Verfassungsgericht Bis hierher, Europa
Was darf Brüssel? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft Klagen gegen den Vertrag von Lissabon

© DOMINIQUE FAGET/AFP/Getty Images
Verhinderten den Vertrag von Lissabon: Proteste in Irland
Auch am nächsten Dienstag wird die blaue Europafahne vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe flattern, einträchtig neben dem Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge, wie an jedem Tag. Aber der kommende Dienstag wird kein Tag wie jeder andere, nicht für das Gericht und auch nicht für Europa. Von Dienstag an nämlich wird Karlsruhe über sechs Klagen gegen den Vertrag von Lissabon verhandeln, der die europäische Integration vorantreiben soll, und dabei wird es, jedenfalls wenn man den Klägern glaubt, um alles gehen, was uns lieb und teuer ist: um den Fortbestand von Freiheit und Demokratie, kurzum, um die Zukunft der Bundesrepublik.
Wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft trete, dem Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2008 mit großer Mehrheit zugestimmt haben, dann werde, so behaupten die Kläger, das Parlament in Berlin entmachtet, und Deutschland höre auf, ein souveräner Staat zu sein. Der Vertrag, von dem sich seine Befürworter schnellere Entscheidungen, mehr Demokratie und eine effektive europäische Außenpolitik versprechen, zentralisiere die Macht in Europa und gefährde die Rechte der Bürger.
Um das zu verhindern, hat sich eine schillernde Koalition zusammengefunden. Gegen »Lissabon« klagen der CSU-Politiker Peter Gauweiler, eine Gruppe um den ehemaligen Europa-Parlamentarier, den Sohn des Hitler-Attentäters Franz Ludwig Graf von Stauffenberg, und den Tübinger Volkswirtschaftslehrer Joachim Starbatty, der schon gegen die Einführung des Euro vor Gericht gezogen war. Dazu der Vorsitzende der konservativ-ökologischen ÖDP, Klaus Buchner, sowie die Links-Fraktion im Bundestag.
Grundiert wird ihre Klage von einem schwärenden Unbehagen an Europa, das weit bis in die Mitte der Gesellschaft reicht. Viele Bürger zweifeln an Brüssels wuchernder Bürokratie und mangelnder demokratischer Legitimation. Meinungsumfragen hierzulande belegen, dass bei Volksabstimmungen auch in Deutschland eine Annahme des Lissabon-Vertrags keineswegs sicher wäre. Gern sehen sich die Kläger deshalb auch als Volkstribune, die aussprechen, was die Mehrheit denke, die politischen Eliten aber nicht hören wollten.
Einig sind sich die Kläger von links und rechts in dem Vorwurf, der Vertrag verschärfe das Demokratiedefizit der EU. Der Bielefelder Jurist Andreas Fisahn, der die Klage der Linken vertritt, sagt, die Demokratie befinde sich im Lissaboner Vertrag »auf dem Niveau des deutschen Kaiserreiches von 1871«. Und Karl Albrecht Schatzschneider, Gauweilers Prozessvertreter, spricht bündig von einem »Umsturz«, gegen den Widerstand zu leisten sei – gewaltfrei, natürlich. Es liegt etwas von High Noon in der Karlsruher Luft.
Die Richter nehmen die Klage ernst, sehr ernst sogar
Und tatsächlich: Sollte das Gericht den Vertrag bremsen oder gar stoppen, die Folgen wären kaum abzusehen. Europa, das schon im Gaza-Konflikt und im Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine eher flügelschlagend denn überzeugend wirkte, wäre im Innersten geschwächt, und das in einem Moment, da der Euro aufzuweichen droht und die ersten EU-Mitglieder am Rande des Staatsbankrotts stehen. Wohl auch deshalb haben sich gleich zwei Kabinettsmitglieder angekündigt, um den Lissabon-Vertrag vor Gericht zu verteidigen, Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD).
