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Im Prozess gegen den Gigolo-Erpresser Helg Sgarbi waren sich Opfer, Täter und Gericht überraschend schnell einig – zu schnell

So heftig wie beim Klattenprozess drängte die Öffentlichkeit selten herein. Jeder wollte einen Blick auf den Mann werfen, dem es gelungen ist, Deutschlands reichste Frau (und zahlreiche andere) zu verführen. Manche hofften sogar auf den Auftritt der Quandt-Erbin Susanne Klatten selbst. Doch das Volk wurde enttäuscht. Nicht einmal als Zeugin war sie geladen.

Vom Angeklagten Sgarbi hatte man sich ebenfalls mehr versprochen, er war zwar notgedrungen da, bot aber kein beeindruckendes Bild: schmal, bebrillt, mit spatenhaftem Gesicht und der Ausstrahlung eines Schreibtischmenschen. Auch spricht er kaum etwas, bekräftigt nur kurz, dass die Anklage im Kern zuträfe, und bedauert seine Taten. Das wars. Man fragt sich: Was hat all die reichen Damen an diesem Herrn mit dem albernen Vornamen Helg so stark angezogen? Verlieh ihm das Schweizerische jene Aura der Solidität, die ein derart blindes Vertrauen rechtfertigt? In seiner Heimat hat das Geld es gut. Reiche Leute schätzen solche Orte. Vielleicht war es das.

Um Geld ging es auch Helg Sgarbi. Betrug und Erpressung waren seine Methoden. Insgesamt etwa neun Millionen Euro hat er vier wohlhabenden Damen in der Maske des Liebhabers abgeluchst. Allein sieben Millionen gab ihm Susanne Klatten.

Wie Sgarbi es genau angestellt hat, erfuhr niemand im Klatten-Prozess. Er dauerte nicht einmal vier Stunden und bot nur einen einzigen Zeugen auf. Der ist Sachbearbeiter der Kriminalpolizei, bestätigte die von Sgarbi bereits eingeräumten Taten und wollte sich an vieles nicht mehr so genau erinnern. Dann wurde die Beweisaufnahme mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten geschlossen.

Dass die Öffentlichkeit an der Hauptverhandlung teilnimmt, dass sie die wesentlichen Ergebnisse der Ermittlung erfährt und die verhängte Strafe nachvollziehen kann, ist eine Errungenschaft der Aufklärung und gehört heute zu den Grundmaximen des Strafprozesses. Nicht nur der Abschreckung wegen soll das Volk dabei sein, wenn Täter ihre Strafe bekommen. Öffentlichkeit soll das Gericht zu größtmöglicher Gerechtigkeit zwingen und die Verteidigung dazu anhalten, für den Mandanten zu kämpfen. Fehlt die Öffentlichkeit gesetzwidrig, ist das ein absoluter Revisionsgrund.

Was aber, wenn die Prozessbeteiligten sich – wie in München – anscheinend darauf verständigt haben, das Volk, in dessen Namen das Urteil ergeht, über den Fall weitgehend im Dunkeln zu lassen? Das muss kein Deal sein. Es reicht schon, wenn Verteidigung und Staatsanwaltschaft dasselbe Anliegen haben, dass nämlich vom Akteninhalt so wenig wie möglich bekannt wird. Dann ist der gemeinsame Gegner plötzlich das Volk.

Dasselbe Anliegen – aus unterschiedlichen Gründen: Die Münchner Richter hatten kein Interesse daran, die gerupften Frauen herbeizuzerren. Schweigen sollte über ihre peinlichen Geheimnisse gebreitet werden, ganz besonders über die der Susanne Klatten. Schon die winzigen Passagen, die Sgarbis Verteidiger Egon Geis aus deren polizeilicher Vernehmung vortrug, um zu illustrieren, mit welcher Leidenschaft sie dem Kurschatten Sgarbi ihr Geld hinterhergetragen hat, lassen ahnen, wie sauer eine wirklich öffentliche Hauptverhandlung für sie geworden wäre.

Die Staatsanwaltschaft wiederum dürfte kein Interesse daran haben, dass die Taktik offenbar wird, mit der man den Erpresser fasste. Über Wochen hatte die Kripo sicher sehr unerfreuliche Erpressungstelefonate zwischen Klatten und Sgarbi mitgeschnitten und ihn irgendwann mit ihrer Hilfe in die Falle gelockt. Eine solche Tatbegehung unter den Augen der Polizei führt zu einer erheblichen Milderung der Strafe.

Und auch die Verteidigung hatte durch Öffentlichkeit nichts zu gewinnen. Aufgrund der Beweislage kam eine Konfliktverteidigung für Sgarbi nicht infrage. Also hieß es, das Strafmaß zu drücken, wo es geht. Dazu gehört eine Entschuldigung, dazu gehört ein möglichst umfassendes Geständnis, das den Opfern den Auftritt vor Gericht und der Justiz viel Arbeit erspart.

Selbst der Angeklagte wollte die Sache rasch hinter sich bringen. Ihm liegt wohl daran, seinen Hintermann – den italienischen Sektenguru Ernano Baretta – zu decken. Jedes Mal wenn in der Hauptverhandlung dessen Name fiel, lief Sgarbi dunkelrot an und wandte sich Hilfe suchend seinem Verteidiger zu. Man spürte förmlich, wie wichtig ihm war, den Italiener aus der Sache herauszuhalten und als Einzeltäter zu erscheinen.

Mit der Freiheitsstrafe von sechs Jahren schienen alle irgendwie zufrieden. Bleibt die Frage, wozu es eine öffentliche Hauptverhandlung braucht, wenn dort vor allem dafür gesorgt wird, dass die Öffentlichkeit so wenig wie möglich erfährt. Andererseits sind 130 akkreditierte Journalisten, die weniger an der Wahrheitsfindung als am Intimleben der Reichen interessiert sind, längst nicht mehr die kritische Öffentlichkeit, die der Gesetzgeber vor Augen hat. Sie sind die pervertierte Variante von Öffentlichkeit. Auch deshalb wissen wir nicht, ob sechs Jahre für Helg Sgarbi angemessen sind. Das Gericht hat darauf verzichtet, im Prozess Details zu erörtern, nicht einmal ein Erpresserbrief wurde verlesen. Das Ausmaß der kriminellen Energie, mit der der Angeklagte vorging, ist für den Zuhörer nicht zu ermessen. Vielleicht wären drei Jahre Freiheitsstrafe gerechter gewesen, vielleicht auch zwölf. Die Journalisten und mit ihnen die Öffentlichkeit haben über das angebliche Jahrhundertverbrechen an der Quandt-Erbin jedenfalls nichts Wesentliches gehört. Und so ist dieses letztlich eine Privatsache geblieben – zwischen Frau Klatten und Herrn Sgarbi.

 
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