Steuern Sollen sie urteilen

Nicht zu fassen: Der Finanzminister bekämpft das oberste Steuergericht

In diesen Wochen sind viele Bürger damit beschäftigt, die Belege und Bescheinigungen zusammenzustellen, die sie für ihre Steuererklärung brauchen. Bis Ende Mai muss die beim Finanzamt sein. Wer einen Steuerberater hat, kann sich bis zum Jahresende Zeit lassen. Auch wer beruflich oder sonst wie stark belastet ist, dem wird auf einen einfachen Brief hin fast immer eine Fristverlängerung gewährt. Selbst eine Urlaubsreise akzeptieren die Finanzbeamten meist als Grund. Da sind sie nicht kleinlich. Merklich strenger sind sie dagegen in der Frage, ob der Steuerzahler bestimmte Aufwendungen geltend machen kann oder nicht. In Streitfällen können sich die Bürger gegen den Fiskus wehren. Sie können gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben und, wenn das nicht hilft, beim Finanzgericht Klage einreichen.

Manche Fälle enden beim Bundesfinanzhof (BFH), das Münchner Gericht ist die letzte Instanz in Steuerangelegenheiten. Die Verfahren dort sind meist Musterprozesse, und die Entscheidungen des Gerichts (die formell immer nur Einzelfälle regeln) werden von den Finanzämtern später auf gleich liegende Fälle angewendet – wenn, ja wenn es ihnen nicht ausdrücklich verboten wird.

Doch, das gibt es wirklich: Ein deutsches Bundesgericht trifft Grundsatzentscheidungen – und niemand im Land darf sie anwenden. Einfach, weil der Bundesfinanzminister es nicht will. Peer Steinbrück nutzt dafür ein Instrument, das Nichtanwendungserlass heißt. Den Finanzbeamten wird damit untersagt, ein BFH-Urteil auf gleich gelagerte Fälle anzuwenden. Für betroffene Steuerzahler heißt das, dass jeder Einzelne bis zur letzten Instanz klagen müsste, um zu seinem Recht zu kommen. Den meisten ist das zu lästig. Genau darauf setzt der Finanzminister.

Nach einer Zählung des BFH kassiert Steinbrück jedes zehnte Grundsatzurteil, meist in solchen Fällen, in denen eine korrekte Anwendung der Gesetze für die Steuerzahler günstig und für den Staat teuer würde. Zuletzt ging es um Dienstwagen, die nebenher auch privat genutzt werden.

Der Finanzminister und seine Beamten argumentieren, dass für sie nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bindend seien. Tatsächlich ist es aber schon ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung, wenn ein Ministerium regelmäßig die Urteile des obersten Steuergerichts aushebelt.

 
Leser-Kommentare
    • Anonym
    • 08.04.2009 um 18:20 Uhr

    Ich weiß ja nicht, ob die Behörden bei Arthur Dent so viel einnehmen - wo er doch erstens definitiv außer Landes ist und zweitens die Erde samt zuständigem Finanzamt nicht mehr existiert...

    P.S. Grüße an den User @Zaphod Beeblebrox

    • politz
    • 08.04.2009 um 18:39 Uhr

    Ich weiß auch nicht, was Herr Steinbrück eigentlich in der Regierung eines demokratisch verfassten Landes zu suchen hat. Der Herr kann sich wohl alles erlauben - von rüden Ausfällen gegenüber kleine wie größere Nachbarländer bis hin zur Ignorierung der Gewaltenteilung. Abgeordnete, die nicht der Regierungslinie folgen, bezeichnet er gar als "Heulsusen", so als ob das Parlament nicht die Regierung kontrolliert sondern umgekehrt. Dass die SPD, also eine Vorkämpferin für ebenjene demokratische Prinzipien, nichts gegen dieses alpha-Tier unternimmt, sagt viel über den Zustand der Partei.

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    sind bei genauem Studium der Informationen, die bei Transparency International, bei Lobbycontrol, bei attac usw. erhältlich sind, sehr schnell gefunden.

    Strukturelle Beeinflussung und Manipulation durch Lobbygruppen und tiefenlobbyistische Fachanwälte, Marketingorganisationen und Kontaktexperten
    werden als gemeinsame Nenner schnell erkennbar. Und bei Studium und Analyse der Strukturen und Verflechtungen, die in der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft angelegt sind und an die Machenschaften der Pressegruppe Hugenberg in den 1920er bis 1940er Jahre oder an die Staatspresse, das Staatsfernsehen und den Staatsrundfunk der Ostzone erinnern.

    Man kann das inzwischen so deutlich erkennen, dass man gar nicht mehr so viel Zeit und Energie benötigt.

    Viel Glück & Viel Erfolg

    Experience is the only way to understand.

    sind bei genauem Studium der Informationen, die bei Transparency International, bei Lobbycontrol, bei attac usw. erhältlich sind, sehr schnell gefunden.

    Strukturelle Beeinflussung und Manipulation durch Lobbygruppen und tiefenlobbyistische Fachanwälte, Marketingorganisationen und Kontaktexperten
    werden als gemeinsame Nenner schnell erkennbar. Und bei Studium und Analyse der Strukturen und Verflechtungen, die in der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft angelegt sind und an die Machenschaften der Pressegruppe Hugenberg in den 1920er bis 1940er Jahre oder an die Staatspresse, das Staatsfernsehen und den Staatsrundfunk der Ostzone erinnern.

