Erziehung Schnauze!
Kindergarten vor Gericht. Ein Fall aus Hamburg-Bergedorf

© misterQM/Photocase
Ein Streit unter Eltern von Kindergartenkindern. Muss der vors Gericht?
Ich hau dir auf die Schnauze«, soll der Angeklagte an einem Dezembermorgen aus dem Auto heraus geschrien haben. Die Zeugin Frau B. war gerade mit ihren drei Kindern auf einer schmalen Zufahrt in Richtung ihrer Kindertagesstätte in Hamburg-Bergedorf unterwegs und sah keinen Grund, dem hupenden Autofahrer Platz zu machen.
Der Angeklagte hatte das gleiche Ziel, nur weniger Zeit. Obwohl seine kleine Tochter im Fond saß, soll er nun wütend Gas gegeben und auf eines der B.’schen Kinder zugerast sein. »Ein halber Meter hätte gefehlt«, sagt Frau B. zu dem Richter und zeigt anklagend die kurze Entfernung mit den Händen. »Fast hätte er meinen Sohn erwischt.«
Die Zeugin B., wütend und empört über den Vorfall, erstattete prompt Anzeige wegen Nötigung. Sie habe ihr Kind in letzter Sekunde vor dem herannahenden Wagen retten müssen, steht in der Anklage. Zu einer direkten Auseinandersetzung mit dem Angeklagten war es zuvor nur kurz gekommen, im Flur des Kindergartens. Jetzt, Ende März vor dem Amtsgericht Bergedorf, sieht man sich wieder.
Offenbar gehört Frau B. zu der wachsenden Zahl der Menschen, die eine direkte Konfrontation mit einem unliebsamen Mitbürger scheuen und es vorziehen, die staatliche Justizmaschinerie für sich arbeiten zu lassen. Soll doch die Strafjustiz die persönlichen Streitereien ausfechten!
Vor Gericht erscheint die Sache plötzlich in einem anderen Licht. »Ich hab gesagt, sie soll ihre Schnauze halten«, korrigiert der angeklagte Familienvater entrüstet die Aussage der Zeugin. Von Hauen will er nichts gesagt haben. Das Kind habe er im Dunkel des Wintermorgens unvermittelt vor seinem Auto stehen sehen und rechtzeitig gebremst.
Nun fragt der Richter die langsam in die Defensive geratende Zeugin B., ob sie ihren Sohn tatsächlich vor dem anfahrenden Auto habe »retten« müssen. Die Zeugin muss überlegen. »Nein«, sagt sie nach einer Weile kleinlaut. Sie habe mit dem Kinderwagen einige Meter hinter der Szene gestanden und das Geschehen gar nicht so genau sehen können. Dies bestätigt auch eine weitere Zeugin, Frau K. Die findet nun, es habe eher so ausgesehen, als hätte das Auto einen »Satz nach vorn« gemacht, wie bei unsachgemäßer Handhabung der Kupplung.
Die Staatsanwältin lehnt sich zurück, blättert in den Unterlagen und schüttelt den Kopf. Der Richter zuckt mit den Schultern und fragt in die Runde, ob jetzt alles geklärt sei. Nicken. Nach nicht einmal einer Stunde ist das Urteil da: Der Angeklagte wird freigesprochen. Der Tatvorwurf hat sich nicht bestätigt.
Als alle schon aufstehen, fragt der Richter noch, warum sich die Justiz eigentlich mit so etwas beschäftigen müsse. Die gerichtliche Empfehlung an die Kindergarten-Eltern: Seid nett zueinander!
- Datum 12.04.2009 - 09:56 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 08.04.2009 Nr. 16
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Selbst ein Mord ist doch eigentlich auch ein "persönlicher" Streit, oder liege ich da als Nicht-Juristin ganz falsch? Ich halte es grundsätzlich für sehr wichtig, dass Straftaten wie Nötigung oder Beleidung/ Verleumdung in unserer Gesellschaft nicht heruntergespielt werden als eine Meinungsverschiedenheit am Gartenzaun etc. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft den im Artikel genannten Fall nicht abgewiesen, ich frage mich nur, wieso erst vor Gericht die Zeugenaussagen so unterschiedlich aussehen konnten. Wie aber und wo sonst sollen denn weniger wortgewandte Menschen einen Streit austragen können, wenn nicht vor Gericht. Warum sollen sich z. B. Kinder gegen Androhungen von Schläge von fremden Erwachsenen nicht wehren dürfen? Gerade verbale Gewalt muss man sich nicht gefallen lassen. Dies erklärt meiner Meinung nach eine zurecht zunehmende Zahl solcher Fälle vor deutschen Gerichten.
Ich kann verstehen das die Frau aufgebracht war und sich sehr wahrscheinlich auch als Opfer gefühlt hat.
Aber damit gleich zu Gericht laufen? Haben die nicht viel, viel wichtigeres zu tun?
Wenn ich jeden der mich auf dem Weg und vorallem in der Arbeit anpisst verklagen würde ( und ja, ich bin froh Arbeit zu haben...) dann hätte ich keine Freizeit mehr.
