Lehre Alles was Recht ist

Warum ein Juraprofessor aus Köln einen Rap Song über den Paragrafen 823 aufgenommen hat

DIE ZEIT: Herr Berger, sind Sie ein Gangsta-Rapper?

KLAUS PETER BERGER: Nein, ich bin Jurist.

ZEIT: Richtig. Gangsta-Rapper würden auch kaum einen 10-Strophen-Rap über den Paragrafen 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches rausbringen. Sie schon.

BERGER: Den habe ich mir ausgedacht, damit meine Studenten besser behalten können, was drinsteht. Paragraf 823 BGB ist ein sehr wichtiger Paragraf. Außerdem wollte ich ein Beispiel für kreative Lernmethoden geben. Ich sage meinen Studenten immer, damit sie die ungeheure Stofffülle in den Rechtswissenschaften bewältigen, sollen sie auch die linke Gehirnhälfte benutzen. Kreativ lernen, assoziativ, mit Emotionen und Musik.

ZEIT: Geben Sie doch mal eine Kostprobe.

BERGER: Ich zitiere die ersten drei Strophen (beginnt zu rappen): 823 ist ein leichter Paragraph, ich kenne die Voraussetzungen alle schon im Schlaf. Eigentum, Gesundheit, ein absolutes Recht, wer das verletzt, dem geht es wirklich schlecht. Die Vorschrift betrifft noch weitaus mehr, auch Sport, Reise, Jagd und Straßenverkehr.

ZEIT: Sehr gut, wirklich.

BERGER: Das reicht für den Moment. Ich möchte nicht als der singende Prof durch die Gazetten geistern. Wie gesagt, das hat alles einen pädagogischen Sinn. Ich habe an meiner Fakultät eigens ein Zentrum gegründet, in dem wir jedes Semester ein komplettes Programm an Schlüsselqualifikationen anbieten, von Rhetorikkursen bis hin zu Verhandlungsmanagement. Dazu gehören auch innovative Lerntechniken wie das Rappen von Wissen, das man anders schwer behalten kann.

ZEIT: Was sagen denn Ihre Studenten zum 823er?

BERGER: Die sind begeistert und wollen mehr. Ich habe schon darüber nachgedacht, weitere Paragrafen zu rappen, aber ich weiß nicht so recht, ob das der Sache dient. Vielleicht kommen meine Studenten ja auf eigene Ideen.

ZEIT: Wie sind Sie überhaupt auf die Idee gekommen?

BERGER: Ich habe in den Achtzigern in den USA studiert. Eines Tages kam ich an einem Hörsaal vorbei, und da lief gerade die Videoübertragung einer Vorlesung mit einem New Yorker Professor, der das Gelernte als Sprechgesang zusammenfasste. Ich fand das beeindruckend, witzig und originell. Doch wie es so geht, habe ich danach ewig nicht mehr dran gedacht, bis ich 2003 die Vorlesung »Lerntechniken für Juristen« für unsere Erstsemester-Einführungswoche vorbereitete. Da ist es mir, zack, wieder eingefallen, und ich habe die ersten drei Strophen des 823-Raps geschrieben. Die habe ich den Studienanfängern seitdem jedes Jahr aufs Neue vorgetragen.

ZEIT: Ihr Rap hat aber zehn Strophen.

BERGER: Das liegt daran, dass mich vergangenes Jahr erneut der Ehrgeiz packte und ich dachte: Ich will das mal ganz ausformulieren zu einem Rap, in dem alle Tatbestandsmerkmale des Paragrafen vorkommen. Als meine Studenten mich fragten, ob sie den 823-Rap im Internet abrufen können, kam ich auf die Idee einer Aufnahme im Tonstudio.

ZEIT: Tonstudio?

BERGER: Ja, der Freund einer Studentin ist Musikstudent und hat ein Tonstudio. Niklas Remmen hat einen Beat aufgelegt, der meiner Sprechweise sehr entgegenkam. Er hatte sich folgende Situation überlegt: Ein Student braucht dringend Rat bei der Interpretation des 823ers. Also greift er zum Telefon und ruft seinen Prof an. Der rappt. Danach weiß der Student Bescheid. Müssen Sie sich mal anhören.

ZEIT: Werden wir tun. Geben Sie uns noch eine kleine Kostprobe?

BERGER: Gern. Hier kommen die letzten drei Strophen: Auch der Geschädigte ist mit dran, wenn man ihm Mitverschulden nachweisen kann. Selbst damit ist noch lange nicht alles vorbei, es gibt ja noch das Schutzgesetz in Absatz zwei. Fehlt es allerdings an der Kausalität, kommt 823 sowieso viel zu spät!