Wie wird das Gericht entscheiden? Unmöglich vorherzusagen. Jede Prognose über Karlsruher Urteile hat etwas von Kreml-Astrologie. Sicher ist nur: Die Richter nehmen die Klage ernst, sehr ernst sogar. Das zeigt schon der Umstand, dass sie für die mündliche Verhandlung zwei Tage angesetzt haben, was nur äußerst selten geschieht. Zuletzt war das 2005 der Fall, beim Streit um den Europäischen Haftbefehl. Auch damals ging es um die Grenzen der europäischen Integration; auch damals war, wie heute, der Richter Udo di Fabio Berichterstatter im Zweiten Senat, und damit für die Vorbereitung des Verfahrens zuständig. Di Fabio wird gelegentlich als Europa-Skeptiker bezeichnet. Jedenfalls hat er nie verschwiegen, dass er den Nationalstaat für einen Garanten von Freiheit und Vielfalt hält. Den Europäischen Haftbefehl ließ Karlsruhe seinerzeit scheitern.
Das muss sich nicht wiederholen, und natürlich ist di Fabio nur einer von acht Richtern in einem Kollegium, das sich der politischen Bedeutung seiner Entscheidungen sehr genau bewusst ist. Wichtiger als alle Spökenkiekerei ist deshalb, was Karlsruhe bislang zu Europa gesagt hat. Schon 1993, in seinem Urteil über den Vertrag von Maastricht, hat das Bundesverfassungsgericht die Grenzen der Integration bestimmt. Solange die demokratische Legitimation der EU vor allem über die Regierungen und die nationalen Parlamente laufe, müssten dem Bundestag Aufgaben von »substanziellem Gewicht« verbleiben. Es sei klar, erklärte der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof, »dass dem ständigen Kompetenzzuwachs der EU-Organe ein demokratisches Gegengewicht folgen muss. Es muss einen Haltepunkt geben für die Entleerung der nationalen Parlamente. Irgendwann wird die Intensität so groß, dass die Verfassungsgerichte der Mitgliedsstaaten sagen müssen: bis hierher und nicht weiter.«
Die Frage ist nur – überschreitet der Vertrag von Lissabon diese rote Linie? Löst sich die deutsche Souveränität im europäischen Ganzen bereits auf wie eine Sprudeltablette im Wasserglas? Bislang war die Antwort aus Karlsruhe stets: noch nicht. Noch habe der Bundestag genug selbst zu entscheiden. Aber schon vor einer Weile hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier (der am Verfahren über den Lissabon-Vertrag nicht beteiligt ist), die Grenze noch einmal präzisiert. »Wenn die Kompetenz-Kompetenz, die Herrschaft über die Zuständigkeiten, an die EU abgegeben würde, wäre das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.« Will sagen: Wenn Brüssel autonom bestimmen könnte, was es tun und regeln darf, ohne Zustimmung der Nationalparlamente, dann will Karlsruhe einschreiten.
Genau das geschehe mit dem Vertrag von Lissabon, sagen die Kläger. Die sogenannte »Flexibilitätsklausel« verschaffe Brüssel eine umfassende Kompetenz-Kompetenz, der Bundestag werde zum »Erfüllungsgehilfen der Brüsseler Zentrale degradiert«, schreibt der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek in einem Gutachten für Gauweiler.
Die Verteidiger des Vertrages bestreiten das. Lissabon verschaffe der EU kaum neue Zuständigkeiten, das europäische Parlament werde gezielt gestärkt. In manchen Bereichen erhalte es zum ersten Mal ein Mitspracherecht, etwa bei Fragen der Inneren Sicherheit. Und die Flexibilitätsklausel werde ausbalanciert durch den Machtgewinn des EU-Parlaments. In Brüssel gibt man sich denn auch professionell gelassen. Er vertraue darauf, sagt EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, dass Deutschland den Vertrag ratifizieren werde. Europa brauche gleichermaßen Effizienz wie demokratische Teilhabe. »Diese Prinzipien mögen manchem widersprüchlich erscheinen, lassen sich aber miteinander versöhnen.«
Besondere Würze erhält der Streit dadurch, dass nicht nur die Zukunft des Bundestages zur Debatte steht, sondern mittelbar auch die Zukunft des Bundesverfassungsgerichts. So argumentieren jedenfalls die Kläger: Je mehr Brüssel zu sagen habe, desto stärker verlagere sich auch die Kontrolle von Karlsruhe nach Luxemburg, zum Europäischen Gerichtshof. Einige Kritiker sprechen schon von einer drohenden Entmachtung des Verfassungsgerichts, von seiner juristischen Selbstkastration. Die Richter in Karlsruhe, traditionell äußerst selbstbewusst, werden auch diese Perspektive im Hinterkopf behalten.
