Erbschaftsteuer Vielleicht stirbt sie ja doch noch
Experten halten die neue Erbschaftsteuer für ebenso verfassungswidrig wie die alte. Sie hoffen auf Horst Köhler

© Paula Troxler für DIE ZEIT
Wenn Horst Köhler die Reform nicht unterschreibt, ist die Erbschaftsteuer tot
Der Kölner Steuerprofessor Joachim Lang ist kein Mann, der dem Bundespräsidenten einen Brief schreibt und diesen mit gleicher Post an die Presse gibt. Das könnte ja so aussehen, als wollte er einen ungebührlichen Druck auf das Staatsoberhaupt ausüben.
Tatsächlich hat Lang gerade einen Brief an Horst Köhler geschrieben. Darin bittet er den Bundespräsidenten, das Gesetz über die neue Erbschaftsteuer nicht auszufertigen. Es sei eindeutig verfassungswidrig, urteilt Lang, der ein führender deutscher Steuerrechtler ist.
Kaum war der Brief im Bundespräsidialamt eingetroffen, bekam die Wirtschaftswoche von dem Schreiben Wind. Das deutet darauf hin, dass man es in Köhlers Umfeld für sinnvoll erachtete, die Öffentlichkeit erfahren zu lassen, wie wenig renommierte Steuerrechtler von diesem Gesetz der Großen Koalition halten.
Nachdem es am Freitag auch vom Bundesrat verabschiedet wurde, fehlt nun nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, damit die Erbschaftsteuer vom kommenden Jahr an nach neuen Regeln und mit neuen Sätzen erhoben werden kann. Die spannende Frage: Unterschreibt Köhler, oder unterschreibt er nicht?
Die Vorgeschichte: Die Neuregelung war fällig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das alte Erbschaftsteuerrecht im Jahr 2006 für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hatte. Es darf nur noch bis Ende 2008 angewendet werden. Nach dem bisher noch geltenden Recht werden Erben sehr ungleich behandelt. Wer Sparguthaben oder Aktien erbt, muss oberhalb seines Freibetrages Steuern zahlen, die sich nach dem tatsächlichen Wert des erhaltenen Vermögens richten. Wer dagegen Immobilien oder einen Betrieb erbt, der kommt bisher mit viel geringeren Steuerzahlungen davon. Solche Vermögenswerte werden nämlich bislang nicht zu ihren Marktpreisen angesetzt.
Wer im geerbten Haus wohnen bleibt, soll steuerfrei ausgehen
Aus dem Urteil folgt nicht zwangsläufig, dass der Gesetzgeber tatsächlich alle Erben gleich behandeln muss. Der Steuerstaat darf durchaus Vergünstigungen und Verschonungen gewähren, wenn er sie mit dem Gemeinwohl begründen kann. Er darf die Vorteile aber nicht in Bewertungsmethoden verstecken – und sie nicht willkürlich verteilen.
Aber genau danach sieht das aus, was die Große Koalition in das neue Gesetz gepackt hat. Um die Nachteile auszugleichen, dass Immobilien künftig mit höheren Werten als bisher zur Steuer herangezogen werden, sollen erstens die Freibeträge deutlich erhöht werden: bei Ehegatten von 307.000 auf 500.000 Euro, bei Kindern von 205.000 auf 400.000 Euro und bei Enkeln von 51.200 auf 200.000 Euro.
Zweitens gibt es noch eine besondere Steuerbefreiung für nahe Hinterbliebene, die das geerbte Haus oder die geerbte Wohnung selber nutzen. Sie gilt allerdings nur dann, wenn der Erbe oder die Erbin zehn Jahre dort wohnen bleiben. Verkaufen sie das Haus beispielsweise nach drei Jahren oder vermieten es, entfällt die Vergünstigung, und sie müssen unter Umständen Steuern nachzahlen – nämlich dann, wenn der Immobilienwert den persönlichen Erbfreibetrag übersteigt. Auf eine Nachversteuerung innerhalb der Zehnjahresfrist wird nur dann verzichtet, wenn der Erbe aus zwingenden objektiven Gründen nicht in dem Haus wohnen bleiben kann – etwa weil er selber stirbt oder, erheblich pflegebedürftig, in ein Heim umzieht.