Oft (nicht immer) ist es besser der Klügere zu sein und das ganze zu vergessen.
Wie heisst es so schön:
Aus einer Fliege soll man keinen Elefanten machen.
und damit auch für unser durch Steuern finanziertes Gemeinwesen, sich mit derartigen unreifen Kindereien auseinandersetzen zu müssen. Man sollte erwachsenen Menschen zutrauen können, sich mit derartigen Dingen selbst auseinandersetzen zu können. Wenn es nicht einmal die Eltern können, wie sollen es dann deren Kinder lernen? An die wird diese schwache Verhaltensweise doch weitergegeben. Aus jenen Familien entstammen dann die Kinder, die von ihren Eltern bei jedem Fehlverhalten gedeckt und in Schutz genommen werden, die nie lernen, Eigenverantwortung für eigenes Fehlverhalten zu übernehmen und dafür geradezustehen, sind sie es doch gewohnt, dass die "höhere Instanz", die Eltern, sie bei jedem Streit und Mist uneingeschränkt und kritiklos vertreten. Insofern vererbt sich diese Verantwortungslosigkeit auf die nächste Generation, die auch nicht in der Lage sein wird, ihre Konflikte eigenständig und angemessen zu lösen. Zur Freude der Rechtschutzversicherung - zu Lasten der Staatskasse.
Die Rechtschutzversicherung kann sich über solche Klagewütige überhaupt nicht freuen. In Zivilprozessen wird die Staatskasse nur durch Prozesskostenhilfe belastet: Dabei prüft das genehmigende Gericht die Erfolgsaussicht. Wenn dann die Staatskasse belastet wird, dann hat sich das Gericht geirrt.
In Strafverfahren wird die Staatskasse nur dann belastet, wenn öffentliche Klage erhoben wird. Da muss man sich sicherlich die Frage stellen, warum solche Bagatellvergehen ein "öffentliches Interesse" verdienen, während viel schwerwiegendere Vergehen, wie z. B. die Rechtsbeugung im Falle Görgülü - nur um ein bekanntes Beispiel zu bringen - kein "öffentliches Interesse" darstellen.
So stellt z. B. die Erschleichung eines doppelten Titels durch eine RAin oder die Vollstreckung aus einem nicht vollstreckbaren Titel für die StAnw München kein Prozessbetrug.
Bei einer derartig verkehrten Welt, kann ich mich Ihrer Schlussfolgerung hinsichtlich der Wirkung auf die nächste Generation voll und ganz anschließen. Wenn Juristen eine andere Behandlung als Normalsterbliche geniessen, wird die junge Genaration im Geiste des AGG die Gleichbehandlung einfordern: Straffreiheit bei offensichtlichen Straftaten!
für die Nennung gerade der StA München - München II nehme ich an? Von dort habe ich neulich auf meine Anzeige hin einen Einstellungsbescheid bekommen, der hinsichtlich Sprache und Begründung jeder Beschreibung (und juristischen Ausbildung) spottete. Kein Einzelfall offenbar ...
JoshWolf, SLDD
für die Nennung gerade der StA München - München II nehme ich an? Von dort habe ich neulich auf meine Anzeige hin einen Einstellungsbescheid bekommen, der hinsichtlich Sprache und Begründung jeder Beschreibung (und juristischen Ausbildung) spottete. Kein Einzelfall offenbar ...
JoshWolf, SLDD
Glück gehabt - meinen angeboren hohem Blutdruck habe ich regelmäßig kaum unter Kontrolle wenn ich auf dem Weg ins Büro an den Müttern vom Kindergarten vorbei muß die, regelmässig brutalstmöglich überfordert von Verkehrsregeln, gesundem Menschenverstand und der Aufgabe Kinder und Wagen zu koordinieren, ihren Nachwuchs der Gefahr aussetzen überfahren zu werden und mich der, ein Trauma zu erleiden.
Danke dass ihr mich noch nicht verklagt habt obwohl wir uns gegenseitig hassen und schon manches mal böse aneinandergeraten sind.
Zur Entlastung deutscher Gerichte, berufstätiger Mütter und (ganz zuletzt) berufstätiger autofahrender Männer ohne Kinder fordere ich Frau von der Leyen auf, zu fordern dass in alle Landesbauordnungen aufzunehmen ist dass deutsche Kindergärten nicht nur eine Parkfläche von mindestens der Fläche von 10 Fußballfeldern aufzuweisen haben sondern diese auch mit elektronischen Leitmedien und intelligenten Absperrvorrichtungen zur Trennungen der Testosterongesteuerten von den Überforderten auszustatten sind.
Das Thema ausgerechnet in diesem Zusammenhang von der Zeit aufgegriffen zu sehen finde ich erstaunlich, weiter so bitte und nicht entmutigen lassen durch unqualifizierte Kommentare wie meinen. Danke.
für die Nennung gerade der StA München - München II nehme ich an? Von dort habe ich neulich auf meine Anzeige hin einen Einstellungsbescheid bekommen, der hinsichtlich Sprache und Begründung jeder Beschreibung (und juristischen Ausbildung) spottete. Kein Einzelfall offenbar ...
JoshWolf, SLDD
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