Karlsruhe will nach der mündlichen Verhandlung rasch entscheiden, wahrscheinlich noch im Frühjahr. Auf das Urteil wartet Berlin in einer Mischung aus Zuversicht und trotziger Spannung. Sollten die Verfassungsrichter den Vertrag von Lissabon stoppen, »dann schreiben wir uns halt eine neue Verfassung«, sagte schon mal flapsig ein Berliner Spitzenpolitiker. Es klang drohend. Und war wohl auch so gemeint.
Mitarbeit: Jochen Bittner und Petra Pinzler
- Datum 10.02.2009 - 16:49 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 05.02.2009 Nr. 07
- Kommentare 25
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Auch ich könnte ja meinen Job so machen das ich die Grenzen des Erlaubten konstant überschreite... Das Verfassungsgericht wird es dann schon reparieren... ...aber warum lernen die Politiker nicht von Anfang an was denn da so alles in der Verfassung drin steht und wie dies nach aktuellen moralischem verständnis zu interpretieren ist...?
Immer nach der Devise... ..."es ist einfacher sich nachträglich zu entschuldigen als vorher um Erlaubnis zufragen..." was ja generell auch stimmt.
Zudem, ich finde die EU als Gesammtkonzept ja soweit in Ordung. Nur das da der Demokratie nicht genüge getan wird und etliche Bürgerrechte ersatzlos entsorgt werden lässt mich Zweifeln ob der Weg der richtige ist. Gute Wirtschaftskonditionen sind das eine, gute Bürgerkonditionen das andere. So ganz im Sinne der Globalen Wettbewerbsfähigkeit wurden die Bürgerrechte den Wirtschaftsrechten hinten an gestellt.
So sollte es auf keinen Fall weiter gehen. Mindestens parallel zur Wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sollte mit gleichem Enthusiasmus die Bürgerliche Leistungsfähigkeit beachtet und gefördert werden. Inkl. aller Bürgerlichen Rechte die da einst aufgebaut wurden... also nicht einfach Ersatzlos streichen.
Sammelt jemand Daten über mich so ist gleichzeitig, ohne Kostenfolge und ohne Hindernisse die jederzeitige Einsicht über alle gesammelten Daten zu gewährleisten. Wird das nicht getan so ist automatisch das Datensammeln untersagt.
;-)
“When I give food to the poor, they call me a saint. When I ask why the poor have no food, they call me a communist." — Dom Hélder Câmara
»dann schreiben wir uns halt eine neue Verfassung«
das ist gelebte Praxis.
Wie unzaehlige Banker und der deutsche Innenminister uns immer wieder klarmachen, ist heute Effizienz die Maxime der Politik, mit der man alle demokratischen Grundsaetze beseitigen kann.
Hier:
Europa brauche gleichermaßen Effizienz wie demokratische Teilhabe.
Andere Beispiele sind:
- Deregulierung der Wirtschaft (Dieser Free-Flow-Gedanke)
- Gesetze hin zum Ueberwachungsstaat (Effizienz in der Terrorismusbekaempfung)
- Bundeswehr im Inneren (Allgemein einfach unheimlich praktisch)
Fehlt nur noch, dass sie unsere Parlamente durch eine einzelne Person ersetzen - das waere doch furchtbar effizient in der Gesetzgebung!
Der Souverän der Bundesrepublik Deutschland idt das deutsche Volk - nicht die Politiker. Die Politiker haben die Aufgabe im Sinne des Souveräns diesen zu vertreten, nicht zu ersetzen oder gar abzusetzen, weil sie glauben, dass wäre das beste für alle.
Es kann nicht im Sinne des Souveräns, uns, dem Volke sein, dass wir uns selbst entmachten.
Die EU ist KEINE Demokratie.
Weder bestehen bei ihr selbst im besten falle Stimmgleichheit aller Bürger, noch sind Gerichte einschließlich des EUGH (Europäischen Gerichtshofes) unabhängig - denn die Richter werden dort hinein von Politikern auf 6 jahre gewählt und sind auch bzl. einer Wiederwahl von Politikern abhängig.