Die Regelung, die für Ehepartner und Kinder des Erblassers gelten soll, ist in vielerlei Hinsicht fragwürdig: Warum soll der gut situierte Sohn eines verstorbenen Villenbewohners das Millionen teure Haus erben und bewohnen dürfen, ohne dass der Fiskus von diesem Vermögenszuwachs auch nur einen Euro abschöpft? Warum verliert eine Witwe ihr Steuerprivileg, wenn sie das zu groß gewordene Haus verkauft oder vermietet? Warum werden Kinder steuerlich schlechter gestellt, wenn sie weit weg vom Elternhaus leben und gar keine Möglichkeit haben, die Immobilie selbst zu nutzen?
Der Steuerrechtler Lang hält es durchaus für angebracht, wenn sich der Fiskus aus dem Vererben von Häusern im Familienbesitz heraushält, selbst wenn es um sehr wertvolle Immobilien geht. Das könne man gut mit dem Artikel 6 des Grundgesetzes (»Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung«) begründen. Allerdings seien die Regelungen, wonach Ehepartner mindestens zehn Jahre lang in dem Haus wohnen bleiben müssen, um in den Genuss der Steuerfreiheit zu kommen, »eine nicht zu rechtfertigende Beschränkung der Eigentümerfreiheit«. Lang: »Wenn man das Familienheim von der Steuer freistellen will, muss man das konsequent machen.«
Ähnlich umstritten wie die Regelungen rund ums Eigenheim sind die neuen Vorschriften, die für die Weitergabe von Firmenvermögen gelten sollen. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts muss der Wert von Unternehmen viel genauer und realistischer als bisher ermittelt werden. Im Gegenzug haben sich CDU/CSU und SPD auf zwei Wege verständigt, wie Unternehmenserben ihre Zahlungen stark verringern oder sogar ganz vermeiden können. Verschont wird demnach, wer die Firma lange fortführt und die Zahl der Arbeitsplätze stabil hält. Vereinfacht ausgedrückt, muss der Firmenerbe die Summe der Löhne über mehrere Jahre auf dem Niveau halten, welches sie im Jahr des Erbfalls hatte. Viele Experten halten die Regelungen für unsinnig. Kriselnde Unternehmen, die in der Rezession Arbeitsplätze abbauen müssten, würden dann auch noch mit Erbschaftsteuern belastet. Lang sieht außerdem die Gefahr, dass Unternehmer durch das neue Recht dazu verleitet würden, im Abschwung mehr Arbeitsplätze als nötig abzubauen, »um den Erben oder zu Beschenkenden eine günstige Ausgangslage zu verschaffen«.
Der Bundespräsident hat schon zwei Gesetzen die Unterschrift verweigert
Lang plädiert dafür, die Erbschaftsteuer komplett abzuschaffen. »Sie kann im Zeitalter der Globalisierung einfach nicht mehr durchgesetzt werden. Im Wettbewerb der Steuersysteme bleibt wohl kein Platz mehr für diese Steuer.« Dabei sei es für Deutschland wegweisend, dass Österreich die Erbschaftsteuer im Sommer abgeschafft hat. Außerdem stünden den möglichen Einnahmen aus dieser Steuer (die Regierung rechnet mit unverändert vier Milliarden Euro pro Jahr) hohe »Kollateralschäden« in der Wirtschaft und Gesellschaft gegenüber.
