60 Prozent vom Lohn Kurzarbeitergeld, im Fachjargon »Kug« genannt, können Unternehmen beantragen, die für ihre Mitarbeiter vorübergehend nicht genug zu tun haben. Von dem Mangel an Arbeit muss mindestens ein Drittel der Belegschaft betroffen sein, außerdem müssen gesammelte Überstunden vorher abgebaut sein. Wer in Kurzarbeit geschickt wird, bekommt für die Tage, an denen er nicht arbeitet, 60 Prozent des Nettolohns von der Agentur für Arbeit überwiesen. Eltern von unterhaltspflichtigen Kindern erhalten 68 Prozent. Für Tage, an denen man arbeitet, zahlt das Unternehmen den ganz normalen Lohn. Nur wer auf »Kurzarbeit Null« gesetzt ist, also gar keine Beschäftigung mehr hat, erhält allein das Geld von der Arbeitsagentur. ◖Mit dem ersten ◖Konjunkturpaket◗ hat die Bundesregierung die mögliche Kurzarbeitszeit von 12 auf 18 Monate verlängert. Das Kabinett kann die Zeitspanne noch mal bis auf ◖24 Monate◗ erhöhen. Auch das zweite Konjunkturpaket fördert das Instrument: Unternehmen müssen für die Ausfallzeiten künftig nur die ◖Hälfte der Sozialbeiträge ◗zahlen. Wenn sie ihre Mitarbeiter in der freien Zeit zur Fortbildung schicken, trägt der Staat die Kosten komplett.◗ ◖Zweck der Kurzarbeit ist, den Betrieben die eingearbeiteten Arbeitnehmer zu erhalten und den Beschäftigten ihre Jobs. Erste ansatzweise mit der Kurzarbeit vergleichbare Regelungen gibt es seit 1910 in Deutschland. ama◗

 
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