Prozesse So’ne und solche

Geständnisse und nachgezahlte Steuern stimmen Richter milde. Aber auch Angeklagte, die für das Gericht lästig sind, können mit einer niedrigen Strafe rechnen

Wie sich die beiden Szenen gleichen: je ein Gerichtssaal, darin ein Stapel Steuerakten, hinter beiden ein ergrautes Richterhaupt und jeweils rechts davor ein Angeklagter. Beide einsichtig. wenngleich die Behörden jeweils nachhalfen.

Wie sich die Fälle unterscheiden: Bei dem Prozess am Bochumer Landgericht geht es an diesem trüben Januartag um viel Geld, um Steuerhinterziehung von knapp einer Million Euro. In großer Geste inszeniert der Angeklagte auch seine Bußfertigkeit: Er wolle reinen Tisch machen, sagt Klaus Zumwinkel, 65, der im früheren Leben einmal Postchef war. »Der gegen mich erhobene Vorwurf trifft zu, das war der größte Fehler meines Lebens, ich werde die Folgen tragen.« Zum Beweis hat er tätige Reue geübt: Nachdem Staatsanwälte vor knapp einem Jahr seine Kölner Villa durchsuchten, hat er alle Steuerschulden beglichen. Dass er eine Strafe ebenso prompt bezahlen werde, daran lässt der Angeklagte im schlichten, aber feinen Anzug keinen Zweifel.

Anders in dem Verfahren, das in der gleichen Woche am Düsseldorfer Amtsgericht eröffnet wird. Mit rund 150000 Euro beziffert die Staatsanwaltschaft die Steuerschuld von Sabine S., Pächterin einer Düsseldorfer Traditionskneipe. Auch sie hat schon Steuern nachgezahlt, lässt sie ihren Anwalt mitteilen. Aber nur einen Teil, dann kam die Privatinsolvenz dazwischen. Und mit der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von knapp 74000 Euro, so Verteidiger Michael Heller, sei die Frau gleichfalls überfordert. Mit Geld – so viel ist klar – kann sie Justitia nicht gnädig stimmen.

In Deutschland wird in diesen Tagen viel über Gerechtigkeit diskutiert. Klaus Zumwinkel kommt nun mit einer Geldbuße von einer Million Euro davon, die Freiheitsstrafe von 24 Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Eigentlich sieht das Gesetz bei Delikten dieser Größenordnung Haftstrafen vor. Immer häufiger gibt es bei Gericht sogenannte Deals, also Absprachen, bei denen sich Ankläger und Angeklagte schon im Vorfeld auf ein moderates Strafmaß – und einen zügigen Prozess – einigen. Der Grund: Ohne Absprache blockieren selbst kleine Verfahren die Justiz über Monate oder gar Jahre.

Vor dem Bochumer Gericht haben sich Demonstranten postiert: »Für Zumwinkel ist alles klar, ein Strafprozess wird zum Basar.« Richter Wolfgang Mittrup scheint mit solcher Kritik schon gerechnet zu haben. Und so leitet er das Verfahren gegen den ehemaligen Topmanager direkt mit ein paar Sätzen »zur Sache« ein: Dass es trotz der Prominenz der Person Zumwinkel keinerlei »Sonderbehandlung« gegeben habe, keine irgendwie gearteten »Absprachen«, erklärt er. Dass gewisse »Erörterungen« wegen des Umfanges der Sache jedoch erforderlich seien.

Wie zum Beweis hat der Richter noch reichlich Fragen an den Angeklagten. Der scheint von der Detailfreude zunächst fast überfordert. In welchem Jahr der Vater starb, wann die familieneigene Ladenkette verkauft wurde, das hat er nicht im Kopf. Auch der Käufer fällt ihm nicht spontan ein: »Ähm, Rewe, man hat zunächst mit Rewe kooperiert, Verkauf an die Rewe.« Zumwinkels Gesicht ist gerötet, und wenn er sich bewegt, ist auch unter den weißen Haarsträhnen hochrote Kopfhaut zu sehen. Er bewegt sich wenig.

