Insolvenzen Mehr Masse als Klasse

Wenn die Pleitewelle rollt, freut sich nur einer: Der Insolvenzverwalter. Doch dieser Berufsstand wird in Deutschland seiner Aufgabe nicht gerecht

Wenn es in der deutschen Wirtschaft mit rechten Dingen zuginge, müsste Klaus Pannen in diesen Wochen in Arbeit ertrinken. Der Mann ist Spezialist für Bankenpleiten. Ein Profi, der im Laufe von 27 Berufsjahren eine ganze Reihe von Kreditinstituten pietätvoll beerdigt hat: die Fischer-Bank in Hamburg, die Gontard & Metallbank in Frankfurt, zuletzt die Weserbank in Bremerhaven. Aber weil in Deutschland neuerdings keine Bank mehr untergehen darf, gibt es für Klaus Pannen auf seinem Spezialgebiet nichts mehr zu tun.

Der Hamburger Rechtsanwalt muss sich trotzdem keine Sorgen machen, dass er bald die Miete nicht mehr zahlen könnte für sein mit dunklem Edelholz ausgekleidetes Eckbüro, welches ihm einen Ausblick auf die Alster und den Rathausmarkt bietet. Auch die Gehälter der 44 Mitarbeiter, die Pannen in seiner Kanzlei mit drei weiteren Standorten in Deutschland beschäftigt, sind sicher.

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Klaus Pannen ist ein Profiteur der Wirtschaftskrise. Er ist Insolvenzverwalter, Pleiten sind sein Geschäft. »Wir merken die Krise an einer Zunahme der Aufträge«, sagt er hanseatisch zurückhaltend. Freude zeigen ist nicht erlaubt.

Pannens Job ist es, von einem Tag auf den anderen die Regie in Unternehmen zu übernehmen, denen das Geld ausgegangen ist und die ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Mal ist er Abwickler und Totengräber, mal Retter und Sanierer. Nicht selten beides zugleich.

Die Schieder-Möbelwerke zum Beispiel, das Stammwerk eines großen europäischen Konzerns mit Hauptsitz im westfälischen Schieder-Schwalenberg, hat Pannen zwischen Sommer 2007 und Frühjahr 2008 geführt, saniert und schließlich verkauft. Die Arbeitsplatzbilanz ist nicht schlecht. Von 400 Mitarbeitern verloren 150 ihren Job, aber es gab auch 50 Neueinstellungen. Wenn alle Insolvenzen so ausgingen, wäre die aktuelle Wirtschaftskrise weniger bedrohlich.

»Wir haben das beste Insolvenzrecht der Welt«, sagt Konkursprofi Wilhelm

Das Land steuert auf eine neue Pleitewelle zu. Im vergangenen Jahr gingen in Deutschland 29.300 Unternehmen in Konkurs, in diesem Jahr werden es nach einer Prognose der Wirtschaftsauskunftei Creditreform bis zu 35.000 werden. Und das ist eher konservativ geschätzt.

Während die Megapleite des Jahres 2008 die eines sehr jungen Unternehmens war – die des Postdienstleisters Pin –, sind es im laufenden Jahr altbekannte Traditionsfirmen wie Märklin, Schiesser und Rosenthal, die zum Gericht gehen und ihre Zahlungsunfähigkeit zu Protokoll geben. Noch auf der Kippe stehen Industrieriesen wie Opel und Schaeffler.

In der Finanzkrise blicken überdies zunehmend Unternehmen in den Abgrund, die im Kern gesund sind, deren Märkte aber mit plötzlicher Wucht eingebrochen sind oder denen die Kreditinstitute mit einem Mal kein Geld mehr leihen. Oft kommt beides zusammen.

Nun muss sich zeigen, was das deutsche Insolvenzrecht taugt. Bieten die Gesetze genügend Möglichkeiten, um in Schwierigkeiten geratene Unternehmen einigermaßen unbeschadet durch die Krise zu bringen und wenigstens jene Arbeitsplätze zu erhalten, auf denen Menschen Dinge leisten, für die andere zu zahlen bereit sind?

