Schweizer Mythos
Das Bankgeheimnis ist bedroht. Doch seine Bedeutung für die Wirtschaft des Landes ist viel geringer, als Kritiker und Verteidiger glauben
Jetzt ist es also wieder einmal tot. Seit 75 Jahren gibt es das Schweizer Bankgeheimnis, und seit 75 Jahren gibt es Versuche, diese Gesetzvorschrift – wohl eine der berühmtesten weltweit – totzuschlagen und totzusagen. In den Sechzigern hegten die USA den Verdacht, die Sowjets würden hinter dem Schleier dieser Vorschrift strategisch wichtige Firmen des Westens kaufen. In den Siebzigern fahndete Richard Nixons Administration nach Mafia-Geldern, mit dem Erfolg, dass sie in den Schleier einige Löcher riss. Als erledigt galt das Schweizer Bankgeheimnis dann, als die Banken des Landes im Jahr 1998 Kundendaten aus der Zeit des Nationalsozialismus preisgaben.
Und jetzt ist also wieder mal Schluss damit. Das »Ende des geheimen Schweizer Bankkontos« sah die New York Times vergangene Woche gekommen, das Wall Street Journal befand, man erlebe einen »bedeutenden Bruch« in der Geschichte dieses Geheimnisses. Anlass war die Nachricht, dass der Zürcher Bankenriese UBS von der Finanzaufsicht in Bern dazu verdonnert wurde, Informationen über rund 300 Kunden nach Washington zu liefern. Das US-Justizministerium verdächtigt 19000 Amerikaner, mithilfe der UBS Steuern hinterzogen zu haben. Zuletzt hatte Washington der Großbank ein Ultimatum gesetzt; dessen genauer Inhalt ist geheim, es genügte aber, um die Schweizer Regierung zu einer nächtlichen Sondersitzung zu bewegen und einknicken zu lassen. Lizenzentzug in den USA, Strafverfahren – am Ende wäre der Kollaps der UBS, die in Amerika mehr Menschen beschäftigt als in der Schweiz, kaum zu vermeiden gewesen. Und das, nachdem das Land der angeschlagenen Bank erst im Oktober mit Milliarden ausgeholfen hatte.
Hinter dem Bankgeheimnis steht ein Prinzip: Der Bürger ist kein Untertan
International stieß die Entscheidung auf Zustimmung. Die EU-Kommission reagierte mit dem Wunsch, ebenfalls Informationen einsehen zu dürfen. In England ließ Premier Gordon Brown ausrichten, er sehe den Fall UBS als »Teil eines Prozesses der Drucksteigerung«. In der Tat: USA, EU, OECD, G20 – sie alle machten jüngst klar, dass sie Steuersündern das Leben schwerer machen wollen. Die Schweiz hingegen führt eine Grundsatzdebatte: Die Wut der Linken richtet sich gegen die UBS und ihre halsbrecherische Wachstumsstrategie in den Jahren bis 2007, die politische Mitte ärgert sich über die Finanzaufsicht, weil die betroffenen Kunden keine Rechtsmittel mehr einlegen konnten, und die Wut der Rechten wandte sich gegen die »ausländische Erpressung« – sie will das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern und die Strafen für Verstöße verschärfen. Sowohl die internationalen Kritiker wie auch die nationalen Verteidiger übersehen jedoch eines: Der Mythos des Schweizer Bankgeheimnis ist vor allem das – ein Mythos. Seine Bedeutung wird überschätzt.
Für viele Schweizer ist der Artikel 47 des eidgenössischen Bankengesetzes ein ganz besonderer Rechtstext. »Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe« bedroht dieser Paragraf jeden, der »ein Geheimnis offenbart«, welches ihm in seiner Funktion als Bankangestellter anvertraut wurde. Artikel 47 gehört zum Sonderfall Schweiz wie der Käse, die Schokolade oder die Weigerung, der EU beizutreten. Dass er von ausländischen Finanzpolitikern und Leitartiklern so gern attackiert wird, steigert höchstens den Rückhalt im Innern: In Umfragen stellen sich stets 60 bis 80 Prozent der Schweizer hinter das Bankgeheimnis. Sie empfinden es als so natürlich wie das Arzt- oder das Beichtgeheimnis, und dass es Steuersündern nützt, entwertet das Bankgeheimnis ebenso wenig wie das Anwalts- oder Briefgeheimnis. Der Schutz der Privatsphäre wird höher gewichtet als das Interesse des Staates auf fiskalische Vollabschöpfung.
Analog dazu behandelt das helvetische Recht die Steuerhinterziehung nur als Vergehen, ähnlich wie zu schnelles Autofahren. Undenkbar, dass sie – wie in Deutschland – als Strafdelikt vom Kaliber eines Raubüberfalls bewertet würde. Unnötig also, im Verdachtsfall das Bankgeheimnis zu lüften. Erst wenn dieser Bürger regelrecht Betrug begangen hat, darf der Staat ins Konto blicken. Entscheidend ist, ob der Fiskus fahrlässig übervorteilt wurde (etwa durch Vergessen), oder ob er handfest übertölpelt werden sollte (etwa durch Urkundenfälschung).