Die gesetzgebung ist ebenfalls ein zum teil höchst unredliches und vor allem undemokratisches geschäft dort - werden doch gremien, die von der thematik sich mit völlig anderen beschäftigen, gesetze zu beschließen, die gar nicht in ihre Aufgaben und kompetenzbereiche falle - einfach dadurch, dass solche Gesetze vorgelegt werden, die Gremiumsmitglieder sich NICHT dazu äußern und ihre Nicht-äußerung als zustimmung gewertet wird und somit die Vorlage gesetzeskraft bekommt.
Die EU ist nicht von Volk , in ihm ist nicht das europäische Volk (bzw. die europäischen Völker) der souverän - das ist de facto keine DEMOKRATIE.
Wer die EU ablehnt entscheidet sich für die Freiheit.
Füpr EU zu sein heisst für DIKTATUR zu sein.
Artikel 20, 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Artikel 20, 2: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Artikel 20, 4:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nur mal so, für die geschichtlich Interessierten.
Further Reading: http://de.wikipedia.org/w... http://www.juraforum.de/f...
Man hatte sich ja schon an (entfernt. Sie sind eingeladen, Ihre Kritik sachlich zu formulieren. Die Redaktion/jk) zum Thema "Europa" gewöhnt. Das sie es jetzt aber noch nicht mal mehr schaffen, kleinste Details vernünftig zu recherchieren, ist mehr als peinlich.
Prof.Dr.Karl Albrecht Schachtschneider (nicht Schatzschneider) ist nicht mehr Vertreter von Dr.Gauweiler, sondern er vertritt eine eigene Klage.
Dr.Gauweiler wird von Prof. Dr. Dietrich Murswiek vertreten.
Das wäre eine neue Verfassung für Deutschland und die läßt sich ausschließlich über einen Volksentscheid installieren!
Und ich als Bürger dieses Landes lehne den Vertrag von Lissabon vehement ab. Dieser Vertrag hat für die Bürger erhebliche Nachteile, er erlaubt beispielsweise die Todesstrafe durch die Hintertür. Auch ist die demokratische Mitbestimmung sehr schwach.
Insgesamt halte ich den Vertrag von Lissabon für ein von Lobbyisten erstelltes Pamphlet, welches nicht in meinem Sinne ist.
Wenn unsere Regierung eine neue Verfassung installieren will, dann muß sie alle Bürger befragen, nicht nur den Elfenbeinturm in Berlin! Und ich wette, auch die Deutschen würde mehrheitlich gegen diese Verfassung stimmen.
Wenn ich mir die Beiträge in diesem Forum als auch so manche Aussage dieses Zeit-Artikels so ansehe, habe ich wirklich das Gefühl es herrscht in diesem Land noch ein großer Nachholbedarf zum Verständnis der EU. Weiss hier eigentlich irgendjemand wie politische Entscheidungen in Brüssel wirklich gefällt werden? Wenn ja, dann würde wohl hier nicht dieses angeblich existierende Szenario Deutschland gegen die EU, bzw. Brüssel vs. Berlin so augenscheinlich hervorstechen.
Denn wer sitzt denn im Ministerrat? Irgendeine ominöse Geheimorganisation? Nein, es sind Vetreter aus den einzelnen Mietgliedsländern mit sehr, sehr engem Draht zu ihren jeweiligen Landesregierungen. Und das gilt auch für Deutschland, dass seine Interessen dort übrigens sehr gut vertritt. Von ca. 120 Abstimmungen pro Jahr welche im Ministerrat stattfinden wird Deutschland im Schnitt nur 2-3 mal überstimmt.
Soviel auch zu der: "80% der Gesetze kommen aus Brüssel"-These. Berlin sitzt mit am Tisch und ist mitunter auch urheber einiger Gesetzesentwürfe die dort verhandelt werden.
Souveränitätsverlust also? Das ich nicht lache.