Die Experten sind sich in überraschendem Maße einig: Das ist der Fall. Von einem »Paradiesrecht« spricht Hans Haarmeyer, Direktor des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht und einer der besten Kenner der Szene. »Es stellt alles an Instrumenten zur Verfügung, was man braucht, und ist zigmal besser als das amerikanische Chapter Eleven, von dem heute so viel geredet wird.« Das US-Recht steht in dem Ruf, Unternehmen wirkungsvoll vor einer schnellen Zerschlagung durch die Gläubiger zu schützen, und es gilt daher vielen hierzulande als vorbildlich. Es verzerrt aber den Wettbewerb zulasten der nichtgeschützten Unternehmen und erlaubt es, Pensionsverpflichtungen auf die Allgemeinheit abzuwälzen.

Die deutschen Regeln seien gut und ausreichend, um überlebensfähige Unternehmen zu sanieren, meint der Kieler Rechtsprofessor Stefan Smid, Autor des Praxishandbuchs Insolvenzrecht. Er ist skeptisch gegenüber den derzeit populären Versuchen, Pleitekandidaten ohne eine förmliche Prozedur und stattdessen mit Steuergeld zu retten. Es fehle an Durchblick. »Nur im Insolvenzverfahren sehen Sie, was wirklich in einem Unternehmen los ist.«

Der Hamburger Konkursprofi Jan Wilhelm behauptet sogar: »Wir haben in Deutschland mit Abstand das beste Insolvenzrecht der Welt. Keiner ist vom Gesetz so gut ausgestattet wie der deutsche Insolvenzverwalter.« Auch Wilhelm hält es für eine »ganz falsche Botschaft«, die manche Politiker derzeit wegen der Krise von Opel aussendeten. »Die tun so, als gelte es, jede Insolvenz auf Teufel komm raus zu vermeiden.« Tatsächlich trifft für Insolvenzen der inzwischen inflationär gebrauchte Satz zu, wonach die Krise auch eine Chance ist. Zwar nicht für die Eigentümer von Unternehmen, denn die verlieren bei einer Pleite in der Regel alles, oft auch ihr Privatvermögen. Aber für das Unternehmen selbst. Für die Kunden, die Lieferanten und viele seiner Mitarbeiter.

In einem Insolvenzverfahren können Betriebe oftmals besser saniert werden als unter normalen Bedingungen. Ein guter Verwalter verkleinert das Unternehmen auf seinen gesunden Kern und verkauft es dann, von allen Altschulden befreit, an einen neuen Eigentümer. Bis er den gefunden hat, führt er die Firma selbst fort. Das ist eine anspruchsvolle Managementaufgabe. »In dem Moment, in dem man als Insolvenzverwalter eingesetzt wird, ist man praktisch der einzige Vorstand, zuständig für alle Bereiche«, sagt Klaus Pannen. Für ihn ist es das, was die Faszination seines Berufes ausmacht. Die Verdienstmöglichkeiten sind allerdings auch nicht schlecht.

Dank der ihm vom Gericht übertragenen Macht könne ein Insolvenzverwalter mehr bewirken als beispielsweise ein Unternehmensberater, sagt Jan Wilhelm. »Im Gegensatz zu den Smarties setzen wir die Dinge auch um.«

Der eine macht die »toten Hosen«, der andere die halb toten Firmen

Dabei kommt dem Unternehmen zugute, dass die Bundesagentur für Arbeit bei einer Insolvenz für bis zu drei Monate die Löhne und Gehälter zahlt. Das verschafft der Firma Luft und Zeit. Der Insolvenzverwalter kann sämtliche Verträge mit Lieferanten, Vermietern und anderen Dienstleistern kündigen und, wenn er will, neu verhandeln. Und er kann sich binnen drei Monaten von allen Mitarbeitern trennen, die er für überzählig hält. »Sie können sich die Belegschaft so zurechtschneiden, wie Sie sie brauchen«, formuliert ein Verwalter mit chirurgischer Kälte.