    Man kann das inzwischen so deutlich erkennen, dass man gar nicht mehr so viel Zeit und Energie benötigt.

    Viel Glück & Viel Erfolg

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  1. Minister für einen Staat, den nichts so high macht wie das Geld seiner Bürger: Unverschämt, unverfroren, ungehobelt.

    [Anm.: Bitte verzichten Sie auf persönliche Beleidigungen. Danke. /Die Redaktion pt.]

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    Maßregel akzeptiert. Die Bemerkung zu Steinbrück nehme ich zurück - die über den Staat nicht.

    Maßregel akzeptiert. Die Bemerkung zu Steinbrück nehme ich zurück - die über den Staat nicht.

    • peto1
    • 08.04.2009 um 18:54 Uhr

    Es läuft schon in allen Bereichen einiges schief, Es wurden schon soviele fehler gemacht und Fehlentscheidungen getroffen das es dadurch natürlich viele neue Probleme entstanden sind,in allen Bereichen.

  2. war noch nie die Stärke von Politikern: populistische ad-hoc-Gesetze, Warnungen wegen der Verfassungswidrigkeit werden in den Wind geschlagen, höchstrichterliche Urteile ignoriert - dem Bundesfinanzgericht kann nur der Tip gegeben werden, noch öfter als sonst in der Sache nicht zu entscheiden, sondern das Verfahren an das BVerfG zur Entscheidung weiterzuleiten. Ich kann mich an kein Steuergesetz erinnern, das, wenn es einmal vor dem BVerfG landete, Bestand gehabt hätte.

    Aber der Steinbrück-Trick ist gut: sollte ich mal ein Gesetz, das mir nicht paßt, übertreten und dabei erwischt werden, werde ich ganz kühl erwidern, daß es für mich nicht gelte, da ich einen Nichtanwendungsbeschluß gefaßt hätte. Mal sehen, was dann passiert.

  3. Peer braucht das Geld doch für die Rettung der HRE! Das muss der duselige Urnenpöbel doch begreifen!

  4. Wenn schon der Grundsatz der Gewaltenteilung durch den deutschen Finanzminister Steinbrück permanent nicht beachtet, ja vorsätzlich außer Kraft gesetzt wird, was ist dann los in diesem Staat?

    Verstößt er dann nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes, und ist dann nicht gegen ihn vorzugehen, laut Grundgesetz?

    Oder ist das Grundgesetz mittlerweile nicht mehr das Papier wert, auf dem es steht?

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    • Chali
    • 09.04.2009 um 6:21 Uhr

    Das ist doch überall gängige Praxis!

    Wir von der INSM sprechen vom "emanzipierten Staat"!

    was hat das mit Gewaltenteilung zu tun ?? Es wird ein Einzelfall entschieden und dieses Urteil wird für den Einzelfall natürlich vollzogen. Das Gericht hat den Minister nicht verurteilt, dieses Urteil auf ähnliche Fälle anzuwenden, das steht im Urteil nicht drin. Dass es immer auch ähnlich gelagerte Fälle geben kann (gibt), muss doch nicht dazu führen, dass allen anderen Betroffenen sozusagen als Trittbrettfahrer ein Vorteil verschafft wird, für den sie überhaupt nicht tätig werden mussten. In dem Thema hier kann man Steinbrück irgendetwas vorwerfen, aber nicht den Verstoß gegen die Gewaltenteilung oder gar das Grundgesetz.

    "Nichtanwendungserlasse" sind auch von anderen Ministerien bekannt, z.B. werden Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zu einem Streit im Einzelfall nicht immer sofort auf gleichgelagerte Fälle angewendet, z.B. im Beamtenrecht. Ausnahmen gibt es, wenn es sich um sog. Musterprozesse handelt, bei denen sich die Gegner schon vorher bereit erklären, das Urteil auf eine große Zahl von Betroffenen anzuwenden.
    Markus70

    • Chali
    • 09.04.2009 um 6:21 Uhr

    Das ist doch überall gängige Praxis!

    Wir von der INSM sprechen vom "emanzipierten Staat"!

    was hat das mit Gewaltenteilung zu tun ?? Es wird ein Einzelfall entschieden und dieses Urteil wird für den Einzelfall natürlich vollzogen. Das Gericht hat den Minister nicht verurteilt, dieses Urteil auf ähnliche Fälle anzuwenden, das steht im Urteil nicht drin. Dass es immer auch ähnlich gelagerte Fälle geben kann (gibt), muss doch nicht dazu führen, dass allen anderen Betroffenen sozusagen als Trittbrettfahrer ein Vorteil verschafft wird, für den sie überhaupt nicht tätig werden mussten. In dem Thema hier kann man Steinbrück irgendetwas vorwerfen, aber nicht den Verstoß gegen die Gewaltenteilung oder gar das Grundgesetz.

    "Nichtanwendungserlasse" sind auch von anderen Ministerien bekannt, z.B. werden Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zu einem Streit im Einzelfall nicht immer sofort auf gleichgelagerte Fälle angewendet, z.B. im Beamtenrecht. Ausnahmen gibt es, wenn es sich um sog. Musterprozesse handelt, bei denen sich die Gegner schon vorher bereit erklären, das Urteil auf eine große Zahl von Betroffenen anzuwenden.
    Markus70

  5. Hat er nicht beim Ablegen des Amtseides geschworen, Gerechtigkeit gegen jedermann walten zu lassen?

    Meineid ist strafbar, zumindest für den Normalbürger.

    g.paul

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