Als es um seine Karriere geht, das BWL-Studium in Münster und in Amerika, den Aufstieg bei McKinsey, Quelle und der Post, da werden Zumwinkels Sätze etwas flüssiger. Als er schließlich sein Vermögen beziffern soll, antwortet er fast ein wenig zu akkurat: »Wenn ich alles abziehe, was ich hier bezahlt habe und noch bezahlen werde: zirka acht Millionen Euro.« Raunen unter den Zuschauern: Das Urteil soll schließlich erst in der nächsten Sitzung gesprochen werden.

Bei dem anderen Prozess, dem in Düsseldorf, ist zunächst überhaupt nur ein Verhandlungstag angesetzt. Trotzdem versucht Richter Bernhard Schemkämper, den Hintergrund der Angeklagten zu ergründen und sie zum Reden zu bringen. Ausbildung? »Übersetzerin, das Studium habe ich aber abgebrochen«, sagt die Frau mit der Strickjacke und den nach hinten gebundenen Haaren. Schon die Frage nach ihrer zweiten Sprache scheint sie zu verwundern. Als der Richter »Spanisch« hört und aufmunternd meint, dann könne sie ja Don Quichotte mal in zeitgemäßes Deutsch übertragen, sagt sie nur resigniert: »Da wären sicher ein paar andere vor mir.«

Natürlich fragt sie der Richter auch nach ihrer Gaststätte, einer Kneipe, in der schon der Künstler Joseph Beuys verkehrt haben soll, in der die Absolventen der Kunstakademie bis heute gelegentlich Feste feiern. Sie könnte jetzt sagen, dass sich auch in der Altbierstadt Düsseldorf die Getränke nicht von selber verkaufen, dass in den acht Jahren, die sie hinterm Tresen steht, benachbarte Kneipen dreimal den Pächter wechselten. Sie könnte auch sagen, dass es nicht leicht ist, bis spät in die Nacht Gäste zu bewirten und darüber die Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen nicht zu vernachlässigen – von der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung ganz zu schweigen. Aber das tut sie nicht.

Bei vielen kleinen Selbstständigen würde das vielleicht Verständnis wecken – nur sind die an diesem Morgen im Büro, beim Finanzamt oder sonst wo. Sie erleben nicht, was im Saal A156 des Düsseldorfer Amtsgerichts verhandelt wird.

Im Prozess gegen Klaus Zumwinkel gibt es dagegen mehr Öffentlichkeit, als dem Angeklagten lieb sein kann: Obwohl die Verhandlung erst um 11.30 Uhr beginnt, drängeln sich von 7.00 Uhr an Menschen am Husemannplatz. Die Fernsehteams, die vor einem Jahr schon die Ermittlungen in Köln begleiteten, rangeln um den besten Kameraplatz am Eingang des Gerichts.

Neben den Journalisten stehen dort in der Dunkelheit auch andere Zuschauer um die knappen Sitzplätze an. »Ich musste einen Eid schwören, als ich 1950 anfing. Ich hätte mich nicht mal getraut, eine Briefmarke vom Boden zu nehmen«, sagt der Post-Pensionär, der es als einer der Ersten in die Wärme der Halle schafft. »Ich kann nicht verstehen, warum jemand, der so viel Geld hat wie Zumwinkel, die Steuer betrügt«, sagt neben ihm ein Mann in gelber Briefträgeruniform.

Später im Gerichtssaal suchen die Augen des Angeklagten Kontakt zum Richter. Dann schweift der Blick durch die Sicherheitsfenster nach draußen zu den Ästen der kahlen Platanen. Das Drittel des Gerichtssaales, wo die Zuschauer sitzen, meidet sein Blick peinlich. Zumwinkel sieht weder den Briefträger noch den Post-Rentner – aber er versucht dann, mit dem, was er sagt, Brücken zu ihnen zu bauen.