Das letzte Wort, ob eine Firma dichtgemacht wird oder nicht, haben die Gläubiger, also meistens Banken und Lieferanten. Zu den Vorzügen des deutschen Insolvenzrechts zählt, dass aber schon eine einfache Mehrheit der Gläubiger ausreicht, um ein Sanierungskonzept durchzusetzen.

Glücklicherweise sind auch die Geldgeber oft daran interessiert, dass ein überschuldetes Unternehmen in verkleinerter Form weiterlebt und nicht auf die Resterampe kommt. »In der Regel ist der Zerschlagungswert geringer als der Fortführungswert«, erläutert Pannen. »Es macht einen Unterschied, ob ich eine Fabrik als lebenden Organismus veräußere oder ob ich sie stilllege und die Maschinen einzeln verkaufe.«

Und deshalb wird auch Märklin weiter bestehen. Nach einem Konzept des vorläufigen Insolvenzverwalters Michael Pluta müssen dazu 400 von 1400 Mitarbeitern entlassen werden. Auch wenn ein großer Teil der Verluste durch Beraterhonorare verursacht wurde, kann die Firma nur in verkleinerter Form langfristig überleben. Für die Modelleisenbahnfirma gibt es ein Dutzend ernsthafter Kaufinteressenten.

Pluta gehört zu den Stars der Branche, er wickelt auch den Handyhersteller BenQ ab. Ein anderer ist Rolf Rattunde, der den Papierhersteller Herlitz saniert hat und die Filmfirma Senator Entertainment AG in neue Hände überführte. Oder Michael Jaffé, dem das faillierte Medienreich von Leo Kirch anvertraut wurde und der die Wohnwagenfirma Knaus Tabbert an einen Investor verkauft hat. Um die Pleite des deutschen Ablegers von Lehman Brothers kümmert sich Michael Frege. Auch er genießt großes Renommee.

Die Profis unter den Insolvenzverwaltern bestimmen das öffentliche Bild der Branche, die von ihnen bearbeiteten Fälle werden überproportional stark beachtet. Die allermeisten Pleiten ereignen sich aber bei Mittelständlern und Kleinfirmen. Dort kommen als Verwalter häufig nicht ausreichend qualifizierte Leute zum Einsatz, die vielleicht drei Verfahren im Jahr abwickeln und deren Büro aus nicht viel mehr besteht als einem Laptop im Kofferraum.

Da kann die Medizin noch so gut sein: Wenn sich die, die sie anwenden sollen, nicht als Notärzte verstehen, sondern als gut bezahlte Sterbehelfer, wird manche Firma beerdigt, die noch eine Überlebenschance gehabt hätte. Solange genügend Masse da ist, aus der der Verwalter seine Vergütung bekommt, ist der Anreiz für ihn stark, den Laden so schnell wie möglich dichtzumachen und das Restgeld an die Gläubiger zu verteilen. Das könnte die Krise verstärken: Mehr Firmen als nötig werden zerschlagen.

Die Zunft der Konkursabwickler hat ein erhebliches Qualitätsproblem. »Ja, es gibt zu viele schlechte Verwalter«, sagt Jan Wilhelm, der selbst einen exzellenten Ruf als Sanierer hat. Der Kieler Rechtswissenschaftler Smid sieht das ähnlich: »50 Prozent von denen sollten das eigentlich nicht machen.« Und Hans Haarmeyer schätzt sogar, dass unter den 1800 deutschen Pleitemanagern nur 300 bis 400 wirkliche Profis seien. »Der Rest dilettiert.«

Insolvenzverwalter ist eine Berufsbezeichnung, die nicht geschützt ist. Es gibt keinen festgelegten Ausbildungsgang und auch keine staatliche Prüfung. Ein juristisches Examen ist nicht Voraussetzung, auch Betriebswirte und Buchhalter können den Job machen. Jedem Scheidungsanwalt steht es im Prinzip frei, auf Insolvenzen umzusatteln. Insolvenzverwalter ist, wen ein Amtsrichter als solchen einsetzt. Das Gericht muss zuvor zwar nach dem Gesetz die Eignung des Kandidaten prüfen und darauf achten, dass der Betreffende »unabhängig« ist (und nicht etwa der Gehilfe eines großen Gläubigers). Welche Maßstäbe sie anlegen, bleibt jedoch den Richtern überlassen. So kommt es zu Kungeleien und Fehlbesetzungen.

Und auch Abzockern bietet sich da ein weites Feld. Obwohl sie ihre Taten gut vertuschen können, werden immer wieder Insolvenzverwalter der Untreue überführt. In Hildesheim wurde 2007 einer verurteilt, der 45 Millionen Euro beiseitegeschafft hatte.

»Das ist die einzige Branche in Deutschland, in der noch das Zwei-Augen-Prinzip gilt«, klagt Haarmeyer, der früher selbst als Konkursrichter gearbeitet hat. »Da bekommt eine Einzelperson die vollständige Verfügungsgewalt über ein ganzes Unternehmen übertragen, und die gerichtliche Aufsicht ist blind.«

Der Kieler Insolvenzrechtler Smid sieht das ähnlich. »Die Insolvenzgerichte üben die Aufsicht ungenügend aus.« Überhaupt müsse der Justizapparat viel professioneller werden. Heute machen etliche Insolvenzrichter nebenher noch Strafsachen. Es ist auch keineswegs so, dass Pleiten unter richterlicher Mitwirkung abgewickelt werden. »Mit der Eröffnung des Verfahrens ist ein Rechtspfleger zuständig«, erläutert Silke Wehdeking, Insolvenzverwalterin in der Kanzlei Leonhardt Westhelle & Partner. Unter diesen Justizbeamten gebe es zwar engagierte Leute, die Arbeitsbedingungen seien aber schlecht. Zu viele Verfahren, zu wenig Personal. Und nicht selten passiert es, dass sich ein Rechtspfleger, der sich gut in das Insolvenzrecht eingearbeitet hat, plötzlich in der Grundbuchabteilung wiederfindet.

Nach Einschätzung des Konkursprofis Jan Wilhelm besteht das Problem mit den schlechten Verwaltern darin, dass sie zu ängstlich vorgehen. »Die fürchten die Haftung und agieren nach dem Motto: Affe tot, Klappe zu.« Aus Angst vor Risiken würden rettbare Unternehmen zu schnell dichtgemacht.

Er selbst macht das nachweislich anders. Ein Aluminiumwerk führt er beispielsweise seit über sechs Jahren und gründete sogar eine US-Tochterfirma. »Wenn ich in einem Unternehmen drin bin, dann ist das mein Unternehmen«, sagt er. Wilhelm bürgt gegenüber Lieferanten auch schon mal persönlich.

Die Kanzlei hww wienberg wilhelm ist eine regelrechte Fabrik zur Verarbeitung von Pleiten. In ihr sind 340 Mitarbeiter mit nichts anderem beschäftigt als mit havarierten Unternehmen. »Ich habe schon alles gebaut, außer Flugzeuge«, sagt Wilhelm. Den Musicalkonzern Stella hat er saniert und verkauft. Jüngst hat ihm ein Insolvenzrichter die von Lars Windhorst geführte Firma Vatas anvertraut.

