Kinderpornografie »Wie konnten Sie nur, Herr Tauss?
Der SPD-Bundestagsabgeordnete und die Kinderpornografie: Jetzt rechtfertigt sich der Politiker – und wirft dadurch neue Fragen auf
Jörg Tauss sitzt in seinem Abgeordnetenbüro Unter den Linden. Es ist Dienstagmorgen. Er hat alle Termine abgesagt. Seit noch nicht ganz fünf Tagen liegt die politische Karriere des SPD-Parlamentariers in Trümmern. Am Donnerstagnachmittag haben Ermittler seine Büros und Privaträume durchsucht und dabei Material beschlagnahmt, das den Verdacht bestätigen soll, den die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen Tauss erhebt: Verbreitung von Pornografie mit Kindern.
»In meiner Arbeit bin ich manchmal ein einsamer Wolf«, sagt Tauss. Am Freitag, am Telefon in seinem Haus in Gochsheim, war er noch vage gewesen, ausweichend bei den entscheidenden Fragen, wie er an das kinderpornografische Material gekommen sei, das bei ihm gefunden wurde. Übers Wochenende hat er mit seinem Berliner Anwalt Jan Mönikes eine Verteidigungsstrategie entworfen. Jetzt will er reden. Jetzt muss er reden.
Was wollte Tauss mit dem Material, das die Ermittler bei ihm gefunden haben? Tauss hat dafür eine Erklärung. Eine Erklärung, die den Besitz kinderpornografischer Bilder und einer DVD mit seiner Arbeit als Abgeordneter erklärt. Tauss erzählt von einem einsamen Trip in die Finsternis der Pädophilenszene. Er berichtet bereitwillig von seinen Kontakten mit dem ominösen Sascha H., der in Bremerhaven gefasst wurde und von dem aus die Spur zu Tauss führte. Es ist eine haarsträubende Geschichte. Ob diese Version, Tauss’ Version, der Realität entspricht, weiß nur er. Wenn man ihn für schuldig hält, wird man sie als Ablenkung oder Verdrängung lesen. Abgeordnete, die Tauss lange kennen, halten es jedoch für abwegig, dass er ein Pädophiler sei. Aber wer kann einem Pädophilen seine Neigungen ansehen?
Kinderpornografie, das ist mehr als nur ein Straftatbestand. Es ist eine moralische Katastrophe. Eines der letzten echten Tabus, die auch in der durchsexualisierten Gesellschaft respektiert werden. Deshalb ist die Grenze, die um das Grauenhafte gezogen ist, nicht nur mit Verboten bewehrt. Schon der bloße Verdacht, sich für kinderpornografisches Material zu interessieren, kann genügen, eine bürgerliche Existenz zu vernichten. Jörg Tauss erlebt das gerade. Mögen auch alle Ermittler bekräftigen, es gelte die Unschuldsvermutung, faktisch hat sich die Beweislast in der Öffentlichkeit in dem Moment umgekehrt, als bekannt wird, dass die Ermittler etwas bei Tauss gefunden haben.
Der Moment lässt sich ziemlich genau bestimmen. Es ist der 5. März, 13.31 Uhr. Da erscheint auf Spiegel online eine erste Meldung, gegen Tauss werde ermittelt. Rund zwei Stunden zuvor hatte die Karlsruher Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig die Mitglieder des Bundestags-Immunitätsausschusses um Aufhebung von Tauss’ Immunität ersucht. Niemand erhebt Widerspruch.
Kaum ist der Beschluss gefasst, begeben sich die Mitglieder des Ausschusses in den Plenarsaal, alle gemeinsam, damit niemand zum Telefon greifen kann. Gegen zwölf Uhr ruft Bundestagsvizepräsidentin Susanne Kastner den Zusatzpunkt zehn auf: Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten. Ein Name wird nicht genannt, das ist nicht üblich. Der Bundestag stimmt ab. Es gibt nur zwei Enthaltungen und eine Gegenstimme. Das Ganze dauert kaum zwei Minuten. Zwei Minuten, in denen sich das Leben von Jörg Tauss schlagartig ändert.
- Datum 21.07.2009 - 08:21 Uhr
- Seite 1 | 2 | 3 | 4 | Auf einer Seite lesen
- Serie Audio
- Quelle DIE ZEIT, 12.03.2009 Nr. 12
- Kommentare 12
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





Da kämpft einer wie ein Besessener gegen die Restriktionen im Internet, versucht möglichst viel Inhalt zugänglich zu machen.
Da hat einer kinderpornografisches Material und tauscht sich mit anderen aus.
Also für mich ist das so offensichtlich...
Auf eigene Faust Kinderpornoringe sprengen, Hallo, Herr Tauss, geht's noch? Wem wollen Sie den diesen Bären aufbinden? Sie müssen uns ja für komplett verblödet halten ;-)
Sehr schöner, übersichtlich informativer Artikel.
Vorverurteilung von Verdächtigen ist in unserer Gesellschaft ja nichts neues.