Interview: Jan-Martin Wiarda

Hier ist der Rap zu hören und der Paragraf 823 nachzulesen »

 
Leser-Kommentare
    • Crest
    • 08.01.2009 um 15:22 Uhr

    Von dem bekannten Mathematiker Serge Lang wusste ich, dass er schon früh ähnliches praktiziert hatte. Und vielleicht war es gerade er, den Herr Berger in New York mitbekommen hatte.

    Also, richtig gut finde ich das.

    Herzlichst Crest

    • Anonym
    • 08.01.2009 um 17:32 Uhr

    Gut, dass es engagierte Professoren gibt, die genug Begeisterung mitbringen, um ihre Studenten mitzureißen!
    An der Philipps-Uni Marburg ist ein Mediziner-Seminar ganz erfolgreich, das den Fernseharzt "Dr. House" als Aufhänger verwendet:

    http://www.tagesspiegel.d... und http://www.focus.de/gesun...

    Solche populären Veranstaltungen können das Lernen zwar nicht ersetzen, aber den Stoff erst so richtig schmackhaft machen. Nachahmung empfohlen!

  1. Hallo! Cooler Prof.!

    Juraclips macht sowas auch: www.youtube.de/juraclips

    Dort gibt's einen Rap "Medienrecht Basics" zu Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit etc.)
    und einen "Stexrap" zum Thema Examensvorbereitung.

    Auch sehr empfehlenswert: Die Jungs und Mädels von Telejura. Die haben mit viel Humor klassische BGB-AT-Fälle verfilmt: www.youtube.de/telejura

    Grüße!

    • Psalm
    • 11.01.2009 um 11:04 Uhr

    Es passt ins Bild, dass der durchschnittliche IQ seit ca. 20 Jahren sinkt und lernen ohne Bilder, Comics etc. offensichtlich nicht mehr möglich ist.

  2. Die angewandte Methode kann man dem weiten (und umstrittenen) Bereich der Suggestopädie zuordnen. Nach einem mir zeitlich nicht mehr erinnerlichen Zeitungsartikel (WAZ?) wird die Umsetzung von "zu erwerbendem Stoff" in sing- oder tanzbare Texte recht erfolgreich angewendet beim Erwerb des "Großen Latinums" (m. E. nach an der Uni Bochum) für solche Studenten, die in der Schulzeit kein Latein hatten, aber z. B. Geschichte oder Medizin studieren wollen - mit "Verreimung" und Tanzen (!) der Lerninhalt wird die Durchfallquote mehr als halbiert. In der Schweiz sind in der Vergangenheit ganze Jurastudiengänge mit gereimtem und gesungenem Wissen abgewickelt worden - gleichfalls erfolgreich. Wer in Wikipedia "Suggestopädie" aufruft, kann nachlesen, wie umstritten trotz in der Praxis offenbarer Erfolge solcherart Vorgehen ist. (Nach meinem Eindruck geht es bei solchen Diskussionen möglicherweise aber eher um Futterneid ...)

    Ich selbst habe bis vor einigen Jahren in der Erwachsenenbildung das Fach "Recht" für die Qualifizierung von Sekretärinnen unterrichtet und dabei Stoffe/Inhalte aus den (für juristische Laien wirklich schwer zugänglichen) Bereichen des allgemeinen Schuldrechts in Reimform gegossen in der Gruppe ("Klasse") singen lassen - die Reime passen jeweils zu einer populären Volkslied- oder Schlagermelodie (z. B. Arbeitsrecht nach "Dream a little Dream of me"!). Das hat a. das Verständnis erleichtert, b. die Leute aufgelockert c. Spaß gemacht und so d. der Juristerei einen Gutteil der Abschreckung genommen. Nach meinem subjektiven Eindruck erfolgreich. Der Spaß war dabei ganz auf meiner Seite, da ich so von meinen Fähigkeiten, Lieder auf der Gitarre locker zu begleiten, Gebrauch machen konnte ... offenbar ganz so wie Klaus Peter Berger seine Rap-Fähigkeiten "fachfremd" nutzen kann. Man muss sich halt nur trauen!

  3. Hi,

    habe ein neues Jura-Rap-Video hochgeladen:

    www.youtube.de/juraclips

    Habe das gemacht, um mir die Prüfungsstruktur einzuprägen. Vielleicht hilft es auch anderen Examenskandidaten?

    Grüße!

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  • Quelle DIE ZEIT, 08.01.2009 Nr. 03
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  • Schlagworte Recht | Hochschule | Student | USA | Köln
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