Man möge mich bitte nicht falsch verstehen. Die EU ist kein Utopia und ich bin kein Fan von dieser sehr vom Bürger distanzierten Europapolitik: Bürger wählen Politiker, die wiederum Vertreter wählen, die wiederum über Europafragen abstimmen. Aber gerade deswegen freue ich mich dass das EU-Parlament durch den neuen Vertrag gestärkt werden soll, auch wenn es nur ein wenig ist. Denn, dieser Vertrag muss nicht der letzte sein.
Wer behauptet, die EU könne gar nicht anders als demokratisch entscheiden, weil die Kommission ja von den Vertretern (Minister) der Vetreter (Regierung) der Vertreter (Parlamentarier) der gewählten Parteien ausgekungelt wird, der sollte sich doch fragen, wie es kommt, daß die Konzerne keine Parteien gründen, um ihre Interessen durchzusetzen, sondern lieber einzelne, über fünf Ecken "legitimierte" Politiker durch hochprofessionelle Lobbyisten über den Tisch ziehen.
Offenbar ist die Einflußnahme auf "informellem Weg" doch etwas effektiver als das demokratische Deckmäntelchen für bare Münze zu nehmen.
Repräsentative Demokratie folgt genau dem Ulbrichtschen Diktum: "Es soll demokratisch aussehen, doch wir müssen alles in der Hand behalten."
Der Souverän ist die Wirtschaftselite, niemand sonst.
Je indirekter der Volkseinfluß ist, desto deutlicher wird das.
Wer Demokratie ernst meinst, der kommt an Volksabstimmungen zu politischen Fragen nicht herum. Alles andere ist Heuchelei.
(Ich erinnere als beispielhaftes Lehrstück an die Behandlung der Frage der Verlängerung immaterieller Monopolrechte durch die EU-Kommission.)
dass sich hier eben nur die Regierungen zusammentun, und es viel weniger Gegenkräfte gibt, als in den Nationalstaaten. Ich misstraue aber nicht nur meiner Regierung - das ist mein gutes demokratisches Recht, oder ist schon alles vergessen - sondern ich misstraue auch einem Verein von Regierungen - dem sogar noch mehr, weil da die Verantwortungen nicht mehr klar sind. "Das ham wir in Brüssel so beschlossen, da könnt ihr jetzt gar nichts mehr machen" ist nun wirklich ein blamables Argument, um die demokratische Kontrolle auszuhebeln.
Wer behauptet, die EU könne gar nicht anders als demokratisch entscheiden, weil die Kommission ja von den Vertretern (Minister) der Vetreter (Regierung) der Vertreter (Parlamentarier) der gewählten Parteien ausgekungelt wird, der sollte sich doch fragen, wie es kommt, daß die Konzerne keine Parteien gründen, um ihre Interessen durchzusetzen, sondern lieber einzelne, über fünf Ecken "legitimierte" Politiker durch hochprofessionelle Lobbyisten über den Tisch ziehen.
Offenbar ist die Einflußnahme auf "informellem Weg" doch etwas effektiver als das demokratische Deckmäntelchen für bare Münze zu nehmen.
Repräsentative Demokratie folgt genau dem Ulbrichtschen Diktum: "Es soll demokratisch aussehen, doch wir müssen alles in der Hand behalten."
Der Souverän ist die Wirtschaftselite, niemand sonst.
Je indirekter der Volkseinfluß ist, desto deutlicher wird das.
Wer Demokratie ernst meinst, der kommt an Volksabstimmungen zu politischen Fragen nicht herum. Alles andere ist Heuchelei.
(Ich erinnere als beispielhaftes Lehrstück an die Behandlung der Frage der Verlängerung immaterieller Monopolrechte durch die EU-Kommission.)
dass sich hier eben nur die Regierungen zusammentun, und es viel weniger Gegenkräfte gibt, als in den Nationalstaaten. Ich misstraue aber nicht nur meiner Regierung - das ist mein gutes demokratisches Recht, oder ist schon alles vergessen - sondern ich misstraue auch einem Verein von Regierungen - dem sogar noch mehr, weil da die Verantwortungen nicht mehr klar sind. "Das ham wir in Brüssel so beschlossen, da könnt ihr jetzt gar nichts mehr machen" ist nun wirklich ein blamables Argument, um die demokratische Kontrolle auszuhebeln.
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