Kriegsverbrechen Auch Soldaten müssen helfen

Bardo Fassbender, Professor für Völkerrecht, über die Ahndung von Kriegsverbrechen

DIE ZEIT:Ein junger Palästinenser, von israelischen Soldaten im Gaza-Streifen angeschossen, verblutet in den Armen seines Vaters. Die Sanitäter, obwohl ganz in der Nähe, dürfen nicht eingreifen. Unglück oder Kriegsverbrechen?

Bardo Fassbender: Jede Kriegspartei hat die Pflicht, allen Verwundeten und Kranken so schnell und umfassend wie möglich medizinisch zu helfen, sowohl Kombattanten als auch Zivilisten. Diese Pflicht wäre im beschriebenen Fall von Israel verletzt worden. Nicht jede Verletzung einer kriegsvölkerrechtlichen Pflicht ist aber ein Kriegsverbrechen.

ZEIT: Was versteht das Völkerrecht dann unter einem Kriegsverbrechen?

Fassbender: Ein Kriegsverbrechen ist eine besonders schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts. Es geht dabei um die Verantwortlichkeit von Individuen, nicht von Staaten. Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes von 1998 enthält einen Katalog von Kriegsverbrechen: zum Beispiel die vorsätzliche Tötung von Zivilisten, Folter, unmenschliche Behandlung.

ZEIT: Angenommen, eine Militäraktion lässt sich als Kriegsverbrechen einstufen: Was folgt daraus?

Fassbender: Die vier Genfer Rotkreuzabkommen verpflichten alle Vertragsparteien, Kriegsverbrechen in ihrem nationalen Recht strafbar zu machen und Beschuldigte vor Gericht zu stellen. Nach dem Universalitätsprinzip sind alle Staaten zur Verfolgung von Kriegsverbrechen befugt. Ein Staat, der einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher in Gewahrsam hat, muss ihn entweder selbst vor Gericht stellen oder an einen Staat ausliefern, der dazu bereit ist.

ZEIT: Könnte ein etwaiges israelisches Kriegsverbrechen in Gaza vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gebracht werden?

Fassbender: Nein. Der Internationale Strafgerichtshof ist nur für Taten zuständig, die entweder auf dem Gebiet oder von einem Angehörigen eines Staates begangen worden sind, der das Römische Statut des Strafgerichtshofs anerkannt hat. Heute sind das 108 Staaten, Israel zählt nicht dazu. Auch die Palästinensischen Autonomiegebiete sind dem Statut nicht beigetreten. Etwaige israelische Kriegsverbrechen könnten vom Haager Strafgerichtshof nur verfolgt werden, wenn der UN-Sicherheitsrat dem Gerichtshof den Fall unterbreiten würde. Aber ein solcher Beschluss ist unwahrscheinlich, weil er dem Vetorecht jedes ständigen Mitglieds, auch der USA, unterliegt.

ZEIT: Weder Israelis noch Palästinenser können für Kriegsverbrechen zur Verantwortung gezogen werden?

Fassbender: Doch, vor den jeweils eigenen Gerichten. Oder vor den Gerichten anderer Staaten, sofern ihre Heimatländer sie ausliefern.

ZEIT: War der israelische Einmarsch im Gaza-Streifen Ihrer Meinung nach völkerrechtlich gerechtfertigt?

Fassbender: Jeder Staat hat im Fall eines bewaffneten Angriffs ein Recht auf Selbstverteidigung. Der Beschuss israelischen Gebiets mit Raketen durch die Hamas ist ein solcher Angriff. Die Verteidigungsmaßnahmen müssen aber im angemessenen Verhältnis zur Schwere des Angriffs stehen. Für eine Zulässigkeit des Einmarschs spricht, dass sich die Raketenstellungen der Hamas wahrscheinlich allein durch Luftangriffe nicht außer Gefecht setzen ließen.

ZEIT: Ist der Beschuss von Schulen, Krankenhäusern, Kirchen, Moscheen prinzipiell unzulässig?

Fassbender: Ja. Allgemein gilt, dass zivile Objekte kein zulässiges Angriffsziel sind. Zivile Krankenhäuser stehen unter besonderem Schutz und dürfen unter keinen Umständen angegriffen werden. Nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 sollen alle Vorkehrungen getroffen werden, um die dem Gottesdienst, der Kunst, der Wissenschaft und der Wohltätigkeit gewidmeten Gebäude so weit wie möglich zu schonen.

ZEIT: Ist es zulässig, Zivilisten als lebende Schutzschilde zu benutzen?

Fassbender: Nein. Es ist auch unzulässig, militärische Einrichtungen in ein ziviles Umfeld zu bringen, um daraus einen militärischen Vorteil zu ziehen. Ein Beispiel ist die Verlegung einer Kommandostelle in ein Krankenhaus. In diesem Fall darf das Krankenhaus – nach vorausgehender Warnung – angegriffen werden.

Bardo Fassbender, 45, lehrt Staats- und Völkerrecht an der Universität der Bundeswehr in München

Das Gespräch führte Heinrich Wefing

 
Leser-Kommentare
    • Rellem
    • 15.02.2009 um 10:05 Uhr

    Hallo
    Nein, sie können helfen.
    Und zwar genau dann wenn für sie selber KEINE Gefahr mehr besteht und auch der Kommandeur wird jede Hilfsaktion unterbinden wenn es die EIGENEN Leute in Gefahr bringt.
    Es klingt sehr brutal, aber der Sanitäter ist in ERSTER Linie für die eigenen Soldaten zuständig und er wird einen Teufel tun sich für einen Feind in Gefahr zu begeben.
    Die Crux im Gaza-Streifen ist das die Hamas alle miesen Tricks anwendet um einen Israeli "vor die Flinte" zu bekommen und sie sich selber an keinerlei Völkerrecht hält.
    Die Terroristen der Hamas sind auch nicht immer als solche zu erkennen und verstecken sich sehr gern unter Zivilisten, so das die Unterscheidung zwischen den beiden recht schwer fällt.
    Gruss
    Rene

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