»Ich habe es noch nie erlebt, dass dem Bundespräsidenten ein Gesetz mit einer derart evidenten Verfassungswidrigkeit zur Ausfertigung vorgelegt wurde«, sagt Lang. Alle Fachleute, die er kenne, hielten die neue Steuer für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Zu den Kritikern des Gesetzes zählen auch der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof und der Richter am Bundesfinanzhof, Hermann-Ulrich Viskorf. Die Rechtsgelehrten setzen ihre Hoffnung nun auf Köhler. Der hat schon zweimal Gesetzen der Großen Koalition, die er für grundgesetzwidrig befand, die Unterschrift verweigert. Auf diese Weise stoppte er 2006 die Teilprivatisierung der Flugsicherung und das Verbraucherinformationsgesetz (weil der Bund darin unzulässigerweise Aufgaben auf Gemeinden übertrug).
Wenn Köhler das Gesetz nicht unterzeichnet, ist die Erbschaftsteuer tot. Das alte Gesetz darf 2009 nicht mehr angewendet werden.
- Datum 11.12.2008 - 12:24 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 11.12.2008 Nr. 51
- Kommentare 42
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mag sein, dass meine Meinung zu dem Thema ein wenig kommunistisch angehaucht ist und steuerrechtlich-formal verstehe ich die Einwände der Fachleute, aber eine ersatzlose Abschaffung dieser Steuer (deren Eintreibung sicherlich aufgrund ihres Verwaltungsaufwandes wenig effizient ist) würde zu einem weiteren Anwachsen der ungleichen Vermögensverteilung in Deutschland führen. Wie ist es vermittelbar, dass Steuern auf Einkommen aus Arbeit gefordert werden, Menschen, die das Privileg besitzen, ein Erbe in den Schoß gelegt zu bekommen, jedoch von jeglichen Forderungen befreit werden? Schon heute ist Fakt, dass das Vermögen in Deutschland sehr ungleich verteilt ist, mit der ersatzlosen Streichung der Erbschaftsteuer wird dieser Zustand noch untermauert. Habe den Gedanken noch nicht komplett zuende gedacht, aber wäre es nicht möglich, auf jedwedes Vermögen, das vererbt wird 5 % Erbschaftsteuer zu erheben. Das würde kaum einen vererbten Betrieb in Schwierigkeiten bringen, würde den Verwaltungsaufwand bei der Erhebung verringern und würde hochgerechnet zu nicht weniger Einnahmen führen, als die jetzige Regelung. Die komplette ersatzlose Abschaffung ist dem Volke jedenfalls sehr schwer vermittelbar, dem in den letzten Jahren immer tiefer in die Tasche gegriffen wurde.
Und einen Threat - mir jedenfalls müssen Sie erstmal vermitteln wie ich auf den Gedanken kommen sollte vom Erbe anderer was abzubekommen zu wollen.
Ob die Vermögensverteilung tatsächlich ein Problem ist wage ich zu bezweifeln, eher schon der Einkommensunterschied.
Beides könnte man vermutlich eleganter lösen als gerade mit einer Erbschaftssteuer. Es gibt eine Einkommensteuer und eine Abgeltungssteuer. Um beides kommen Erben die aus ihrem Erbe ein Einkommen beziehen nicht herum.
Mittelklasseerben stehen in der Regel eher vor dem Problem wie sie ihr Erbe erhalten. Weniger vor dem Problem wie das Erbe am besten verprasst wird.
Schön dass Sie sich Gedanken machen, schade dass Sie Ihre Gefühle gleich aufs ganze Volk übertragen.
Und einen Threat - mir jedenfalls müssen Sie erstmal vermitteln wie ich auf den Gedanken kommen sollte vom Erbe anderer was abzubekommen zu wollen.
Ob die Vermögensverteilung tatsächlich ein Problem ist wage ich zu bezweifeln, eher schon der Einkommensunterschied.
Beides könnte man vermutlich eleganter lösen als gerade mit einer Erbschaftssteuer. Es gibt eine Einkommensteuer und eine Abgeltungssteuer. Um beides kommen Erben die aus ihrem Erbe ein Einkommen beziehen nicht herum.
Mittelklasseerben stehen in der Regel eher vor dem Problem wie sie ihr Erbe erhalten. Weniger vor dem Problem wie das Erbe am besten verprasst wird.