Aus diesem Grund muss man froh sein, wenn er denn nun wirklich schuldig ist.
Wer kann sich heutzutage als tätiger Mensch noch den Ermittlungsverfahren und Vorverurteilungen entziehen. Es sind einfach konkrete Erfahrungen der Bürger, dass leichtfertig solche Verfahren gestartet werden und wenn dies dann öffentlich bekannt wird, öffentliche Vorverurteilungen stattfinden. Die Geschlossenheit der Immunität aufhebenden Abgeordneten-Kollegen täuscht dann etwas über die Sachlage hinweg. Wer sachkompetent mit Internet zu tun haben will, wird keinen Bereich außen vor lassen können - dies stellt einfach eine Systemnotwendigkeit dar. Ein Abgeordneter hat sich in seinem Aufgabengebiet einen Überblick zu verschaffen und den kann er nur gewinnen, wenn er sich auf die entsprechenden Boards und ihre Betreiber einlässt. Es gibt Gesetze, die kann man nicht einfach bedenkenlos anwenden - dies sollte in Deutschland gelernt worden sein. Das Gesetz, welches den Bezug von Kinderporno-Material auch für die politischen Führungskräfte dieser Republik verbietet, gehört dazu. Gemäß dem GG als Verfassung handelt es sich nach wie vor bei der Bundesrepublik um eine Demokratie, d.h. das Volk ist der Souverän und die Bürger bedürfen ein Mindestmaß an Handlungsspielräumen, die sie nach ihren Willen gestalten. Erst, wenn ein solcher Handlungsspielraum maßlos und nicht mehr nachvollziehbar ausgeweitet wird, verstößt ein Bürger gegen ein solches Gesetz - und erst Recht einem Abgeordneten sollte zugestanden werden, dass er sich um ein kompliziertes technisches System hierzulande detailliert kümmert.
Christian Denso, Thomas E. Schmidt und Heinrich Wefing, dafür:
"Kinderpornografie, das ist mehr als nur ein Straftatbestand. Es ist eine moralische
Katastrophe"
und noch mindestends 20 andere Stellen im Artikel, indem Sie beweisen, einen stramm prätentiösen Hängt-Ihn-Artikel schreiben zu können.
In letzter Zeit ist von einschlägigen Seiten und Vierbuchstaben-Medien eine seltsame Verzerrung zu beobachten in Richtung weniger Rechtsstaatlichkeit - mehr Emotionen, und das eben in den Begriffen. "Besitz oder gar Produktion von Kinderpornografie müssen GEÄCHTET werden!", und so weiter und so fort.
Nein.
Besagtes Vergehen ist ein Straftatbestand. Ein schwerer noch dazu. Dieser Straftatbestand, einmal erwiesen, wird entsprechend geahndet.
Das muss als Instrumentarium funktionieren.
Wenn jemand jetzt denkt, das dies als Abschreckung nicht genügt, muss über das Strafmaß debattiert werden. Wenn die Gesetze nicht gut genug sind, müssen sie verbessert werden.
Wir wollen aber nicht zurück auf ihre Bäume, die Herren Denso, Schmidt und Wefing! Wir wollen einen funktionierenden Rechstaat.
"Kinderpornografie, das ist mehr als nur ein Straftatbestand. Es ist eine moralische
Katastrophe" Ja was denn sonst? Aber diese Art von Journalismus ist mindestends ebenso zum Haare Raufen!
Ich kann schon nachvollziehen warum Herr Tauss sich nicht ganz so gerne mit Zensurfragen an die "Fachleute" des Innenministeriums wendet. Aber diese unglaubliche Dummheit mit der er ohne Rückversicherung in diesem Fall vorgegangen ist, macht ihn als Abgeordneten untragbar.
Wo soll das denn hin führen? Abgeordnete die sich "nur mal so zur Informationsgewinnung" in der Steuerhinterziehungs-, Bestechungs- und Geldwäscherszene tummeln?
Das braucht es nun wirklich nicht!
W.
Frau von der Leyen, die sich ebenfalls entsprechendes Material beschafft hat und dies auch mehrfach öffentlich gezeigt. Hat die vorher Staatsanwalt und BILD-Zeitung gefragt?
Frau von der Leyen, die sich ebenfalls entsprechendes Material beschafft hat und dies auch mehrfach öffentlich gezeigt. Hat die vorher Staatsanwalt und BILD-Zeitung gefragt?
...vor Abklärung der Sachlage den Mann aufzunehmen.
Auch Politiker stehen nicht über den Gesetzen, die sie beschlossen haben. Und die Gesetze lauten nun mal, daß jemand, bei dem solche Bilder gefunden werden, sich bereits strafbar geamcht hat, egal aus welchen Gründen die Bilder bei ihm liegen.
Vielleicht ist das eine Mahnung, beim nächsten Gesetz nicht so schnell den Finger zu heben, denn das Gesetz hat viele Defizite, und es wäre sehr leicht zu verwenden, um unerwünschte Leute zu kompromittieren.