»Wilhelm ist der Prototyp des unternehmerischen Überzeugungstäters«, sagt Haarmeyer. Der Professor am RheinAhrCampus der Fachhochschule Koblenz hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz in eine Branche zu bringen, die bisher gut von der Intransparenz gelebt hat. Er hat ein aufwendiges Verfahren entwickelt, um die Qualität der Arbeit einzelner Verwalter zu messen. Ein Insolvenzprofi nach Haarmeyers Geschmack ist der Aachener Frank Wiedemann. Der hat in mehr als hundert Verfahren Spitzenergebnisse erzielt. In 60 Prozent seiner Fälle hat er das Unternehmen fortgeführt und saniert – normal sind sonst zehn Prozent. Dabei blieben 31 Prozent der Arbeitsplätze erhalten, während es üblicherweise acht Prozent sind. Auch die Gläubiger profitierten, die Auszahlungsquote lag bei 25 Prozent, während es sonst zwischen 3 und 5 Prozent sind. Haarmeyer schätzt den finanziellen Schaden, den schlechte Insolvenzverwalter anrichten, auf jährlich zehn Milliarden Euro. Und er glaubt, dass wegen deren Inkompetenz etwa 100.000 Arbeitsplätze im Jahr unnötig vernichtet werden. Der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass alle Insolvenzverwalter ihre Kompetenz umfassend nachweisen. Schuldner und Gläubiger sollten Einblick bekommen, wie die Verwalter in der Vergangenheit gearbeitet haben.

Den Insolvenzverwaltern mehr Chancen zu eröffnen, um Arbeitsplätze zu erhalten, das war das Kernstück der Reform des Insolvenzrechts aus dem Jahr 1999: Seither gibt es das sogenannte Planverfahren. Dabei verzichten die Gläubiger freiwillig auf einen Teil ihrer Forderungen, ungünstige Verträge können gekündigt werden. Auf diese Weise konnte gerade die Modekette SinnLeffers gerettet werden.

Leider wird dieses Instrument, in das der Gesetzgeber so viel Hoffnung gesteckt hatte, auch zehn Jahre nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung nur höchst selten angewandt – genauer gesagt: bei nur zwei Insolvenzen von hundert.

Es fehle in Deutschland noch an einer Sanierungskultur, meint Insolvenzprofi Pannen. Das Planverfahren sei ein nützliches Instrument, um gescheiterten Unternehmern eine zweite Chance zu geben. Während der Geschäftsinhaber bei einer Pleite im Normalfall alles verliert, ist der Insolvenzplan »für den Unternehmer eine Chance, weil er zumindest einen Teil seiner Werte erhalten kann«. Anders als bei einer herkömmlichen Pleite bleibt er Eigentümer, wenn auch oft mit einem herabgesetzten Anteil.

Selbst wenn Firmen nicht mehr zu retten sind, gibt es für Insolvenzverwalter einiges zu tun. »Dann muss man die Leiche aufmachen und schauen, ob die Organe noch da sind«, sagt Haarmeyer. »Wenn sie fehlen, muss man gucken, wer sie hat.« Es ist nämlich regelmäßig so, dass Firmen schon viele Monate insolvent sind, bevor die Geschäftsführer ihrer Pflicht nachkommen und zum Gericht gehen.

Oft wird auf den letzten Metern auch noch Vermögen beiseitegeschafft – zum Schaden der Gläubiger. Das Gesetz gibt dem Verwalter die Möglichkeit, solches Geld zurückzuholen. Er kann Verträge anfechten, die für das Unternehmen auffällig ungünstig waren, und nachteilige Geschäfte rückabwickeln. Er kann Geschäftsführer und Vorstände zur Haftung ziehen, wenn die etwas falsch gemacht haben. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, all das Geld einzutreiben, das die Pleitefirma noch von anderen zu bekommen hat. Aber nicht einmal das schaffen viele Insolvenzverwalter. Stattdessen wickeln sie das Verfahren so schnell wie möglich ab. Für sie ist das ein gutes Geschäft, jedenfalls dann, wenn genügend Geld da ist, um die Vergütung des Insolvenzverwalters zu bezahlen, denn der darf sich als Erster bedienen.

