MACHER + MÄRKTE Unternehmen stocken Löhne auf
Bezüge von Kurzarbeitern (in Prozent ihres bisherigen Nettogehalts)
Für rund eine Million Beschäftigte haben Unternehmen bislang Kurzarbeit angemeldet. Wenn sie für diese Mitarbeiter in den nächsten Wochen oder Monaten vorübergehend keine Beschäftigung haben, zahlt die Bundesagentur für Arbeit für die Ausfallzeiten statt des Lohns Kurzarbeitergeld . Es entspricht 60 Prozent des regulären Nettolohns (bei Eltern: 67 Prozent).
In einigen Branchen und in einzelnen größeren Unternehmen sehen die Regelungen der Tarifverträge jedoch vor, dass die staatliche Leistung vom Amt durch den Arbeitgeber zusätzlich aufgestockt wird. So haben Chemiewerker sogar Anspruch auf bis zu 90 Prozent ihres normalen Nettolohns. rud
- Datum 26.02.2009 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 26.02.2009 Nr. 10
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