Und so verkörpert das Bankgeheimnis im Grunde eine Staatsauffassung: Der Bürger ist nicht Untertan, der Staat nicht Obrigkeit. Kontrolle ist gut, Vertrauen aber besser. Der Schweizer Fiskus muss für seine Ausgaben um Verständnis werben. Die wichtigsten Steuern werden auf Kommunal- und Kantonsebene erhoben, festgelegt per Volksabstimmung, die Politiker sind auf Sparsamkeit getrimmt. Jede Gemeinde, jeder Kanton muss sich im Grunde mit niedrigen Steuern hervortun. So entsteht ein Wettbewerb und in der Kombination mit dem Kontenschutz das Dauerärgernis, das die Schweiz für die vom Volk weniger strikt überwachten Finanzpolitiker in Paris, London, Berlin darstellt.
Am Ende werden beiderseits Legenden gepflegt. Vertreter der Schweizer Finanzindustrie betonen bei jeder Gelegenheit, dass das Bankgeheimnis nur dem Schutz der Privatsphäre diene. Oder dass die ausländischen Milliarden allein wegen der politischen Verlässlichkeit, des stabilen Franken oder des guten Services nach Zürich oder Genf fließen. »Steuerhinterziehung ist kein Geschäftsmodell der Schweizer Banken«, sagt der Sprecher der Bankiervereinigung, James Nason. »Aber es ist auch nicht Aufgabe der Banken, ihre Kunden nach der Steuererklärung zu fragen.«
Umgekehrt ist die Vorstellung, die Schweiz verdanke ihren Reichtum ausländischem Schwarzgeld, falsch. Die ökonomische Bedeutung des Bankgeheimnisses muss man eher mit dem Finanzfachwort »Peanuts« umschreiben. »Das Bankgeheimnis wird maßlos überschätzt«, sagt Rudolf Strahm. »Nur für die wenigsten Banken ist es überhaupt ein spürbarer Faktor.« Strahm vertrat die Sozialdemokraten 13 Jahre lang im Parlament in Bern, er ist Ökonom und publizierte 2008 das Fachbuch Warum wir so reich sind. Das Bankgeheimnis war darin kein Thema.
Auch wenn sich die Banken selbst gern als wichtigste Branche der Schweiz betrachten: Von landesweit 3,7 Millionen Arbeitnehmern beschäftigen sie nur 120000 Personen, und zur helvetischen Wertschöpfung von gut 300 Milliarden Euro steuern sie nur acht Prozent bei. Davon wiederum steht höchstens ein Bruchteil in Bezug zum umstrittenen Artikel 47: das Kleinkundengeschäft der Raiffeisenkassen? Die Mittelstandsfinanzierung der Kantonalbanken? Die M&A-Deals der Großbanken? Die Verwaltung institutioneller Vermögen? Alles außer Verdacht.
671 Milliarden Franken ausländischer Privatkunden lagern in der Schweiz
Was bleibt, ist die Vermögensverwaltung – die Milliarden, die Reiche, Schwerreiche und Superreiche aus aller Welt in der Schweiz gebunkert haben. Wie die Nationalbank soeben gemeldet hat, horteten ausländische Kunden Ende 2008 noch Bestände in Höhe von 2190 Milliarden Schweizer Franken, von denen lediglich 671 Milliarden auf Privatkunden entfielen. Das entspricht rund 450 Milliarden Euro. Nur ein Teil davon wird unversteuert sein, es gibt vage, kaum untermauerte Schätzungen, die auf ein Drittel tippen. Der damit erzielte Ertrag für die Bank beträgt vielleicht ein oder zwei Prozent. Kurz: Ökonomisch könnte das Land auf das Bankgeheimnis gut verzichten. Auch die meisten Bankiers könnten sich lockerer geben, so wie Hans J. Bär, Mitbesitzer der größten Vermögensverwaltungsbank im Land: Er wandte sich vor Jahren gegen das Bankgeheimnis, es mache doch nur »fett und impotent«.
Es war denn auch kein volkswirtschaftlicher Schaden zu erkennen, als das Bankgeheimnis stufenweise abgeschwächt wurde: 1983 machte die Schweiz Schluss mit jeglicher Diskretion für Geldwäscher oder Diktatoren aus der Dritten Welt, 1990 schaffte sie faktisch das Nummernkonto ab, das bis dahin in keinem Krimi der Nachkriegszeit fehlen durfte, und 1997 verpflichtete sie sich im Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, eine Quellensteuer auf Anlagen von US-Bürgern zu erheben und weiterzuleiten. Im Jahr 2003 folgte ein ähnlicher Vertrag mit der EU.
Und doch kam es zu all diesen Schritten nur auf Druck von außen. Im Innern gehört das Bankgeheimnis weiter zum Selbstverständnis der Nation – selbst wenn es am Ende nur dem Marketing der Banken nützt. »Es ist ein Teil des Pakets«, sagt James Nason, »es gehört zum Swiss Banking«. Und mit jedem Finanzminister, der sich entrüstet, mit jedem Thriller, in dem das Bankgeheimnis einem Gauner nützt, vernimmt die Welt eine Botschaft: Sie sind diskret, diese Swiss Banks. Sehr diskret. In den Anklageschriften der US-Steuerfahnder kann man es nachlesen: Die UBS habe sich seit 1939 nicht dazu zwingen lassen, Kundenidentitäten an Behörden zu verraten, warb die Bank in einem Kundenbrief. Dass dasselbe Institut dann aber die Gelder nicht auf einem Konto in der Zürcher Bahnhofstraße verwaltete, sondern in komplexe Offshore-Konstruktionen mit Firmen in Panama oder mit Stiftungen in Liechtenstein leitete, zeigt: Im Grunde haben sich auch die Schweizer Großbanken längst vom Modell des stillen, betulichen Vermögensverwalters gelöst. Das Bankgeheimnis ist Maskerade.
- Datum 26.02.2009 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 26.02.2009 Nr. 10
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