Religion Wir und die anderen
Der Verfassungsrichter Udo Di Fabio über die Grenzen der Religionsfreiheit
Kaum ein politisches Buch hat die Republik in den letzten Jahren so in Wallung versetzt wie Udo Di Fabios Die Kultur der Freiheit. Teils euphorisch gefeiert, teils geifernd bekämpft, trug der 2005 erschienene Band dem Bonner Juristen den Ruf ein, der Meisterdenker einer neuen Bürgerlichkeit zu sein. Oder, in den Worten seiner Kritiker, ein Neoreaktionär und Semifaschist. Und als sei das nicht genug, erhielt das glänzend formulierte Plädoyer für die Bindekräfte von Familie, Kindern und Religion noch zusätzliche Sprengkraft dadurch, dass Di Fabio eben nicht nur als Professor und Publizist wirkt. Als Richter am Verfassungsgericht in Karlsruhe ist er in der exklusiven Position, die fundamentalen Streitfragen des Staates mitzuentscheiden.
Mit einem dieser Großkonflikte beschäftigt sich Di Fabio nun in seinem neuen Buch. Gewissen, Glaube, Religion heißt das Bändchen, das fünf Vorträge versammelt, die allesamt um die Rolle der Religion in der Bundesrepublik kreisen, genauer: um das Verhältnis von Kirchen und Staat. Zwei elementare Herausforderungen beschreibt Di Fabio, die dieses bislang fein ausbalancierte Verhältnis aus dem Gleichgewicht bringen. Zum einen die Ankunft des Islams im Westen, der die alten Fragen nach den Grenzen der Religionsfreiheit neu aufwirft. Zum anderen die Erosion der Bindekräfte der christlichen Kirchen.
Wer freilich auf Parolen und Polemik hofft, wird wenig Freude an dem Buch haben. Der Verfassungsrichter, selbst gläubiger Christ, ruft nicht nach einer Stärkung der christlichen Kirchen, um dem Vordringen des Islams etwas entgegensetzen zu können. Er fragt vielmehr nach dem rechten Gebrauch der Freiheit in einer kulturell inhomogenen Gesellschaft.
Die Religionsfreiheit, dieses älteste aller Grundrechte, das in Zeiten der Kirchenaustritte und der religiösen Indifferenz zusehends erkaltet schien, ist wieder heiß geworden: aufgeladen mit Emotionen, Ängsten, Ressentiments. Mitunter geht es dabei um Auseinandersetzungen mit Kommerzsekten wie Scientology. Der Glutkern jedoch, an dem sich die meisten Konflikte entzünden, ist der Islam: Kopftuchverbot, Zwangsehen, Befreiung junger Musliminnen vom Sexualkundeunterricht – das sind die fast alltäglichen Streitfälle, in denen muslimische Glaubensüberzeugungen mit westlich-säkularen Verfassungsprinzipien kollidieren. Lange haben die deutschen Gerichte sehr liberal auf diese Herausforderung reagiert. Im Zweifel entschieden sie für die Grundrechte des Individuums, befreiten also muslimische Mädchen von der gemeinschaftlichen Sportstunde oder erlaubten das rituelle »Schächten« von Schlachtvieh. Seit einer Weile jedoch »rumort ein Unwille dagegen«, wie Di Fabio schreibt, und es zeichnet sich ein Wandel ab, hin zu einer Rechtsprechung, die neben den Grundrechten der Gläubigen auch die Interessen des Staates, etwa an einer funktionierenden Integration, betont.
Di Fabio teilt diese Sicht, was auch für die künftigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts von Bedeutung sein dürfte. »Religiöser Eigensinn muss sich in der Gesellschaft bewähren und nicht in der von Eltern für die Kinder gewählten Isolation.« Aber Di Fabio betont umgekehrt auch die Gefahren einer »Politik des antireligiösen Affekts«, die aus intellektueller Trägheit ihre Wertvorstellungen rigoros durchzusetzen versucht.
Eine solche Politik wäre nicht nur illiberal, sie wäre auch – und das ist die Pointe der fünf Vorträge – schädlich für den Staat selbst. Der demokratische Staat nämlich, so Di Fabio, brauche, um existieren zu können, ein kulturelles Umfeld, »das transzendente Ideen über den Sinn menschlichen Seins erlaubt und nicht erstickt«. Er plädiert, ähnliche Gedanken des Philosophen Jürgen Habermas zitierend, dafür, die »wohlwollende Neutralität« des Staates gegenüber den Kirchen zwar beizubehalten, sich aber auch nicht von den Sinnstiftungsressourcen der Religion abzuschneiden. Denn so viel er auch kann: Sinn zu stiften vermag der säkulare Staat nicht. Oder er wird totalitär.
- Datum 08.01.2009 - 07:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 08.01.2009 Nr. 03
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