansätze denkbar entweder international oder national am besten treibt man beide Ansätze parallel voran.

    Antwort auf "einspruch"
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    • Rahab
    • 07.12.2008 um 12:44 Uhr

    für das mißverständnis. das kommt vielleicht von solchen satzpartikeln wie: rechtlich gelten menschenrechte nur dort...
    denn: sie gelten immer. darin sind wir uns ja nun einig.

    • keox
    • 07.12.2008 um 16:14 Uhr

    zeigen deutlich die Crux mit den Menschenrechten.

    Die Rahab´sche Monade hat nichts von ihrem Recht, gegen wen soll sie es durchsetzen? Durch wen wird es verletzt?

    Und dann, Rechte sind die kodifizierte Form von Machtverhältnissen, wenn Veil in diesem Zusammenhang vom GG spricht wird das mehr als deutlich.

    Gerade die permanente Vergewaltigung des GG sollte deutlich machen, daß Rechte ein Ergebnis von Kämpfen sind. Der Rückgriff auf eine ominöse Vernunft hilft da kaum weiter, vernünftig ist, was jeweilige Interessen befördert.

    Menschenrechte sind eine Vision, formuliert in einer Mangelsituation von den am Mangel leidenden. Herrschende brauchen keine Menschenrechte, sie haben alle Rechte, schließlich setzen sie das Recht.

    Menschenrechte, besonders wenn sie den bürgerlichen Rahmen sprengen sollen, sind und bleiben vorerst ein Ziel unter dem Motto (geklaut von einem ZEIT-Artikel der letzten Tage): Solidarität aus Eigennutz.

    Hier endlich käme dann auch die Vernunft zu ihrem Recht. Hier endlich hätte man auch eine sinnfällige Begründung, statt sich auf ominöse Zirkelschlüsse zurückziehen zu müssen.

    Wie gesagt, Rechte sind das Ergebnis von Machtkämpfen.

    • Rahab
    • 07.12.2008 um 12:44 Uhr

    für das mißverständnis. das kommt vielleicht von solchen satzpartikeln wie: rechtlich gelten menschenrechte nur dort...
    denn: sie gelten immer. darin sind wir uns ja nun einig.

    • keox
    • 07.12.2008 um 16:14 Uhr

    zeigen deutlich die Crux mit den Menschenrechten.

    Die Rahab´sche Monade hat nichts von ihrem Recht, gegen wen soll sie es durchsetzen? Durch wen wird es verletzt?

    Und dann, Rechte sind die kodifizierte Form von Machtverhältnissen, wenn Veil in diesem Zusammenhang vom GG spricht wird das mehr als deutlich.

    Gerade die permanente Vergewaltigung des GG sollte deutlich machen, daß Rechte ein Ergebnis von Kämpfen sind. Der Rückgriff auf eine ominöse Vernunft hilft da kaum weiter, vernünftig ist, was jeweilige Interessen befördert.

    Menschenrechte sind eine Vision, formuliert in einer Mangelsituation von den am Mangel leidenden. Herrschende brauchen keine Menschenrechte, sie haben alle Rechte, schließlich setzen sie das Recht.

    Menschenrechte, besonders wenn sie den bürgerlichen Rahmen sprengen sollen, sind und bleiben vorerst ein Ziel unter dem Motto (geklaut von einem ZEIT-Artikel der letzten Tage): Solidarität aus Eigennutz.

    Hier endlich käme dann auch die Vernunft zu ihrem Recht. Hier endlich hätte man auch eine sinnfällige Begründung, statt sich auf ominöse Zirkelschlüsse zurückziehen zu müssen.

    Wie gesagt, Rechte sind das Ergebnis von Machtkämpfen.

  6. Ja, es muss einen Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte geben. Das liegt in der Logik der Menschenrechts-Idee.
    Die grausamste Idee in diesem Interview. Ein gemeinsames Gericht, in welchem nicht nur über Verletzungen der ohnehin sehr schwachen Menschenrechte verhandelt werden soll. Und dann kommt noch ein Raise-to-the-bottom im Verfahrensrecht hinzu. Da kann ich auch gleich ein Standgericht einrichten und die Wahrscheinlichkeit für sinnvolle Urteile wäre höher.
    Es ist schon einer fehlerhafter Ansatz, davon auszugehen, dass Menschenrechte für einen Staat in irgendeiner Form einen Sinn ergeben würden. Der einzige Sinn, den Menschenrechte für einen Staat bewirken können, ist abgeleitet von dem Sinn der eigentlichen Nutznießer - den Bürgern auf der einen Seite, den anderen Vertragsstaaten auf der anderen Seite.
    Die Bürger bekommen bei tatsächlicher Garantie der Menschenrechte (mir fallen ad hoc leider keine Staaten ein, auf die dies zutrifft) einen Schutz vor dem Staat. Begreift sich der Staat als Interessenvertretung der Bevölkerung, so wäre eine Umsetzung der Menschenrechte in seinem Interesse. Begreift er sich jedoch nur als Interessenvertretung einer Gruppe der Bevölkerung, so liegt die Umsetzung schlicht nicht in seinem Interesse.
    Die restlichen Vertragsstaaten haben ein maßgebliches Interesse an der Umsetzung der Menschenrechte. So haben sie nämlich ein politisches Schwert, dessen Geräusch alleine vielfach genügt, um die andere Seite zum Handeln zu bringen.
    Menschenrechte sind meines Erachtens nach in dieser globalen Definition nichts anderes als Besänftigungsmittel, um den Bevölkerungen das Gefühl geben zu können, man sorge sich um sie. Wie dies in nationales Recht gegossen wird, spielt da kaum noch eine Rolle, wenn man auf die Menschenrechtskonvention verweisen kann.
    Daher: Statt großartig irgendeine Konvention zu feiern, sollte man lieber Kraft in die innerstaatliche Umsetzung der Menschenrechte stecken. Das bedeutet auch eine innerstaatliche Sanktion für ihre Verletzung durch den Staat.

