Finanzkrise Geld? Nein danke!
Herr J. nahm die Werbung der Deutschen Bank ernst und ging auf Zinsjagd. Doch diese weigerte sich, seine Spareinlage von 300.000 Euro anzunehmen - ohne Begründung
Herr J. ist kein Cowboy. Doch einmal das Lasso schwingen, so wie der Mann in der Werbung der Deutschen Bank, das reizte den Hamburger Unternehmensberater. In dem Fernsehspot fängt nämlich ein Anleger in Wildwestmanier große Ziffern ein, allesamt blau wie die Deutsche Bank, sie sollen für Sparerträge stehen. 5,25 Prozent Zinsen waren bis vor einigen Wochen noch mit einer Festgeldanlage zu verdienen.
Als J. den Spot im Fernsehen sah, beschloss er, auf Zinsjagd zu gehen. In einer Münchner Deutsche-Bank-Filiale wollte er 300.000 Euro anlegen und ein Jahr später Zinsen von 15.750 Euro einstreichen. Dort stellte man ihm eine Sparurkunde aus, das Geld sollte kurz darauf überwiesen werden. Am nächsten Tag aber teilte man ihm mit, die Bank werde das Konto nicht eröffnen. Punkt. Ohne Begründung.
"Es ist mir unbegreiflich, wie Banken das Geld von Kunden ablehnen können – gerade jetzt in der Krise", sagt J.. Er schrieb einen Brief an Bankchef Josef Ackermann, dann einen zweiten, und bat darin um Aufklärung. In dem Antwortschreiben aus einer Bankabteilung namens "Qualitätsmanagement" heißt es: Die ausgehändigte Sparurkunde sei kein "bindendes Angebot" gewesen, beide Seiten könnten den Vertrag jederzeit kündigen.
Wieder keine erklärenden Worte.
Über die Gründe der Ablehnung kann also nur spekuliert werden. War das zu viel Geld auf einmal, sollten die hohen Zinsen nur ein Lockangebot für kleinere Beträge sein? Hatte die Bank Zweifel an der Herkunft des Geldes? Sie nimmt keine Stellung und beruft sich auf ihre Verschwiegenheitspflicht.
Die interessantere Frage lautet ohnehin anders: Muss eine Bank die angepriesenen Zinsen nicht in jedem Fall gewähren? "Nein", antwortet Helke Heidemann-Peuser vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, "Verbraucher haben leider keinen Rechtsanspruch auf eine beworbene Leistung." Firmen könnten sich ihre Kunden selbst aussuchen. "Eine Werbung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar", ergänzt Helmut Köhler vom Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht an der Uni München. Nicht mal ein Werbeverbot wegen Irreführung lässt sich leicht durchsetzen.
J. hat sein Geld inzwischen bei einem anderen Institut angelegt – zu einem Zinssatz von 3,6 Prozent. Aufs Jahr gerechnet verdient er so 4.950 Euro weniger. Diese Differenz möchte er nun gegenüber der Deutschen Bank geltend machen. Ein bisschen von einem Cowboy steckt wohl doch in ihm.
- Datum 04.05.2009 - 11:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 23.12.2008 Nr. 01
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