Ärzte online leben gefährlich
Michael Naumann: »Staatsrecht auf Überwachung«
Das BKA-Gesetz greift wirklich so tief in die bürgerliche Freiheit ein, dass ich auch nur hoffen kann, dass die SPD zumindest in letzter Minute noch aufwacht, was sie ja beim Großen Lauschangriff auch noch getan hat. Wenn das BKA-Gesetz in seinem jetzigen Entwurf tatsächlich so durchkommt, sind auch im Gesundheitsbereich die elektronische Gesundheitskarte und die Möglichkeiten der Onlinemedizin tot. Denn jeder Arzt ist verpflichtet, im Sinne der Schweigepflicht aktiv die Daten seiner Patienten zu schützen und sie nur zu dessen Nutzen und mit seiner Billigung an Dritte weiterzugeben. Jeder Arzt, der künftig online arbeitet, wird das Risiko einer fahrlässigen Schweigepflichtsverletzung eingehen. Und die ist strafbewehrt!
Michael Parbs-Dalitz, per E-Mail
- Datum
- Quelle DIE ZEIT, 23.12.2008 Nr. 01
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