Cross Border Leasing Als Cross Border Leasing– grenzüberschreitendes Leasing – wird eine verschlungene Form des Leasings bezeichnet, bei der ein Investor in den Vereinigten Staaten mit einer Kommune in Deutschland einen Vertrag schließt. Die Kommune verkauft, unter Beteiligung mehrerer Banken, ihr Eigentum (zum Beispiel Kläranlagen, Messehallen, Straßenbahnen) an den Geldgeber in den USA, um es sogleich zurückzumieten. Durch eine Regelung des US-Steuerrechts konnte der Geldgeber die Investition in Deutschland günstig abschreibe und erheblich Steuern sparen. Einen Teil dieser Ersparnis gab er an die deutsche Kommune weiter. Die genaue Konstruktion dieser Geschäfte wurde verschleiert. Es war die Regel, dass den zuständigen kommunalen Gremien in Deutschland der ertrag nicht ausgehändigt wurde. Die englischsprachigen Originale der Verträge lagern in den USA. Den deutschen Gemeinderäten wurde nur eine Zusammenfassung in deutscher Sprache vorgelegt, die aber im Streitfall vor den Gerichten keinen Bestand hätte, weder in Deutschland noch in den USA.
- Datum
- Quelle DIE ZEIT, 12.03.2009 Nr. 12
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