Schön dass Sie sich Gedanken machen, schade dass Sie Ihre Gefühle gleich aufs ganze Volk übertragen.
für Regierende: Alle Jahre wieder verfassungswidrige Gesetze erarbeiten, vorm Verfassungsgericht scheitern, und das ganze wieder von vorn. Und wieder scheitern.
Rechtsunsicherheit als Wirtschaftsmotor? Als Konzept von Deutschlands Stärke, der Mitte?
Und einen Threat - mir jedenfalls müssen Sie erstmal vermitteln wie ich auf den Gedanken kommen sollte vom Erbe anderer was abzubekommen zu wollen.
Ob die Vermögensverteilung tatsächlich ein Problem ist wage ich zu bezweifeln, eher schon der Einkommensunterschied.
Beides könnte man vermutlich eleganter lösen als gerade mit einer Erbschaftssteuer. Es gibt eine Einkommensteuer und eine Abgeltungssteuer. Um beides kommen Erben die aus ihrem Erbe ein Einkommen beziehen nicht herum.
Mittelklasseerben stehen in der Regel eher vor dem Problem wie sie ihr Erbe erhalten. Weniger vor dem Problem wie das Erbe am besten verprasst wird.
Schön dass Sie sich Gedanken machen, schade dass Sie Ihre Gefühle gleich aufs ganze Volk übertragen.
von dem Erbe eines anderen etwas abbekommen zu wollen? Ist es nicht vielmehr so, dass Erben, denen das Vermögen, das sie bekommen, qua Geburt oder Eheschließung zusteht, ebenfalls verpflichtet sind, wie jeder Bürger mit seinem Einkommen und Vermögen zur Infrastruktur in Deutschland beizutragen? Haben Erben mit dem ihnen vermachten Vermögen nicht die gleiche Verpflichtung wie Menschen mit Einkommen aus Arbeit sich am Gemeinwesen zu beteiligen? Steuergelder kommen - in welcher Form auch immer (Bildung, Verteidigung, Straßenbau, Verwaltung usw.) allen Bürgern zugute, deshalb muss jeder dazu mit seinem Habe steuerlich aufkommen. Warum zählt vererbtes Vermögen dann nicht mehr dazu, wohl aber verschenktes? Ich glaube nicht, dass die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland in erster Linie aus stark differierenden Einkommen resultiert. Das Geld, das sich selbst vermehrt, das führt in weit größerem Ausmaße zu der Diskrepanz. Mit ehrlicher eigener Hände Arbeit schafft es in Deutschland heutzutage kaum noch wer, sein Vermögen derart rapide zu vermehren.
Hier eine Grafik für Sie: Netto-Vermögen nach Dezilen
Die Daten sind nicht mehr die neuesten - das Ganze hat sich aber noch verschärft (später). Zusammengefasst:
Die reichsten 10 % der über 17jährigen Personen in Deutschland besitzen fast 60 % des gesamten Vermögens. Auf das oberste Prozent allein entfallen sogar mehr als 20 % des gesamten Vermögens.
Eine weitere Grafik zur
Entwicklung der Einkommen aus Arbeit und Vermögen:
Gesamtwirtschaftlich betrachtet sind die Brutto-Unternehmens- und Vermögenseinkommen seit Anfang dieses Jahrzehnts (2000-2007) um 42,7 Prozent gestiegen, während die Brutto-Arbeitnehmerentgelte nur um 10,8 Prozent angewachsen sind.
