Wo bleibt die Gleichberechtigung?

Patrik Schwarz: »Väter auf der Flucht«

Über den gesellschaftlichen Stellenwert von Vätern lernt man einiges, betrachtet man die deutsche Familienrechtspraxis. Heutzutage wird jede zweite Ehe geschieden, auch Paare mit Kindern trennen sich häufig. Während in anderen Ländern Wechselmodelle die Regel sind – wodurch auch die Unterhaltsproblematik umgangen wird –, hält das deutsche Familienrecht an der Unterteilung in einen betreuenden (meist die Mutter) und einen umgangsberechtigten (meist der Vater) Elternteil fest. Zieht die Mutter mit den Kindern 1000 Kilometer weg, trägt allein der Vater die Fahrtkosten zur Umgangspflege, zusätzlich zum Unterhalt. Sperrt sich die Mutter, stehen dem Zahlvater langwierige Prozesse bevor, mit bescheidenen Aussichten, sein Kind in adäquatem Umfang zu sehen. Demgegenüber lassen sich Unterhaltsschulden leicht einklagen.

Vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998 genügte ein Kopfnicken der Mutter vor dem Scheidungsrichter, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten. Bis heute bekommen Väter nichtehelicher Kinder das geteilte Sorgerecht nur dann, wenn es mit Zustimmung der Mutter beantragt wird (§1626a BGB). Unterhaltspflichtig sind sie in jedem Fall. Bezeichnenderweise wurden etliche Entscheidungen deutscher Gerichte bereits vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt. Vor diesem Hintergrund könnte man den Titel des Beitrags auch als Rat an zukünftige Väter verstehen: gute »Väter auf der Flucht«, bis hierzulande die Gleichberechtigung ebenso für Väter gilt.

Dr. med. Otmar Bayer, LMU München

 
Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

    • Quelle DIE ZEIT, 23.12.2008 Nr. 01
    • Versenden E-Mail verschicken
    • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
    • Artikel Drucken Druckversion | PDF
    • Artikel-Tools präsentiert von:

    Service