Medien Zeitungszeugen

Wie viel Aufklärung verspricht der Nachdruck von Nazi-Blättern?

Seit Anfang Januar kann man am Kiosk wieder den Völkischen Beobachter kaufen. Mehr noch als auf die Juden schimpft er auf Intellektuelle, den Ungeist der »zersetzenden« Kritik. Das ist interessant; man sollte es sich merken, wenn es auch heute wieder, was ja vorkommt, gegen die notorisch schlechte Laune der Kritiker geht.

So gesehen ist das publizistische Projekt, Zeitungen aus dem Umfeld der nationalsozialistischen Machtergreifung nachzudrucken und dem überraschten Publikum feilzubieten, nicht ohne pädagogischen Reiz. Es sind im Übrigen nicht nur der Völkische Beobachter und Goebbels Angriff, sondern auch der sozialdemokratische Vorwärts oder andere Blätter aus dem linken politischen Spektrum der sterbenden Weimarer Republik, die als Zeugnisse eines historischen Tages gebündelt werden. Wer will, kann sich ein Bild machen von den trüben Zeiten, in denen sich die ungeheuerlichen Verbrechen des Hitlerreiches vorbereiteten.

Wer will, kann aber auch gleich die linken Postillen herausschütteln, den dürftigen historischen Erklärteil wegwerfen und sich allein am Völkischen Beobachter berauschen. Es soll ja Leute geben, denen Hass und Hetze der Nazis noch immer das Herz wärmen, und wegen dieser Leute ist es, dass das Projekt mit dem Titel Zeitungszeugen höchst umstritten und von dem Freistaat Bayern verboten wurde. Bayern verfügt nämlich über die Urheberrechte des Eher-Verlages, in dem seinerzeit neben Hitlers Mein Kampf der Völkische Beobachter und Goebbels Angriff erschienen, und kann daher recht elegant, rein juristisch und ohne politische Argumentation, den Nachdruck verbieten.

Das heißt nicht, dass etwa historische Quellen zensiert würden. Wer sich wirklich informieren will, kann die Zeitungen auch im Mikrofilmarchiv einer Bibliothek lesen. Es heißt aber, dass Propagandamaterial von einst nicht mehr auf den Markt geworfen werden kann. Ob es seine toxische Wirkung heute noch entfalten kann, mag ungewiss sein. Wahrscheinlich ist aber, dass die Zeitungszeugen gar kein Geschäftsmodell abgäben, wenn sie nicht auf ein massenhaftes, verstohlen-gieriges Interesse spekulierten. Die aufklärerisch-didaktische Rechtfertigung, die der englische Herausgeber dem bayerischen Verbot folgen ließ, erinnert ein wenig an die augenzwinkernden, moralisch-besorgten Eingangsbemerkungen, die seinerzeit dem pornografischen Schulmädchenreport vorangestellt wurden.

Indes bleibt der missliche Umstand, dass alle Ablehnung des Projekts nur mit einer Unterstellung argumentieren kann: nämlich mit der Unterstellung eines hauptsächlich nazihaften Publikums, das sich dort seine lange entbehrten rassistischen Leckereien holt. Dass es ein solches Publikum gibt, ist bekannt; wie groß es ist, dagegen nicht. Insofern könnten die Zeitungszeugen, wenn Bayern sie duldete, auch ein Test sein: Bei überwiegend argloser Neugierde dürfte die Nachfrage nicht lange anhalten.

Etwas anderes ist der Degout, den ein Titel wie Völkischer Beobachter am Kiosk auslöst. Noch längst nicht alle sind so abgebrüht und spät geboren, dass sie den Anblick ohne Schock ertragen. Vielleicht wäre es doch nicht zu viel verlangt, von dem Verleger den Verzicht auf sein Experiment zu verlangen: aus Erbarmen mit den Opfern und ihren Angehörigen. Jens Jessen

 
  • Quelle DIE ZEIT, 05.02.2009 Nr. 07
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Autoren abonnieren RSS-Feed
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Schlagworte Medien | Bayern | Urheberrecht
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service