Fall Althaus Wenn Tragik zum Kalkül wird

Ministerpräsident Althaus muss sein Amt aufgeben

Es gibt solche Momente, oft sind es nur Sekunden, die das Leben eines Menschen von Grund auf verändern. Eine falsche Reaktion am Steuer, ein unbedachter Schritt. Bei Dieter Althaus war es ein fahrlässiger Schwung auf der Skipiste, der eine Frau, Mutter eines kleinen Kindes, das Leben kostete – und ihn selbst für sein weiteres Leben gezeichnet hat.

Das Landesgericht im österreichischen Leoben hat den thüringischen Ministerpräsidenten für diese Fahrlässigkeit nun zu einer Geldstrafe von 33300 Euro verurteilt. Ein mildes Urteil, ein überraschend kurzer Prozess. Doch das Strafrecht greift nicht in solchen Momenten. Die Folgen seines Fehlers reichen weit über die Schuld hinaus, die Dieter Althaus am Neujahrstag auf sich geladen hat. Die Konsequenzen sind viel größer als das Vergehen – das gilt für die persönlichen Konsequenzen sosehr wie für die politischen.

Die thüringische CDU, Althaus’ Partei, hat lange Zeit sehr anständig auf die Tragödie ihres Spitzenmannes reagiert. Keine Machtkämpfe am Krankenbett, keine Durchstechereien. Die Solidaritätsadressen, die von Erfurt ausgesandt wurden, waren aufrichtig. Allerdings, ganz uneigennützig waren sie nicht. Denn ohne den populären Althaus hat die CDU bei der Landtagswahl im August ein Problem.

So groß scheint dieses Problem in den Augen der Partei zu sein, dass sie gar nicht gemerkt hat, wie im Laufe der vergangenen Wochen aus der persönlichen Tragödie mehr und mehr ein politisches Drama geworden ist. Kann Althaus in den kommenden Monaten überhaupt einen Wahlkampf führen? Ein Zwölfstundentag werde für ihn schwierig, teilt der behandelnde Arzt mit. Aber zwei Reden am Tag werde Althaus von Sommer an halten können. Darf ein Vorbestrafter überhaupt Ministerpräsident bleiben? Dies sei ein Unfall, wie er jedem passieren könne, erklärt der CDU-Fraktionschef in Erfurt. Die Mehrheit der Thüringer sehe das ähnlich. Was menschlich anständig begann, gerät zum zynischen Kalkül: Vielleicht bringt das Mitleid für Althaus an der Wahlurne sogar noch ein paar zusätzliche Stimmen.

Die Frage, ob Dieter Althaus weitermachen kann und darf, ist berechtigt. Und doch führt sie in die Irre, weil sie von Medizin und Moral handelt – nicht von Politik. Im bevorstehenden Wahlkampf muss um die Probleme Thüringens gestritten werden; nicht um jenen schicksalhaften Moment auf der Skipiste. Dies aber ist unvermeidlich, solange die CDU an Althaus als Spitzenkandidat festhält.

Der Regierungschef, der eine Frau totfuhr – die Thüringer CDU sollte das Land und Dieter Althaus vor einer solchen Auseinandersetzung bewahren. Der Fall des thüringischen Ministerpräsidenten ist in jeder Hinsicht tragisch.

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    • Quelle DIE ZEIT, 05.03.2009 Nr. 11
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    • Schlagworte Dieter Althaus | Landgericht | CDU | Erfurt | Thüringen
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