Herrscht im Weltraum Anarchie?
Rechtsfreie Räume sind Weltall und Himmelskörper genauso wenig wie die hohe See oder die Antarktis. Der Weltraumvertrag von 1967, den 98 Staaten, darunter Deutschland, unterzeichneten, legt die Grundsätze für die Weltraumaktivitäten von Staaten fest. Zwar gibt es den Amerikaner Dennis Hope, der fußballfeldgroße Flächen auf dem Mars und dem Mond verkauft. Juristisch ist solcher Besitz aber wertlos. Niemand kann Hoheitsrechte im Weltraum, am Mond und an anderen Himmelskörpern erwerben.
Allerdings darf der Weltraum weitgehend frei erforscht und wirtschaftlich genutzt werden – solange dies zum Vorteil aller passiert. Neue Aktivitäten wie Weltraumtourismus stellen das Weltraumrecht »national vor neue Herausforderungen«, sagt der Kölner Weltraumjurist Stephan Hobe. Sollten künftig auch Deutsche ihren Urlaub im All verbringen oder Firmen gründen, die Touristen ins All schießen, bestehe Handlungsbedarf. Schließlich müssten Staaten die Weltraumaktivitäten ihrer Bürger genehmigen und überwachen. Dafür fehlen in der Bundesrepublik noch die Gesetze.
Heute haftet bei »Schäden durch Weltraumaktivitäten« der Staat, der einen Gegenstand in den Weltraum schießt oder sein Territorium für Starts zur Verfügung stellt – und das grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Schuldfrage. Der Weltraumvertrag enthält sehr wenige Bestimmungen, die sich gegen die Verschmutzung des Kosmos richten. »Gerade da aber liegt eine wichtige Aufgabe«, sagt Hobe. will
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- Quelle DIE ZEIT, 31.12.2008 Nr. 02
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