Rechtsmedizin Steckbrief aus dem ErbgutSeite 3/3
Trotz solcher Einwände besteht unter den Experten Einigkeit, dass sich die gegenwärtige gesetzliche Unterscheidung auf Dauer nicht halten lassen wird: Während man ein am Tatort gefundenes Haar (blond, kraus) auswerten kann, darf man dieselben Informationen (Haarfarbe und Struktur) nicht anhand einer DNA-Spur ermitteln. »Das ist schwer zu begründen«, sagt selbst Datenschützer Dix, ein strikter Gegner einer Aufweichung des bisherigen Verbots. »Die Forderung nach einer Gesetzesänderung kommt nach der Bundestagswahl auf den Tisch, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.«
Bis zu einer klaren gesetzlichen Grenzziehung zwischen sinnvollen Fahndungsmethoden und dem Schutz des persönlichen Genoms operieren die Fahnder weiter in einer Grauzone. Schließlich ist es naiv zu glauben, dass die Ermittler in einem Kapitalverbrechen die Gelegenheit verstreichen lassen, eine entdeckte DNA-Spur zur Auswertung an eine amerikanische Firma zu schicken. »Wir haben die Frage intensiv diskutiert«, sagt Bernd Brinkmann, Vorsitzender der Spurenkommission, eines gemeinsamen Gremiums von rechtsmedizinischen Instituten und Landeskriminalämtern. »Als Ultima Ratio in einem Kapitalverbrechen hätte ich keine Bedenken gegenüber der Analyse von DNA-Spuren.« In seinem Institut an der Universität Münster habe er so etwas schon gemacht, sagt Brinkmann und lacht – »aber nur für ausländische Auftraggeber«.
»Furchtbar« wäre dagegen ein routinemäßiges DNA-Profiling, warnt der Rechtsmediziner. Vor allem dann, wenn die Spur einen Hinweis auf seltene äußerlich sichtbare Merkmale gebe, wie zum Beispiel eine exotische Herkunft oder die Erkrankung an Morbus Bechterew (einer Entzündung und Versteifung der Wirbelsäule). Dann könne eine ganze Gruppe unter Generalverdacht geraten. Kaum auszudenken, welche Folgen es für die Asylbewerber im niederländischen Friesland gehabt hätte, wäre in der Spermaspur am Opfer Marianne Vaatstra kein Hinweis auf westeuropäische, sondern auf eine asiatische Herkunft gefunden worden.
Als das Erbmaterial der »Frau ohne Gesicht« 1993 zum ersten Mal in der Wohnung einer ermordeten Rentnerin in Idar-Oberstein sichergestellt wurde, war die Auswertung solcher Spuren neu. Inzwischen enthält die zentrale DNA-Datenbank des BKA den genetischen Fingerabdruck von 600.000 Personen und 140.000 Spuren. In 60.000 Fällen habe eine solche Auswertung zur Aufklärung von Straftaten beigetragen, teilt das BKA mit, darunter waren 670 Tötungsdelikte und 1300 Vergewaltigungen.
Im Unterschied zur Bestimmung des genetischen Fingerabdrucks ist das DNA-Profiling zur Identifikation eines Täters völlig ungeeignet. Es kann lediglich helfen, den Kreis der Verdächtigen einzugrenzen. Und das funktioniert umso besser, je kleiner die Gruppe ist, zu der die aufgefundenen Merkmale passen. Umso größer ist umgekehrt allerdings auch die Gefahr der Stigmatisierung dieser Gruppe.
Die Erkenntnis, dass Marianne Vaatstra wahrscheinlich von einem Westeuropäer ermordet wurde, hat die Fahndung im fast ausschließlich von Westeuropäern bewohnten Friesland denn auch kaum vorangebracht. Der Täter ist bis heute nicht gefasst.
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- Datum 06.03.2009 - 14:06 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 05.03.2009 Nr. 11
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Was soll das Aufgerege um den Datenschutz?! Offenbar hat niemand (die Regierung nicht und ein Großteil der Bevoelkerung) nichts dagegen, daß von jedem per Vorratsdatenspeicherung die Daten archiviert werden. Auch sonst scheint Privatspähre eher "out" zu sein.
Und nun habe ich eine DNA-Spur bei einem Verbrechen sichergestellt, vermutlich würde diese auch als Beweis vor Gericht genutzt werden, wenn man den einen vermutlichen Taeter gefasst hat. Und bei den Daten dieser einen Person wird auf den Datenschutz gepocht?! Auch das Argument das evlt. die falschen in Verdacht kommen zieht nicht. Mit schlechten Phantombildern und angaben wie "Migrationshintergrund, lispelt, auffallend groß/klein, schiefe Augen, usw" wird bereits jetzt genug Verwechslungspotential unters Volk gemischt.
Ob man die Methode nun gut findet, oder nicht. Das Verstecken hinter dem Datenschutz (waehrend dieser sonst mit fuessen getreten wird) ist einfach nur verlogen....
weil daten auch massiv mißbraucht werden können. deshalb.
das nicht zu verstehen bzw. sich die entsprechenden szenarien nicht vorstellen zu können ist einfach nur naiv.
weil daten auch massiv mißbraucht werden können. deshalb.
das nicht zu verstehen bzw. sich die entsprechenden szenarien nicht vorstellen zu können ist einfach nur naiv.
weil daten auch massiv mißbraucht werden können. deshalb.
das nicht zu verstehen bzw. sich die entsprechenden szenarien nicht vorstellen zu können ist einfach nur naiv.
Nun müssen sie noch die Gene finden:
Von Königen,Fürsten
(und ihren "symbolanalytisch" umbenannten andreren Herrschern.
Dann wird alles gut. Oder `?
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