Überwachung Den Skandal lieben lernen

Der Datenschutz kommt – das haben wir ausgerechnet den Spähern und Lauschern zu verdanken

Nein, dankbar muss man Hartmut Mehdorn nicht sein. Aber immerhin: Mit seiner Bockbeinigkeit in der Überwachungsaffäre der Bahn hat er durchaus etwas erreicht. Ganz so wie die Späher bei Lidl und die Lauscher von der Telekom. Ihnen ist gelungen, was vorher keiner der hauptberuflichen Datenpfleger geschafft hat. Sie haben nicht nur Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble dazu gebracht, sich öffentlich zum Arbeitnehmerdatenschutz zu bekennen. Sie haben der Öffentlichkeit auch zwei Lektionen eingebläut, die die Fachdebatten über den Datenschutz schon lange beherrschen, aber selten über einen Kreis von Spezialisten hinausdringen.

Erste Lektion: Daten, selbst so banale wie Anschrift, Geburtsdatum oder Kontoverbindung, sind kein öffentliches Gut. Sie sind weder Eigentum des Arbeitgebers noch Verfügungsmasse des Staates. Sie sind etwas höchst Persönliches, über das jeder Einzelne für sich bestimmen kann. Und selbst bestimmen können muss. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon vor 25 Jahren in seinem Grundsatzurteil über die »informationelle Selbstbestimmung« in aller Deutlichkeit formuliert. Den Bürgern hat es sich freilich so wenig eingeprägt wie dem Bahnvorstand oder der Bundesregierung.

Lektion zwei: Der große Feind der ungeschützten Daten ist längst nicht mehr der Staat allein, es ist die Wirtschaft. Erfindungsreichtum und Unverfrorenheit der privaten Schnüffler stellen die Ambitionen der Datensammler bei Polizei und Geheimdiensten nicht selten in den Schatten. Auch das haben die Enthüllungen der letzten Wochen und Monate gezeigt. Was den Sicherheitsbehörden der drohende Terroranschlag, ist den Großunternehmen der Korruptionsverdacht.

In ihrer Summe aber haben die Affären auch etwas Positives. Sie fokussieren unsere Aufmerksamkeit auf Zustände, von denen wir wohl ahnen, dass sie lausig sind, über die wir aber selten nachdenken. Das ist von jeher die aufklärerische Funktion des Skandals. Er befriedigt nicht nur die plebejische Lust an der Empörung über »die da oben« und ihre Fehltritte. Er zwingt den Blick auf Missstände, vor denen wir gewöhnlich die Augen verschließen.

Manches spricht dafür, den Datenschutz für die kleine, spätgeborene Schwester des Umweltschutzes zu halten. Informationen sind die wichtigsten Ressourcen des digitalen Zeitalters. Sie zu pflegen und vor Missbrauch zu schützen ist ähnlich wichtig wie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Jedenfalls könnte der Aufstieg des Ökologiegedankens von der fixen Idee einiger Spinner zum globalen Großthema, das alle Politikfelder bestimmt, den Datenschutzaktivisten auf längere Frist als Muster dienen.

Und dieser Aufstieg ist ohne den Skandal, ohne Wut und Empörung über staatliche Umweltvernichtung und privatwirtschaftliche Verpestung von Luft, Wasser und Böden nicht zu denken. Nie gab es das eine, alles verändernde Ereignis, nie den vermeintlichen tipping point, der der Ökologiebewegung zum Durchbruch verholfen hätte. Es war vielmehr ein Kontinuum von Enthüllungen und Verheerungen, das das Bewusstsein der Welt veränderte – Three Miles Island, Bhopal, Tschernobyl, Exxon Valdez.

Wie damals müssen diese Skandale auch jetzt politisch genutzt werden. So groß wie derzeit war der Druck selten, ein Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmerdaten zu machen. Dass es ein solches Normenwerk braucht, steht außer Zweifel. Datenschützer fordern es seit Jahren, zuletzt hat noch einmal die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, energisch darauf gedrängt: »Der Gesetzgeber muss eine klare Ansage machen, was geht und was nicht.«

Derzeit können weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten erkennen. Nicht einmal auf einfache Fragen des Datenschutzes in der Firma gibt das Bundesdatenschutzgesetz, das auf die Anwendung gegenüber Behörden zugeschnitten ist, verlässlich Auskunft. Auch das ist ein Skandal. Ein Skandal gesetzgeberischer Bummelei. Für den übrigens nicht Schäuble verantwortlich ist, sondern seine Kollegen aus den Ministerien für Arbeit, Wirtschaft und Justiz.

Wird es ein neues Gesetz geben? Die jüngste Datenschutzrunde bei Schäuble hat eine Gesetzesinitiative für die nächste Legislaturperiode angekündigt. Klingt nach Verschleppen, ist aber nicht unbedingt falsch: Was so lange aufgeschoben wurde, darf nun auch nicht zusammengezimmert werden. Dafür sind die Abwägungen zwischen Aufklärungsinteressen der Arbeitgeber und den Schutzansprüchen der Beschäftigten zu diffizil. Für den Druck aufs Tempo wird, wenn sonst niemand darauf schaut, schon der nächste Skandal sorgen. Und der wird kommen. Irgendwo wandelt schon ein Unternehmenschef auf Mehdorns Spuren. Ganz sicher.

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