Es ist ein schlechtes Gesetz, und hat einem noch schlechteren Nachfolger den Weg bereitet, der Internetzensur, durch die kein Kinderschänder gefasst wird, durch die keinem Pädophilen der Zugang behindert wird, durch den kein Polizist ein misshandeltes Kind befreien wird, durch die nur ein Instrument geschaffen wird, um das Grundgesetz auszuhebeln.
Denn die Zensur im Internet umgeht alle Regeln des Grundgesetzes. Eine Behörde, die nicht kontrolliert wird, beschliesst selbst was sie sperrt und setzt die Sperre selbst um. Das ist das ideale Werkzeug, um 'unliebsame' Informationen zu sperren
Passiert das in anderen Ländern
http://www.handelsblatt.c...
ist das undemokratische Urteil klar, nur bei uns zu Hause soll es natürlich nur zum Wohle des Volkes sein.
Man muß sich bei Politikern nur übergeben, allerdings ist nicht nur in Belgien zu befürchten, daß Politikern gar nichts am Schutz von Kindern gelegen ist, sondern nur der Schutz ihrer Herrschaft und Selbstherrlichkeit.
Wenn jemand in allen Instanzen verurteilt ist und aus den Gerichtsverhandlungen und Urteilbegründungen ergibt sich ein Fehlverhalten, dann könnte der Rat angemessen sein, zu einer Person in einer Partei Abstand zu halten - so sind es einfach nur Versuche der sozialen Demontage von qualifizierten Abgeordneten. Weiter ergibt sich die Frage, ob man heutzutage nach den Erfahrungen mit politischen Systemen der Vergangenheit einfach sagen kann, dass "die Gesetze nun mal so lauten" - und weil sie nunmal so lauten - dies gilt auch für andere Gesetze - haben zum Schluss die meisten Bürger Ermittlungsverfahren am Halse, wenn sie sich auf konkretes politisches Handeln einlassen. Gesetze sind wie Spielregeln bei einem Fußballmatch - einerseits wichtig, andrerseits muss mit ihnen umgegangen werden und sie sollten nicht dazu dienen, dass die eigene Mannschaft ständig verliert. Und - wenn es ein schlechtes Gesetz ist, um so mehr muss es einen zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum für jeden Bürger aber erst recht für Abgeordnete geben.
Wenn jemand in allen Instanzen verurteilt ist und aus den Gerichtsverhandlungen und Urteilbegründungen ergibt sich ein Fehlverhalten, dann könnte der Rat angemessen sein, zu einer Person in einer Partei Abstand zu halten - so sind es einfach nur Versuche der sozialen Demontage von qualifizierten Abgeordneten. Weiter ergibt sich die Frage, ob man heutzutage nach den Erfahrungen mit politischen Systemen der Vergangenheit einfach sagen kann, dass "die Gesetze nun mal so lauten" - und weil sie nunmal so lauten - dies gilt auch für andere Gesetze - haben zum Schluss die meisten Bürger Ermittlungsverfahren am Halse, wenn sie sich auf konkretes politisches Handeln einlassen. Gesetze sind wie Spielregeln bei einem Fußballmatch - einerseits wichtig, andrerseits muss mit ihnen umgegangen werden und sie sollten nicht dazu dienen, dass die eigene Mannschaft ständig verliert. Und - wenn es ein schlechtes Gesetz ist, um so mehr muss es einen zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum für jeden Bürger aber erst recht für Abgeordnete geben.
Wenn jemand in allen Instanzen verurteilt ist und aus den Gerichtsverhandlungen und Urteilbegründungen ergibt sich ein Fehlverhalten, dann könnte der Rat angemessen sein, zu einer Person in einer Partei Abstand zu halten - so sind es einfach nur Versuche der sozialen Demontage von qualifizierten Abgeordneten. Weiter ergibt sich die Frage, ob man heutzutage nach den Erfahrungen mit politischen Systemen der Vergangenheit einfach sagen kann, dass "die Gesetze nun mal so lauten" - und weil sie nunmal so lauten - dies gilt auch für andere Gesetze - haben zum Schluss die meisten Bürger Ermittlungsverfahren am Halse, wenn sie sich auf konkretes politisches Handeln einlassen. Gesetze sind wie Spielregeln bei einem Fußballmatch - einerseits wichtig, andrerseits muss mit ihnen umgegangen werden und sie sollten nicht dazu dienen, dass die eigene Mannschaft ständig verliert. Und - wenn es ein schlechtes Gesetz ist, um so mehr muss es einen zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum für jeden Bürger aber erst recht für Abgeordnete geben.
In dem Artikel "Wie konnten Sie nur, Herr Tauss?" wird die Behauptung auf-
gestellt, das bloße Betrachten kinderpornografischen Materials sei strafbar.
Das ist nach § 184b StGB nicht richtig. Strafbar ist danach u.a. der bloße Besitz.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren