Datenschutz Wer soll hier geschützt werden?

Die Bundesregierung will ein neues Datenschutzrecht. Doch die Überwachung in den Konzernen dürfte es kaum beenden

Wer Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in dieser Woche reden hörte, konnte auf den Gedanken kommen, dass die Überwachungsskandale der vergangenen Monate tatsächlich etwas bewirkt haben. Die Debatte um ein Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer dauere lange, sagte Schäuble nach einem Treffen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, mit anderen Bundesministern und den Gewerkschaften. »Aber jetzt kommt sie zu einem Ende.« Schaar assistierte als Kronzeuge: Er sei zuversichtlich gestimmt, erklärte er. Nun komme es darauf an, den »gemeinsamen Willen« zügig umzusetzen. Na, klingt das gut? Tut es, aber mehr eben nicht.

Im Hier und Heute sind es folgenlose Absichtserklärungen. Statt zu handeln, geht es offensichtlich darum, Handeln zu simulieren. Schäuble und Schaar täuschen darüber hinweg, dass die Große Koalition bei der laufenden Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weit hinter dem zurückbleibt, was jetzt möglich wäre und was die bespitzelten Mitarbeiter von Lidl, Deutscher Telekom und Deutscher Bahn zu Recht erwarten.

Man hätte sich beispielsweise bei dem Treffen darauf verständigen können, die unterbesetzten Datenschutzstellen der Länder personell zu verstärken. Es wäre schon ein Signal gewesen, sie überhaupt einzuladen. Denn sie sind es, die kontrollieren sollen, ob die Gesetze eingehalten werden – und nicht Bundesdatenschützer Schaar. Man hätte auch, um nur eine mögliche Verbesserung von vielen zu nennen, die Videoüberwachung von Mitarbeitern zu einem Straftatbestand erheben können, der nicht nur ein Bußgeld zur Folge hat wie Falschparken. Oder man hätte den »Einzelfall«, bei dem ein solches Bußgeld droht, im Bundesdatenschutzgesetz genauer fassen können. Wirksam wäre es bestimmt, wenn die Bahn für jeden der 173.000 ausgeforschten Mitarbeiter ein Strafgeld zahlen müsste und nicht nur für die vier oder fünf großen Spitzelaktionen.

Doch die hochrangig besetzte Runde bei Schäuble konnte sich lediglich auf zwei Punkte einigen: Im Zuge der BDSG-Novelle soll die Verhältnismäßigkeit von Überwachungen »konkretisiert« werden, und eine noch zu gründende Arbeitsgruppe soll die »Vorarbeiten« für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz erledigen. Falls die nächste Bundesregierung das Thema weiterverfolgen will.

Dass überhaupt Vorarbeiten nötig sein sollen, ist erstaunlich. Denn sowohl das Problem als auch die Fakten sind seit Jahren bekannt. Wichtige Teilaspekte des Arbeitnehmerdatenschutzes sind längst geregelt. Was fehlt, ist ein Gesetz, das sie alle zusammenführt. Und selbst dafür gibt es bereits Entwürfe. Seit Jahren liegen sie im Bundestag vor, einer der ältesten stammt von 1995. »Man sollte wenigstens nicht so tun, als wäre das ein neues Thema«, sagt Karsten Neumann. Er ist Datenschutzbeauftragter von Mecklenburg-Vorpommern und derzeit Vorsitzender des Düsseldorfer Kreises, eines Zusammenschlusses der Aufsichtsbehörden für die Wirtschaft. Für das zögerliche Vorgehen der Bundesregierung hat er kein Verständnis. »Es könnte ja passieren, dass etwas Gutes dabei herauskommt, wenn man zu schnell handelt«, sagt Neumann geradezu sarkastisch. Das aktuelle Geschachere um die Novelle des BDSG zeige, wie erfolgreich die Arbeitgeberseite eigentlich vereinbarte Verschärfungen ausheble, wenn sie nur genug Zeit bekomme.

Bund und Länder geben den Datenschutzbehörden der Länder nicht die Mittel an die Hand, um effektiv gegen Gesetzesbrecher vorzugehen. In Schleswig-Holstein etwa kontrollieren sieben Datenschützer 100.000 Unternehmen. Bei der Polizei finden die Aufseher in der Regel auch wenig Unterstützung, weil ein Verstoß eben eine Ordnungswidrigkeit ist und keine Straftat. Noch dazu ist er schwer nachweisbar für Beamte ohne exzellente Computerkenntnisse.

So ernüchtert sind Datenschützer von den politischen Entscheidungen zu dem Thema, dass sie über ihre Maximalforderungen schon gar nicht mehr reden wollen. Die seien »illusorisch«, sagt Thilo Weichert, der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein: »Ich hätte mir aber wenigstens eine Verabredung von allen Beteiligten gewünscht, dass sie ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz nicht nur in Angriff nehmen wollen, sondern gleich einen präzisen Zeitplan dafür vorlegen.« Im Übrigen sei der eigentliche Widerstand nicht gebrochen, die Arbeitgeber würden weiterhin heftig gegen eine solche Regelung protestieren. Das tun sie ohne Frage. Die Vorfälle bei Bahn und Telekom zeigten, dass die bestehenden Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes griffen, sagte beispielsweise der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, in dieser Woche. Beide Unternehmen hätten Konsequenzen gezogen, um solche Fälle für die Zukunft auszuschließen. Das muss man gar nicht weiter kommentieren.

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