Wir, das Volk In Deutschland finden sich Elemente der direkten Demokratie nur in der Kommunal- und Landespolitik. Wähler können in einer Volksbefragung, dem Referendum, über Parlamentsbeschlüsse abstimmen oder per Volksgesetzgebung selbst Vorschläge zu einzelnen Sachfragen einbringen. Auf Landesebene sind dafür meist drei Stufen vorgesehen: Erst ist eine Volksinitiative notwendig, dann folgt ein Volksbegehren,◗ für das die Initiatoren eine bestimmte Unterschriftenzahl brauchen – in Brandenburg müssen nur vier Prozent der Bevölkerung ihre Unterstützung ausdrücken, im Saarland und in Hessen gar 20 Prozent. Wenn das ◖Volksbegehren◗ Erfolg hat, kann der Landtag es akzeptieren oder ablehnen. Bei der dritten und letzten Abstimmungsstufe, dem ◖Volksentscheid,◗ kann er auch einen alternativen Entwurf zur Abstimmung stellen. Für Politiker sind Volksentscheide zwar ◖nicht verpflichtend;◗ aber als der Hamburger Bürgermeister Ole von Beust das Votum gegen die Privatisierung von Krankenhäusern ignorierte, nahmen ihm das viele übel. In Hamburg hat die CDU nun mit den Grünen die Ergebnisse von Volksentscheiden ◖für verbindlich◗ erklärt. Im diesem Superwahljahr wollen Vereine wie »Mehr Demokratie« für Plebiszite ◖im Bund ◗kämpfen
- Datum 05.02.2009 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 05.02.2009 Nr. 07
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