Glückliche Kindheit

Frank Drieschner: »Am Ende des Sonderwegs«

Mein Sohn besucht seit Jahren eine sogenannte Förderschule, und es ist genauso, wie Sie in Ihrem Artikel mutmaßen.

Das Grundrecht auf Bildung wird sträflich verletzt und durch »abenteuerliche« Begründungen regelrecht verweigert. So gibt es beispielsweise gar keine Lehrpläne. 2007 hat mein Sohn sogar erst im November sein erstes Mathearbeitsblatt (er sollte drei Autos zusammenzählen, obwohl er seit vier Jahren bis 100 rechnen könnte) zur Bearbeitung bekommen. Leider gibt es keine Schulalternativen zu diesem »Förderhort«, der zumindest meinen Sohn erst richtig behindert macht.

M. Krause, per E-Mail

Richtig ist, dass es keine Lösung sein kann, schwierige und unbequeme Kinder auf Sonderschulen abzuschieben, nur um sie los zu sein. Was aber ist mit Kindern, die aufgrund ihrer physiologischen Voraussetzungen an Regelschulen nicht oder nur schwer mithalten können? Es wird angeführt, dass behinderte Kinder an Regelschulen mehr lernen als an Sonderschulen. Daher sei es ihr Recht, an diesen Regelschulen unterrichtet zu werden. Es stellt sich die Frage, ob wir geistig behinderten Kindern einen Gefallen tun, wenn wir sie einem Leistungsdruck aussetzen, den sie nicht erfüllen können. Ist das Recht auf Bildung wirklich wichtiger als eine glücklichere Kindheit?

Das Streben nach Gleichberechtigung für behinderte Menschen sollte nicht dazu führen, dass sämtliche Rechte durchgesetzt werden, unabhängig davon, ob dies zum Wohle der Betroffenen beiträgt.

Stephanie Weinzierl, Regensburg

 
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    • Quelle DIE ZEIT, 08.01.2009 Nr. 03
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    • Schlagworte Recht | Sonderschule | Regensburg | Bildung | Kinder
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