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Man hätte wissen können, was gemeint ist, wenn der russische Nato-Botschafter zum Jahresabschluss-»Tee« einlädt. In seiner Residenz im grünen Brüsseler Südbezirk weist Dimitrij Rogosin lächelnd auf zwei Blondinen, die hinter der Hausbar wippen. Die Damen selbst deuten noch freundlicher auf etwa zwanzig Spirituosensorten. Ungeduldig wie eine Invasionsarmee stehen die Flaschen auf der Theke stramm. »Passen wir ein bisschen auf, was wir sagen«, warnt Rogosin vorm ersten Glas. »MI5. BND«, sagt er und deutet augenzwinkernd auf Wände und Fenster. »Hören alle mit.«

In den folgenden drei Stunden scheinen die vermeintlichen Wanzen Rogosin indes kaum einzuschüchtern. Mit Genugtuung lässt der selbstbewusste Nationalist das Jahr Revue passieren. Wer hat nun eigentlich als Letzter gelacht? Georgiens Heißsporn Saakaschwili oder er, Rogosin? – Zum Wohle. Rogosin ist ein Freund des robusten Humors, was gelegentlich dazu führt, dass einem der Kaviar im Hals stecken bleibt. Anderseits belebt er das verstaubte Nato-Business mit einem Sportsgeist, der unter seinen westlichen Kollegen Ebenbürtigkeit sucht. »Ein kleines Geschenk, auch für Sie«, sagt er, als über den Bäumen schon der Mond aufgeht. Dann drückt er uns eine Flasche Wodka in die Hand. »Abfüllung der russischen Nato-Mission«, steht kleingedruckt auf dem Etikett. Und darunter, deutlich fetter: »PEACEKEEPER«.

Rechtzeitig zur gnadenbringenden Weihnachtszeit hat ein russisches Regionalgericht am 24. Dezember die Freilassung des früheren Armee-Obersts Jurij Budanow verfügt. Er war im Juli 2005 für die Entführung und Ermordung einer 18-Jährigen während des Tschetschenienkriegs zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Vergewaltigung der jungen Frau fand trotz vieler Indizien nicht als Anklagepunkt Eingang in den Prozess. Heute halten die Richter Budanow, der von russischen Nationalisten als Held gefeiert wird, zugute, dass er mehr als fünf Jahre unter tadelloser Führung in Haft verbracht habe.

Am Tag seiner Begnadigung verschob ein anderes Regionalgericht seine Entscheidung über das Schicksal der früheren Juristin des Ölkonzerns Yukos, Swetlana Bachmina. Die heute 39-Jährige ist im April 2006 wegen Steuerhinterziehung und Unterschlagung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Allerdings hatte die angeblich geschädigte Firma keine Ansprüche gegen sie geltend gemacht. Vor einem Monat brachte die Mutter zweier sieben und elf Jahre alter Söhne in Gefangenschaft eine Tochter zur Welt. Mehr als 91000 Menschen unterschrieben im Internet einen Appell zu ihrer Freilassung. Bachmina hat die ihr zu Last gelegten Taten formal bedauert und sich ebenfalls tadellos geführt. Sie sitzt bereits mehr als vier Jahre hinter Gittern. Ihr Begnadigungsverfahren wird am 21. Januar weitergeführt. Bisher ist noch kein Verurteilter der Yukos-Prozesse vorzeitig entlassen worden.

Ein Bewohner unseres Dorfes ärgerte sich über einen Nachbarn. Er versandte eine Online-Umfrage an eine Adressatenliste, die vor allem Freunde und Bekannte enthielt, durch Weiterleitung aber bald die gesamte Gemeinde erreichte. Die »Umfrage« enthielt zur Auswahl neun Affronts, manche dumm, andere bitter und wieder andere schlicht unflätig. Der aufgebrachte Bürger wollte seinem Gegner die populärste Beleidigung an den Kopf werfen, ein seiner Meinung nach demokratisches Verfahren. Sein engerer Freundeskreis reagierte enthusiastisch und tat sich mit noch anstößigeren Beleidigungen hervor. Andere Empfänger waren bestürzt, betroffen, sprachlos.

Ein nicht weiter erwähnenswerter Vorfall, handelte es sich bei dem Delinquenten nicht um ein respektiertes Mitglied der Gemeinschaft, seines Zeichens Tierarzt und Vater einer 23-jährigen Tochter, dem im öffentlichen Leben bislang nie ein anstößiges Wort über die Lippen gekommen ist. Er mahnte erst kürzlich in einem Leserbrief an eine Lokalzeitung zu rücksichtsvollem Umgang miteinander in öffentlich ausgetragenen Streitigkeiten. Doch das Internet scheint eine eigenartige Wirkung auf den Menschen auszuüben. Jeder wird zum Blogger. Schamgrenzen fallen. Es wird als Forum wahrgenommen, in dem alles erlaubt ist. Dabei ist es nur ein ganz normales Medium, in dem normales Recht Geltung besitzt. Das musste erst die Polizei, die Wind von dem Sturm im Wasserglas bekam, dem Initiator der Hetzkampagne klar machen.

 
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    • Quelle DIE ZEIT, 31.12.2008 Nr. 02
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