Ausländerpolitik Das Mädchen und der Rechtsstaat
Wenn das Schicksal von Asylwerbern auf dem Spiel steht, verschanzen sich die Politiker hinter Gesetzestexten
Selbst wenn es wieder ein wenig ruhiger geworden ist um die kosovarische Flüchtlingsfamilie Zogaj, die seit eineinhalb Jahren im Rampenlicht der öffentlichen Aufmerksamkeit steht, nimmt diese Tragödie unvermindert ihren Lauf. Im oberösterreichischen Hausruckviertel fristen sechs Menschen eine prekäre Existenz. Die Mutter ist nach drei Selbstmordversuchen mit Psychopharmaka voll gepumpt. Die Kinder besitzen keinerlei Zukunftsperspektive. Sie leben von einem Tag zum nächsten und klammern sich an die verrückte Hoffnung, die verantwortlichen Behörden und politischen Entscheidungsträger würden doch noch Einsehen in ihr Schicksal zeigen. Nichts bestärkt sie in dieser Hoffnung. Die plakative Traurigkeit, die sie dabei an den Tag legen, macht sich allerdings gut in den Rührstücken, zu denen die Boulevardmedien die bittere Geschichte verzerrt haben.
Allerdings ist es ihre einzige Option, traurig zu sein. Was sollten sie sonst tun? Etwa Dankbarkeit zeigen für die große Mühe, die der Staat sich auferlegt, um die sechs außer Landes und in das Elend ihrer alten Heimat zu schaffen?
Vor 18 Monaten waren die Zogajs noch eine intakte Familie. Sie zahlten ihre Steuern und Sozialabgaben, waren wohlgelitten in der Nachbarschaft, die Kinder waren fleißige Schüler. Fast zu mustergültig. Dann gerieten sie zwischen die Mühlsteine des Staates, der meinte, auf seiner starren Asylgesetzgebung beharren zu müssen. Das einzige Vergehen, dessen sich vor allem die 17-jährige Arigona Zogaj schuldig machte, war es, die Zertrümmerung ihrer Familie nicht widerstandslos hinzunehmen. Sie drohte ihren Selbstmord an, eine Verzweiflungsaktion, welche die Regierung als »Erpressung« wertete. Das mobilisierte zwar öffentliches Interesse, doch seitdem ist die Familie auch vogelfrei, weil dies der Rechtsstaat so vorsehe, wie die Regierungsspitze stets betont.
Es war das einzige Argument, dessen sich die Vertreter des Staates in den vergangenen 18 Monaten bedienten und weiterhin bedienen. Ein Totschlagargument. »Recht muss Recht bleiben«, beharrten Kanzler und Vizekanzler unisono. Es werde keine Regelung geben, ergänzte Werner Faymann, der lächelnde Silberfuchs vom Ballhausplatz, »die nicht im Einklang mit dem Rechtsstaat ist«. Und die Politikerin, die diesen Rechtsstaat von Amts wegen exekutiert, offenbarte freimütig das kalte Herz der juristischen Materie: Sie habe »nach den Gesetzen vorzugehen«, erklärte Maria Fekter, »egal ob mich Rehlein-Augen aus dem Fernseher anstarren oder nicht«. Ein Vergleich, der die Innenministerin in ihrer Überzeugung bestärkt, Recht müsse stets vor Gnade kommen.
Man kann die Geschichte der Arigona Zogaj aus vielerlei Perspektiven erzählen. Aus der des Pfarrers von Ungenach, jenes guten Samariters, der das Flüchtlingsmädchen in seine Obhut nahm. Aus jener der Schulkameradinnen, die um ihre Freundin bangen. Aus jener des Vaters, der eines Tages verschwand und seine Familie ihrem Schicksal überließ. Aus jener des Landeshauptmannes, der einmal als Religionslehrer tätig war und sich nun an dieser »heißen Kartoffel« nicht die Finger verbrennen will. Aus jener des demagogischen Oppositionsführers, der am liebsten Abschiebekommandos im Minutentakt losschickte. Aus jener des Kinderpsychiaters, der Empathie fordert. Oder aus jener des Rechtsstaates, der unter »humanitärem Bleiberecht« ein Paragrafenwerk versteht, ein Labyrinth, gebildet aus vielen juristischen Parenthesen. Diese Perspektive ist besonders grausig.
Die politischen Entscheidungsträger begnügen sich mit einem einzigen juristischen Prinzip, um ausschließlich diese Perspektive einzunehmen. Es lautet: »Fiat justitia, et pereat mundus«. Es geschehe Recht, selbst wenn darob die Welt zugrunde gehen sollte. Es ist ein Spruch, der viele Befürworter besitzt. Er suggeriert Sicherheit, scheint Willkür zu bannen und die Gleichheit vor dem Gesetz zu garantieren. Er gibt jedermann recht, der sich buchstabengetreu an das Recht hält. Er erlaubt wenig Handlungsspielraum und kaum jemals individuelle Güterabwägung. Er benennt aber auch eine sehr bequeme Maxime, die Verantwortliche von jeder Verantwortung befreit. Deshalb dürften sich die Entscheidungsträger so häufig darauf berufen: Ihnen seien leider die Hände gebunden.
- Datum 03.08.2009 - 11:16 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 29.01.2009 Nr. 06
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