So kommt es, dass die schwarzen Schafe der Branche die Forderungen oft schnell für einen Bruchteil ihres tatsächlichen Wertes an Spezialfirmen weiterverkaufen, statt sich selbst um die arbeitsintensive Beitreibung des Geldes zu kümmern. Das führt dann zu mageren Beitreibungsquoten von 15 Prozent, obwohl es eigentlich 35 Prozent sein könnten. Die besten Verwalter holen sogar 50 Prozent der ausstehenden Gelder zurück. Das macht aber Arbeit und erfordert bisweilen auch Mut. Und bei Weitem nicht alle Verwalter sind so angriffsfreudig wie der Hamburger Jan Wilhelm, der mit einigem Recht von sich sagen kann: »Ich zerre jeden in den Ring.«

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Leser-Kommentare
  1. Das Spekulationskartell

    man sollte sich darüber im klaren sein, dass nach der inzwischen allseits bekannt gewordenen Spielbankenmethode, mit welcher die zu Glückspiel- und Zockervereinigungen verkommenen Banken - Privatbanken wie wohl auch öffentlich-rechtliche Banken - welche die Mehrheit ihrer gutgläubigen und naiven Kunden um Multimilliardenbeträge betrogen haben, nun auch die Eigenkapitaldiebstahlmethode der breiten Öffentlichkeit vertraut gemacht wird.

    Dabei sind im wesentlichen die Unternehmen betroffen, die von Investoren genannten Unternehmenshandelsspekulanten okkupiert wurden. Übrigens ist einer der begeistertsten Befürworter dieses Unternehmenshandels ein gewisser Herr Gerhard Schröder, der mit der Hilfe seiner eloquenten Knappen Peer Steinbrück, Hans Eichel und Franz-Walter Steinmeier so gut wie alle Einfallstore für den Einfall der Eigenkapitaldiebe in die deutschen Produktionsunternehmen geöffnet hat. Hier nur der Hinweis auf das MoRaKG, die damit verknüpften Steuerbegünstigungen und teils sogar Steuersubventionen, die den sogenannten Private Equity Unternehmen zugeschanzt wurden, damit ihre Beutezüge in Deutschland auch wirklich richtig profitabel wurden.

    Ob dabei persönliche Interessen des Herrn Schröder aufgrund von Verbandelungen mit Veranstaltern von Glücksspielsystemen des Typs Investmentfonds eine Rolle spielten, ob rechtliche Grenzen immer hinreichend respektiert wurden oder nicht, das liegt alles im Bereich der Spekulation, so wie die gesamte Investitionsbankenwirtschaft auf Spekulation gegründet ist.

    Die Mehrheit der in 2009/2010 in den Bankrott treibenden Unternehmen in Deutschland, werden Unternehmen sein, die von Investitionsspekulationsfirmen mit dem Instrument des leveraged buyouts übernommen wurden, d.h. mit meistens 100%iger Fremdfinanzierung. Im System dieser Spekulationsmethode steht die Ausschleusung der Eigenkapitalsubstanz aus den übernommen Unternehmen und die Übertragung dieser Vermögenswerte auf das Private Equity Unternehmen. Die ihres Eigenkapitals beraubten Unternehmen wurden mit Fremdkrediten derart überladen, dass eigentlich so etwas wie eine Insolvenzsituation geschaffen wurde, die nur mit extrem verschachtelten und winkeladvokatorischen Konstruktionen noch im Bereich der theoretisch-formalen Legalität zu halten waren.

    Aufgrund der extremsten Anspannungen der Liquiditätssituation in diesen Unternehmen, ist bei einer zu erwartenden, hinreichend negativen Geschäftsentwicklung zu erwarten, dass der Insolvenzfall eintritt, weil der sogen. Cash-Flow nicht mehr ausreicht, um die fälligen Fremdkredite zu bedienen. Angesichts der prekären Bankensituationen ist nicht damit zu rechnen, dass eine besonders ausgeprägte Nachgiebigkeit bei der Nichtbedienung der Kreditverbindlichkeiten dieser im Besitz von Private-Equity-Investoren befindlichen Unternehmen zu erwarten ist.