Soviel zur Problemstellung. Ob die Erbschaftssteuer nun Teil der Lösung (und ich hoffe wir sind uns einig, dass hier ein Problem vorliegt, das einer Lösung bedarf) ist oder nicht, ist mir recht gleichgültig - hauptsache diese Entwicklung wird aufgehalten und umgekehrt!
von dem Erbe eines anderen etwas abbekommen zu wollen? Ist es nicht vielmehr so, dass Erben, denen das Vermögen, das sie bekommen, qua Geburt oder Eheschließung zusteht, ebenfalls verpflichtet sind, wie jeder Bürger mit seinem Einkommen und Vermögen zur Infrastruktur in Deutschland beizutragen? Haben Erben mit dem ihnen vermachten Vermögen nicht die gleiche Verpflichtung wie Menschen mit Einkommen aus Arbeit sich am Gemeinwesen zu beteiligen? Steuergelder kommen - in welcher Form auch immer (Bildung, Verteidigung, Straßenbau, Verwaltung usw.) allen Bürgern zugute, deshalb muss jeder dazu mit seinem Habe steuerlich aufkommen. Warum zählt vererbtes Vermögen dann nicht mehr dazu, wohl aber verschenktes? Ich glaube nicht, dass die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland in erster Linie aus stark differierenden Einkommen resultiert. Das Geld, das sich selbst vermehrt, das führt in weit größerem Ausmaße zu der Diskrepanz. Mit ehrlicher eigener Hände Arbeit schafft es in Deutschland heutzutage kaum noch wer, sein Vermögen derart rapide zu vermehren.
Hier eine Grafik für Sie: Netto-Vermögen nach Dezilen
Die Daten sind nicht mehr die neuesten - das Ganze hat sich aber noch verschärft (später). Zusammengefasst:
Die reichsten 10 % der über 17jährigen Personen in Deutschland besitzen fast 60 % des gesamten Vermögens. Auf das oberste Prozent allein entfallen sogar mehr als 20 % des gesamten Vermögens.
Eine weitere Grafik zur
Entwicklung der Einkommen aus Arbeit und Vermögen:
Gesamtwirtschaftlich betrachtet sind die Brutto-Unternehmens- und Vermögenseinkommen seit Anfang dieses Jahrzehnts (2000-2007) um 42,7 Prozent gestiegen, während die Brutto-Arbeitnehmerentgelte nur um 10,8 Prozent angewachsen sind.
Soviel zur Problemstellung. Ob die Erbschaftssteuer nun Teil der Lösung (und ich hoffe wir sind uns einig, dass hier ein Problem vorliegt, das einer Lösung bedarf) ist oder nicht, ist mir recht gleichgültig - hauptsache diese Entwicklung wird aufgehalten und umgekehrt!
Wie jede andere Vermögenssteuer gehört die Erbschaftssteuer abgeschafft!
Sie passt nicht in die Zeit des Neo-Feudalismus.
wenn sich zur Gier noch der Neid gesellt wird draus halt der Neo-Kommunismus.
wenn sich zur Gier noch der Neid gesellt wird draus halt der Neo-Kommunismus.
wenn sich zur Gier noch der Neid gesellt wird draus halt der Neo-Kommunismus.
Sie Erbschaftssteuer ist im Grunde eine Mehrfachbesteuerung. Denn das Erbe wurde vom vormaligen Besitzer bereits versteuert, Einkünfte aus einem Erbe fallen ebenfalls wieder unter die Steuerpflicht.
Natürlich lässt sich die Besteuerung von Vermögenswerten insgesamt begründen, 'Eigentum verpflichtet'. Die Besteuerung einer Erbschaft ist aber wenig effektiv. Dazu kommen besondere Schwierigkeiten, die Vererbung von Familienbetrieben ist ein prominentes Beispiel. Wie wenig eine Erbschaftssteuer als solche akzeptiert wird, zeigt sich darin, dass auch Familien mit geringem Vermögen immer wieder die Freibeträge einer Teilschenkung ausnutzen, um das Erbe zu verringern.
Der durch die große Koalition gefundene Kompromiss zeigt im Grund wieder ein erhebliches Zerwürfnis zwischen den Koalitionspartnern CDU, CSU und SPD. Nun ist es die Kunst der Politik, Kompromisse zu finden. Allerdings sollten diese dann auch Rechtskonform sein.
