Rattenrennen

Hat Daniel Kehlmann als Erster seine eigene Sperrfrist gebrochen?

Wozu gibt es eigentlich Sperrfristen? Diese Frage steht im Raum, seit der Rowohlt Verlag Klage gegen den Spiegel eingereicht hat, weil das Magazin einen Bericht über Daniel Kehlmann und seinen neuen Roman Ruhm elf Tage vor Ablauf der Sperrfrist veröffentlicht hatte. Die Druckfahnen des Buches bekamen nur die Journalisten vorab zu Gesicht, die in einer »Vertraulichkeitserklärung« zusicherten, »dass keine Besprechung/Berichterstattung vor dem 16.01.2009 ohne Rücksprache mit dem Verlag publiziert wird«.

Vorgeblich schützen Sperrfristen die Leser und Buchhändler – niemand soll mit der vorschnellen Rezension in den Laden stürmen und enttäuscht von dannen ziehen, weil das Objekt seiner Begierde noch gar nicht lieferbar ist. Zum anderen aber ist die Sperrfrist ein Mittel, die Journalisten zu Rädchen in der PR-Maschinerie der Kulturindustrie zu machen.

Denn in Wahrheit ist der Verlag sehr wohl an Vorabberichterstattung interessiert – solange er die Kontrolle behält. Über das Buch soll ausführlich geredet und geschrieben werden, aber bitte nicht schlecht. In der Schutzzone vor der Sperrfrist lassen sich mit dem Lockmittel der Exklusivität prima Deals einfädeln: hier ein Vorabdruck, der die (Kauf-)Lust der Leser auf das ganze Werk befeuern soll, dort eine Homestory, die den Autor im besten Licht zeigt, schließlich das Vorabinterview, in dem Kehlmann seinen Roman ausführlich erläutert und ihn – Überraschung! – für seinen bislang besten und avanciertesten hält. Der Autor als sein eigener Kritiker: Vielleicht sollte das Landgericht Hamburg, vor dem die Klage verhandelt wird, zunächst prüfen, ob nicht Kehlmann selbst als Erster die Sperrfrist gebrochen hat.

Auch in anderen Kunstsparten sind ähnliche Methoden längst Alltag. In der Kinobranche hat sich die Privatvorführung für Chefredakteure als probates Mittel etabliert. Animiert von der exklusiven Veranstaltung, so das Kalkül, sollen sie die Vorberichterstattung anregen. Die kann nur unkritisch sein, weil der schreibende Kritiker den Film gar nicht gesehen hat oder die Sperrfrist ihm eine echte Stellungnahme bei Strafandrohung verbietet.

An dieser Entwicklung sind wir Journalisten natürlich nicht unschuldig. Wer zwingt uns, beim Rattenrennen um die schnellste Kritik, das früheste Stück zum Thema mitzumachen? Unsere Leser sind es nicht, denn sie wissen, dass Geschwindigkeit allein kein Qualitätskriterium für seriöse Kritik sein kann. Die besinnungslos gewordene Raserei kündet vielmehr von einer Arroganz der Kritik, die sich selbst tage-, ja mitunter wochenlang jeder kritischen Überprüfung entzieht. Der Leser hat ja keine Möglichkeit, das Urteil des Rezensenten am Gegenstand selbst zu überprüfen.

Im Pressekodex des Deutschen Presserates heißt es in der Richtlinie 2.5: »Sperrfristen sind nur dann einzuhalten, wenn es dafür einen sachlich gerechtfertigten Grund gibt, wie zum Beispiel bei Informationen über ein noch nicht eingetretenes Ereignis. Werbezwecke sind kein sachlicher Grund für Sperrfristen.« Das hängen sich bitte alle Beteiligten über den Schreibtisch: Wir Journalisten sollten aus Achtung vor unseren Lesern keine Bücher vor ihrem Erscheinen, keine Premiere vor ihrer Uraufführung besprechen. Und die Verlage, Filmfirmen und Kulturereignisvermarkter sehen davon ab, uns als kostenlose Büttel ihrer PR-Interessen benutzen zu wollen. Christof Siemes

 
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