Auf die Frage nach Auszeichnungen wie Manager des Jahres und Bundesverdienstkreuz, antwortet Zumwinkel, dass er diese für seine Leistung als Sanierer der Post erhielt, und fügt sogleich hinzu, dass er das alles nie ohne seine Leute geschafft hätte. Er entschuldigt sich bei Mitarbeitern der Post für seinen »privaten« Fehler. Er erzählt, wie sehr er im vergangenen Jahr unter dem Telefonterror, der Belagerung vor seiner Tür und auch unter dem abrupten Rückzug aus allen Ämtern gelitten habe. »Mein Beruf war schon mein Leben.« Er zitiert Leute »aus meinem Umfeld«, die meinen, dass er die »größte Strafe schon verbüßt« habe.

Ein paar Tage später spricht Zumwinkels Verteidiger Hanns Feigen gar von einer »medialen Hinrichtung«. Und selbst der Staatsanwalt räumt ein, dass der Fall Zumwinkel »eine nie da gewesene mediale Begleitung erfahren musste«. Auch Richter Wolfgang Mittrup sagt, die Art und Weise der Festnahme sei »nicht hinnehmbar«.

An vielen Gerichten anderswo in der Republik ist das Urteil mit Seufzen quittiert worden. Richter Bernhard Schemkämper aus Düsseldorf hatte schon in der Woche vor dem Spruch gesagt: »Wenn die Sache Zumwinkel ohne Freiheitsstrafe ausgeht, dann haben wir ein Problem. Dann werden uns alle Delinquenten fragen, wieso sie denn bitte schön bluten sollen.«

Schemkämper weiß natürlich, dass es zum Beruf des Richters gehört, auf die Situation jedes Angeklagten einzugehen. »Über die Strafhöhe kann man reden«, hat er eingelenkt, als der Anwalt im Verfahren vorrechnete, dass die geforderten Tagessätze um das Dreifache höher seien, als das, was die Kneipenwirtin leisten könne. Aber als der Verteidiger gleich zu Beginn die Einstellung des Verfahrens beantragt, als er auf einen Formfehler zu sprechen kommt, winkt der Richter nur freundlich ab. »Danke für das Repetitorium«, sagt er und belehrt den Anwalt seinerseits. Ob er wirklich wolle, dass die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift in allen Details vorlese, fragt der Richter ungläubig. Schemkämper schaut auf die Uhr, als der Verteidiger die Zahlenkolonnen dann tatsächlich zu hören verlangt. Und als dieser später beantragt, zusätzlich zu den Steuerakten, die Gegenstand der Anklage sind, noch die früherer Jahre einzusehen, sieht der Richter wieder auf die Uhr. »Wir können über alles reden, aber wenn sie weitere Akten sehen wollen, ist die Sache für heute beendet«, sagt er und atmet hörbar aus.

Zu laufenden Verfahren könne er nicht Stellung nehmen, wird der Richter später sagen, nur dass es grundsätzlich zwei Wege gebe, das Strafmaß niedrig ausfallen zu lassen. Kooperation oder aber umgekehrt das, was er den »Lästigkeitsfaktor« nennt: »Richter haben eben auch nur begrenzt Zeit.« Was der »Lästigkeitsfaktor« für den Fall Zumwinkel bedeutet hätte, wird in Bochum nur am Rande erwähnt. »Wir hätten hier viele Fragen stellen können«, sagt Anwalt Hanns Feigen. Gemeint ist die Rolle des Geheimdiensts bei der Beschaffung des belastenden Materials und dessen Gerichtsverwertbarkeit. »Wir haben diese Fragen nicht gestellt«, sagt der Verteidiger, und kurz darauf ist der Prozess um knapp eine Million Euro hinterzogene Steuergelder beendet.

Das Verfahren um die 150000 Euro wird das Amtsgericht in Düsseldorf dagegen noch eine ganze Weile beschäftigen.

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