    Diese zu erwartende Insolvenzlawine ist ursächlich auf die Finanzspekulations-wirtschaftsentwicklungs- und Förderungspolitik der Koalition Schröder-Fischer zurückzuführen. Dass weite Kreise der Parlamentarier der FDP und der CDU/CSU dieser massive Produktionswirtschaftszerstörungspolitik der Gruppe Schröder zugestimmt haben, bindet diese Spekulationswirtschaftsinsurgenten in die gesamtgesellschaftliche Verantwortung unabdingbar ein.

    Es ist an der Zeit über die Problematik der Kapitalkonzentration im Besitz einer extremen Privatvermögensminderheit einen öffentlichen Diskurs zu beginnen und die Agitation und Propaganda solcher Lobbyorganisationen wie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft als solche transparent zu machen. Wenn es uns nicht gelingt, dieser ruinösen Politik der Etablierung eines neuen Finanzspekulationsfeudalismus ein Ende zu bereiten, dann werden wir erleben, wie unsere gesamten Gesellschaftsstrukturen derart zerbrechen, dass uns allen noch Hören und Sehen vergehen wird.

    Gehen Sie zu ihrem Bundestagskandidaten und fragen Sie ihn nach den Gründen, die zu dieser Politik im Deutschen Parlament führten / führen. Wenn Sie weitere Informationen brauchen, schauen sie nach bei: www.lobbycontrol.de und www.transparency.de und lesen sie einfach einmal ein kleines Büchlein: „Wir sind besser, als wir glauben – Wohlstand für alle“ von Peter Bofinger – ISBN-10: 3-499-62107-X.

    Und damit Sie sich nicht länger von den Propagandisten, Agitatoren und von einschlägigen Organisationen „bezahlten Experten“ verladen lassen müssen, lesen Sie doch einfach selbst bei Ludwig Erhard nach, was „Marktwirtschaft“ in Wirklichkeit ist. http://www.ludwig-erhard-...
    PS: Lesen Sie speziell auf der Seite 211 nach, was Erhard zum Thema "Lohnerhöungen" schreibt und lassen Sie es sich auf Ihrer Zunge zergehen.
    Das Buch ist sogar umsonst, direkt von der Quelle und ein Kernbeitrag zum Kulturerbe Deutschlands.

    Experience is the only way to understand.

  2. aber das schöne Zitat aus dem Artikel, betreffend die Firma Märklin:

    "Auch wenn ein großer Teil der Verluste durch Beraterhonorare verursacht wurde..."

    ist wirklich zu schade, um sang- und klanglos zu verschwinden.

    Mene mene tekel uphasin.

    • Seckel
    • 07.04.2009 um 11:25 Uhr

    Erhalten die Richter der Insolvenzgerichte Insolvenzpläne auf Pennälerniveau (Habermas), die ganz offenbar nicht imstande sind, das notwendig Wissenschaftliche (Durkheim) eines solchen Plans einzuholen, sabotiert dies offen die judikative Gewalt. Weil selbst so genannte Stars der Branche der Insolvenzverwalter keine akademischen Grade besitzen und nahezu ausschließlich Rechtsanwälte sind, gefährden sie systemisch äußerst geltendes Insolvenzrecht. Gegenwärtig vereiteln daher Insolvenzverwalter eine wirksame Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vielmehr und lassen sich dieses verwerfliche Tun im Gegenzug sogar noch reichlich entgelten.

  3. Insolvenzverwalter, die nicht sauber arbeiten und sich zuerst bereichern wollen, gibt es leider deutlich mehr als man denkt.
    Ich persönlich kenne zwei, einen würde ich als dubios einstufen, den anderen als Betrüger.

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