Frau Merkel ist mal mit der Idee angetreten, das Steuerrecht zu vereinfachen, Privilegien und Abschreibungsmöglichkeiten zu verringern. War nicht mal die Rede von einer Steuererklärung auf einem Bierdeckel? Auch die vorherige Regierung, SPD und DieGrünen, wollten das Steuerrecht vereinfachen. Was ist daran eigentlich so schwer? Es muss ja keine Hau-Ruck-Reform sein. Die Diskussion über die Pendlerpauschale und hier wieder über die Erbschaftssteuer zeigen, dass vor lauter Kompromiss die Übersicht verloren geht. Schade.
Sehr richtig!
Und die Tabaksteuer auch. Schliesslich habe ich auf mein Geld schon Einkommenssteuer bezahlt. Überhaupt: Mehrwertsteuer. Ungerecht, so was!
Super Kommentar, völlig am Thema vorbei.
Vergleichen Sie:
1) Sie arbeiten, zahlen Einkommenssteuer. Davon kaufen Sie sich etwas, zahlen Mehrwertsteuer.
Sie werden 2x zur Kasse gebeten.
2) Sie arbeiten, zahlen Einkommenssteuer. Sie sterben, weil sie zu viel rauchen. Ihre Erben zahlen Erbschaftssteuer. Ihre Erben kaufen sich von dem Rest etwas, zahlen Mehrwertsteuer.
Sie werden 3x zur Kasse gebeten.
Eine der Optionen ist juristisch gesehen keine Mehrfachbesteuerung. Erraten Sie, welche?
Super Kommentar, völlig am Thema vorbei.
Vergleichen Sie:
1) Sie arbeiten, zahlen Einkommenssteuer. Davon kaufen Sie sich etwas, zahlen Mehrwertsteuer.
Sie werden 2x zur Kasse gebeten.
2) Sie arbeiten, zahlen Einkommenssteuer. Sie sterben, weil sie zu viel rauchen. Ihre Erben zahlen Erbschaftssteuer. Ihre Erben kaufen sich von dem Rest etwas, zahlen Mehrwertsteuer.
Sie werden 3x zur Kasse gebeten.
Eine der Optionen ist juristisch gesehen keine Mehrfachbesteuerung. Erraten Sie, welche?
- Ich finde den immer wiederkehrenden 'Vergleich' zwischen Einkommenssteuer und Erbschaftssteuer etwas nervig, denn das was da an Vermögen vererbt wird wurde bereits als Einkommen versteuert. Also warum sollte es fair sein, es nochmal zu versteuern.
- Die meisten Erben, sind nächste Verwandte, meistens Kinder/Enkel, denen fällt das Erbe in der Regel durchaus nicht unverdient in den Schoss, sondern sie waren in irgendeiner Form an dem Aufbau der Erbmasse beteiligt, sei es, dass sie die Sparmaßnahmen zur Abzahlung des Hauses/zum Aufbau des Vermögens mitmachen mussten, sei es, dass sie tatsächlich mit Hand angelegt haben beim Bau des Hauses etc. Da einen unverdienten Luxus draus zu konstruieren ist nicht korrekt.
- Beispiel: zwei Kinder zweier Familien erben je ein Häuschen in München (das geht in München ganz schnell mal über 500000 und ist noch lange keine Villa - Übrigens nach dem Einheitswert wird schon länger nicht mehr besteuert). Mit welchem Gerechtigkeitssinn ist zu begründen, dass für den, der in München wohnt und da mit Freuden reinzieht das Häuschen nicht in der Erbmasse auftritt, während der, den Beruf/Familie ... für absehbare Zeit von München weggezogen hat das Häuschen bei der Erbschaftssteuer mitberechnet wird, weil/obwohl er es schlicht nicht selber nutzen kann.
- was ist mit den 4 Kindern, eines Elternpaares, dass das Haus zur Erbauseinandersetzung verkaufen muss, weil keines der Kinder genügend Geld hat, die Geschwister auszuzahlen.
Wo soll da die Steuergerechtigkeit sein.
Ich hoffe Köhler unterschreibt nicht und die Erbschaftssteuer verschwindet.
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