Schutz in schlechten Zeiten
Kurzarbeit und Kündigungfristen, Arbeitslosengeld und Sozialhilfe – ein internationaler Vergleich
Vereinigte Staaten
Kündigungsschutz gibt es in den USA so gut wie gar nicht. Meist erhalten die Mitarbeiter nur zwei Wochen Lohnfortzahlung, großzügige Arbeitgeber gewähren eine weitere Woche pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Auch Kurzarbeitergeld wird nicht gewährt. Wer bestimmte, nach Bundesstaaten unterschiedliche Bedingungen erfüllt, kann Arbeitslosengeld beantragen, meist für höchstens sechs Monate. Wegen der Krise verabschiedete Präsident Bush vergangenes Jahr eine Verlängerung um 13 Wochen.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt vom früheren Einkommen ab und variiert je nach Bundesstaat. Mit dem Job verlieren die meisten Amerikaner die Krankenversicherung, die üblicherweise der Arbeitgeber organisiert. Ein staatliches Programm bietet die Weiterversicherung für 18 Monate. Doch die Beiträge sind teuer: Familien kostet das oft mehr als 80 Prozent des Arbeitslosengeldes. Das Konjunkturprogramm soll diese Belastung jetzt mindern.
Als Letztes bleibt die Sozialhilfe. Im Laufe ihres Lebens erhalten Bedürftige maximal fünf Jahre lang Unterstützung aus Bundesmitteln; Essensmarken, die von manchen Supermärkten akzeptiert werden, gibt es auch länger. Ansonsten können sie sich an jeweils unterschiedliche Programme ihres Bundesstaats wenden. Voraussetzung ist immer Bedürftigkeit. In Kansas etwa darf eine Alleinerziehende mit zwei Kindern nicht mehr als 2000 Dollar besitzen, um maximal 403 Dollar (305 Euro) pro Monat zu bekommen. Bei völlig verarmten Menschen übernimmt die staatliche Gesundheitsfürsorge Medicaid eventuelle Krankenhauskosten. hbu
- Datum 19.02.2009 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 19.02.2009 Nr. 09
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