    • Daaje
    • 07.12.2008 um 12:42 Uhr

    Es gibt in diesem Zusammenhang durchaus Versuche einer Letztbegründung, die vielleicht widerlegbar sind - aber durchaus nicht trivialer Weise falsch sind.

    Einen Versuch kennen Sie sicherlich: Den Schleier der Unwissenheit (engl. Veil of Ignorance). Wir stellen uns vor, dass wir uns zusammensetzen, und überlegen, wie unsere Gesellschaft aussehen solle, ohne dabei zu wissen, wo wir dann in dieser Gesellschaft stehen werden - welches Geschlecht wir haben, welche soziale Stellung usf. Wie, wenn Kinder einen Kuchen teilen sollen - der eine teilt, der andere sucht aus - soll hier gelten: Wir teilen und der Zufall sucht aus, welches Stück wir bekommen.

    Ein anderer Versuch ist von K.O. Apel: Wenn wir jemandem gegenüber versuchen zu begünden, warum ein Recht gilt, und ein anderes vielleicht nicht, setzen wir allein schon dadurch, dass wir mit ihm diskutieren eine ganze Menge voraus: Wir erkennen an, dass er ein bewusstes Wesen ist, eine Person, die ich ernstnehmen, anerkennen muss, um mit ihm überhaupt ernsthaft zu reden. Wir setzen bestimmte Regeln des Diskurses pragmatisch voraus. In unserem Handeln müssen wir also die Gültigkeit vieler Prinzipien bereits voraussetzen. Jemand, der mir argumentativ beweisen will, dass diese Regeln nicht gelten, setzt sie just dabei voraus und befolgt sie.

    Nun sind jetzt sicher nicht alle Zweifel ausgeräumt, aber wer hiernach noch Begründungsbedarf verspürt, sei darauf verwiesen, dass eben auch (wie Sie richtig schreiben) vermeintlich offensichtliche Tatsachen noch begründungsbedürftig erscheinen können. Wer sich dadurch verleitet sieht, an allem zu zweifeln, der soll einmal ganz pragmatisch versuchen, einen Kaffee zu kochen, ohne dabei vorauszusetzten, dass da eine Kaffeemaschine steht. Im Handeln beweist er, dass er nicht wirklich zweifelt; dass dies nur intellektuelles Geplänkel ist. Härtere Maßstäbe an die Menschenrechte anzulegen ist dann unlauter.

    Ich stimme aber mit Ihnen vollkommen überein, dass ein weinseeliges Schulterzucken (das Herr Pollmann und Herr Menke hier zeigen) nicht genügt um die Probleme der Begründung vom Tisch zu wischen.

    Antwort auf "Zu schwach"
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    Der Veil of Ignorance ist eine interessante Idee, aber Rawls selber hat zum Ende hin eingeräumt, dass seine Theorie von der original Position keine Begründung der Menschenrechte ist, sondern z.B. Gleichheit bereits voraussetzt. Er durchbricht den "Zirkel" also nicht und bezeichnet seine Theorie folgerichtig später nur noch als eine Art Darstellungshilfe.

    Aber in dem Aufsatz auf den ich verweise geht es auch gerade um die Begründung der Menschenrechte insbesondere auch anhand der Diskurstheorie und letztlich ist das eine Weiterentwicklung von Apels Position.

    Das mit der Letztbegründung war nun auch so gemeint, dass wir nicht an die Begründung der Menschenrechte höhere Anforderungen stellen dürfen als an die Begründung, ob ein Ball rot ist, ich denke in dem Punkt sind wir uns völlig einig.

    Der Veil of Ignorance ist eine interessante Idee, aber Rawls selber hat zum Ende hin eingeräumt, dass seine Theorie von der original Position keine Begründung der Menschenrechte ist, sondern z.B. Gleichheit bereits voraussetzt. Er durchbricht den "Zirkel" also nicht und bezeichnet seine Theorie folgerichtig später nur noch als eine Art Darstellungshilfe.

    Aber in dem Aufsatz auf den ich verweise geht es auch gerade um die Begründung der Menschenrechte insbesondere auch anhand der Diskurstheorie und letztlich ist das eine Weiterentwicklung von Apels Position.

    Das mit der Letztbegründung war nun auch so gemeint, dass wir nicht an die Begründung der Menschenrechte höhere Anforderungen stellen dürfen als an die Begründung, ob ein Ball rot ist, ich denke in dem Punkt sind wir uns völlig einig.

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  • Quelle DIE ZEIT, 04.12.2008 Nr. 50
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  • Schlagworte Recht | Mittelamerika | Darfur | Asien
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